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Vorhaben

Abgeltungsverordnung Haushaltsverpackungen

2019
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Ab dem Jahr 2015 soll im Sinne einer erweiterten Herstellerverantwortung die Abgeltung der Sammel- und Verwertungssysteme für Haushaltsverpackungen für die mit gemischten Siedlungsabfällen erfassten Verpackungen erhöht werden. Die Erhöhung soll ausgewogen über die einzelnen Sammelkategorien erfolgen. Zur Erreichung der Gesamterfassungsquoten durch die Sammel- und Verwertungssysteme ist neben der getrennten Sammlung von Haushaltsverpackungen auch die Einbeziehung von Verpackungen, die gemeinsam mit gemischten Siedlungsabfällen erfasst werden, erforderlich.
Betroffen sind die ca. 6 Sammel- und Verwertungssysteme sowie deren Lizenznehmer.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Seitens der EU wird verstärkt auf eine erweiterte Herstellerverantwortung für bestimmte Produkte gesetzt. Darunter fallen auch Verpackungen, weil man sich Vermeidungseffekte erhofft, wenn die Kosten der Sammlung und Verwertung, mithin der Kreislaufführung im Preis der jeweiligen Produkte eingerechnet wird.
Die Umsetzung des EU-Kreislaufwirtschaftspakets erfordert von den Herstellern/Importeuren von Verpackungen die Übernahme der Kosten der Sammlung und Verwertung derselben. Auch die Sammlung gemeinsam mit Restmüll verursacht Kosten, die ebenfalls übernommen werden müssen. (Prinzip der Kostenwahrheit)

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Reduktion der in Verkehr gesetzten Verpackungen bezogen auf die in Verkehr gesetzten Produkte durch die Abgeltung der im Restmüll enthaltenen Verpackungen durch die Hersteller (Herstellerverantwortung)

Beschreibung des Ziels

Die Sammel- und Verwertungssysteme haben über die gemeinsam mit gemischten Siedlungsabfällen erfassten Verpackungen Verträge mit den Kommunen bzw. den Abfallwirtschaftsverbänden über die Abgeltung der angemessenen Kosten der Erfassung und Behandlung gemäß § 29b Abs. 2 AWG 2002 abzuschließen. Damit sollen die Kosten für Verpackungen, die nicht getrennt gesammelt werden, gemäß dem jeweiligen Marktanteil der Sammel- und Verwertungssysteme abgegolten werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Kostenersatz [Mio. €]

Istwert

29

Mio. €

Zielzustand

29

Mio. €

Datenquelle: Schätzung der Verpackungskoordinierungsstelle

Haushaltsverpackungen pro Jahr in Österreich [t]

Istwert

782.000

t

Zielzustand

670.700

t

Datenquelle: Berechnung des BMK auf Basis der Abfallmassen (Anm: Abfallmasse = In Verkehr gesetzte Masse)

Meilenstein 1: Verpackungs-Gesamterfassungsquoten im Haushaltsbereich

Ausgangszustand 2015:

Es bestehen ab dem 1. Jänner 2015 keine Gesamterfassungsquoten, die von einem Sammel- und Verwertungssystem erreicht werden müssen.

Zielzustand 2019:

Gesamterfassungsquoten sind festgelegt und werden von den Sammel- und Verwertungssystemen erreicht.

Istzustand 2019:

Die in der Verpackungsverordnung 2014 festgelegten Gesamterfassungsquoten im Haushaltbereich werden von den Sammel- und Verwertungssystemen erreicht.

Datenquelle:
jährliche Berichte bzw. Meldungen der Sammel- und Verwertungssysteme

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Festlegung von Gesamterfassungsquoten an Verpackungen, die Sammel- und Verwertungssysteme zu erreichen haben

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Um die Gesamterfassungsquoten zu erreichen, müssen die Sammel- und Verwertungssysteme über die gemeinsam mit gemischten Siedlungsabfällen erfassten Verpackungen Verträge mit den Kommunen bzw. den Abfallwirtschaftsverbänden über die Abgeltung der angemessenen Kosten der Erfassung und Behandlung gemäß § 29b Abs. 2 AWG 2002 abzuschließen. Damit sollen die Kosten für Verpackungen, die nicht getrennt gesammelt werden, gemäß dem jeweiligen Marktanteil der Sammel- und Verwertungssysteme abgegolten werden.
Die Aufteilung soll an Hand eines Berechnungsmodells für die jeweilig abzugeltenden Massen erfolgen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2019
2015
2016
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Transferaufwand

Ist

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Personalaufwand

Ist

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

Ist

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Plan

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Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

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Ergebnis

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Plan

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Tsd. Euro

Erträge

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Erträge

Ist

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Tsd. Euro

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Werkleistungen

Ist

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

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Tsd. Euro

Ergebnis

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Tsd. Euro

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Tsd. Euro

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Personalaufwand

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

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0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

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Tsd. Euro

Ergebnis

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Tsd. Euro

Erträge

Ist

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Tsd. Euro

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Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

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Tsd. Euro

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Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

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Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

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Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Keine Auswirkungen auf den Bundeshaushalt.
Finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinden und Gemeindeverbände bestehen insoweit, als von Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen im Restmüll jährlich ca. € 19 Mio zusätzlich ausbezahlt werden.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Die Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr setzen, haben über die Tarife der Sammel- und Verwertungssysteme die Kosten der über die Restmüllsammlung erfassten Verpackungen abgegolten. Insgesamt mussten Unternehmen ca. € 19 Mio pro Kalenderjahr mehr an Tarifen für Verpackungen bezahlen.
Da die Masse der getrennt gesammelten Verpackungen im Beobachtungszeitraum gestiegen ist und somit nicht so viele Verpackungen im Restmüll entsorgt wurden, musste nur ein Teil der möglichen Kosten übernommen werden.

Gesamtbeurteilung

Für die im Restmüll verbliebenen Verpackungen wurde die Herstellerverantwortung und das Prinzip der Kostenwahrheit umgesetzt. Die Erlöse für Gemeinden und Abfallverbände der Gemeinden wurden von vorher € 10 Mio um die erwarteten € 19 Mio auf € 29 erhöht.
Als Maßnahme wurden in der Abgeltungsverordnung Gesamterfassungsquoten an Verpackungen, die Sammel- und Verwertungssysteme zu erreichen haben, festgelegt. Die insgesamt erfasste Masse an Haushaltsverpackungen (die der in Verkehr gesetzte Masse an Haushaltsverpackungen gleichzusetzen ist) setzt sich zusammen aus der getrennt gesammelten Masse und der Masse im Restmüll.
Eine Reduktion der insgesamt in Verkehr gesetzten Haushaltsverpackungen konnte (noch) nicht beobachtet werden. Die Masse der getrennt gesammelten Verpackungen konnte jedoch gesteigert werden. Eine Reduktion der Verpackungen im Restmüll kann erst an Hand neuerer Restmüllanalysen überprüft werden.
Weitere Maßnahmen zur vermehrten getrennten Erfassung von Verpackungen und die Ermöglichung der Kreislaufführung der Verpackungsmaterialien sind in Planung. Inwieweit die vorliegende Abgeltungsverordnung in der derzeitigen Form angepasst werden muss (zB in Hinblick auf die Förderung der verstärkten getrennten Sammlung, womit sich die Abgeltungs-Kosten für die Wirtschaft reduzieren würden), ist noch Gegenstand der Beratungen.


Verbesserungspotentiale

Auf Grund der neuen Ziele in Richtung verstärktes Recycling und Kreislaufwirtschaft, ist eine getrennte Sammlung künftig verstärkt auszubauen, weshalb die Verpackungsmasse im Restmüll deutlich reduziert wird. Daher soll die Regelung in Kürze überprüft werden, insbesondere ob künftig jene Kommunen verstärkt finanzielle Anreize erhalten sollen, die vermehrt auf eine getrennte Sammlung setzen.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.