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Vorhaben

Beitrag des BMASK zum Budgetbegleitgesetz 2016

2020
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

In den letzten Jahren entwickelte sich das freiwillige Engagement zu einer tragenden Säule des sozialen Zusammenhaltes der Bevölkerung. 46 % der Bevölkerung über 15 Jahren engagieren sich freiwillig. Eine Sonderform dieses gesellschaftspolitisch wichtigen Engagements stellen die sogenannten Freiwilligendienste sowohl im Inland (wie z. B. das Freiwillige Sozialjahr) als auch im Ausland (wie z. B. der Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst) dar. Diese Freiwilligendienste ermöglichen es, in einem geregelten, strukturierten Rahmen praktische Erfahrung und personale, soziale und interkulturelle Kompetenzen zu erwerben sowie an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen. Unbefriedigend ist, dass sich diese Freiwilligendienste derzeit auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Finanzansätze stützen.

Der im Jahr 2015 zu verzeichnende deutliche Anstieg von erwerbsfähigen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten macht verstärkte Anstrengungen zur Integration dieser Personengruppe in den österreichischen Arbeitsmarkt auch seitens des Arbeitsmarktservice erforderlich, um dieser Personengruppe die Arbeitsaufnahme und eigenständige Existenzsicherung zu erleichtern. Darüber hinaus besteht Bedarf an zusätzlichen Integrationsmaßnahmen für Menschen, die aufgrund von Fluchterfahrungen oftmals traumatisiert sind. In der Praxis hat sich gezeigt, dass neben den Schulungsangeboten des Arbeitsmarktservice noch weitere Instrumente sinnvoll wären, um diese Personen mittelfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Durch das Freiwillige Integrationsjahr sollen diese Personen, die in der Regel Leistungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung beziehen, Erfahrungen der Zusammenarbeit in einer Organisation gewinnen.

Die Wirtschaftsforschung erwartet, dass bis zum Jahr 2019 das Beschäftigungswachstum nicht ausreichen wird, um die Arbeitslosigkeit auf ein Jahresdurchschnittsniveau von unter 360.000 zu senken. Daher sind weitere Anstrengungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit notwendig. Es ist zu erwarten, dass sich die Zahl der unselbständigen Aktivbeschäftigung bis 2019 auf beinahe 3,6 Millionen erhöht. Die allgemeine Arbeitslosenquote auf Registerbasis wird aus heutiger Sicht im Jahr 2019 bei prognostizierten 9,1 % liegen und auch die Arbeitslosigkeit Älterer wird ansteigen.

Die Einschränkung der Invaliditätspension für Personen unter 50 Jahre und die Betreuung von stärker gesundheitlich beeinträchtigten, aber noch arbeitsfähigen Personen durch das Arbeitsmarktservice erfordert den Ausbau von Integrationsmaßnahmen für diesen Personenkreis.

Der ab dem 1.1.2016 mit BGBl. I Nr. 75/2015 geltende § 13 AMPFG legt fest, dass Beschäftigungsbeihilfen für Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und länger als 180 Tage beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind, 2015 bis 2017 wie Ausgaben nach dem AlVG zu behandeln sind – mit einer Obergrenze von 120 Mio. € im Jahr 2015 und jeweils 250 Mio. € in den Jahren 2016 und 2017. Nach 2018 sind Beschäftigungsförderungsmaßnahmen für Ältere in dieser Form demnach nicht mehr finanzierbar.

Zudem wurde festgestellt, dass Beschäftigungsförderungsmaßnahmen auch für Personen unter 50 Jahren, die schon zumindest ein Jahr beim AMS arbeitslos vorgemerkt sind, vergleichsweise gut wirken und auch aus Sicht der Arbeitslosenversicherung zweckmäßig sind.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Erhöhung der Beschäftigungsquoten von Personen über 49 Jahre. Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit.

Das Vorhaben trägt zum UN-Nachhaltigkeitsziel 8, Unterziel 5 bei (SDG 8.5 „Bis 2030 produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, einschließlich junger Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit erreichen“).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verwaltungsvereinfachung sowie Absicherung des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland

Beschreibung des Ziels

Da Auslandsdienste im ZDG und im FreiwG geregelt sind, müssen das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz dafür Sorge tragen, dass Trägerorganisationen sowie Einsatzstellen die jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllen. Beide Ressorts führen ein Überprüfung- und Genehmigungsverfahren aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen durch. Durch die Zusammenführung der Auslandsfreiwilligendienste in einem Gesetz (FreiwG) kommt es zu einer Verwaltungsvereinfachung. Weiters erfolgt eine finanzielle Sicherung der Auslandsfreiwilligendienste und die Schaffung von gleichen Rahmenbedingungen für Frauen und Männern.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Gesetze und Vollzugszuständigkeit zur Regelung der Auslandsdienste [Anzahl]

Istwert

1

Anzahl

Zielzustand

1

Anzahl

Datenquelle: FreiwG

Meilenstein 1: Ermöglichung der Teilnahme an einem geförderten Auslandsjahr

Ausgangszustand 2015:

Derzeit absolvieren ca. 100-110 Männer pro Jahr ein gefördertes Auslandsjahr im Rahmen des ZDG.

Zielzustand 2020:

Die Teilnahme von Frauen und Männern an einem geförderten Auslandsjahr ist möglich.

Istzustand 2020:

56 Auslandsdiener*innen leisten im Jahrgang 2020 Auslandsdienst.

Datenquelle:
www.auslandsdienst.at

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

teilweise erreicht

Ziel 2: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen Personen mit Asylberechtigung oder subsidiärem Schutz

Beschreibung des Ziels

Durch den Erwerb von Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten soll eine Verbesserung der Integration erreicht werden.

Die Ausweitung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen für Personen mit Asylberechtigung oder subsidiärem Schutz durch das AMS soll die Beschäftigungsfähigkeit dieser Personengruppe erhöhen und die Abdeckung der Arbeitskräftenachfrage in bestimmten Wirtschaftssektoren erleichtern.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Personen mit Asylberechtigung oder subsidiärem Schutz in AMS Maßnahmen oder Beihilfen 2017 [Anzahl]

Istwert

51.160

Anzahl

Zielzustand

20.000

Anzahl

Datenquelle: AMS Data Warehouse (Datenstand 1.3.2021)

Ziel 3: Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit älterer und langzeitbeschäftigungsloser ArbeitnehmerInnen

Beschreibung des Ziels

Der Anteil der Beschäftigten in der Bevölkerungsgruppe der 50- bis 64-Jährigen soll ansteigen, die Arbeitslosigkeit bis 2019 reduziert werden.

Erhöhung der Zahl der Arbeitsaufnahmen von Personen mit langandauernden Integrationshemmnissen in das Erwerbssystem.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Beschäftigungsquote der 50- bis 64-Jährigen im Jahr 2019 [%]

Istwert

64,3

%

Zielzustand

58,0

%

Datenquelle: BMA BALI

Arbeitslosenquote von Personen mit 50 und mehr Jahren [%]

Istwert

10,6

%

Zielzustand

9,0

%

Datenquelle: BMA BALI

Meilenstein 1: Arbeitsaufnahmen von Langzeitbeschäftigungslosen 2017

Ausgangszustand 2014:

Im Jahr 2014 betrug der Anteil der Arbeitsaufnahmen aus AMS Vormerkung von langzeitbeschäftigungslosen Personen an allen Arbeitsaufnahmen aus AMS Vormerkung rund 10 % (in absoluten Zahlen 58.520 Arbeitsaufnahmen von Langzeitbeschäftigungslosen).

Zielzustand 2020:

Der Anteil der Arbeitsaufnahmen aus AMS Vormerkung von langzeitbeschäftigungslosen Personen an allen Arbeitsaufnahmen aus AMS Vormerkung soll 2016 und 2017 über 10 % betragen.

Istzustand 2020:

2017 betrug der Anteil der Arbeitsaufnahmen von Langzeitbeschäftigungslosen an allen Arbeitsaufnahmen aus AMS Vormerkung rund 13,3%, 2020 rund 8,4%. Das Jahr 2020 ist jedoch durch die COVID-19-Arbeitsmarktkrise durch spezifische Rahmenbedingungen gekennzeichnet.

Datenquelle:
AMS Data Warehouse (Datenstand 1.3.2021)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überwiegend erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Anpassung der Bestimmungen des Freiwilligengesetzes (FreiwG), die in Zusammenhang mit den Auslandsfreiwilligendiensten stehen und bisher im ZDG geregelt wurden

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Anpassungen im FreiwG betreffen die nachstehenden Einzelmaßnahmen:
– Zusammenführung der Strukturen für die Auslandsfreiwilligendienste – geregelt einerseits im FreiwG und andererseits im ZDG- in einem Gesetz
– Gewährung der Familienbeihilfe sowie sozialrechtliche Absicherung für die Teilnehmer/innen eines Auslandsfreiwilligendienstes
– alle Teilnehmer/innen (Frauen und Männer) eines Auslandsfreiwilligendienstes werden in die Förderung miteinbezogen
– Möglichkeit der Anrechnung einer 10-monatigen durchgehenden Tätigkeit nach dem FreiwG und der VO Nr. 1288/2013 (Erasmus+) auf den ordentlichen Zivildienst

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte können bei nach dem FreiwG und ZDG anerkannten Trägerorganisationen ein Freiwilliges Integrationsjahr absolvieren

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Aufgrund der hohen Anzahl Asylberechtigter und subsidiär Schutzberechtigter, die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen, besteht Bedarf an zusätzlichen Integrationsmaßnahmen. Durch das Freiwillige Integrationsjahr sollen diese Personen Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben sowie Mit- und Zusammenarbeit in einer Organisation kennen lernen, wobei jedoch die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt vorrangig bleibt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzierung der Arbeitsmarktförderung von Asylberechtigten oder Personen mit subsidiärem Schutz aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung ab 2016

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Änderung des § 13 Abs. 2 AMPFG dahingehend, dass arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Beihilfen des AMS für erwerbsfähige Asylberechtigte und Personen mit subsidiärem Schutz wie Ausgaben nach dem AlVG zu behandeln sind – mit einer Obergrenze von jeweils 70 Mio. € ab dem Jahr 2016.

Zusammen mit den Auszahlungen für Beschäftigungsförderungen von Personen mit langer Vormerkung beim AMS aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung dürfen die Auszahlungen für die Arbeitsmarktförderung von Asylberechtigten oder Personen mit subsidiärem Schutz aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung in Summe jedoch die Obergrenze von jeweils 150 Mio. € in den Jahren 2016 und 2017 nicht übersteigen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzierung der Beschäftigungsförderung Älterer aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung ab 2016

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Änderung des § 13 Abs. 2 AMPFG dahingehend, dass Beschäftigungsbeihilfen für Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und länger als 180 Tage beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind, ab dem Jahr 2015 wie Ausgaben nach dem AlVG zu behandeln sind – mit einer Obergrenze von jeweils 150 Mio. € in den Jahren 2016 und 2017.
Zudem kann die erforderliche Mindestvormerkdauer von 180 Tagen für diese Form der Finanzierung in arbeitsmarktpolitisch begründeten Fällen auch unterschritten werden.

Damit wird für die Regelung bis zum Jahr 2017 verlängert und flexibilisiert.

Davon sind im Bundesdurchschnitt jeweils bis zu 60 vH für die AMSG Beihilfen Eingliederungsbeihilfen und Kombilohn sowie bis zu 40 vH für Sozialökonomische Betriebe und Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte zu verwenden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzierung der Beschäftigungsförderung von Personen mit langer Vormerkung beim AMS aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung ab 2016

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Änderung des § 13 Abs. 2 AMPFG dahingehend, dass Beschäftigungsbeihilfen für Personen, die länger als 365 Tage beim Arbeitsmarktservice arbeitslos vorgemerkt sind, ab dem Jahr 2016 wie Ausgaben nach dem AlVG zu behandeln sind – mit einer Obergrenze von jeweils 100 Mio. € in den Jahren 2016 und 2017.

Davon sind im Bundesdurchschnitt jeweils bis zu 60 vH für die AMSG Beihilfen Eingliederungsbeihilfen und Kombilohn sowie bis zu 40 vH für Sozialökonomische Betriebe und Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte zu verwenden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2016 - 2020
2016
2017
2018
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-204.647

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

28.054

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

232.701

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

232.701

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

28.054

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-30

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

30

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

30

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-58.513

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

13.440

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

71.953

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

71.953

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

13.440

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-54.161

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

13.440

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

67.601

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

67.601

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

13.440

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-46.098

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

587

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

46.685

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

46.685

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

587

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-45.845

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

587

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

46.432

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

46.432

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

587

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen 2016 und 2017 entsprechen annähernd den Planungen, die Auszahlungen für die nach § 13 Abs. 2 AMPFG finanzierten AMS Beschäftigungsmaßnahmen für Ältere erreichten 2016 den Wert von rund € 223,93 Mio. und 2017 den Wert von rund € 250 Mio. Durch gesetzliche Änderungen wurde die Finanzierung nach § 13 Abs. 2 AMPFG für Ältere und Langzeitvorgemerkte in modifizierter Form aber auch 2018 und Folgejahre fortgeführt, sodass für die Jahre nach 2017 die ausgewiesenen Planwerte verändert wurden. Durch die Finanzierung von Integrationsmaßnahmen des AMS für Asylberechtigte und Personen mit subsidiärem Schutz auf Grundlage des § 13 Abs. 2 AMPFG wurden im Jahr 2016 rund € 60,0 Mio. und im Jahr 2017 rund € 80,0 Mio. zahlungswirksam für die Arbeitsmarktintegration mobilisiert.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Beschäftigungssicherung und -schaffung für jahresdurchschnittlich 9.772 Personen im Alter 50+ 2016, sowie 11.338 Personen 2017 durch AMS Beschäftigungsförderungen (AMS Eingliederungsbeihilfen, Kombilohnbeihilfen, Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte und Sozialökonomische Betriebe).

Gesamtbeurteilung

Die Finanzierung von Beschäftigungsmaßnahmen des AMS aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung gemäß § 13 Abs. 2 AMPFG hat sich als profundes Instrument erwiesen, ein stabil hohes Niveau an Beschäftigungsförderungen des AMS für ältere Arbeitssuchende sicherzustellen. Gesetzlich wurde ein Mix an Beschäftigungsförderungen für die Integration in den ersten, betrieblichen Arbeitsmarkt (Eingliederungsbeihilfen des AMS sowie Kombilöhne) wie in Übergangsarbeitsmärkte (Sozialökonomische Betriebe sowie Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte) festgeschrieben. Damit wurde Planungssicherheit für das AMS und nachhaltigere Betreuungsstrukturen ermöglicht. Die Integrationserfolge sind insgesamt zufriedenstellend und die Selbstfinanzierung der Maßnahmenkosten bzw. des Förderaufwandes ist für diese Personengruppe vergleichsweise hoch.


Verbesserungspotentiale

Finanzierung der Arbeitsmarktintegration von Asylberechtigten und Personen mit subsidiärem Schutz nach Auslaufen der Finanzierungsbestimmungen des § 13 AMPFG zum Integrationsjahr nach dem IJG mit Ende 2018 nicht mehr detailliert geregelt.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.