Vorhaben
Novelle Poststrukturgesetz
Novelle Poststrukturgesetz
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016
Nettoergebnis in Tsd. €: -87.841
Vorhabensart: Bundesgesetz
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Aufgrund der gesamthaften Bereinigung der langjährigen strittigen Punkte zwischen den Unternehmen gemäß Poststrukturgesetz und der Republik Österreich muss das Poststrukturgesetz dementsprechend angepasst werden
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Rechtssicherheit für Republik Österreich hergestellt
Ausgangszustand 2015:
Prozessrisiko durch offene strittige Punkte zwischen Unternehmen gemäß Poststrukturgesetz und der Republik Österreich.
Zielzustand 2020:
Rechtssicherheit für Republik Österreich durch gesamthafte Bereinigung der strittigen Punkte.
Istzustand 2020:
Die Auffassungsunterschiede sind bereinigt. Die von der Post AG gegen die Republik Österreich eingebrachten Klagen zu Aktivbezügen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) wurden im Zuge der gesamthaften Bereinigung zurückgezogen. Es besteht Rechtssicherheit für den Bund.
Datenquelle:
Information Bundesministerium für Finanzen
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Novellierung Poststrukturgesetz (PTSG)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Aufgrund der zwischen den Unternehmen gemäß Poststrukturgesetz und der Republik Österreich abgeschlossenen Vereinbarung muss das Poststrukturgesetz dementsprechend angepasst werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Erträge: Eine exakte Einschätzung der finanziellen Auswirkungen der einzelnen ertragsmindernden Maßnahmen ist aufgrund der Datenlage nicht möglich. Die in der WFA angenommenen finanziellen Auswirkungen sind plausibel. Die Zahlungen der Postunternehmen an den Bund für die Senkung des Dienstgeberanteils und den Entfall des Pflegegeldes sind in der veranschlagten Höhe eingetreten. Die Abschlagszahlungen der Postunternehmen für die Übertragung der Pensionsadministration an die BVA ab 2017 wurden in der WFA mit jährlich 1,98 Mio. EUR veranschlagt, tatsächlich betragen diese 2,35 Mio. EUR. Grund für die Abweichung ist eine nach der WFA Erstellung erzielte Einigung über die Umsetzung der PTSG Novelle.
Aufwendungen: Die jährlichen Transferaufwände für die Pensionsadministration durch die BVA ab 2017 betrugen statt 1,98 Mio. EUR zwischen 4,66 Mio. EUR und 4,75 Mio. EUR.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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