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Vorhaben

Garantieübernahmen der aws gemäß KMU-Förderungsgesetz für die Jahre 2017 – 2019

Garantieübernahmen der aws gemäß KMU-Förderungsgesetz für die Jahre 2017 – 2019

2020
Vorhaben überplanmäßig erreicht

Finanzjahr: 2017

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: -17.057

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Garantieübernahmen der aws gemäß KMU-Förderungsgesetz (KMU-FG) werden durch die Richtlinie „Garantieübernahmen der aws gemäß KMU-Förderungsgesetz für die Jahre 2017 – 2019“ vom 01. März 2017 geregelt. Diese Richtlinie ist mit 01. Jänner 2017 in Kraft getreten und gilt bis 30. Juni 2020. Anträge können bis spätestens 31. Dezember 2019 eingebracht werden. Zur weiteren Ausgestaltung der aws Förderprogramme wurden auf Basis der Garantierichtlinie gemäß KMU-FG folgende Programmdokumente erlassen:

-) aws-Garantien für Gründungs-, Innovations- und Wachstumsfinanzierungen
-) aws-Garantien für KMU-Stabilisierung

Hauptziel der Garantieübernahmen der aws nach dem KMU-FG ist, die Finanzierung und Förderung von volkswirtschaftlich wünschenswerten Investitions- und Wachstumsprojekten im Inland zu erleichtern oder diese überhaupt erst zu ermöglichen, insbesondere wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind (‚Sicherheitenklemme‘).

Aufgrund der Schwerpunktbereiche des KMU-FG richten sich Garantieübernahmen nach dieser Richtlinie an Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich. Grundsätzlich können im Rahmen dieser Richtlinie Garantien für Einzelprojekte mit einem aws-Obligo von EUR 2 Mio. übernommen werden. Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden werden im Geltungsbereich dieser Richtlinie und der dazugehörigen Programmdokumente aber in der Regel nur Projekte bis zu einem aws-Obligo von EUR 750.000 abgewickelt (Ausnahmen: Garantien für die langfristige Kreditfinanzierung von nicht aktivierungsfähigen Innovations- oder Wachstumsmaßnahmen und die Stabilisierung von KMU sowie Double-Equity-Garantien, die auch größer sein können, da diesbezüglich keine Garantieübernahmen im Garantiegesetz möglich sind).

Garantiefähig sind ausschließlich Projekte, die zur Steigerung der Dynamik und der Wettbewerbsstärke des Wirtschaftsstandortes Österreich sowie zur Stabilisierung und Schaffung von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen im Inland beitragen. Dies beinhaltet insbesondere die Finanzierung und Förderung von/der:
-) Unternehmensgründungen und -nachfolgen, insbesondere auch High-Tech-Gründungen
-) Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials sowie des Innovationspotenzials von wirtschaftlich selbständigen kleinen und mittleren Unternehmen (in der Folge: KMU)
-) unternehmerischen Projekten in österreichischen Regionalförderungsgebieten
-) Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten österreichischer Unternehmen
-) unternehmerischen Projekten in allgemeine Umweltschutzmaßnahmen sowie Energieeffizienzmaßnahmen

Garantien können ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen gem. der gültigen KMU-Definition der EU, das heißt derzeit Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und maximal EUR 50 Mio. Umsatz oder maximal EUR 43 Mio. Bilanzsumme übernommen werden. Verflochtene Unternehmen sind als Einheit zu betrachten.

Hintergrund für die Aktualisierung mit April 2019:

Die wirtschaftspolitischen Zielsetzungen im Regierungsprogramm 2017-2022 verlegen den förderpolitischen Schwerpunkt weg von Direktförderungen hin zu einem verstärkten Ausbau der Garantieinstrumente. Im Jahr 2019 (Start: 01. Jänner 2019) wird daher als Pilotprojekt die Vergabe von Promessen für aws Garantien gemäß KMU-FG erprobt.

Im Zuge dieser Ausweitung erfolgen Änderungen in der Richtlinie „Garantieübernahmen der aws gemäß KMU-Förderungsgesetz für die Jahre 2017 – 2019“. Die dazugehörigen Programmdokumente werden nicht geändert.

In Bezug auf die Vergabe von Promessen für aws Garantien gemäß KMU-FG erfolgt eine Konkretisierung der Bearbeitungs- (0,5 % statt 0,25 %) und Promessenentgelte (max. 0,2 %) im Konditionenblatt, welches standardmäßig auf der aws Homepage veröffentlicht wird.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die aws Garantien KMU-FG folgen den wirtschaftspolitischen Zielsetzungen des Regierungsprogramms 2017-2022 und verlegen den förderpolitischen Schwerpunkt weg von Direktförderungen hin zu einem verstärkten Ausbau der Garantieinstrumente. Mit der Umsetzung dieser Richtlinie wird die im Startup-Paket der Bundesregierung (MRV vom 5.7.2016) vorgesehene Ausweitung der Garantieübernahmen gemäß KMU-FG (und GG) umgesetzt (1. Phase). In weiterer Folge wird im Jahr 2019 als Pilotprojekt die Vergabe von Promessen für aws Garantien gemäß KMU-FG erprobt (2. Phase).

Die Zielsetzung dieser Garantieübernahmen steht im Einklang mit der strategischen Ausrichtung der Unternehmenspolitik der Europäischen Union, durch gezielte beihilferechtskonforme Finanzierung von Unternehmen die Innovationskraft, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstumspotenzial der Wirtschaft insgesamt zu erhöhen und einen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu leisten.

Durch die Erleichterung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen begünstigen die aws Garantien KMU-FG die Finanzierung/Förderung von volkswirtschaftlich wünschenswerten Investitions- und Wachstumsprojekten von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen und leisten damit einen Beitrag zur Umsetzung der SDGs (Punkt 8.3).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Finanzierung und Förderung von Unternehmensgründungen und -nachfolgen, insbesondere auch High-Tech-Gründungen

Beschreibung des Ziels

Ziel ist die Finanzierung und Förderung erfolgversprechender Projekte von Unternehmen im Inland zu ermöglichen, insbesondere wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind. Es soll damit ein Anreiz für junge Unternehmen geschaffen werden, solche Projekte durchzuführen, um die dynamische Gesamtentwicklung des Unternehmens zu ermöglichen.

Auf europäischer Ebene wird eine weitere Kooperationsgrundlage mit den Europäischen Institutionen (z.B. EIF) angeboten.

Aufgrund einer förderpolitischen Neugestaltung der Unternehmensförderung wird der Ausbau der Garantieinstrumente forciert. Die Ausweitung der aws Garantien gemäß KMU-FG erfolgt in 2 Phasen:

-) 1. Phase gemäß Startup-Paket ab 2017: Steigerung der Finanzierungsleistung um mindestens 20 %
-) 2. Phase – Pilotprojekt Vergabe von Promessen: zusätzliche Steigerung der Finanzierungsleistung um mindestens 10 %

Das Ziel für 2019 ist die Finanzierungsleistung (und im Zusammenhang damit das ausgelöste Projektvolumen von Unternehmen) um mindestens 30 % im Vergleich zu 2015 zu erhöhen.

Die Förderprogramme „aws Garantien für junge Unternehmen“ und „aws Double Equity“ unterstützen die Erreichung dieses Ziels.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Gesamt-Projektvolumen für junge Unternehmen [Mio. EUR]

Istwert

110,35

Mio. EUR

Zielzustand

88,53

Mio. EUR

Datenquelle: aws Förderleistungsbericht Q4/2019

Ziel 2: Stärkung und Festigung des Wachstums- und Innovationspotenzials von wirtschaftlich selbständigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Beschreibung des Ziels

Ziel ist die Finanzierung und Förderung erfolgversprechender Projekte von Unternehmen im Inland zu ermöglichen, insbesondere wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind. Es soll damit ein Anreiz für KMU geschaffen werden, solche Projekte durchzuführen, um die dynamische Gesamtentwicklung des Unternehmens zu ermöglichen.

Auf europäischer Ebene wird eine weitere Kooperationsgrundlage mit den Europäischen Institutionen (z.B. EIF) angeboten.

Aufgrund einer förderpolitischen Neugestaltung der Unternehmensförderung wird der Ausbau der Garantieinstrumente forciert. Die Ausweitung der aws Garantien gemäß KMU-FG erfolgt in 2 Phasen:

-) 1. Phase gemäß Startup-Paket ab 2017: Steigerung der Finanzierungsleistung um mindestens 20 %
-) 2. Phase – Pilotprojekt Vergabe von Promessen: zusätzliche Steigerung der Finanzierungsleistung um mindestens 10 %

Das Ziel für 2019 ist die Finanzierungsleistung (und im Zusammenhang damit das ausgelöste Projektvolumen von Unternehmen) um mindestens 30 % im Vergleich zu 2015 zu erhöhen.

Die Förderprogramme „aws Garantien für Investitionen in Österreich“ und „aws KMU-Stabilisierung“ unterstützen die Erreichung dieses Ziels.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Gesamt-Projektvolumen für KMU [Mio. EUR]

Istwert

108,48

Mio. EUR

Zielzustand

112,32

Mio. EUR

Datenquelle: aws Förderleistungsbericht Q4/2019


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Garantien für Unternehmensgründungen und -nachfolgen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Garantiefähig sind Innovations- und Wachstumsprojekte von kleineren und mittleren jungen Unternehmen aller in der Richtlinie genannten Branchen (mit Ausnahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft), die längstens sechs Jahre vor Einreichung des Antrags gegründet oder übernommen wurden (grundsätzlich heranzuziehen sind: das Datum der Firmenbucheintragung, bei nicht protokollierten Unternehmen der Tag der Entstehung der Gewerbeberechtigung und bei Übernahmen der Übernahmestichtag).

Bei Unternehmensübernahmen müssen sich jedenfalls die Mehrheitsverhältnisse im Unternehmen ändern. Verflochtene Unternehmen sind als Einheit zu betrachten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Mobilisierung von Eigenkapital für junge Unternehmen (Double Equity)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Garantiefähig sind Innovations- und Wachstumsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen (mit Ausnahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft), die längstens sechs Jahre vor Einreichung des Antrages gegründet oder übernommen wurden (grundsätzlich heranzuziehen sind: das Datum der Firmenbucheintragung, bei nicht protokollierten Unternehmen der Tag der Gewerbeanmeldung Entstehung der Gewerbeberechtigung und bei Übernahmen bzw. der Übernahmestichtag, wobei das frühere Datum gilt).

Bei Unternehmensübernahmen müssen sich jedenfalls die Mehrheitsverhältnisse im Unternehmen ändern. Verflochtene Unternehmen sind als Einheit zu betrachten.

Mit diesem Schwerpunkt soll ein Anreiz zur verstärkten Eigenkapitalfinanzierung von jungen Unternehmen geschaffen und unterstützt werden, um u.a. die Überlebenswahrscheinlichkeit dieser Unternehmen erheblich zu verbessern. Die Verdopplung von privatem Risikokapital verbessert die Eigenkapitalausstattung dieser Unternehmen nachhaltig und ermöglicht oftmals erst die Umsetzung von Innovations- und Wachstumsprojekten. Die Erhöhung der Nachhaltigkeit (im Sinne eines verbesserten Wachstumspotenzials und höherer Erfolgsquoten) von Unternehmensgründungen und -übernahmen trägt wiederum zur Steigerung der Dynamik und Wettbewerbsstärke des Wirtschaftsstandortes Österreich wesentlich bei.

Die Einbringung von zusätzlichem „Eigenkapital“ in das Unternehmen (= verdoppelungsfähiges Eigenkapital) erfolgt in Form von Barmitteln. Wenn die Beteiligung nicht direkt am Gesellschaftskapital erfolgt (sondern z.B. in Form von Stillen Einlagen oder partiarischen Darlehen), dann gilt:
-) die Beteiligungsmittel werden dem Unternehmen auf eine Dauer von zumindest zehn Jahren zur Verfügung gestellt,
-) die Verzinsung dieser Beteiligungsmittel ist ausschließlich gewinnabhängig,
-) im Insolvenzfall sind die Beteiligungsmittel nachrangig.

Die Herkunft des Eigenkapitals ist bei Bedarf nachzuweisen. Die Förderung erfolgt durch eine Garantieübernahme für eine Kreditfinanzierung bis zur Höhe des verdoppelungsfähigen Eigenkapitals (max. EUR 2,5 Mio.).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Garantien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Garantiefähig sind Finanzierungen für Innovations- und Wachstumsprojekte von bestehenden und neu gegründeten wirtschaftlich selbständigen, gewerblichen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aller Branchen (mit Ausnahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft). Hauptzielsetzung ist Förderung der Fremdfinanzierung um damit Gründungs-, Übernahme-/Nachfolge- und Wachstumsprojekte zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Mit den Garantieübernahmen für Fremdfinanzierungen sollen Projekte, die aufgrund von fehlenden oder unzureichenden bankmäßigen Sicherheiten eine kommerzielle Finanzierung nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen erhalten würden unterstützt werden. Damit soll ein Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU und Stabilisierung der Beschäftigungssituation des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Garantien zur Stabilisierung von KMU

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit diesem Programm sollen Maßnahmen, die der Unternehmensstabilisierung dienen, gefördert werden. Es soll damit die langfristige Fortführung, die langfristigen Erfolgschancen und die Erhaltung von Arbeitsplätzen von wirtschaftlich selbständigen, gewerblichen KMU aller Branchen (mit Ausnahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft) sichergestellt werden. Durch Garantieübernahmen für Fremdfinanzierungen sollen Maßnahmen der Unternehmensstabilisierung, die aufgrund von fehlenden oder unzureichenden bankmäßigen Sicherheiten eine kommerzielle Finanzierung nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen erhalten würden, gefördert werden.

Spezifikationen:
-) Bei dem Unternehmen handelt es sich um ein potenziell gefährdetes KMU, das noch keinen formellen Insolvenztatbestand erfüllt.
-) Ausgeschlossen sind auch Unternehmen, die die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2020
2017
2018
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-17.057

Tsd. Euro

Plan

-22.710

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

9.875

Tsd. Euro

Plan

10.051

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

7.182

Tsd. Euro

Plan

12.659

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

17.057

Tsd. Euro

Plan

22.710

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-4.595

Tsd. Euro

Plan

-4.595

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

3.136

Tsd. Euro

Plan

3.136

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.459

Tsd. Euro

Plan

1.459

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4.595

Tsd. Euro

Plan

4.595

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-6.010

Tsd. Euro

Plan

-7.941

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

3.175

Tsd. Euro

Plan

3.341

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.835

Tsd. Euro

Plan

4.600

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

6.010

Tsd. Euro

Plan

7.941

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-6.452

Tsd. Euro

Plan

-10.174

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

3.564

Tsd. Euro

Plan

3.574

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.888

Tsd. Euro

Plan

6.600

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

6.452

Tsd. Euro

Plan

10.174

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Position „Werkleistungen“ bezieht sich auf die Abwicklung der Garantieprogramme durch die aws (Bearbeitung der Förderungsanträge, Aufbereitung für Entscheidung, Förderungsentscheidung und Vertragserstellung, Abrechnung und Auszahlung der Förderungen, laufendes Monitoring und Reporting und Abwicklung von Garantieleistungsfällen) im Rahmen der Richtlinie „Garantieübernahmen der aws gemäß KMU-Förderungsgesetz für die Jahre 2017 – 2019“. Die finanziellen Auswirkungen für den Bund ergeben sich aus dem Vertrag Bund/aws zur Abwicklung dieser Fördermaßnahme. Dieser Vertrag legt die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel für die aws fest, hat eine Laufzeit bis Ende 2019 (ursprünglich: Ende 2017; verlängert bis Ende 2018) und richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen BFG. Die Bedeckung basiert auf den in der UG 40 budgetierten Mittel gemäß BFG und erfolgte wie in der WFA dargestellt. Die Differenz PLAN/IST ergibt sich dadurch, dass die Abrechnung der aws auf Basis von IST-Kosten erfolgt. Skaleneffekte, die sich aus der Übertragung von anderen Förderprogrammen ergeben, haben diese Zuwendung entsprechend verringert. In der Periode 2017-2019 sind diese insb. durch das Förderprogramm „Beschäftigungsbonus“ entstanden.

Die Position „Transferaufwand“ zeigt die aus den aws Garantieübernahmen KMU-FG zu erwartenden Garantieleistungen der aws und werden über die Schadloshaltung durch das BMF (UG 45) bedeckt. Die Basis hierfür sind Plandaten, die von der aws zur Verfügung gestellt wurden. Diese wird anteilsmäßig auf Basis von Vergleichswerten der Vorjahre indikativ von der aws berechnet. Die Differenz PLAN/IST ergibt sich dadurch, dass mehr Unternehmen ihre staatlich garantierten Kredite zurückzahlen konnten, als von der aws prognostiziert worden war. Der Grund dafür liegt in der in diesem Zeitraum guten konjunkturellen Entwicklung. Die Schadloshaltung spiegelt die Ausfälle, der in den Vorjahren genehmigten Garantien, wider.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen Verwaltungskosten für Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
  • Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus

Im Rahmen einer aws-internen Evaluierung der aws Garantieprogramme 2017-2019 hat sich bestätigt, dass die eingesetzten Garantieinstrumente eine merkbare Verbesserung der Finanzierungsbasis der in den Programmen teilnehmenden Unternehmen zur Folge haben. Neben der besonderen Bedeutung von Garantien im Zugang zu privaten Finanzierungsmitteln – insbesondere als Ersatz für Sicherheiten – werden gleichzeitig sehr hohe Effekte auf eine Verbesserung der Struktur und der Kosten der Finanzierung sowie gewonnene Flexibilität und erweiterte Spielräume in der Finanzierung erkennbar. Darüber hinaus leisteten die in den Garantieprogrammen geförderten Vorhaben substanzielle Beiträge und hatten Auswirkungen auf die Realisierung von Wachstumschancen und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Wie in der WFA dargestellt, kann die gewährte Unterstützung, die beim Unternehmen ankommt, in Form des Förderungsbarwertes (FWB) ausgedrückt werden. In den Jahren 2017-2019 wurden im Durchschnitt rd. 1.040 gegründete Unternehmen und KMU mit einer Finanzierungsleistung von rd. EUR 165 Mio. unterstützt. Der Finanzierungsbarwert dieser Förderung betrug rd. EUR 11 Mio.

Verwaltungskosten für Unternehmen

Durch die in der aws etablierte digitale Förderantragstellung wurden die Verwaltungskosten für Unternehmen vereinfacht bzw. auf einem niedrigen Niveau gehalten. Die etablierten digitalen Initiativen in der aws (z.B. aws Fördermanager) werden erfolgreich genutzt, wobei gleichzeitig eine Erhöhung der Transparenz erreicht wurde. Mit den persönlichen aws Zugangsdaten kann der aktuelle Status von Förderungsanträgen eingesehen, neue Förderungsanträge erstellt, Unterlagen hochgeladen, Nachrichten an die aws gesendet, Stamm- und Kontaktdaten angepasst und somit die Förderung/en rasch und bequem „gemanaget“ und verwaltet werden.

Gesamtbeurteilung

Insgesamt sind die in der WFA gesetzten Ziele für die Richtlinie „Garantieübernahmen der aws gemäß KMU-Förderungsgesetz für die Jahre 2017 – 2019“ überplanmäßig eingetreten. Die aws Garantien KMU-FG konnten 2019 ggü. dem Basisjahr 2015 im Rahmen der budgetären Möglichkeiten ausgebaut werden und haben insgesamt ein Gesamt-Projektvolumen von rund EUR 218,9 Mio. (d.h. +40% gegenüber dem Basisjahr; das sind sogar um +10% mehr als ursprünglich geplant) ausgelöst. Insbesondere die aws Garantien KMU-FG mit Fokus auf die Finanzierung und Förderung von Unternehmensgründungen und -nachfolgen (Ziel 1) haben mit rd. EUR 110,35 Mio. ein um rund 60% höheres Gesamt-Projektvolumen im Vergleich zum Ausgangsjahr 2015 (EUR 68,1 Mio.) ausgelöst und zeigen die gewünschte, verstärkte Ausrichtung der aws Garantien KMU-FG auf dieses Ziel in dieser Evaluierungsperiode.

Auf das erst mit Sommer 2019 angelaufene Pilotprogramm „aws Promesse für Garantien KMU-FG“ können noch keine validen Rückschlüsse gezogen werden, weshalb eine Verlängerung bis aktuell Ende 2021 erfolgte.
Generell zeigt sich, dass mit öffentlichen Garantien den Unternehmen ermöglicht wird, Projekte früher, qualitativ höherwertiger und in größerem Umfang durchzuführen. Der verbesserte Zugang zu (privaten) Finanzierungsmitteln erhöht den zur Verfügung stehenden Finanzierungsmix und führt somit zu einer Reduktion der Finanzierungskosten. Auch wird der Umstieg auf höhere Innovationsstufen ermöglicht. Dies ist insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein großer Vorteil.

Im Rahmen einer aws-internen Evaluierung der aws Garantieprogramme 2017-2019 wurden diese Erkenntnisse bestätigt. So weisen die Unternehmen eine hohe Wachstumsdynamik bei Umsätzen auf. Auch zeigte sich, dass die eingesetzten Garantieinstrumente eine merkbare Verbesserung der Finanzierungsbasis der in den Programmen teilnehmenden Unternehmen zur Folge haben. Neben der besonderen Bedeutung von Garantien im Zugang zu privaten Finanzierungsmitteln – insbesondere als Ersatz für Sicherheiten – werden gleichzeitig sehr hohe Effekte auf eine Verbesserung der Struktur und der Kosten der Finanzierung sowie gewonnene Flexibilität und erweiterte Spielräume in der Finanzierung erkennbar. Im Hinblick auf Beschäftigung ist die Dynamik zwar geringer, aber auch hier zeigt sich ein expansiver Charakter der Projekte, zumal rund 60% der Unternehmen kurz- oder mittelfristig eine „merkbare Ausweitung des Beschäftigtenstandes“ erwarten. Im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit geht die erfolgreiche Projektumsetzung mit substanziellen Beiträgen zur Modernisierung der Angebotskapazitäten (Prozessinnovationen) und zum Aufbau eines innovativen Produktportfolios (Produktinnovationen) einher.

Auf der Ebene der Projektwirkungen werden Wirkungen und substanzielle Beiträge der in den Garantieprogrammen geförderten Vorhaben auf die Realisierung von Wachstumschancen und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erkennbar. Dabei spielen sowohl die in der Programmausgestaltung vorgenommene Segmentierung der Zielgruppen als auch Vorgaben zur thematischen Ausrichtung der jeweils geförderten Projekte eine entscheidende Rolle. Validierungsinterviews, welche im Rahmen der aws-internen Evaluierung durchgeführt wurden, bestätigen diesen Eindruck und die auf den Outcome-Ebenen erzielten Ergebnisse der Projektwirkungen von aws Garantieprogrammen.

Die aws Garantieprogramme gemäß KMU-Förderungsgesetz stellen seit über einem Jahrzehnt ein bewährtes, wichtiges Instrument zur Erleichterung von Unternehmensfinanzierungen dar und sollen laut aktuellem Regierungsprogramm weitergeführt und ausgeweitet werden.


Verbesserungspotentiale

Die aws-interne Evaluierung der „aws Garantieprogramme 2017-2019“ zeigt, dass ein Ausbleiben der aws Garantie nicht ohne Konsequenzen ist – selbst wenn das Unternehmen zu einer Realisierung des Vorhabens in der Lage ist. So verschlechtert sich die Finanzierungsbasis im Hinblick auf Struktur und Kosten und die Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln für außerhalb des Projekts notwendige unternehmerische Aktivitäten wird eingeschränkt. Daneben ist nicht nur die unmittelbare Realisierbarkeit zu beachten, sondern auch der Faktor Zeit. Unter wachstumshemmenden Verzögerungen leidet – insbesondere bei Gründungen, Innovationsprojekten, dem Eintritt in internationale Märkte – nicht nur die Wachstumsdynamik, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen