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Vorhaben

Förderprogramm zum Thema SICHERHEIT (2016, 2017, 2018)

2019
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016

Nettoergebnis in Tsd. €: -12.483

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

Grund des Tätigwerdens:
Die Gewährleistung und Erhöhung der Sicherheit Österreichs und seiner Bevölkerung ist eine Kernaufgabe des Staates. Jenseits der klassischen Verteidigungsforschung stellt sich die zivile Sicherheitsforschung der Herausforderung einer sich rasch ändernden Welt, in der Innovation und Forschung eine zentrale Rolle spielen, um technologische, wie auch gesellschaftspolitische Antworten auf sich dynamisch entwickelnde Sicherheitsfragen geben zu können. Darüber hinaus bietet das junge Forschungsthema Sicherheit Österreich die Möglichkeit, sich in einem global rasch wachsenden, antizyklischen Markt zu etablieren.

Der Begriff Sicherheitsforschung:
Sicherheitsforschung ist aus nationaler Sicht im Sinne von multidimensional, langfristig, multidisziplinär und integrativ zu verstehen. Umfassende Sicherheit („Comprehensive Security“) bedeutet die dauerhafte Gewährleistung eines hohen Niveaus an Lebensgrundlagen und Entfaltungsmöglichkeiten für alle Mitglieder der Gesellschaft. Um diesem Ziel zu entsprechen, müssen zeitlich, regional, geschlechtsspezifisch und sozio-kulturell unterschiedliche Gefährdungspotenziale, Risikowahrscheinlichkeiten und Risikodimensionen einbezogen werden. Somit ergibt sich ein breites Forschungsspektrum, das von Sicherheits- und Bedrohungsanalysen bis hin zu innovativen Technologien und Dienstleistungen, sowie Beratungsangeboten zur Gefahrenvorbeugung und -abwehr reicht.

Ziele:
– Erhöhung der Sicherheit und des Sicherheitsbewusstseins der Bürgerinnen und Bürger
– Generierung sicherheitspolitisch erforderlichen Wissens
– Erzielung von Wissens-, Verfahrens- und Technologiesprüngen
– Wachstum der heimischen Sicherheitswirtschaft
– Auf- und Ausbau von Exzellenz im Bereich Sicherheitsforschung.
– Berücksichtigung gesellschaftlicher Fragestellungen in allen Aspekten der Sicherheitsforschung

Thematischer Fokus:
Der Schwerpunkt der Förderaktivitäten in KIRAS liegt im Schutz kritischer Infrastrukturen. Zusätzlich werden innerhalb dieses generellen Schwerpunkts für jede Ausschreibung spezifische Forschungsschwerpunkte durch die sicherheitspolitisch verantwortlichen Ressorts festgelegt. Diese Spezifizierung erlaubt es den Einreichern, zielgerichtet den aktuellen Bedarf anzusprechen. Sie unterstützt darüber hinaus die Transparenz sowie die effiziente und effektive Durchführung des Auswahlprozesses.
Die Sektoren, die als kritische Infrastruktur gelten, sind vielfältig und netzwerkartig strukturiert und miteinander verbunden:
-Energie
-Kommunikation und Information
-Wissenschaftliche Infrastruktur
-Finanzwesen
-Gesundheitswesen
-Lebensmittel
-Wasser
-Verkehr und Transport
-Erzeugung, Lagerung und Beförderung gefährlicher Güter
-Behörden, Verwaltung und Justiz

Akteure:
KIRAS richtet sich insbesondere an folgende Zielgruppen:
– Industrie- und Dienstleistungsunternehmen mit Unternehmensstandort oder Forschungsstätte in Österreich, sowie
– Forschungseinrichtungen, Forschende aus dem universitären und außeruniversitären Bereich, Fachhochschulen;
– Österreichische öffentliche und private Bedarfsträger.

KIRAS wendet sich inhaltlich auch an Einrichtungen der österreichischen Bundesverwaltung. Diese Einrichtungen können zwar nicht als Förderungswerber auftreten, sind jedoch ermutigt, sich im Rahmen von Konsortialbildungen an Vorhaben im Rahmen von KIRAS zu beteiligen.

Einbeziehung der Bedarfsträger:
Um zu verhindern, dass am zukünftigen Markt „vorbeigeforscht“ wird oder Vorhaben gefördert werden, die nicht mit bestehenden Infrastrukturen kompatibel sind, ist es in KIRAS grundsätzlich zwingend (Ausnahme: F&E-Dienstleistungen) vorgeschrieben, mindestens einen Bedarfsträger als Konsortialpartner mit einzubinden. Bedarfsträger sind öffentliche oder private Institutionen, die (Mit-)Verantwortung für die Gewährleistung von Sicherheit (im Sinne von „security“) als öffentliches Gut tragen und Bedarf an Ergebnissen der Sicherheitsforschung (Technologien, Studien etc.) haben bzw. diese anwenden.
Dazu zählen insbesondere:
– Sicherheitspolitisch verantwortliche Bundesministerien („Bedarfsträger der Sicherheitspolitik“)
– weitere Bundesministerien
– Bundesagenturen
– Bundes- und Landesbehörden
– Städte und Gemeinden
– Infrastrukturbetreiber
– Blaulichtorganisationen
– Vereine und Nicht-Regierungsorganisationen

Integration von GSK – Aspekten (GSK=Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften)
In allen Projekten (Ausnahme: F&E-Dienstleistungen) sind geistes-, sozial- und kulturwissenschaftliche Aspekte durch die verpflichtende Teilnahme eines Vertreters der GSK als Konsortialpartner oder zumindest als Subauftragnehmer des Konsortiums integriert zu behandeln. Die verpflichtende Einbindung von GSK-Expertise in jedem einzelnen Projekt gewährleistet, dass KIRAS auf einer breiten Basis steht und technologische Forschungsergebnisse von Beginn an auf ihre Angemessenheit, gesellschaftliche Akzeptanz und Anwendbarkeit (z. B. Nutzerperspektive) geprüft werden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Handlungsleitend sind aus Sicht des BMVIT jedenfalls der Ministerratsvortrag 101/56 über Stand und Vorgangsweise im Bereich der Sicherheitsforschung in Österreich vom 8. August 2005, die FTI-Strategie der Bundesregierung: „Potenziale ausschöpfen, Dynamik steigern, Zukunft schaffen. Der Weg zum Innovation Leader.“ [Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation (2011)] und die jeweiligen Regierungsprogramme, insbesondere das aktuell vorliegende Regierungsprogramm „Zusammen. Für unser Österreich. 2017 – 2022“.
Durch die Einbeziehung aller relevanten Steakholder in die Sicherheitsforschung wird ein breiter politischer Kontext verfolgt, in dem die gesamtstaatlich wesentlichen Bereiche beforscht werden, um die großen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen der Zukunft (u.a Sicherheit als Grand Challenge) zu meistern.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erhöhung der Sicherheit und des Sicherheitsbewusstseins der Bürgerinnen und Bürger

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil der Bedarfsträger mit wahrgenommenen positiven Auswirkungen auf die Sicherheit im öffentlichen Raum [%]

Istwert

85

%

Zielzustand

60

%

Datenquelle: KIRAS-Evaluierung 2018

Meilenstein 1: Das Verhältnis der Anzahl der beteiligten Bedarfsträger zur Anzahl der geförderten "Koop. F&E-Projekte" ist größer 1

Ausgangszustand 2014:

Beteiligung von Bedarfsträgern: An bisher 78 Projekten des Instruments "Kooperative F&E-Projekte" sind 143 Bedarfsträger beteiligt, an den insgesamt 150 Projekten sind 219 Bedarfsträger beteiligt (Stand 2014).

Zielzustand 2019:

Beteiligung von Bedarfsträgern (Zielwert: Die Anzahl der beteiligten Bedarfsträger soll größer sein als die Anzahl der geförderten Projekte im Instrument "Kooperative F&E-Projekte" (d. h. das Verhältnis der Anzahl der beteiligten Bedarfsträger zur Anzahl der geförderten "Koop. F&E-Projekte" soll größer 1 sein; Zielwert >1); Anm.: "Kooperative F&E-Projekte" umfassen auch die Projekte der ehem. Programmlinien 2 und 3, die ab 2011 zum Instrument "Koop. F&E-Projekte" zusammengefasst wurden.

Istzustand 2019:

An bisher 141 Projekten des Instruments "Kooperative F&E-Projekte" sind 258 Bedarfsträger beteiligt, das ergibt ein Verhältnis von beteiligten Bedarfsträgern zur Anzahl der geförderten "Koop. F&E-Projekte" von 1,8

Datenquelle:
KIRAS-Evaluierung 2018

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überplanmäßig erreicht

Ziel 2: Generierung sicherheitspolitisch erforderlichen Wissens

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil der Bedarfsträger mit wahrgenommenen positiven Auswirkungen auf die Sicherheit im öffentlichen Raum [%]

Istwert

85

%

Zielzustand

60

%

Datenquelle: KIRAS-Evaluierung 2018

Meilenstein 1: Das Verhältnis der Anzahl der beteiligten Bedarfsträger zur Anzahl der geförderten "Koop. F&E-Projekte" ist größer 1

Ausgangszustand 2014:

Beteiligung von Bedarfsträgern: An bisher 78 Projekten des Instruments "Kooperative F&E-Projekte" sind 143 Bedarfsträger beteiligt, an den insgesamt 150 Projekten sind 219 Bedarfsträger beteiligt (Stand 2014).

Zielzustand 2019:

Beteiligung von Bedarfsträgern (Zielwert: Die Anzahl der beteiligten Bedarfsträger soll größer sein als die Anzahl der geförderten Projekte im Instrument "Kooperative F&E-Projekte" (d. h. das Verhältnis der Anzahl der beteiligten Bedarfsträger zur Anzahl der geförderten "Koop. F&E-Projekte" soll größer 1 sein; Zielwert >1); Anm.: "Kooperative F&E-Projekte" umfassen auch die Projekte der ehem. Programmlinien 2 und 3, die ab 2011 zum Instrument "Koop. F&E-Projekte" zusammengefasst wurden.

Istzustand 2019:

An bisher 141 Projekten des Instruments "Kooperative F&E-Projekte" sind 258 Bedarfsträger beteiligt, das ergibt ein Verhältnis von beteiligten Bedarfsträgern zur Anzahl der geförderten "Koop. F&E-Projekte" von 1,8

Datenquelle:
KIRAS-Evaluierung 2018

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überplanmäßig erreicht

Ziel 3: Erzielung von Wissens-, Verfahrens- und Technologiesprüngen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil der Forschungseinrichtungen mit Erschließung neuer Forschungsbereiche [%]

Istwert

83

%

Zielzustand

50

%

Datenquelle: KIRAS-Evaluierung 2018

Anteil der Unternehmen mit Erschließung neuer Forschungsbereiche [%]

Istwert

90

%

Zielzustand

50

%

Datenquelle: KIRAS-Evaluierung 2018

Ziel 4: Wachstum der heimischen Sicherheitswirtschaft

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Verhältnis Fördersumme-Wertschöpfung [Anzahl]

Istwert

2,74

Anzahl

Zielzustand

2,00

Anzahl

Datenquelle: KIRAS-Evaluierung 2018

Ziel 5: Auf- und Ausbau von Exzellenz im Bereich Sicherheitsforschung

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil der Forschungseinrichtungen mit Aneignung von neuen Kompetenzen [%]

Istwert

94

%

Zielzustand

50

%

Datenquelle: KIRAS-Evaluierung 2018

Anteil der Unternehmen mit Aneignung von neuen Kompetenzen [%]

Istwert

98

%

Zielzustand

50

%

Datenquelle: KIRAS-Evaluierung 2018

Ziel 6: Berücksichtigung gesellschaftlicher Fragestellungen in allen Aspekten der Sicherheitsforschung

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Das Verhältnis der Anzahl der beteiligten GSK-Beteiligungen zur Anzahl der geförderten "Koop. F&E-Projekte" ist größer 1

Ausgangszustand 2014:

Beteiligung von GSK-Einrichtungen (GSK=Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften): Seit 2009 (Erfassung erfolgt erst seit 2009) sind an 49 Projekten des Instruments "Kooperative F&E-Projekte" 57 GSK-Einrichtungen direkt beteiligt. Insgesamt sind an mind. 120 Projekten (81 % der Projekte) GSK-Partner beteiligt (Stand 2014).

Zielzustand 2019:

Beteiligung von GSK-Einrichtungen (Zielwert: Die Anzahl der beteiligten GSK-Einrichtungen soll größer sein als die Anzahl der geförderten Projekte im Instrument "Kooperative F&E-Projekte" (d. h. das Verhältnis der Anzahl der beteiligten GSK-Beteiligungen zur Anzahl der geförderten "Koop. F&E-Projekte" soll größer 1 sein; Zielwert >1)). Anm.: "Kooperative F&E-Projekte" umfassen auch die Projekte der ehem. Programmlinien 2 und 3, die ab 2011 zum Instrument "Koop. F&E-Projekte" zusammengefasst wurden.

Istzustand 2019:

An 109 Projekten des Instruments "Kooperative F&E-Projekte" 128 GSK-Einrichtungen direkt beteiligt, das Verhältnis der Anzahl der beteiligten GSK-Beteiligungen zur Anzahl der geförderten "Koop. F&E-Projekte" beträgt somit 1,17

Datenquelle:
KIRAS-Evaluierung 2018

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überplanmäßig erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Förderung von Kooperativen F&E-Projekten

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4
Beitrag zu Ziel 5
Beitrag zu Ziel 6

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C4E-I lt. Instrumentenkoffer der FFG, siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzierung von F&E-Dienstleistungen

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4
Beitrag zu Ziel 5
Beitrag zu Ziel 6

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C17 lt. Instrumentenkoffer der FFG, siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2016 - 2019
2016
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-12.483

Tsd. Euro

Plan

-19.556

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

647

Tsd. Euro

Plan

806

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

11.836

Tsd. Euro

Plan

18.750

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

12.483

Tsd. Euro

Plan

19.556

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-65

Tsd. Euro

Plan

-65

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

65

Tsd. Euro

Plan

65

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

65

Tsd. Euro

Plan

65

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.358

Tsd. Euro

Plan

-2.134

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

134

Tsd. Euro

Plan

134

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.224

Tsd. Euro

Plan

2.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.358

Tsd. Euro

Plan

2.134

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-4.903

Tsd. Euro

Plan

-4.524

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

224

Tsd. Euro

Plan

224

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

4.679

Tsd. Euro

Plan

4.300

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4.903

Tsd. Euro

Plan

4.524

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-6.157

Tsd. Euro

Plan

-7.924

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

224

Tsd. Euro

Plan

224

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

5.933

Tsd. Euro

Plan

7.700

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

6.157

Tsd. Euro

Plan

7.924

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Werkleistungen: Die administrativen Kosten, welche der FFG für die Abwicklung des gegenständlichen Förderprogramms entstehen, werden als Werkleistungen dargestellt.
Transferaufwand: Die dargestellten finanziellen Auswirkungen stellen geplante sowie tatsächlich eingetretene Zahlungen des BMVIT an die FFG dar. Betrachtet werden die in den Jahren 2016, 2017 und 2018 abgeschlossenen Ausführungsverträge für das gegenständliche Förderprogramm zum Thema Sicherheit. Jährliche Abweichungen zu den PLAN- und IST-Werten ergeben sich entsprechend den Projektverläufen und den tatsächlichen jährlichen Mittelbedarfen.
Die Istwerte für das laufende Jahr 2020 sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorhanden. Zum Stichtag 31.1.2020 wurde im Jahr 2020 ein Betrag von € 1,073 Mio. ausbezahlt.
Es sind keine unerwarteten Probleme aufgetreten.

Gesamtbeurteilung

Das zivile Sicherheitsforschungsförderprogramm KIRAS wurde 2005 gegründet und ist das älteste seiner Art in Europa. Das Programm fördert angewandte Forschungsprojekte zum Thema „Security“ (nicht „Safety“). Verteidigungsforschungsprojekte sind ausgeschlossen, Dual-use-Themen dagegen sind förderbar. Die vorliegende WFA-Evaluierung umfasst die Jahre von 2016 bis 2018, die dargestellte Indikatorik stellt das Jahr 2018 als Betrachtungsjahr dar auf Basis der Werte der begleitenden KIRAS-Wirkungsevaluierung 2018.
Dabei nutzt KIRAS zwei sich ergänzende Förder-Instrumente: Mit dem Instrument „Kooperative F&E-Projekte“ werden Projekte der Industriellen Forschung und Experimentellen Entwicklung und mit dem Instrument „F&E- Dienstleistungen“ Studien und studienähnliche Vorhaben gefördert. Der Schwerpunkt von KIRAS liegt dabei auf dem Bereich der Industriellen Forschung und Experimentellen Entwicklung, was sich auch im tatsächlichen Programmverlauf bzw. der Verteilung der Beteiligung auf die beiden Instrumente widerspiegelt. Die beiden Instrumente „Kooperative F&E-Projekte“ und „F&E- Dienstleistungen“ weisen charakteristische Unterschiede hinsichtlich der Akteur-Struktur und der thematisch-inhaltlichen Ausrichtung auf. Die Aufteilung in diese zwei sich ergänzenden Instrumente überzeugt daher.
Die geförderten Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen sind strukturell und inhaltlich breit aufgestellt und weisen durchwegs gute Qualitätsmerkmale auf. Eine Netzwerkanalyse von in der Bewilligungsrunde 2018 beteiligten Akteuren zeigt eine relativ ausgewogene und stabile Vernetzungsstruktur, bei der den unterschiedlichen Akteuren bzw. Akteurstypen verschiedene Rollen zukommen und es ein ausgewogenes Verhältnis zwischen etablierten und neuen Akteuren gibt.
Eine Besonderheit von KIRAS stellt die verpflichtende Einbindung von Bedarfsträgern („Produzenten“ von öffentlicher Sicherheit wie BMI, BMLV, BKA, BMVRDJ, Länder aber auch öffentlich regulierte Betreiber kritischer Versorgungsinfrastrukturen wie Verkehr, Energie, Wasser und Telekommunikation) sowie von Vertretern der Geistes-, Sozial-, und Kulturwissenschaften (GSK) in jedes Kooperative Projekt dar. Ersteres soll dabei versichern, dass nicht am akuten Sicherheitsbedarf vorbeigeforscht wird und zweiteres soll sicherstellen, dass nur gesellschaftlich akzeptable Sicherheitslösungen entwickelt werden.
Der Erfolg des Forschungsförderprogramms KIRAS wird am Beitrag zur Erreichung von sechs strategischen Zielen gemessen, aus denen sich die, der WFA zugrundeliegenden Indikatoren ableiten. Auf Grund der oberhalb angeführten Programmausrichtung induziert KIRAS Innovation, insbesondere Produkt-, Dienstleistungs- und organisatorische Innovationen und fördert neue Ideen und Aktivitäten, was zur deutlichen Erreichung und teilweisen Übererfüllung der Ziele führt.


Verbesserungspotentiale

Die bessere Einbindung beider Geschlechter in den geförderten Projekten kann als Verbesserungspotenzial identifiziert werden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.