Vorhaben
Dienstrechts-Novelle 2015
Dienstrechts-Novelle 2015
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: -65.077
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Wahrung der Erwerbsaussichten für durch die Bundesbesoldungsreform 2015 übergeleitete Bundesbedienstete
Beschreibung des Ziels
Sicherstellung, dass die im Rahmen der Bundesbesoldungsreform 2015 übergeleiteten Bundesbediensteten durch die Überleitung keine Schmälerung ihrer Erwerbsaussichten erfahren
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Beseitigung der Schlechterstellung durch Überleitung in neues Besoldungssystem
Ausgangszustand 2015:
Aufgrund der mit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2015 angeordneten Überleitung in ein neues Besoldungssystem droht den übergeleiteten Bundesbediensteten im Vergleich zum früheren Besoldungssystem eine Minderung des nächsten Vorrückungsbetrages. Die Wahrungszulage wird auf Grundlage der besoldungsrechtlichen Stellung im Februar 2015 bemessen. Dies hat zur Folge, dass die Bundesbediensteten, die während des Wahrungszeitraums überstellt werden, finanziell schlechter gestellt sind als jene Bundesbediensteten, die bereits vor der Überleitung überstellt wurden.
Zielzustand 2020:
Die Minderung des Vorrückungsbetrages ist durch eine eigene Wahrungszulage ausgeglichen, die auch bei der Pensionsbemessung und für die Bemessung der Nebengebühren berücksichtigt wird. Eine Überstellung während des Wahrungszeitraums wird bei Bemessung der Wahrungszulage entsprechend berücksichtigt, sodass keine finanzielle Schlechterstellung eintritt.
Istzustand 2020:
Aufgrund der Neubemessung der Wahrungszulage erwuchs für die von der Überleitung betroffenen Bediensteten, welche während des Wahrungszeitraums überstellt wurden, keine finanzielle Schlechterstellung.
Datenquelle:
Ergibt sich ex lege bzw. durch die automatisationsunterstützte Überleitung
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 2: Beseitigung der Diskriminierung von in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebenden Personen und Adoptiveltern beim Frühkarenzurlaub
Beschreibung des Ziels
Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen unbezahlten Frühkarenzurlaub in der Dauer von bis zu vier Wochen auch für Personen, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft leben und sich Zeit für das Baby nehmen wollen. Gleichzeitig besteht für Personen, die ein Kind, das das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat, adoptieren, die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Frühkarenzurlaubs.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Gewährung Babymonat für in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebenden Personen sowie Adoptiveltern
Ausgangszustand 2015:
Mit BGBl. I Nr. 111/2010 wurde für Bundesbedienstete die Möglichkeit des Frühkarenzurlaubs für Väter ("Papamonat") geschaffen. Seit Einführung dieser Maßnahme haben ca. 1.100 Väter von dieser Möglichkeit, die in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebenden Personen sowie Adoptiveltern derzeit nicht offen steht, Gebrauch gemacht.
Zielzustand 2020:
100 Prozent der nunmehr anspruchsberechtigten in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebenden Personen sowie Adoptiveltern wurde auf Antrag ein Frühkarenzurlaub ("Babymonat") gewährt.
Istzustand 2020:
Die Entwicklung der Frühkarenzurlaube ("Babymonat") zeigt eine stetige Zunahme der Inanspruchnahme (im Jahr 2014: 353, 2015: 382, 2016: 487, 2017: 609, 2018: 525, 2018: 660). Inwieweit von in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebenden Personen Frühkarenzurlaube in Anspruch genommen wurden, wird nicht gesondert erhoben. Da jedoch ein Rechtsanspruch besteht, kann davon ausgegangen werden, dass dementsprechenden Anträgen regelmäßig stattgegeben wurden.
Datenquelle:
Jahresbericht
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 3: Schaffung von Rechtsklarheit in den für Bundesbedienstete maßgeblichen Rechtsvorschriften
Beschreibung des Ziels
Zitate, Begriffe und Verweise sind an die Bundesministeriengesetz-Novelle 2014, die Verwaltungsgerichtsbarkeit-Novelle 2012 und an die Dienstrechtsnovelle-Pädagogischer Dienst 2013 angepasst. Veraltete Begriffe wie z.B. „Invalidität“ sind durch neue diskriminierungsfreie Begriffe wie „Behinderung“ ersetzt.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Zitate, Verweise und veraltete Begrifflichkeiten wurden aktualisiert bzw. ersetzt
Ausgangszustand 2015:
Derzeit entsprechen zahlreiche Verweise, Zitate und Begriffe nicht dem aktuellen Stand. Dadurch ist die Rechtsklarheit beeinträchtigt.
Zielzustand 2020:
Rechtsklarheit und Rechtssicherheit durch aktualisierte und angepasste Verweise, Zitate und Begriffe.
Istzustand 2020:
Verweise, Zitate und Begriffe sind angepasst.
Datenquelle:
Maßgebliche Rechtsvorschriften
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 4: Sicherstellung der rechtskonformen Bezugsauszahlung
Beschreibung des Ziels
Die IT-gestützte Besoldung der Bundesbediensteten entspricht der neu geschaffenen Rechtslage. Alle betroffenen Bediensteten sind in das neue System übergeleitet und die Vorgänge sind verfahrensnah und revisionssicher dokumentiert.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Implementierung neue Rechtslage in IKT-Lösungen und IT-Verfahren des Personalmanagements
Ausgangszustand 2015:
Die neu geschaffene Rechtslage ist noch nicht in den IKT-Lösungen und IT-Verfahren des Personalmanagements des Bundes implementiert. Die Überleitung der Bediensteten in die neue Rechtslage ist noch nicht erfolgt.
Zielzustand 2020:
Die neu geschaffene Rechtslage ist in den IKT-Lösungen und IT-Verfahren des Personalmanagements des Bundes implementiert und die Bediensteten sind in das neue System übergeleitet. Es existiert eine entsprechende Dokumentation.
Istzustand 2020:
Die neu geschaffene Rechtslage ist in den IKT-Lösungen und IT-Verfahren des Personalmanagements des Bundes implementiert und die Bediensteten sind in das neue System übergeleitet.
Datenquelle:
Verfahrensinformationen des BKA zum Personalverfahren des Bundes
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Schaffung einer Wahrungszulage für die durch die Bundesbesoldungsreform 2015 übergeleiteten Bundesbediensteten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Schaffung einer Wahrungszulage für die Dauer des Verweilens in der Überleitungsstufe, welche das Gehalt im neuen Besoldungssystem auf jenes Gehalt ergänzt, in welches die Bundesbediensteten bei Beibehaltung des früheren Besoldungssystems vorgerückt wären.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Berücksichtigung von Überstellungen vor Erreichen der Zielstufe für die Wahrungszulage
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Wahrungszulage wird bei Bundesbediensteten, die im Wahrungszeitraum überstellt werden, so bemessen, als ob die Überstellung vor der Überleitung erfolgt wäre.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Einführung des "Babymonats" anstelle des Frühkarenzurlaubs für Väter ("Papamonat")
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Um jegliche Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare zu vermeiden, wird der Anspruch auf den sogenannten „Papamonat“ in einen – den neuen Familienformen entsprechenden – Anspruch auf einen „Babymonat“ umgewandelt. Damit besteht ein Rechtsanspruch auf einen unbezahlten Karenzurlaub in der Dauer von bis zu vier Wochen auch für Personen, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft leben und sich Zeit für das Baby nehmen wollen. Gleichzeitig soll für Personen, die ein Kind, das das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat, adoptieren, die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Frühkarenzurlaubs geschaffen werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Rechtsbereinigung bzw. Herstellung von Rechtsklarheit in den für Bundesbedienstete maßgeblichen Rechtsvorschriften
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Verweise, Zitate und Bezeichnungen werden an die Bundesministeriengesetz-Novelle 2014, die Verwaltungsgerichtsbarkeit-Novelle 2012 und an die Dienstrechtsnovelle-Pädagogischer Dienst 2013 angepasst. Veraltete Begriffe wie z.B. „Invalidität“ werden durch neue diskriminierungsfreie Begriffe wie „Behinderung“ ersetzt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Umstellung der IKT-Lösungen und IT-Verfahren für das Personalmanagement des Bundes
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Um die IKT-Lösungen und IT-Verfahren für das Personalmanagement des Bundes rechtskonform zu gestalten und die Personalstellen bei der Überleitung und Information der vorhandenen Bediensteten sowie der notwendigen Dokumentation bestmöglich zu unterstützen, sind folgende IT-technische Leistungen notwendig:
. Einrichtung neuer Gehaltsansätze
. Anpassung aller einstufungsabhängigen Lohnarten
. zentrale automatische Überleitung der meisten Fälle
. Evidenz und Umsetzung der Zurechnung und Wahrungszulage
. Schaffung der neuen Funktionalität „Besoldungsdienstalter“
. automationsunterstützte Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
. verfahrensnahe Information und Dokumentation
. Anpassung Informationssystem
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die anhand einer Modellrechnung ermittelten Mehraufwendungen(Personalaufwand) werden in pauschaler Betrachtung nach wie vor als plausibel eingeschätzt. Die IKT-Aufwendungen hinsichtlich des betrieblichen Sachaufwandes und der Werkleistungen sind ebenso im Wesentlichen eingetreten.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Arbeitsbedingungen
Für insgesamt ca. 210.000 übergeleitete Bedienstete (ca. 140.000 aktive Bundesbedienstete und ca. 70.000 Landeslehrpersonen, deren Dienstrecht durch den Bund geregelt wird), blieben die Erwerbsaussichten gewahrt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.