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Vorhaben

Änderung der Richtlinien des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über TOP-TOURISMUS-IMPULS 2014 – 2020

2019
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2017

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Der Tourismus spielt in der österreichischen Volkswirtschaft eine bedeutende Rolle. Die direkte Wertschöpfung des Tourismus am BIP belief sich 2016 auf 5,6 % (Quelle: Bericht über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2016). Im Jahresdurchschnitt 2016 waren 208.144 Personen im Beherbergungs- und Gaststättenwesen beschäftigt (5,9 % aller unselbständig Beschäftigten). Die österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft muss laufend Anstrengungen unternehmen, um ihre gute Position im europäischen und internationalen Wettbewerb zu behaupten.

Die Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt (Basel III) haben zu Änderungen in der Tourismusfinanzierung in Österreich geführt. Die Ratings von Tourismusbetrieben liegen branchenbedingt einige Ratingstufen unter dem KMU-Schnitt, was sich negativ auf die Finanzierungskonditionen und möglicherweise auf die Kreditentscheidung selbst auswirkt. Unter den Rahmenbedingungen von Basel III und den für die Banken gestiegenen Refinanzierungskosten steigt der positive Effekt von Förderinstrumenten, die die Notwendigkeit zur Eigenmittelunterlegung bei den Banken dämpfen, Finanzierungsrisiken übernehmen und durch günstige Finanzierungen unterstützen.

Durch die betriebliche Tourismusförderung konnten im Jahr 2016 724 Förderungsfälle positiv erledigt werden, wodurch eine Steigerung des geförderten Investitionsvolumens auf über 660 Mio. Euro erreicht wurde. Aufgrund der konjunkturellen Lage sowie der Rahmenbedingungen auf dem Kapitalmarkt ist eine anhaltend hohe Nachfrage nach geförderten Investitionskrediten, insb. auch im Investitionsbereich unter 500.000 Euro seitens der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu verzeichnen. Mit der Umwidmung des Haftungsrahmens von 250 Mio. Euro für die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m. b. H. (ÖHT) wurde die Möglichkeit geschaffen, jährlich zinsgünstige Kredite der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 38 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen.

Aufgrund der derzeitigen Ausgestaltung der TOP-TOURISMUS-IMPULS-Richtlinien 2014 – 2020 sind die Mittel für diese geförderten Investitionskredite, die auf einer mit einer Bundeshaftung besicherten Refinanzierungslinie beruhen (TOP-Impuls-Kredit), nur in engen Betragsgrenzen heranziehbar, was zu einer Diskrepanz zwischen der hohen Investitionsbereitschaft von KMUs der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und dem effizienten Einsatz der vorhandenen Mittel führt. So konnten bisher in keinem Jahr die 38 Mio. Euro an die Kreditnehmer weitergegeben werden. Im Jahr 2015 betrugen die vergebenen EIB-Kredite rund 25 Mio. Euro, im Jahr 2016 rund 20,5 Mio. Euro und in den ersten drei Quartalen 2017 gar nur rund 7,5 Mio. Euro.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die TOP-Tourismus-Impuls-Richtlinie ist Bestandteil der aktuellen strategischen Überlegungen des Ressorts (Plan T – Masterplan für Tourismus).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erhaltung der Investitionstätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

EIB-refinanzierte TOP-Impuls-Kredite [Mio. EUR]

Istwert

0

Mio. EUR

Zielzustand

38

Mio. EUR

Datenquelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Anpassung der TOP-TOURISMUS-IMPULS-Richtlinien 2014 – 2020 an das Nachfrageverhalten der Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch die Anpassung der TOP-TOURISMUS-IMPULS-Richtlinien 2014 – 2020 an das Nachfrageverhalten der Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft können geförderte Investitionskredite der ÖHT, die auf einer mit einer Bundeshaftung besicherten Refinanzierungslinie beruhen, bereits ab förderbaren Gesamtinvestitionskosten von 100.000 Euro zur Verfügung gestellt werden (bislang nur zwischen 700.000 Euro und 1 Mio. Euro). Gleichzeitig wird die Berechnungsgrundlage der Förderung bei TOP-Impuls-Krediten mit Ausnahme von Neubauten von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben auf bis zu 100 % der förderbaren Kosten angehoben. Weder durch die Änderung der Kreditunter- und Obergrenzen noch durch die Anpassung der Berechnung der förderbaren Kosten bei der Vergabe von TOP-Impuls-Krediten kommt es zu einer budgetären Belastung für den Bund, da richtliniengemäß mit der Gewährung von EIB-refinanzierten TOP-Impuls-Krediten kein Zinsenzuschuss verbunden ist. Damit wird der hohen Nachfrage nach geförderten Investitionskrediten wesentlich besser entsprochen. Dies stärkt die Investitionstätigkeit und somit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2018 - 2019
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Maßnahmen beruht auf einer mit einer Bundeshaftung besicherten Refinanzierungslinie bei der Europäischen Investitionsbank. Von den hierfür notwendigen Ermächtigungen gem. BFG’s 2018 und 2019 wurde jedoch vom BMF kein Gebrauch gemacht.
Trotz fehlender EIB-Refinanzierung konnte die ÖHT im Jahr 2019 der Tourismuswirtschaft ausreichend Kreditmittel zur Verfügung stellen (durch Refinanzierung des neuen ÖHT-Mehrheitseigentümers: der Österreichischen Kontrollbank sowie durch Umschichtungen durch das Tourismusministerium).

Gesamtbeurteilung

Die nunmehr zur Evaluierung anstehende Maßnahme bezweckte, die Verbreiterung des Anwendungsbereiches der TOP Impuls Kredite (geförderte Investitionskredite).

Diese beruhen auf einer mit einer Bundeshaftung besicherten Refinanzierungslinie bei der Europäischen Investitionsbank. Die Ermächtigung an den BM für Finanzen zur diesbezüglichen Haftungsübernahme war in den BFG’s der entsprechenden Jahre auch vorgesehen. Jedoch machte der BM für Finanzen in den Jahren 2018 und 2019 von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch, sodass sich die ÖHT bei der EIB nicht refinanzieren konnte. Um die Kreditnachfrage im Tourismus trotzdem decken zu können, hat das Tourismusministerium einerseits der ÖHT durch Umschichtungen zusätzliche Budgetmittel zur Verfügung gestellt. Andererseits können seit Ende 2019 auch Mittel des neuen ÖHT-Mehrheitseigentümers – Österreichische Kontrollbank – zur Refinanzierung herangezogen werden. Das gesetzte Ziel der Maßnahme konnte daher nur indirekt erreicht werden.

Trotz fehlender EIB-Refinanzierung konnte die ÖHT im Jahr 2019 der Tourismuswirtschaft Kreditmittel in Höhe von rund 245 Mio. EUR zur Verfügung stellen, was eine Steigerung um knapp 1% im Vergleich zu 2018 bedeutet.

Eine detailliertere Darstellung von Strategien, die vor der COVID-19 Krise verfasst wurden, ist nicht zielführend.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen