Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

Dienstrechts-Novelle 2015

2020
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: -65.077

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Durch die zu ändernden und neu zu schaffenden Regelungen sind die aktiven Bundesbediensteten betroffen.

Aufgrund der infolge des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-530/13 (Schmitzer) vorgenommenen Bundesbesoldungsreform 2015 erfolgte eine Überleitung aller Bundesbediensteten in ein neues Besoldungssystem. Diese Überleitung führt zu einer Minderung des nächsten Vorrückungsbetrags im Vergleich zum früheren Besoldungssystem. Diese Minderung soll durch eine eigene Wahrungszulage ausgeglichen werden.

Mit den vorliegenden gesetzlich notwendigen Maßnahmen, die auch die Rechtsklarheit im Rahmen der Bundesbesoldungsreform 2015 schaffen, ist eine Neustrukturierung der Besoldung von Bundesbediensteten verbunden. Es muss sowohl Vorsorge getroffen werden, dass
1. die Bank-Anweisungen der Bezüge der Bediensteten die gesetzlich richtigen Beträge aufweisen als auch
2. die Personalstellen bei der Überleitung der Bediensteten eine adäquate Unterstützung erhalten.

Die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines unbezahlten Frühkarenzurlaubes („Papamonats“) in der Dauer von bis zu vier Wochen steht derzeit nur heterosexuellen Paaren offen, nicht jedoch Personen, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft leben. Dies führt zu einer zu beseitigenden Diskriminierung von in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebenden Personen. Auch Adoptiveltern haben derzeit keinen Anspruch auf Frühkarenzurlaub. Es soll daher der Anspruch auf den sogenannten „Papamonat“ in einen – auch für in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebende Personen und Adoptiveltern zugänglichen – Anspruch auf einen „Babymonat“ umgewandelt werden.

Infolge der Bundesministeriengesetz-Novelle 2014, der Verwaltungsgerichtsbarkeit-Novelle 2012 sowie der Dienstrechtsnovelle-Pädagogischer Dienst 2013 sind im Sinne der Rechtsklarheit zahlreiche Zitate, Verweise und Bezeichnungen in den für Bundesbedienstete maßgeblichen Rechtsvorschriften anzupassen. Die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention erfordert eine Ersetzung von veralteten Begriffen durch diskriminierungsfreie Begriffe.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Im Regierungsprogramm 2013 bis 2018 war unter dem Kapitel »Moderner Staat« angeführt: Dienstrecht modernisieren.
Ziel: Ein modernes, eigenständiges und einheitliches Dienstrecht auf Bundesebene mit berufsspezifischen Ausprägungen, ist vorzubereiten. Es soll die Erfordernisse der Gemeinwohlorientierung im Sinne einer optimalen Leistungserbringung für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen mit einer öffentlich-rechtlichen Grundausrichtung berücksichtigen. Das neue Dienstrecht muss geeignet sein, die Rechtsstaatlichkeit in einem umfassenden Sinne sicherzustellen. Moderne Besoldungsverläufe sollen die Konkurrenzfähigkeit des Dienstgebers Bund auf dem Arbeitsmarkt auch für die Zukunft absichern. Das Bekenntnis zur Modernisierung des Dienstrechts findet sich auch im Regierungsprogramm 2020 bis 2024 wieder.

Die Beseitigung der Diskriminierung von in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebenden Personen bei der Inanspruchnahme eines unbezahlten Frühkarenzurlaubes trägt zum SDG 10.3 (Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Maßnahmen in dieser Hinsicht) bei.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Wahrung der Erwerbsaussichten für durch die Bundesbesoldungsreform 2015 übergeleitete Bundesbedienstete

Beschreibung des Ziels

Sicherstellung, dass die im Rahmen der Bundesbesoldungsreform 2015 übergeleiteten Bundesbediensteten durch die Überleitung keine Schmälerung ihrer Erwerbsaussichten erfahren

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Beseitigung der Schlechterstellung durch Überleitung in neues Besoldungssystem

Ausgangszustand 2015:

Aufgrund der mit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2015 angeordneten Überleitung in ein neues Besoldungssystem droht den übergeleiteten Bundesbediensteten im Vergleich zum früheren Besoldungssystem eine Minderung des nächsten Vorrückungsbetrages. Die Wahrungszulage wird auf Grundlage der besoldungsrechtlichen Stellung im Februar 2015 bemessen. Dies hat zur Folge, dass die Bundesbediensteten, die während des Wahrungszeitraums überstellt werden, finanziell schlechter gestellt sind als jene Bundesbediensteten, die bereits vor der Überleitung überstellt wurden.

Zielzustand 2020:

Die Minderung des Vorrückungsbetrages ist durch eine eigene Wahrungszulage ausgeglichen, die auch bei der Pensionsbemessung und für die Bemessung der Nebengebühren berücksichtigt wird. Eine Überstellung während des Wahrungszeitraums wird bei Bemessung der Wahrungszulage entsprechend berücksichtigt, sodass keine finanzielle Schlechterstellung eintritt.

Istzustand 2020:

Aufgrund der Neubemessung der Wahrungszulage erwuchs für die von der Überleitung betroffenen Bediensteten, welche während des Wahrungszeitraums überstellt wurden, keine finanzielle Schlechterstellung.

Datenquelle:
Ergibt sich ex lege bzw. durch die automatisationsunterstützte Überleitung

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Beseitigung der Diskriminierung von in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebenden Personen und Adoptiveltern beim Frühkarenzurlaub

Beschreibung des Ziels

Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen unbezahlten Frühkarenzurlaub in der Dauer von bis zu vier Wochen auch für Personen, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft leben und sich Zeit für das Baby nehmen wollen. Gleichzeitig besteht für Personen, die ein Kind, das das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat, adoptieren, die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Frühkarenzurlaubs.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Gewährung Babymonat für in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebenden Personen sowie Adoptiveltern

Ausgangszustand 2015:

Mit BGBl. I Nr. 111/2010 wurde für Bundesbedienstete die Möglichkeit des Frühkarenzurlaubs für Väter ("Papamonat") geschaffen. Seit Einführung dieser Maßnahme haben ca. 1.100 Väter von dieser Möglichkeit, die in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebenden Personen sowie Adoptiveltern derzeit nicht offen steht, Gebrauch gemacht.

Zielzustand 2020:

100 Prozent der nunmehr anspruchsberechtigten in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebenden Personen sowie Adoptiveltern wurde auf Antrag ein Frühkarenzurlaub ("Babymonat") gewährt.

Istzustand 2020:

Die Entwicklung der Frühkarenzurlaube ("Babymonat") zeigt eine stetige Zunahme der Inanspruchnahme (im Jahr 2014: 353, 2015: 382, 2016: 487, 2017: 609, 2018: 525, 2018: 660). Inwieweit von in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebenden Personen Frühkarenzurlaube in Anspruch genommen wurden, wird nicht gesondert erhoben. Da jedoch ein Rechtsanspruch besteht, kann davon ausgegangen werden, dass dementsprechenden Anträgen regelmäßig stattgegeben wurden.

Datenquelle:
Jahresbericht

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 3: Schaffung von Rechtsklarheit in den für Bundesbedienstete maßgeblichen Rechtsvorschriften

Beschreibung des Ziels

Zitate, Begriffe und Verweise sind an die Bundesministeriengesetz-Novelle 2014, die Verwaltungsgerichtsbarkeit-Novelle 2012 und an die Dienstrechtsnovelle-Pädagogischer Dienst 2013 angepasst. Veraltete Begriffe wie z.B. „Invalidität“ sind durch neue diskriminierungsfreie Begriffe wie „Behinderung“ ersetzt.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Zitate, Verweise und veraltete Begrifflichkeiten wurden aktualisiert bzw. ersetzt

Ausgangszustand 2015:

Derzeit entsprechen zahlreiche Verweise, Zitate und Begriffe nicht dem aktuellen Stand. Dadurch ist die Rechtsklarheit beeinträchtigt.

Zielzustand 2020:

Rechtsklarheit und Rechtssicherheit durch aktualisierte und angepasste Verweise, Zitate und Begriffe.

Istzustand 2020:

Verweise, Zitate und Begriffe sind angepasst.

Datenquelle:
Maßgebliche Rechtsvorschriften

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 4: Sicherstellung der rechtskonformen Bezugsauszahlung

Beschreibung des Ziels

Die IT-gestützte Besoldung der Bundesbediensteten entspricht der neu geschaffenen Rechtslage. Alle betroffenen Bediensteten sind in das neue System übergeleitet und die Vorgänge sind verfahrensnah und revisionssicher dokumentiert.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Implementierung neue Rechtslage in IKT-Lösungen und IT-Verfahren des Personalmanagements

Ausgangszustand 2015:

Die neu geschaffene Rechtslage ist noch nicht in den IKT-Lösungen und IT-Verfahren des Personalmanagements des Bundes implementiert. Die Überleitung der Bediensteten in die neue Rechtslage ist noch nicht erfolgt.

Zielzustand 2020:

Die neu geschaffene Rechtslage ist in den IKT-Lösungen und IT-Verfahren des Personalmanagements des Bundes implementiert und die Bediensteten sind in das neue System übergeleitet. Es existiert eine entsprechende Dokumentation.

Istzustand 2020:

Die neu geschaffene Rechtslage ist in den IKT-Lösungen und IT-Verfahren des Personalmanagements des Bundes implementiert und die Bediensteten sind in das neue System übergeleitet.

Datenquelle:
Verfahrensinformationen des BKA zum Personalverfahren des Bundes

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Schaffung einer Wahrungszulage für die durch die Bundesbesoldungsreform 2015 übergeleiteten Bundesbediensteten

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Schaffung einer Wahrungszulage für die Dauer des Verweilens in der Überleitungsstufe, welche das Gehalt im neuen Besoldungssystem auf jenes Gehalt ergänzt, in welches die Bundesbediensteten bei Beibehaltung des früheren Besoldungssystems vorgerückt wären.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Berücksichtigung von Überstellungen vor Erreichen der Zielstufe für die Wahrungszulage

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Wahrungszulage wird bei Bundesbediensteten, die im Wahrungszeitraum überstellt werden, so bemessen, als ob die Überstellung vor der Überleitung erfolgt wäre.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Einführung des "Babymonats" anstelle des Frühkarenzurlaubs für Väter ("Papamonat")

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Um jegliche Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare zu vermeiden, wird der Anspruch auf den sogenannten „Papamonat“ in einen – den neuen Familienformen entsprechenden – Anspruch auf einen „Babymonat“ umgewandelt. Damit besteht ein Rechtsanspruch auf einen unbezahlten Karenzurlaub in der Dauer von bis zu vier Wochen auch für Personen, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft leben und sich Zeit für das Baby nehmen wollen. Gleichzeitig soll für Personen, die ein Kind, das das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat, adoptieren, die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Frühkarenzurlaubs geschaffen werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Rechtsbereinigung bzw. Herstellung von Rechtsklarheit in den für Bundesbedienstete maßgeblichen Rechtsvorschriften

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Verweise, Zitate und Bezeichnungen werden an die Bundesministeriengesetz-Novelle 2014, die Verwaltungsgerichtsbarkeit-Novelle 2012 und an die Dienstrechtsnovelle-Pädagogischer Dienst 2013 angepasst. Veraltete Begriffe wie z.B. „Invalidität“ werden durch neue diskriminierungsfreie Begriffe wie „Behinderung“ ersetzt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Umstellung der IKT-Lösungen und IT-Verfahren für das Personalmanagement des Bundes

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Um die IKT-Lösungen und IT-Verfahren für das Personalmanagement des Bundes rechtskonform zu gestalten und die Personalstellen bei der Überleitung und Information der vorhandenen Bediensteten sowie der notwendigen Dokumentation bestmöglich zu unterstützen, sind folgende IT-technische Leistungen notwendig:
. Einrichtung neuer Gehaltsansätze
. Anpassung aller einstufungsabhängigen Lohnarten
. zentrale automatische Überleitung der meisten Fälle
. Evidenz und Umsetzung der Zurechnung und Wahrungszulage
. Schaffung der neuen Funktionalität „Besoldungsdienstalter“
. automationsunterstützte Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
. verfahrensnahe Information und Dokumentation
. Anpassung Informationssystem

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2019
2015
2016
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-65.077

Tsd. Euro

Plan

-65.077

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

3.200

Tsd. Euro

Plan

3.200

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

1.876

Tsd. Euro

Plan

1.876

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

60.001

Tsd. Euro

Plan

60.001

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

65.077

Tsd. Euro

Plan

65.077

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.900

Tsd. Euro

Plan

-1.900

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.900

Tsd. Euro

Plan

1.900

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.900

Tsd. Euro

Plan

1.900

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-25.772

Tsd. Euro

Plan

-25.772

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.300

Tsd. Euro

Plan

1.300

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

469

Tsd. Euro

Plan

469

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

24.003

Tsd. Euro

Plan

24.003

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

25.772

Tsd. Euro

Plan

25.772

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-34.468

Tsd. Euro

Plan

-34.468

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

469

Tsd. Euro

Plan

469

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

33.999

Tsd. Euro

Plan

33.999

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

34.468

Tsd. Euro

Plan

34.468

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.468

Tsd. Euro

Plan

-2.468

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

469

Tsd. Euro

Plan

469

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.999

Tsd. Euro

Plan

1.999

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.468

Tsd. Euro

Plan

2.468

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-469

Tsd. Euro

Plan

-469

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

469

Tsd. Euro

Plan

469

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

469

Tsd. Euro

Plan

469

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die anhand einer Modellrechnung ermittelten Mehraufwendungen(Personalaufwand) werden in pauschaler Betrachtung nach wie vor als plausibel eingeschätzt. Die IKT-Aufwendungen hinsichtlich des betrieblichen Sachaufwandes und der Werkleistungen sind ebenso im Wesentlichen eingetreten.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Soziales
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Soziales

Subdimension(en)

  • Arbeitsbedingungen

Für insgesamt ca. 210.000 übergeleitete Bedienstete (ca. 140.000 aktive Bundesbedienstete und ca. 70.000 Landeslehrpersonen, deren Dienstrecht durch den Bund geregelt wird), blieben die Erwerbsaussichten gewahrt.

Gesamtbeurteilung

Die erwarteten Wirkungen sind zur Gänze eingetreten. Für Bedienstete, die während des Wahrungszeitraums überstellt wurden, tritt ebenso wie für Bedienstete, die vor dem Wahrungszeitraum überstellt wurden, keine finanzielle Schlechterstellung ein, da dies bei Bemessung der Wahrungszulage bzw. der Wahrungszulagen entsprechend berücksichtigt wurde. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch mit den Urteilen vom 8. Mai 2019 in den Rechtssachen C-24/17 und C-396/17 erkannt, dass die Richtlinie 2000/78/EG („Gleichbehandlungsrichtlinie“) mit der Bundesbesoldungsreform 2015 nicht vollständig umgesetzt wurde. Dementsprechend wurden die vom Gerichtshof geforderten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung im Hinblick auf die Altersdiskriminierung bei vor dem 18. Geburtstag zurückgelegten Vordienstzeiten mit der 2. Dienstrechtsnovelle 2019 (BGBl. I, Nr. 58/2019) geschaffen.

Nunmehr können auch in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebende Personen sowie Adoptiveltern einen Frühkarenzurlaub in Anspruch nehmen. Die Entwicklung der Frühkarenzurlaube („Babymonat“) zeigt eine stetige Zunahme der Inanspruchnahme (im Jahr 2014: 353, 2015: 382, 2016: 487, 2017: 609, 2018: 525, 2018: 660). Inwieweit von in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebenden Personen Frühkarenzurlaube in Anspruch genommen wurden, wird nicht gesondert erhoben. Da jedoch ein Rechtsanspruch besteht, kann davon ausgegangen werden, dass dementsprechenden Anträgen regelmäßig stattgegeben wurde. Diskriminierungen, die sich aus der alten Rechtslage ergeben haben, sind damit obsolet und eine tatsächliche Gleichstellung erreicht.

Auch die geplanten Umsetzungen im IKT-Verfahren des Bundes konnten umgesetzt werden. Die automationsunterstützte Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Besoldungsdienstalter, Ausmaß der Wahrungszulage bzw. zu den aufgrund der neuen Rechtslage zu erwartenden Vorrückungsterminen erfolgte zeitnah im Frühjahr 2015. Das Verfahrensnahe Dokumentationsservice (VDS) wurde entwickelt.
Damit sind im VDS die Berechnungsrundlagen und die Überleitungsergebnisse für jeden Einzelfall nachvollziehbar und revisionssicher dokumentiert. Das VDS wurde allen Dienstbehörden des Bundes zur Verfügung gestellt.
Da spätestens mit 1. Juli 2018 die Gesamtzahl der von der Überleitung betroffenen Bediensteten (bis auf einzelne Ausnahmen) in der Zielstufe angelangt ist (und eine Wahrungszulage daher nicht mehr erforderlich war) konnten die erforderlichen Lohnarten nach dem 1. Juli 2018 gelöscht werden. Berichte zum Besoldungsdienstalter sind sowohl im Managementinformationssystem (MIS) als auch im Operativen Informationssystem (OIS) für die berechtigten Nutzerinnen und Nutzer verfügbar.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen