Vorhaben
Novelle Unternehmensserviceportalgesetz
Unternehmensportalgesetz (BBG 2016) und Verordnung des Bundesministers für Finanzen zu den Nutzungsbedingungen des Unternehmensserviceportals (USP-NuBeV)
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016
Nettoergebnis in Tsd. €: 14.427
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Entlastung von Unternehmen und Verwaltung - Legistische Anpassungen
Beschreibung des Ziels
Künftig stehen Teilnehmern des Unternehmensserviceportals die Meldeinfrastruktur und das Vertretungsmanagement zur Verfügung, die die Verwaltungskosten für Unternehmen erheblich senken können. Der Teilnehmerkreis des Unternehmensserviceportals wird erweitert für natürliche Personen, die bislang nicht im Unternehmensregister eingetragen sind: Unternehmensgründerinnen/Unternehmensgründer und e-Rechnungslegerinnen/e-Rechnungsleger.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Vertretungsmöglichkeit im Unternehmensserviceportal
Ausgangszustand 2015:
Teilnehmer können sich nicht vertreten lassen.
Zielzustand 2020:
Die Funktion Vertretungsmanagement steht den Teilnehmern auf gleichem Niveau wie FinanzOnline zur Verfügung.
Istzustand 2020:
Die Funktion Vertretungsmanagement steht den Teilnehmern in allen dem USP Vertretungsmanagement angebundenen Anwendungen sowie dem USP Formularsystem zur Verfügung.
Datenquelle:
Funktionsumfang Unternehmenserviceportal
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 2: Erweiterung des Nutzer/innenkreises des Unternehmensserviceportals
Ausgangszustand 2015:
Unternehmensgründerinnen/Unternehmensgründer, die bislang nicht im Unternehmensregister eingetragen waren können das Unternehmensserviceportal nicht nützen.
Zielzustand 2020:
Unternehmensgründerinnen/Unternehmensgründer können das USP für die vollelektronische Gründung nützen. e-Rechnungslegerinnen/e- Rechnungleger können das USP zur Übermittlung der e-Rechnung nützen, obwohl sie bislang nicht im Unternehmensregister eingetragen waren.
Istzustand 2020:
Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründer können das USP für die vollelektronische Gründung nützen. e-Rechnungslegerinnen und e-Rechnungleger können das USP zur Übermittlung der e-Rechnung nützen, obwohl sie bislang nicht im Unternehmensregister eingetragen waren.
Datenquelle:
Funktionsumfang Unternehmenserviceportal, Aktiv seit 2017
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Aufnahme zusätzlicher Funktionalitäten wie Meldeinfrastruktur und Vertretungsmanagement in die Beschreibung der Funktionalitäten des Unternehmensserviceportals (USP)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit der Meldeinfrastruktur ist es möglich, über das Unternehmensserviceportal Formulare zu befüllen bzw. Anbringen zu erstellen, zwischen zu speichern und dann elektronisch über das Unternehmensserviceportal an die jeweilige Behörde zu senden.
Das Vertretungsmanagement ermöglicht es Parteienvertretern alle Verfahren, die jetzt schon an das USP angebunden sind für ihre Klienten zu nutzen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Erweiterung des Teilnehmerkreises um e-Rechnungsleger_innen sowie Unternehmen in Gründung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Grundlage für eine vereinfachte Abwicklung des Einbringens von E-Rechnungen sowie des elektronischen Gründungsprozesses, der von der Bundesregierung im Verwaltungsreformdialog beschlossen wurde.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
In Summe wurde laut WFA (Betrachtungsraum 2015-2020, wobei das Jahr 2020 in der Tabelle nicht dargestellt werden kann) für die Umsetzung der Themen Melde- und Prozessunterstützung, die Digitalisierung von Formularen (in Folge als eGovernment zusammengefasst) und des Vertretungsmanagements rund 3,63 Mio. Euro veranschlagt. Dieser Betrag berücksichtigte bereits Einsparungen in der Höhe von 0,225 Mio. Euro, die durch den Entfall händischer Datenbereinigung auftreten.
Tatsächlich wurden bis zum Jahr 2020 3,81 Mio. Euro (inklusive positive Effekte durch Entfall von Datenbereinigung) für die Umsetzung der Themen Vertretungsmanagement und eGovernment aufgewendet, was einer Kostenerhöhung von 5% entspricht.
Als Kostenersparnis auf Seite des Bundes wurde ein Wert von 15,56 Mio. Euro angenommen. Davon sollten 11,16 Mio. Euro auf die tatsächliche Zeitersparnis iSv Personalaufwand und 4,4 Mio. Euro auf anteilige Sachkosten iSv betrieblichem Sachaufwand entfallen.
Dem zugrunde lag die Annahme, dass im Betrachtungszeitraum 2015 – 2020 rund 4 Mio. Anträge/Anwendungsfälle auftreten, die von den Angestellten des Bundes bearbeitet werden sollten. Dabei ging man von einer durchschnittlichen Zeitersparnis von rund 2 Minuten pro Antrag/Fall aus.
Im beobachteten Zeitraum von 2015-2020 wurden 2 Dinge positiv erkannt. Einerseits konnten viel mehr Anträge (als ursprünglich in der WFA angenommen) auf elektronischem Weg verzeichnet werden und lagen somit die Fallzahlen mit einem Wert von rund 8,26 Mio. der betroffenen Anträge/Formulare/Fälle inklusive der eZustellung (Mein Postkorb) deutlich über der ursprünglichen Annahme von 4 Mio. Andererseits konnte festgestellt werden, dass die Befüllung von Formularen eine durchschnittlich höhere Zeitersparnis der Bundesbediensteten von rund 3 Minuten (statt der angenommenen 2 Minuten) pro Anwendungsfall gebracht hat.
Die gesamte Zeit/Kostenersparnis wurde für die Kommunikationsinfrastruktur (elektronische Formulare) bei Anwendungsfällen folgender Bereiche betrachtet:
– Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiReg)
– Standortwechsel bzw. Standortverlegung von Unternehmen
– e-Gründung, Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB)
– equalitA (Das Gütesiegel für betriebliche Frauenförderung)
– Standortentwicklung und beschleunigtes Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren von standortrelevanten Vorhaben
– Buchhaltungsagentur des Bundes (BUHAG)
– Firmenbuch und Transaktionsdatenbank
– Formulare, die NUR über das Unternehmensserviceportal (USP) zugänglich sind
– Elektronische Zustellung (e-Zustellung bzw. Mein Postkorb)
Bei einem Stundensatz von durchschnittlich 46 Euro (exklusive arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand), der oben genannten Zeitersparnis und der Fallzahlen kann unter aktueller Betrachtung für die Jahre 2015-2019 eine Einsparung auf Bundesebene in der Höhe von insgesamt 13,1 Mio. beziffert werden. Nur das Jahr 2020 betrachtet (in der Tabelle nicht darstellbar) betrugen die Einsparungen sogar bereits 10,5 Mio. Euro.
Somit kann man dem Vorhaben aus Umsetzungssicht einen vollen Erfolg attestieren, da die Umsetzungsaufwände im Rahmen der branchenüblichen Schwankungsbreite eingehalten wurden und sogar eine höher als erwartete Zeit- bzw. Kostenentlastung auf Seiten des Bundes erzielt werden konnte.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Es wurde eine mittelfristige Reduktion der Verwaltungslasten für Unternehmen von etwa 8,21 Mio. Euro pro Jahr durch die Umsetzung der in der gegenständlichen WFA beschriebenen Maßnahmen geschätzt.
Die gesamte Zeit-/Kostenersparnis wurde für die Kommunikationsinfrastruktur (elektronische Formulare) bei Anwendungsfällen folgender Bereiche betrachtet:
– Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiReg)
– Standortwechsel bzw. Standortverlegung von Unternehmen
– e-Gründung, Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB)
– equalitA (Das Gütesiegel für betriebliche Frauenförderung)
– Standortentwicklung und beschleunigtes Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren von standortrelevanten Vorhaben
– Buchhaltungsagentur des Bundes (BUHAG)
– Firmenbuch und Transaktionsdatenbank
– Formulare, die NUR über das Unternehmensserviceportal (USP) zugänglich sind
– Elektronische Zustellung (e-Zustellung bzw. Mein Postkorb)
Auch bei den Verwaltungskosten für Unternehmen wurden im beobachteten Zeitraum (2015-2020) 2 Dinge positiv erkannt. Einerseits konnten viel mehr Anträge (als ursprünglich in der WFA angenommen) auf elektronischem Weg verzeichnet werden. Somit lagen die Fallzahlen mit einer Zahl von rund 8,26 Mio. der betroffenen Anträge/Formulare/Fälle inklusive der eZustellung (Mein Postkorb) deutlich über der ursprünglichen Annahme von 4 Mio. Die Fallzahl der Anwendungsfälle liegt im Betrachtungszeitraum 2015 bis 2019 in Summe bei 5,01 Mio. sowie alleine im Jahr 2020 bereits bei 3,25 Mio. Andererseits konnte bei den Anwendungsfällen eine durchschnittliche Zeitersparnis von 5 Minuten (statt der in der WFA angenommenen 3 Minuten) pro Anwendungsfall festgestellt werden. Dies bringt daher in den Jahren 2015 bis 2019 eine Einsparung von 19,42 Mio. Euro sowie im Jahr 2020 eine entsprechende Einsparung von 13,55 Mio. Euro.
Bei den elektronischen Formularen haben sich folgende Aspekte insgesamt positiv auf die Ersparnis von Zeit und Kosten ausgewirkt:
– Vorbefüllung von Formularen aus anderen Systemen
– Online-Validierung und damit Vermeidung von Fehleingaben – nachträgliche Korrekturen
– Hilfestellungen während des Ausfüllens des Formulars – wie z.B. Adressprüfung, automatische Befüllung vom Browser
– Dynamischer Formularaufbau
– Kürzere Übermittlungsdauer
– Übersichtliche Darstellung von bereits versendeten Meldungen
– Höhere Geschwindigkeit bei Nutzung der Tastatur und copy / paste
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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