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Vorhaben

Abgrenzungsverordnung Verpackung

2019
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Mit der AWG Novelle Verpackung (BGBl. I Nr. 193/2013) wurde für die Definition von Haushaltsverpackungen und gewerblichen Verpackungen mit dem § 13h AWG 2002 ein grundsätzlicher Rahmen festgelegt. Dabei spielen einerseits die Anfallstelle, an der Verpackungen üblicherweise anfallen, und andererseits die Größe der Verpackungen eine zentrale Rolle. Für ausgewählte Verpackungen und Packstoffe gelten darüber hinaus verschiedene Sonderregelungen.
Die Zuordnung der Verpackungen zu Haushaltsverpackungen oder gewerblichen Verpackungen korrespondiert in einem hohen Maße mit den tatsächlichen Anfallstellen, jedoch nicht zwangsläufig oder gar vollständig.
Daher hat der Gesetzgeber im AWG 2002 ein Korrektiv vorgesehen: Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (im Folgenden BMLFUW) ist ermächtigt eine Verordnung zu erlassen, mit der Korrekturen zu den Zuordnungen, gemäß den Definitionen im AWG 2002 ermöglicht werden sollen. Nach dem AWG 2002 ist eine Voraussetzung für die Festlegung von den diesbezüglichen Anteilen, dass diese empirisch ermittelt werden. Betroffen sind ca. 20.000 österreichische Unternehmen, die gemäß der Verpackungsverordnung 2014 (BGBl. II Nr. 184/2014) die Produzentenverantwortung für die von ihnen in Verkehr gesetzten Verpackungen übernehmen müssen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Eine sachgerechte und vereinfachte Zuordnung der Kosten der Verpackungssammlung und -Verwertung entspricht den Vorgaben des EU-Kreislaufwirtschaftspakets und der Herstellerverantwortung.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Richtige Zuordnung der Verpackungen

Beschreibung des Ziels

Die Verpflichteten der Verpackungsverordnung 2014 sollen ihre Herstellerverantwortung betreffend der von ihnen in Verkehr gesetzten Verpackungen entsprechend dem tatsächlichen Anfall dieser Verpackungen wahrnehmen und damit die jeweils aufzubringenden Mittel für die Sammlung und Verwertung dieser Verpackungen entsprechend der Kostenwahrheit finanzieren. Damit wird auch in Hinblick auf die Ressourcenschonung sichergestellt, dass ausreichend Mittel für ein Recycling vorhanden sind. Zweck ist die richtige Zuordnung der Verpackungen zur Sicherung der Wahrnehmung der Herstellerverantwortung.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Wettbewerb und Quotenerreichung

Ausgangszustand 2014:

Monopol im Bereich der Sammlung und Verwertung von Haushaltsverpackungen.

Zielzustand 2019:

Erreichen der in der VerpackungsVO 2014 festgelegten Erfassungs- und Recyclingquoten für Haushaltsverpackungen und für gewerbliche Verpackungen unter der Rahmenbedingung, dass im Haushaltbereich mehrere Sammel- und Verwertungssysteme tätig sind.

Istzustand 2019:

Es besteht Wettbewerb bei der Entpflichtung von sowohl den Haushaltverpackungen und den gewerblichen Verpackungen. In Österreich sind dzt. jeweils 7 Sammel- und Verwertungssysteme tätig.

Datenquelle:
BMK

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Festlegung der Anteile der Haushalts- und gewerblichen Verpackungen je Produktgruppe

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

In der Verordnung werden für alle Verpackungen Produktgruppen festgelegt. Jede Produktgruppe wird entweder für Haushaltsverpackungen oder für gewerbliche Verpackungen voreingestellt, die durch die Festlegung von Prozentsätzen präzisiert wird.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2019
2015
2016
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Betrieblicher Sachaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

Ist

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Erträge gesamt

Ist

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Ergebnis

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Erträge

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Keine Auswirkungen auf den Bundeshaushalt.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Durch die VO wurden gleiche Rahmenbedingungen für die Lizenzgebühren für alle Betroffenen geschaffen, sodass allfällige Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Unternehmen und den Sammel- und Verwertungssystemen hintangehalten wurden. Die Kosten der Umstellung entsprach größtenteils den Erwartungen.

Gesamtbeurteilung

Die Verpackungsabgrenzungsverordnung dient dem Zweck, den Bereich der Haushaltsverpackungen und den Bereich der gewerblichen Verpackungen für alle Wirtschaftbeteiligten genau voneinander abzugrenzen. Die im Sinne der Herstellerverantwortung für Verpackungen verpflichteten Hersteller können damit genau und im Sinne der Kostenwahrheit die von ihnen in Verkehr gesetzten Verpackungen richtig zuordnen und bei den Sammel- und Verwertungssystemen den „richtigen“ Tarif auswählen und bezahlen. Je nachdem, wo eine Verpackung gesammelt wird, verursacht sie nämlich unterschiedliche Kosten und es gibt somit unterschiedliche Tarife (die Haushaltssammlung ist um ein vielfaches teurer als die Sammlung aus den Gewerbebetrieben).

Durch die VO wurden somit gleiche Rahmenbedingungen für die Lizenzgebühren für alle Betroffenen geschaffen, sodass allfällige Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Unternehmen und den Sammel- und Verwertungssystemen hintangehalten wurden. Die Kosten der Umstellung in den Unternehmen entsprach größtenteils den Erwartungen.

Aufgrund der exakten Abgrenzung der Verpackungen konnte der erwünschte Effekt, dass mehrere Sammel- und Verwertungssysteme im Haushaltsbereich tätig sind und auch längerfristig am Markt bestehen können, erreicht werden. Statt dem früheren Monopolsystem der ARA-AG agieren jetzt 7 Sammel- und Verwertungssysteme im Bereich der Haushaltsverpackungen.

Erfreulicherweise haben die Sammel- und Verwertungssysteme die in der Verpackungsverordnung 2014 festgeschriebenen Recyclingziele für alle wesentlichen Packstoffe (Papier, Glas, Metalle, Kunststoff und Kunststoffverbunde), die zwischen 40 und 100 % festgelegt sind, erreicht. Auch die ebendort festgeschriebenen Erfassungsquoten einer getrennten Sammlung zwischen 40 und 80 % für Haushaltsverpackungen wurden erreicht. Nur im Teilbereich der gewerblichen Verpackungen konnten die getrennten Erfassungsquoten nicht gänzlich erreicht werden. Österreich hat bis jetzt auch sämtliche von der EU geforderten Sammel- und Recyclingziele im Verpackungsbereich (teilweise sogar über-)erfüllt.


Verbesserungspotentiale

Zur Verbesserung der Erfassungsquoten wurden die Sammel- und Verwertungssysteme aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen. Weiters ist eine Verpflichtung der gewerblichen Anfallstellen zur getrennten Sammlung geplant.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.