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Vorhaben

Abhaltung der österreichischen EU-Präsidentschaft 2018 - Permanente Konferenzfazilität

2019
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2017

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: -18.336

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Österreich wird in der zweiten Jahreshälfte 2018 zum dritten Mal den Vorsitz im Rat der EU übernehmen. Die Ausübung des EU-Ratsvorsitzes durch jeden EU-Mitgliedsstaat ist gemäß EU-Primärrecht vorgesehen. Art. 16 Abs. 9 EU-Vertrag sieht vor, dass der Vorsitz im Rat der Europäischen Union von den Vertretern der Mitgliedstaaten im Rat nach einem System der gleichberechtigten Rotation wahrgenommen wird. Das Verfahren wird vom Europäischen Rat gemäß Art. 236 lit. b) AEUV einstimmig festgelegt. Die Reihenfolge, in der die Mitgliedstaaten den Vorsitz im Rat ab dem 1. Januar 2007 halbjährlich wahrnehmen, ist im Beschluss des Rates vom 1. Jänner 2007 zur Festlegung der Reihenfolge für die Wahrnehmung des Vorsitzes im Rat festgelegt. Als Folge des Ergebnisses des EU-Austrittsreferendums im Vereinigten Königreich, das ursprünglich das 2. Halbjahr 2017 den Vorsitz übernehmen sollte und nunmehr verzichtete, wurden mit Beschluss des EU-Rates vom 26. Juli 2016 die Ratsvorsitzperioden um jeweils ein halbes Jahr vorverlegt. Österreich übernimmt daher den EU-Ratsvorsitz um ein halbes Jahr früher als ursprünglich vorgesehen, nämlich im 2. Halbjahr 2018.
Der bisherigen langjährigen Praxis folgend sollen unter österreichischer EU-Ratspräsidentschaft 2018 im Vorsitzland Österreich eine Reihe von Treffen auf politischer Ebene, darunter auch mit Drittstaaten sowie eine Vielzahl von Treffen auf Ebene von Beamten und Fachexpert/inn/en stattfinden. Die diesbezüglichen Grundlagen wurden in einem vom Herrn Bundeskanzler und vom Herrn Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres gemeinsam eingebrachten und am 21. Juni 2016 beschlossenen Ministerratsvortrag festgelegt.

Zur Abhaltung entsprechender Konferenzen auf politischer und Beamtenebene ist es notwendig, entsprechende Räumlichkeiten und begleitende Infrastruktur während des gesamten Zeitraums der Präsidentschaft verfügbar zu haben.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Abhaltung des EU-Ratsvorsitzes Österreichs in der zweiten Jahreshälfte 2018 wird laut Regierungsprogramm 2017 – 2022 als besondere Mitgestaltungsmöglichkeit in einer Gesamtverantwortung der Bundesregierung wahrgenommen werden. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit mit den mitteleuropäischen Nachbarstaaten weiter gestärkt werden (siehe Seite 22) .

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Bereitstellung der Infrastruktur zur Abhaltung sämtlicher Konferenzen im Rahmen der EU-Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 2018

Beschreibung des Ziels

Der bisherigen langjährigen Praxis folgend sollen unter österreichischer EU-Ratspräsidentschaft 2018 im Vorsitzland Österreich eine Reihe von Treffen auf politischer Ebene, darunter auch mit Drittstaaten sowie eine Vielzahl von Treffen auf Ebene von Beamten und Fachexpert/innen stattfinden. Die diesbezüglichen Grundlagen wurden in einem vom Herrn Bundeskanzler und vom Herrn Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres gemeinsam eingebrachten und am 21. Juni 2016 beschlossenen Ministerratsvortrag festgelegt. Zur Abhaltung entsprechender Konferenzen auf politischer und Beamtenebene ist es notwendig, entsprechende Räumlichkeiten und begleitende Infrastruktur während des gesamten Zeitraums der Präsidentschaft verfügbar zu haben, um einen in dieser Hinsicht reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Tagungen in der Permanenten Konferenz- und Pressefazilität

Ausgangszustand 2017:

Die Abhaltung von Konferenzen im Rahmen der EU-Präsidentschaft ist infrastrukturell grundsätzlich geklärt, allerdings besteht mangels Zentralbudget keine Planungssicherheit.

Zielzustand 2019:

Es wurden insgesamt etwa 150 Veranstaltungen mit einer Gesamt-Teilnehmerzahl von rund 25.000 in den dafür bereitgestellten Räumlichkeiten durchgeführt und dadurch konnte für die EU-Präsidentschaft ein angemessener Rahmen geboten werden.

Istzustand 2019:

Insgesamt fanden im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft rund 300 Veranstaltungen mit rund 88.000 TeilnehmerInnen statt. Hiervon fanden insgesamt 131 Veranstaltungen (12 Tagungen auf politischer Ebene und 119 Beamten- und Expertentagungen) mit einer Gesamt-Teilnehmerzahl von ca. 21.000 Personen in den dafür bereitgestellten Räumlichkeiten der Permanenten Konferenz- und Pressefazilität statt. Dadurch konnte für die EU-Präsidentschaft ein angemessener Rahmen geboten werden.

Datenquelle:
Sitzungskalender EU-Ratspräsidentschaft

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Anmietung und Adaptierung der permanenten Konferenzfazilität (IAKW-AG)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die IAKW-AG wird als PKF (Permanente Konferenzfazilität) und PPF (Permanente Pressefazilität) in Aussicht genommen, ein entsprechender Vertrag soll zwischen der Republik Österreich (BMeiA) und der IAKW-AG geschlossen werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2019
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-18.336

Tsd. Euro

Plan

-24.293

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

17.858

Tsd. Euro

Plan

24.053

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

22

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

478

Tsd. Euro

Plan

218

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

18.336

Tsd. Euro

Plan

24.293

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-33

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

3

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

30

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

33

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-18.336

Tsd. Euro

Plan

-24.260

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

17.858

Tsd. Euro

Plan

24.053

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

19

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

478

Tsd. Euro

Plan

188

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

18.336

Tsd. Euro

Plan

24.260

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Quellen für die finanzielle Auswirkung: Gesamtkostenaufstellung ESIAT zum Abschlussbericht der EU-Ratspräsidentschaft sowie Personalkostenauswertung des BKA aus PM/SAP;
Anmerkungen: Die Ist-Beträge der Personalaufwendungen betrafen ausschließlich das in der Permanenten Konferenzfazilität (PKF) verwendete Personal. Diese wurden aus dem Zentralbudget (=Budgetmittel UG 10 aus der Ermächtigung gemäß Artikel VI Z 4 lit. b Bundesfinanzgesetz 2018) getragen. Kein betrieblicher Sachaufwand ausgewiesen, da das Gesamtentgelt für benötigte Arbeitsräumlichkeiten im Mietaufwand unter Position Werkleistungen enthalten war. Unter Werkleistungen wurden Miete inkl. Betriebskosten und sonst. Sachaufwand PKF mit 17.858 Mio. EUR verrechnet. Insgesamt wurden die finanziellen Auswirkungen gegenüber der ursprünglichen Abschätzung deutlich unterschritten. Die Abweichung war darauf zurückzuführen, dass im Planungszeitpunkt gegenständlicher WFA die finanziellen Auswirkungen auf groben Schätzungen beruhten.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Nachfrage
  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Die Studie „Umwegrentabilität des österreichischen EU-Ratsvorsitzes 2018“ (vgl. Seite 5) bestätigt, dass diese ursprünglich als wesentlich eingestufte Wirkungsdimension tatsächlich wesentlich war: Die öffentlichen und tourismus-induzierten Ausgaben bewirkten in Summe etwa 122 Mio. € an zusätzlicher heimischer Wertschöpfung. Davon wurden 42,7 Mio. € direkt bewirkt, rund 50,8 Mio. € entstanden indirekt durch die notwendigen Vorleistungen. 28,6 Mio. € trugen induzierte Effekte – die infolge der generierten Einkommen bzw. Investitionen entstanden – bei. Zusätzlich entstanden im Ausland weitere Wertschöpfungseffekte in Höhe von (indirekt und induziert) etwa 61,5 Mio. €. Der Gesamtbeitrag zum österreichischen Bruttoinlandsprodukt lag bei 136,9 Mio. €.
Aufgrund der durch den österreichischen EU-Ratsvorsitz bewirkten Ausgaben wurden 2.164 Arbeitsplätze (in Personenjahren) geschaffen oder gesichert – das entsprach 1.736 Vollzeitäquivalenten –, davon 1.127 Frauen und 1.037 Männer.
Rund 55,7 Mio. € flossen in Form von Abgaben und Steuern wieder an die öffentliche Hand zurück. Der Bund war mit 21,4 Mio. € an zusätzlichen Einnahmen der größte Empfänger des durch den EU-Ratsvorsitz generierten Steuervolumens, gefolgt von den verschiedenen Trägern der Sozialversicherung mit im Aggregat 19,3 Mio. € an zusätzlichen Mitteln, die Länder und Gemeinden erhielten gemeinsam 12,1 Mio. €. Nach vollzeit-äquivalenter Beschäftigung entstanden im Wirtschaftssektor „Beherbergung und Gastronomie“ – 461 Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten und 23,5 Mio. € an Wertschöpfung in diesem Sektor. An zweiter Stelle nach Vollzeitäquivalenten folgte der Sektor „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung“, in diesem Sektor entstand Beschäftigung im Ausmaß von 422 Vollzeitäquivalenten. An dritter Stelle nach Vollzeitäquivalenten lag der Sektor „Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen a.n.g.“, der unter anderem Wach- und Sicherheitsdienste sowie die Dienstleistungen von Kongressveranstaltern umfasste, mit 139 Vollzeitäquivalenten. Erfolgt die Reihung nach der erzielten Wertschöpfung, so war der Sektor „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung“ erstgereiht mit etwa 29,8 Mio. €, gefolgt von „Beherbergung und Gastronomie“ mit 23,5 Mio. € und dem „Grundstücks- und Wohnungswesen“ mit 11,2 Mio. €.

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

[Quelle: Bericht zur Wirkungsorientierung 2018. Bericht zur Berücksichtigung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der Wirkungsorientierung 2018] Im Rahmen des österreichischen EU-Ratsvorsitzes im zweiten Halbjahr 2018 wurden zahlreiche Aktivitäten umgesetzt, um einen offenen und zukunftsorientierten Dialog zur Geschlechtergleichstellung zu stärken. In diesem Zusammenhang fand im Oktober 2018 in Wien die europäische Konferenz „Gender Equality and YOU. Young Voices. Joint Initiative.” statt, bei der sich Jugendliche, MinisterInnen sowie ExpertInnen aus Verwaltung und NGOs auf Augenhöhe zur Zukunft der Geschlechtergleichstellung in der EU austauschten. Bereits im Vorbereitungsprozess zu dieser Konferenz beteiligten sich mehr als 250 junge Menschen aus vielen EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen von Workshops in Österreich, Belgien und Frankreich.
Hervorzuheben ist weiters die auf Initiative Österreichs vorgelegte Deklaration „Geschlechtergleichstellung als Priorität der Europäischen Union heute und in der Zukunft“, welche von 27 EU-Mitgliedsstaaten unterstützt wird. Die Deklaration wurde im Rahmen eines informellen Treffens der EU-GleichstellungsministerInnen im Oktober 2018 in Wien unterzeichnet. Unter österreichischem Vorsitz wurden auch Schlussfolgerungen zu „Geschlechtergleichstellung, junge Menschen und Digitalisierung“ vorgelegt, die in Form von Präsidentschaftsschlussfolgerungen von 26 Mitgliedsstaaten unterstützt wurden.

Darüber hinaus wurde in Vorbereitung des österreichischen EU-Ratsvorsitzes eine Gender Mainstreaming Initiative mit den Bundesministerien gestartet. In mehreren interministeriellen Sitzungen und bilateralen Treffen wurden den Ressorts Möglichkeiten der praktischen Umsetzung von Gender Mainstreaming im Rahmen der Ratspräsidentschaft vorgestellt.

Gesamtbeurteilung

Sowohl das Ziel als auch die Maßnahme des Vorhabens wurden zur Gänze erreicht, die finanziellen Auswirkungen wurden deutlich unterschritten. Es wurde dem österreichischen EU-Ratsvorsitz ein angemessener Rahmen geboten, indem insgesamt rund 300 Veranstaltungen für rund 88.000 TeilnehmerInnen stattfanden. Hiervon wurden 131 Veranstaltungen mit rund 21.000 TeilnehmerInnen in den Räumlichkeiten der Permanenten Konferenzfazilität abgehalten. Eine Studie des IHS untermauerte, dass die in der wirkungsorientierten Folgenabschätzung als wesentlich eingestufte Wirkungsdimension Gesamtwirtschaft tatsächlich wesentlich war – siehe Studie „Umwegrentabilität des österreichischen EU-Ratsvorsitzes 2018“ (Seite 5): Anlässlich des dritten EU-Ratsvorsitzes Österreichs im zweiten Halbjahr 2018, der unter dem Motto „Ein Europa, das schützt“ stand, wurden rund 300 Veranstaltungen sowohl in Österreich (davon fanden 131 Veranstaltungen in der Permanenten Konferenzfazilität statt) als auch im Rest Europas durchgeführt. Dazu zählten sowohl informelle Tagungen auf Ebene der Ministerlnnen als auch Fachkonferenzen und kulturelle Events. Mit zahlreichen heimischen und internationalen Teilnehmerlnnen sowie Medienvertreterlnnen, die über den EU-Vorsitz vor Ort berichteten, konnten sowohl die Veranstaltungsorte als auch Österreich insgesamt von den zusätzlichen ökonomischen und medialen Auswirkungen in der Kongresstourismusbranche profitieren. Ökonomisch gesehen, fallen vor allem die im Rahmen der Veranstaltungen getätigten Sachausgaben, Infrastruktur- und Sicherheitsmaßnahmen sowie etwaige Renovierungsarbeiten ins Gewicht und leisteten einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung und Beschäftigung in Österreich. Zudem wurden speziell für den EU-Ratsvorsitz rund 388 EU-PoolistInnen in verschiedenen Ressorts eingestellt. Diese zusätzlichen Ausgaben der öffentlichen Hand, aber auch der VeranstaltungsbesucherInnen, hatten einen Effekt auf die Wertschöpfung und Beschäftigung in Österreich, der zum Wohlstand im Land positiv beiträgt. Diese Studie des IHS wurde gemeinsam von BKA, BMDW und BMF beauftragt.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen