Vorhaben
Abgeltungsverordnung Haushaltsverpackungen
Abgeltungsverordnung Haushaltsverpackungen
Vorhaben teilweise erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Reduktion der in Verkehr gesetzten Verpackungen bezogen auf die in Verkehr gesetzten Produkte durch die Abgeltung der im Restmüll enthaltenen Verpackungen durch die Hersteller (Herstellerverantwortung)
Beschreibung des Ziels
Die Sammel- und Verwertungssysteme haben über die gemeinsam mit gemischten Siedlungsabfällen erfassten Verpackungen Verträge mit den Kommunen bzw. den Abfallwirtschaftsverbänden über die Abgeltung der angemessenen Kosten der Erfassung und Behandlung gemäß § 29b Abs. 2 AWG 2002 abzuschließen. Damit sollen die Kosten für Verpackungen, die nicht getrennt gesammelt werden, gemäß dem jeweiligen Marktanteil der Sammel- und Verwertungssysteme abgegolten werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Kostenersatz [Mio. €]
Istwert
29Mio. €
Zielzustand
29Mio. €
Datenquelle: Schätzung der Verpackungskoordinierungsstelle
Haushaltsverpackungen pro Jahr in Österreich [t]
Istwert
782.000t
Zielzustand
670.700t
Datenquelle: Berechnung des BMK auf Basis der Abfallmassen (Anm: Abfallmasse = In Verkehr gesetzte Masse)
Meilenstein 1: Verpackungs-Gesamterfassungsquoten im Haushaltsbereich
Ausgangszustand 2015:
Es bestehen ab dem 1. Jänner 2015 keine Gesamterfassungsquoten, die von einem Sammel- und Verwertungssystem erreicht werden müssen.
Zielzustand 2019:
Gesamterfassungsquoten sind festgelegt und werden von den Sammel- und Verwertungssystemen erreicht.
Istzustand 2019:
Die in der Verpackungsverordnung 2014 festgelegten Gesamterfassungsquoten im Haushaltbereich werden von den Sammel- und Verwertungssystemen erreicht.
Datenquelle:
jährliche Berichte bzw. Meldungen der Sammel- und Verwertungssysteme
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Festlegung von Gesamterfassungsquoten an Verpackungen, die Sammel- und Verwertungssysteme zu erreichen haben
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Um die Gesamterfassungsquoten zu erreichen, müssen die Sammel- und Verwertungssysteme über die gemeinsam mit gemischten Siedlungsabfällen erfassten Verpackungen Verträge mit den Kommunen bzw. den Abfallwirtschaftsverbänden über die Abgeltung der angemessenen Kosten der Erfassung und Behandlung gemäß § 29b Abs. 2 AWG 2002 abzuschließen. Damit sollen die Kosten für Verpackungen, die nicht getrennt gesammelt werden, gemäß dem jeweiligen Marktanteil der Sammel- und Verwertungssysteme abgegolten werden.
Die Aufteilung soll an Hand eines Berechnungsmodells für die jeweilig abzugeltenden Massen erfolgen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Keine Auswirkungen auf den Bundeshaushalt.
Finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinden und Gemeindeverbände bestehen insoweit, als von Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen im Restmüll jährlich ca. € 19 Mio zusätzlich ausbezahlt werden.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Die Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr setzen, haben über die Tarife der Sammel- und Verwertungssysteme die Kosten der über die Restmüllsammlung erfassten Verpackungen abgegolten. Insgesamt mussten Unternehmen ca. € 19 Mio pro Kalenderjahr mehr an Tarifen für Verpackungen bezahlen.
Da die Masse der getrennt gesammelten Verpackungen im Beobachtungszeitraum gestiegen ist und somit nicht so viele Verpackungen im Restmüll entsorgt wurden, musste nur ein Teil der möglichen Kosten übernommen werden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.