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Vorhaben

Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach dem Denkmalschutzgesetz

2020
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018

Nettoergebnis in Tsd. €: -52.971

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Erhaltung wesentlicher Teile des österreichischen materiellen Kulturerbes wird durch das Denkmalschutzgesetz (DMSG) geregelt. Neben den behördlichen, das Eigentum verfassungskonform beschränkenden Maßnahmen sind in § 32 DMSG auch Förderungen vorgesehen. Wichtige Teile des Kulturerbes stehen in privatem Eigentum. Durch die Förderungen soll die Last der im öffentlichen Interesse (§ 1 DMSG) gelegenen Erhaltung gemindert werden und dadurch eine nachhaltige Absicherung des kulturellen Erbes ermöglicht werden. Die Schaffung einer den allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR) 2014 und EU-beihilfenrechtlichen Bestimmungen entsprechenden Sonderrichtlinie für Denkmalförderung ist notwendig.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Denkmalschutz und Denkmalpflege sind wesentliche Elemente der Baukultur. Förderungen nach dem Denkmalschutzgesetz (DMSG) sind daher essentielle Beiträge im Zuge der Umsetzung der Baukultur-Strategien (Baukulturelle Leitlinien des Bundes und Dritter Baukulturreport) und bilden eine wesentliche Grundlage im Rahmen der Ausarbeitung eines Baukulturprogramms (vgl. Maßnahme 4 WZ 2 BFG 2021).

Das Vorhaben trägt zum UN-Nachhaltigkeitsziel 11, Unterziel 4 bei (SDG 11.4 „Die Anstrengungen zum Schutz und zur Wahrung des Weltkultur und -naturerbes verstärken“).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erhaltung des österreichischen materiellen Kulturerbes

Beschreibung des Ziels

Die nachhaltige Absicherung des materiellen Kulturerbes setzt eine aktive Fördervergabe für Investitionen in die Erhaltung des Denkmalbestandes voraus. Es werden daher die fachliche Beratung und behördliche Bewilligung durch finanzielle Förderungen für Arbeiten, die der Erhaltung des Denkmalbestandes dienen, unterstützt.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Unterschutzgestellte Objekte [Anzahl]

Istwert

248

Anzahl

Zielzustand

250

Anzahl

Datenquelle: Controllingbericht 7/2020, Bundesdenkmalamt

Anzahl der Förderungen zu den Veränderungsbewilligungen [Verhältnis]

Istwert

2,0

Verhältnis

Zielzustand

2,0

Verhältnis

Datenquelle: Controllingbericht 4/2020, Bundesdenkmalamt

Relation Unterschutzstellungen zu Denkmalzerstörungen bzw. Aufhebung Denkmalschutz [%]

Istwert

100,0

%

Zielzustand

98,0

%

Datenquelle: Controllingbericht 4/2020, Bundesdenkmalamt

Meilenstein 1: Förderungen für Denkmalschutzmaßnahmen werden iHv. 16 Mio. € p.a. bereitgestellt

Ausgangszustand 2017:

Förderungen für Denkmalschutzmaßnahmen werden in Höhe von 16 Mio. € p. A. bereitgestellt, jedoch sind EU- und förderungsrechtliche Vorgaben derzeit nicht erfüllt.

Zielzustand 2020:

Nach Erlassung der Sonderrichtlinie (SRL) werden durch die Vergabe von jährlich 16 Mio. € auf gesicherter rechtlicher Basis insgesamt Investitionen von rund 160 Mio. € pro Jahr bewirkt, bis zum Jahr 2020 somit gesamt 480 Mio. €. Die Investitionen betreffen vor allem die Bereiche des Bau- und Baunebengewerbes, der akademischen und gewerblichen Restauratoren und archäologische Arbeiten.

Istzustand 2020:

Förderungen für Denkmalschutzmaßnahmen im Bundesdenkmalamt: 14,84 Mio. € (reelle Gebarung 11,30 Mio. €/ zweckgebundene Gebarung 3,54 Mio. €)

Datenquelle:
Bundesfinanzgesetz bzw. Bundesvoranschlag, Fachabteilung IV/B/4 und BDA

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überwiegend erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Vergabe von Förderungen auf Basis einer neu zu erlassenden Sonderrichtlinie gem. ARR und EU-Vorgaben

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Gem. § 3 Z 4 der ARR 2014 sind die ARR 2014 bei der Erlassung von Förderrichtlinien auf Grundlage einer sondergesetzlichen Regelung insoweit anzuwenden, als dies mit der Eigenart dieser Förderung vereinbar ist.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2018 - 2020
2018
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-52.971

Tsd. Euro

Plan

-88.812

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

846

Tsd. Euro

Plan

2.181

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

48.461

Tsd. Euro

Plan

80.400

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

3.664

Tsd. Euro

Plan

6.231

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

52.971

Tsd. Euro

Plan

88.812

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-17.990

Tsd. Euro

Plan

-17.696

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

419

Tsd. Euro

Plan

419

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

16.374

Tsd. Euro

Plan

16.080

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.197

Tsd. Euro

Plan

1.197

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

17.990

Tsd. Euro

Plan

17.696

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-17.894

Tsd. Euro

Plan

-17.728

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

427

Tsd. Euro

Plan

427

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

16.246

Tsd. Euro

Plan

16.080

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.221

Tsd. Euro

Plan

1.221

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

17.894

Tsd. Euro

Plan

17.728

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-17.087

Tsd. Euro

Plan

-17.762

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

436

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

15.841

Tsd. Euro

Plan

16.080

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.246

Tsd. Euro

Plan

1.246

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

17.087

Tsd. Euro

Plan

17.762

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Zum Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit einem Transferaufwand in Höhe von € 16,080 Mio. für die Jahre 2018 bis 2022 gerechnet. Die gewählte Annahme entsprach der Höhe des Transferaufwandes der vergangenen Jahre.
Die tatsächliche, veranschlagte Höhe des Transferaufwandes lag im Jahr 2018 bei € 16,301 Mio. (Mehrbedarf von € 0,073 Mio.), 2019 bei € 15,951 Mio. (Mehrbedarf von € 0,295 Mio.), 2020 bei € 15,377 Mio. (Mehrbedarf von € 0,464 Mio.).
Die Abweichungen gründen sich auf normale Schwankungen bei Fertigstellungen von Bauprojekten. Die erhöhten IST-Werte konnten aus dem Sachaufwand des Detailbudgets Denkmalschutz bedeckt werden.

Gesamtbeurteilung

Die aktuelle Richtlinie soll die Anforderungen an die Abwicklung der Denkmalpflegeförderung erfüllen und einen Förderungsmissbrauch unterbinden. Ziel ist eine transparente, nachvollziehbare Vergabe auf Basis des Denkmalschutzgesetzes (DMSG) unter Berücksichtigung insbesondere der Zielsetzung einer nachhaltigen Absicherung des materiellen kulturellen Erbes in Bestand und Wertigkeit, seine wissenschaftliche Erforschung und Erschließung für die Öffentlichkeit (Wirkungsziel 2 der UG 32) sowie die Bewahrung von Denkmalen vor Veränderung, Zerstörung oder Verbringung. Zusätzlich soll die Förderung auch als Mittel der Motivation der Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonstigen für die Erhaltung verantwortlichen Personen dienen.
Die Entwicklung der Indikatoren gemäß Punkt 3.2 der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach dem Denkmalschutzgesetz (Denkmalpflegeförderung), war positiv, wodurch die Zielvorgaben im Jahr 2020 überwiegend erreicht werden konnten.
– Die Anzahl der Objekt-Unterschutzstellungen liegt im Jahr 2020, Covid-19-bedingt, mit -0,8 % unter dem Zielvorgabewert (248 anstatt 250). In den Vorjahren lag die Anzahl der Objekt-Unterschutzstellungen 2018 bei 332 Objekten und 2019 bei 360 Objekten.
– Das Verhältnis der Anzahl der Förderungen zu den Veränderungsbewilligungen gem. § 5 DMSG entspricht exakt den Zielvorgaben (1:2) für die Jahre 2018, 2019 und 2020.
– Die Relation Unterschutzstellungen zu Denkmalzerstörungen bzw. Aufhebung Denkmalschutz liegt im Jahr 2018 -2 %-Punkte und in den Jahren 2019 und 2020 +2 %-Punkte über dem Zielvorgabewert von ≥ 98 %.
Wichtige Objekte des Kulturerbes stehen in privatem Eigentum. Durch die aktive Fördervergabe für Investitionen zur Erhaltung des Denkmalbestandes konnte nicht nur die Last der im öffentlichen Interesse (§ 1 DMSG) gelegenen Erhaltung der im privatem Eigentum stehenden Kulturobjekte gemindert werden, sondern auch eine nachhaltige Absicherung des kulturellen Erbes Österreichs sichergestellt werden. Jeder in denkmalrelevante Baumaßnahmen investierte Euro mobilisiert insgesamt etwa € 10,– an Umwegrentabilität. Dies ist durch nationale Studien auf Initiative des Denkmalbeirates sowie der Johannes Kepler Universität Linz belegt, steht im Einklang mit Erkenntnissen in Deutschland im Zusammenhang mit den dortigen Steuererleichterungen für Denkmäler im Privateigentum und der Städtebauförderung und entspricht der EU-Studie Cultural Heritage Counts for Europe.

Die nachhaltige Absicherung des kulturellen Erbes
– entspricht den Kriterien guter Baukultur im Sinne der Baukulturellen Leitlinien des Bundes und strategischen Leitgedanken des Dritten Baukulturreports (Gemeinwohlprinzip, Ressourcenschonung) und
– leistet einen wesentlichen Beitrag zur Konjunkturbelebung und zum Klimaschutz.
Konkret bewirkt werden
– eine Förderung der mittelständischen Wirtschaft durch Beschäftigung im Baubereich und im Baunebengewerbe,
– die Erhaltung von hoch qualifizierten Fachkräften in Spezialberufen,
– eine Reduktion der CO2-Emissionen,
– die Verbesserung der Qualität der Standorte wegen ihrer Kulturgüter,
– eine Erhöhung des kulturellen Angebots für die Allgemeinheit und
– Werbung für den Tourismus und die damit verbundene Belebung aller vom Fremdenverkehr profitierenden Branchen.

Die öffentlichen Mittel für baukulturelles Erbe im Rahmen des Denkmalpflegeprogramms leisten insbesondere einen Beitrag zu den Sustainable Developement Goals (SDGs), Ziel 11 Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten bzw. insbesondere zum Unterziel 11.4 betreffend den Schutz und der Wahrung des Weltkulturerbes.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen