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Vorhaben

Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe (Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 - WTBG 2017)

2020
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2017

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Bundesgesetz

Problemdefinition

Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG), BGBl. I Nr. 58/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2016, wurde im Laufe der Jahre mehrfach punktuell novelliert, blieb aber großteils unverändert. Nunmehr sind aufgrund geänderter Erfordernisse des Marktes an die Ausbildung und die Befugnisse von Wirtschaftstreuhändern sowie EU-rechtlicher Bestimmungen grundlegende gesetzliche Adaptierungen erforderlich. Diese werden mit vorliegendem Gesetzesentwurf vorgenommen. Das WTBG tritt mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes außer Kraft.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Schnellerer Berufszugang als Wirtschaftstreuhänder

Beschreibung des Ziels

Die erforderliche Zeit für den Erwerb einer Wirtschaftsprüfer- oder einer Steuerberaterbefugnis soll verkürzt werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Durchschnittliche Dauer bis zum Erwerb einer Wirtschaftsprüfer- oder Steuerberaterbefugnis [Jahre]

Istwert

4,6

Jahre

Zielzustand

4,5

Jahre

Datenquelle: Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Neugestaltung der Prüfungsverfahren

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Anstelle der bisher getrennten Prüfungsverfahren tritt ein einheitliches Verfahren, welches modulartig aufgebaut wird. Der Eintritt in das Prüfungsverfahren ist für alle Kandidaten bereits nach eineinhalb Jahren als Berufsanwärter möglich, wodurch diese deutlich früher mit dem Verfahren beginnen können. Für die Bestellung ist wie bisher eine zumindest dreijährige Praxiszeit erforderlich, davon jeweils zwei berufsspezifische Jahre. Insgesamt wird dadurch das Prüfungsverfahren flexibler gestaltet und die für den Erwerb der Befugnis erforderliche Zeit verkürzt, ohne dabei jedoch die erforderliche Praxiserfahrung zu verringern.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2020
2017
2018
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Es waren keine finanziellen Auswirkungen des Bundes vorgesehen und es sind daher auch keine eingetreten.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)

Mit dem neuen einheitlichen und flexibleren Prüfungsverfahren für Berufsanwärter/innen der Wirtschaftstreuhandberufe wurde ein rascherer Berufszugang für junge Menschen ermöglicht und damit die berufliche Entwicklung gefördert.
Derzeit befinden sich 1.764 Personen im Prüfungsverfahren nach dem WTBG 2017; in etwa ein Drittel unter 30 Jahre alt. Der Median beträgt 32 Jahre.

Gesamtbeurteilung

Anstelle der bisher getrennten Prüfungsverfahren für Steuerberater/innen und Wirtschaftsprüfer/innen ist ein einheitliches Verfahren getreten, das modulartig aufgebaut ist. Das neue flexiblere Verfahren sollte einen rascheren Berufszugang für junge Menschen ermöglichen. Ausgangszustand vor der Einführung des neuen Prüfungsverfahrens gemäß Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 war eine Dauer von 5,5 Jahren bis zum Erwerb einer Wirtschaftsprüfer- oder Steuerberaterbefugnis.

Drei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Prüfungsverfahrens geht der Trend in die richtige Richtung. Bei den Steuerberater/innen betrug die durchschnittliche Dauer der Berufsanwärter-Anerkennung bis zur Bestellung als Steuerberater/in im Jahr 2019 4,6 Jahre, 2020 5,3 Jahre. Ähnlich ist die Datenlage bei den Wirtschaftsprüfer/innen. Im Mittelwert betrug die Dauer von der Berufsanwärter-Anerkennung bis zur Bestellung im Jahr 2019 4,6 Jahre, 2020 5,4 Jahre.

Bei der Ausbildungsdauer im Jahr 2020 ist zu beachten, dass vom 16.3.2020 bis 31.5.2020 keine Prüfungen aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Maßnahmen stattgefunden haben und auch in den Kanzleien eine überdurchschnittlich hohe Arbeitsbelastung zu bemerken war.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Trend eindeutig in Richtung einer verkürzten Ausbildungsdauer geht, auch wenn die positiven Wirkungen durch die gegenwärtige Pandemie gedämpft wurden. Jungen Menschen, die sich für eine Karriere in einem Wirtschaftstreuhandberuf entscheiden, wird es ermöglicht in kürzerer Zeit eine hochqualifizierte Ausbildung abzuschließen.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.