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Vorhaben

Novelle Unternehmensserviceportalgesetz

Unternehmensportalgesetz (BBG 2016) und Verordnung des Bundesministers für Finanzen zu den Nutzungsbedingungen des Unternehmensserviceportals (USP-NuBeV)

2020
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016

Nettoergebnis in Tsd. €: 14.427

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Gegenständliche Folgenabschätzung stellte eine Bündelung gemäß § 5 Abs. 2a WFA-Grundsatzverordnung dar. Die wirkungsorientierte Folgenabschätzung zur USPG-Novelle, die im Budgetbegleitgesetz 2016 enthalten ist, wurde daher beigefügt. Da sich aus der USP-NuBeV als Umsetzungsakt keine zusätzlichen Auswirkungen ergeben, entsprechen die dargestellten Auswirkungen jenen der USPG-Novelle.

Mit dem Fortschreiten der Umsetzung des Unternehmensserviceportals (USP) ergibt sich bei der gesetzlichen Grundlage ein technischer Anpassungsbedarf.
Unternehmensgründerinnen/Unternehmensgründer können das USP derzeit nicht nützen, wenn sie noch keine Unternehmer im Sinne des Bundesstatistikgesetzes 2000 sind und somit nicht berechtigt sind, das USP zu nützen. Die Unternehmensgründung kann nicht elektronisch abgewickelt werden. Der elektronische Gründungsprozess wurde von der Bundesregierung im Verwaltungsreformdialog beschlossen, jedoch legistisch bislang nicht umgesetzt.
Die E-Rechnungslegerinnen/E-Rechnungsleger können das USP derzeit zwar nutzten, aber es ist ein händisches Eingreifen in den Prozess notwendig und es entsteht ein höherer Verwaltungsaufwand im USP
Servicecenter.
Derzeit finden sich Unternehmen unterschiedlichen Formularen in unterschiedlicher Form (Papier/elektronisch) gegenüber. Behörden haben häufig Meldeprozesse noch nicht vollständig elektronifiziert.
Parteienvertreter/Parteienvertreterinnen können ihre Vertretungen und die damit zusammenhängende Nutzung von elektronischen Anwendungen nicht an einer Stelle managen. Zum Teil können an das USP angebundene Verfahren von Parteienvertretern/Parteienvertreterinnen gar nicht genutzt werden.
Derzeit müssen Nutzungsbedingungen von jedem Teilnehmer bei der Registrierung akzeptiert werden. Da immer mehr Verfahren exklusiv über das USP angeboten werden, besteht für immer mehr Benutzerinnen und Benutzer de facto eine Verpflichtung zur Nutzung des USP.
Die Alternative – die Nutzungsbedingungen nicht zu akzeptieren – besteht nicht mehr.
Eine Festlegung mittels Verordnung, wie dies auch bei Finanz-Online der Fall ist, erscheint geboten.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 sah in seinem Kapitel „Entbürokratisierung und Entlastung“ (Seite 17 f.) vor durch Modernisierung der Verwaltung den Ausbau von E-Government voranzutreiben und mit der Beschleunigung von Verwaltungsabläufen durch Bürokratie verursachte Kosten und Zeitaufwand insbesondere für Unternehmen zu reduzieren.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Entlastung von Unternehmen und Verwaltung - Legistische Anpassungen

Beschreibung des Ziels

Künftig stehen Teilnehmern des Unternehmensserviceportals die Meldeinfrastruktur und das Vertretungsmanagement zur Verfügung, die die Verwaltungskosten für Unternehmen erheblich senken können. Der Teilnehmerkreis des Unternehmensserviceportals wird erweitert für natürliche Personen, die bislang nicht im Unternehmensregister eingetragen sind: Unternehmensgründerinnen/Unternehmensgründer und e-Rechnungslegerinnen/e-Rechnungsleger.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Vertretungsmöglichkeit im Unternehmensserviceportal

Ausgangszustand 2015:

Teilnehmer können sich nicht vertreten lassen.

Zielzustand 2020:

Die Funktion Vertretungsmanagement steht den Teilnehmern auf gleichem Niveau wie FinanzOnline zur Verfügung.

Istzustand 2020:

Die Funktion Vertretungsmanagement steht den Teilnehmern in allen dem USP Vertretungsmanagement angebundenen Anwendungen sowie dem USP Formularsystem zur Verfügung.

Datenquelle:
Funktionsumfang Unternehmenserviceportal

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Erweiterung des Nutzer/innenkreises des Unternehmensserviceportals

Ausgangszustand 2015:

Unternehmensgründerinnen/Unternehmensgründer, die bislang nicht im Unternehmensregister eingetragen waren können das Unternehmensserviceportal nicht nützen.

Zielzustand 2020:

Unternehmensgründerinnen/Unternehmensgründer können das USP für die vollelektronische Gründung nützen. e-Rechnungslegerinnen/e- Rechnungleger können das USP zur Übermittlung der e-Rechnung nützen, obwohl sie bislang nicht im Unternehmensregister eingetragen waren.

Istzustand 2020:

Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründer können das USP für die vollelektronische Gründung nützen. e-Rechnungslegerinnen und e-Rechnungleger können das USP zur Übermittlung der e-Rechnung nützen, obwohl sie bislang nicht im Unternehmensregister eingetragen waren.

Datenquelle:
Funktionsumfang Unternehmenserviceportal, Aktiv seit 2017

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Aufnahme zusätzlicher Funktionalitäten wie Meldeinfrastruktur und Vertretungsmanagement in die Beschreibung der Funktionalitäten des Unternehmensserviceportals (USP)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit der Meldeinfrastruktur ist es möglich, über das Unternehmensserviceportal Formulare zu befüllen bzw. Anbringen zu erstellen, zwischen zu speichern und dann elektronisch über das Unternehmensserviceportal an die jeweilige Behörde zu senden.
Das Vertretungsmanagement ermöglicht es Parteienvertretern alle Verfahren, die jetzt schon an das USP angebunden sind für ihre Klienten zu nutzen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Erweiterung des Teilnehmerkreises um e-Rechnungsleger_innen sowie Unternehmen in Gründung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Grundlage für eine vereinfachte Abwicklung des Einbringens von E-Rechnungen sowie des elektronischen Gründungsprozesses, der von der Bundesregierung im Verwaltungsreformdialog beschlossen wurde.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2016 - 2020
2016
2017
2018
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

14.427

Tsd. Euro

Plan

12.330

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

3.317

Tsd. Euro

Plan

3.320

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

-4.600

Tsd. Euro

Plan

-4.057

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

-13.144

Tsd. Euro

Plan

-11.593

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-14.427

Tsd. Euro

Plan

-12.330

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-438

Tsd. Euro

Plan

-570

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

438

Tsd. Euro

Plan

570

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

438

Tsd. Euro

Plan

570

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

1.027

Tsd. Euro

Plan

629

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

679

Tsd. Euro

Plan

875

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

-442

Tsd. Euro

Plan

-390

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

-1.264

Tsd. Euro

Plan

-1.114

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-1.027

Tsd. Euro

Plan

-629

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

2.714

Tsd. Euro

Plan

2.153

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

765

Tsd. Euro

Plan

915

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

-902

Tsd. Euro

Plan

-795

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

-2.577

Tsd. Euro

Plan

-2.273

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-2.714

Tsd. Euro

Plan

-2.153

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

5.026

Tsd. Euro

Plan

4.139

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

296

Tsd. Euro

Plan

555

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

-1.380

Tsd. Euro

Plan

-1.217

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

-3.942

Tsd. Euro

Plan

-3.477

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-5.026

Tsd. Euro

Plan

-4.139

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

6.098

Tsd. Euro

Plan

5.979

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.139

Tsd. Euro

Plan

405

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

-1.876

Tsd. Euro

Plan

-1.655

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

-5.361

Tsd. Euro

Plan

-4.729

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-6.098

Tsd. Euro

Plan

-5.979

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

In Summe wurde laut WFA (Betrachtungsraum 2015-2020, wobei das Jahr 2020 in der Tabelle nicht dargestellt werden kann) für die Umsetzung der Themen Melde- und Prozessunterstützung, die Digitalisierung von Formularen (in Folge als eGovernment zusammengefasst) und des Vertretungsmanagements rund 3,63 Mio. Euro veranschlagt. Dieser Betrag berücksichtigte bereits Einsparungen in der Höhe von 0,225 Mio. Euro, die durch den Entfall händischer Datenbereinigung auftreten.
Tatsächlich wurden bis zum Jahr 2020 3,81 Mio. Euro (inklusive positive Effekte durch Entfall von Datenbereinigung) für die Umsetzung der Themen Vertretungsmanagement und eGovernment aufgewendet, was einer Kostenerhöhung von 5% entspricht.

Als Kostenersparnis auf Seite des Bundes wurde ein Wert von 15,56 Mio. Euro angenommen. Davon sollten 11,16 Mio. Euro auf die tatsächliche Zeitersparnis iSv Personalaufwand und 4,4 Mio. Euro auf anteilige Sachkosten iSv betrieblichem Sachaufwand entfallen.
Dem zugrunde lag die Annahme, dass im Betrachtungszeitraum 2015 – 2020 rund 4 Mio. Anträge/Anwendungsfälle auftreten, die von den Angestellten des Bundes bearbeitet werden sollten. Dabei ging man von einer durchschnittlichen Zeitersparnis von rund 2 Minuten pro Antrag/Fall aus.

Im beobachteten Zeitraum von 2015-2020 wurden 2 Dinge positiv erkannt. Einerseits konnten viel mehr Anträge (als ursprünglich in der WFA angenommen) auf elektronischem Weg verzeichnet werden und lagen somit die Fallzahlen mit einem Wert von rund 8,26 Mio. der betroffenen Anträge/Formulare/Fälle inklusive der eZustellung (Mein Postkorb) deutlich über der ursprünglichen Annahme von 4 Mio. Andererseits konnte festgestellt werden, dass die Befüllung von Formularen eine durchschnittlich höhere Zeitersparnis der Bundesbediensteten von rund 3 Minuten (statt der angenommenen 2 Minuten) pro Anwendungsfall gebracht hat.

Die gesamte Zeit/Kostenersparnis wurde für die Kommunikationsinfrastruktur (elektronische Formulare) bei Anwendungsfällen folgender Bereiche betrachtet:
– Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiReg)
– Standortwechsel bzw. Standortverlegung von Unternehmen
– e-Gründung, Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB)
– equalitA (Das Gütesiegel für betriebliche Frauenförderung)
– Standortentwicklung und beschleunigtes Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren von standortrelevanten Vorhaben
– Buchhaltungsagentur des Bundes (BUHAG)
– Firmenbuch und Transaktionsdatenbank
– Formulare, die NUR über das Unternehmensserviceportal (USP) zugänglich sind
– Elektronische Zustellung (e-Zustellung bzw. Mein Postkorb)

Bei einem Stundensatz von durchschnittlich 46 Euro (exklusive arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand), der oben genannten Zeitersparnis und der Fallzahlen kann unter aktueller Betrachtung für die Jahre 2015-2019 eine Einsparung auf Bundesebene in der Höhe von insgesamt 13,1 Mio. beziffert werden. Nur das Jahr 2020 betrachtet (in der Tabelle nicht darstellbar) betrugen die Einsparungen sogar bereits 10,5 Mio. Euro.

Somit kann man dem Vorhaben aus Umsetzungssicht einen vollen Erfolg attestieren, da die Umsetzungsaufwände im Rahmen der branchenüblichen Schwankungsbreite eingehalten wurden und sogar eine höher als erwartete Zeit- bzw. Kostenentlastung auf Seiten des Bundes erzielt werden konnte.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Verwaltungskosten für Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Verwaltungskosten für Unternehmen

Es wurde eine mittelfristige Reduktion der Verwaltungslasten für Unternehmen von etwa 8,21 Mio. Euro pro Jahr durch die Umsetzung der in der gegenständlichen WFA beschriebenen Maßnahmen geschätzt.

Die gesamte Zeit-/Kostenersparnis wurde für die Kommunikationsinfrastruktur (elektronische Formulare) bei Anwendungsfällen folgender Bereiche betrachtet:
– Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiReg)
– Standortwechsel bzw. Standortverlegung von Unternehmen
– e-Gründung, Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB)
– equalitA (Das Gütesiegel für betriebliche Frauenförderung)
– Standortentwicklung und beschleunigtes Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren von standortrelevanten Vorhaben
– Buchhaltungsagentur des Bundes (BUHAG)
– Firmenbuch und Transaktionsdatenbank
– Formulare, die NUR über das Unternehmensserviceportal (USP) zugänglich sind
– Elektronische Zustellung (e-Zustellung bzw. Mein Postkorb)

Auch bei den Verwaltungskosten für Unternehmen wurden im beobachteten Zeitraum (2015-2020) 2 Dinge positiv erkannt. Einerseits konnten viel mehr Anträge (als ursprünglich in der WFA angenommen) auf elektronischem Weg verzeichnet werden. Somit lagen die Fallzahlen mit einer Zahl von rund 8,26 Mio. der betroffenen Anträge/Formulare/Fälle inklusive der eZustellung (Mein Postkorb) deutlich über der ursprünglichen Annahme von 4 Mio. Die Fallzahl der Anwendungsfälle liegt im Betrachtungszeitraum 2015 bis 2019 in Summe bei 5,01 Mio. sowie alleine im Jahr 2020 bereits bei 3,25 Mio. Andererseits konnte bei den Anwendungsfällen eine durchschnittliche Zeitersparnis von 5 Minuten (statt der in der WFA angenommenen 3 Minuten) pro Anwendungsfall festgestellt werden. Dies bringt daher in den Jahren 2015 bis 2019 eine Einsparung von 19,42 Mio. Euro sowie im Jahr 2020 eine entsprechende Einsparung von 13,55 Mio. Euro.

Bei den elektronischen Formularen haben sich folgende Aspekte insgesamt positiv auf die Ersparnis von Zeit und Kosten ausgewirkt:
– Vorbefüllung von Formularen aus anderen Systemen
– Online-Validierung und damit Vermeidung von Fehleingaben – nachträgliche Korrekturen
– Hilfestellungen während des Ausfüllens des Formulars – wie z.B. Adressprüfung, automatische Befüllung vom Browser
– Dynamischer Formularaufbau
– Kürzere Übermittlungsdauer
– Übersichtliche Darstellung von bereits versendeten Meldungen
– Höhere Geschwindigkeit bei Nutzung der Tastatur und copy / paste

Gesamtbeurteilung

Die gegenständliche WFA wurde ursprünglich vom BMF erstellt. Durch die Kompetenzverschiebung im Zuge der Bundesministeriengesetz-Novelle 2017 ist das Vorhaben nun durch das derzeitig zuständige Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu evaluieren.

Durch die Aufnahme zusätzlicher Funktionalitäten wie Meldeinfrastuktur und Vertretungsmanagement im Unternehmensserviceportal (USP) und die Erweiterung des Teilnehmerkreises um e-Rechnungslegerinnen und e-Rechnungsleger sowie Unternehmen in Gründung wurde das Nutzungspotential des USP deutlich erweitert. Somit konnte ein weiterer Schritt zur Entlastung von Unternehmen und der Verwaltung gesetzt werden.

Im beobachteten Zeitraum von 2015-2020 wurden 2 Dinge positiv erkannt:
Einerseits konnten viel mehr Anträge (als ursprünglich in der WFA angenommen) auf elektronischem Weg verzeichnet werden und lagen somit die Fallzahlen mit einem Wert von rund 8,26 Mio. der betroffenen Anträge/Formulare/Fälle inklusive der eZustellung (Mein Postkorb) deutlich über der ursprünglichen Annahme von 4 Mio. Die Fallzahl der Anwendungsfälle liegt im Betrachtungszeitraum 2015 bis 2019 in Summe bei 5,01 Mio. sowie alleine im Jahr 2020 bereits bei 3,25 Mio.
Andererseits konnte festgestellt werden, dass die Befüllung von Formularen eine durchschnittlich höhere Zeitersparnis der Bundesbediensteten von rund 3 Minuten (statt der angenommenen 2 Minuten) sowie eine durchschnittlich höhere Zeitersparnis der Unternehmen von rund 5 Minuten (statt der in der WFA angenommenen 3 Minuten) pro Anwendungsfall gebracht hat.

Erfreulich zu beobachten ist, dass die Arbeit der vergangenen Jahre nun die erhoffte Wirkung zeigt und die digitalen Angebote auch von den Unternehmen angenommen werden. Die Fallzahlen bzw. die elektronisch gestellten Anträge sowie die elektronischen Zustellungen sind gerade im Jahr 2020 signifikant gestiegen. Diese positive, digitale Entwicklung kündigt eine zunehmende Nutzung und damit auch höhere zukünftige Einsparungen an und soll daher auch in den kommenden Jahren mit der Entlastung von Unternehmen und der Verwaltung Schritt für Schritt fortgesetzt werden.


Verbesserungspotentiale

Weitere Einsparungen auf Verwaltungsebene und Entlastungen für die Unternehmen sind bei der Reduktion von Doppel- und Mehrfachmeldungen (Umsetzung des Once Only Prinzips) mit Fokus auf Unternehmen erreichbar. Dies führt durch die Vermeidung der Übermittlung von Mehrfachinformationen von Unternehmen an die Verwaltung insbesondere bei Formularen zu einer deutlichen Aufwandsreduktion seitens der Unternehmen und einer Reduktion der Fehlerhäufigkeit auf Verwaltungsseite.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen