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Vorhaben

Novelle Poststrukturgesetz

2020
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016

Nettoergebnis in Tsd. €: -87.841

Vorhabensart: Bundesgesetz

Problemdefinition

Seit vielen Jahren bestehen zwischen den Unternehmen nach dem Poststrukturgesetz (Telekom Austria AG, Österreichische Post AG, Österreichische Postbus AG) und dem Bundesministerium für Finanzen Unklarheiten, die sich aus der Rechtsstellung der den Unternehmen nach dem Poststrukturgesetz (PTSG) zugewiesenen Beamten und den aus der Zuweisung der Beamten gemäß PTSG resultierenden Zahlungen ergeben. Die Bereinigung der strittigen Punkte wurde in den letzten Jahren stets verzögert und bestand für die Republik Österreich ein Prozessrisiko.
Desweiteren empfahl der RH (Bericht 2014/5) die Übertragung der Pensionsadministration an die BVA-Pensionsservicestelle. Das BMF unterstützte inhaltlich die Übertragung, jedoch solle aufgrund der zukünftigen finanziellen Belastung des BMF hierfür eine auslaufende Abgeltung erfolgen.
Die Österreichische Post AG brachte beim VfGH wegen angeblich zuviel entrichtetem Ersatz für Aktivitätsaufwand gemäß § 17 PTSG in zwei Fällen Klagen gemäß § 137 B-VG ein.
Diese Reihe an offenen Punkten führte dazu, dass eine dauerhafte Bereinigung der strittigen Punkte im Zuge eines Gesamtpaketes zu erwirken und legistisch umzusetzen war.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Aufgrund der gesamthaften Bereinigung der langjährigen strittigen Punkte zwischen den Unternehmen gemäß Poststrukturgesetz und der Republik Österreich muss das Poststrukturgesetz dementsprechend angepasst werden

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Rechtssicherheit für Republik Österreich hergestellt

Ausgangszustand 2015:

Prozessrisiko durch offene strittige Punkte zwischen Unternehmen gemäß Poststrukturgesetz und der Republik Österreich.

Zielzustand 2020:

Rechtssicherheit für Republik Österreich durch gesamthafte Bereinigung der strittigen Punkte.

Istzustand 2020:

Die Auffassungsunterschiede sind bereinigt. Die von der Post AG gegen die Republik Österreich eingebrachten Klagen zu Aktivbezügen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) wurden im Zuge der gesamthaften Bereinigung zurückgezogen. Es besteht Rechtssicherheit für den Bund.

Datenquelle:
Information Bundesministerium für Finanzen

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Novellierung Poststrukturgesetz (PTSG)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Aufgrund der zwischen den Unternehmen gemäß Poststrukturgesetz und der Republik Österreich abgeschlossenen Vereinbarung muss das Poststrukturgesetz dementsprechend angepasst werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2016 - 2020
2016
2017
2018
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-87.841

Tsd. Euro

Plan

-80.800

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-73.750

Tsd. Euro

Plan

-74.860

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

14.091

Tsd. Euro

Plan

5.940

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

14.091

Tsd. Euro

Plan

5.940

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-73.750

Tsd. Euro

Plan

-74.860

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-14.200

Tsd. Euro

Plan

-14.200

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-14.200

Tsd. Euro

Plan

-14.200

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-14.200

Tsd. Euro

Plan

-14.200

Tsd. Euro

Ergebnis

-24.605

Tsd. Euro

Plan

-22.200

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-19.850

Tsd. Euro

Plan

-20.220

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

4.755

Tsd. Euro

Plan

1.980

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4.755

Tsd. Euro

Plan

1.980

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-19.850

Tsd. Euro

Plan

-20.220

Tsd. Euro

Ergebnis

-24.513

Tsd. Euro

Plan

-22.200

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-19.850

Tsd. Euro

Plan

-20.220

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

4.663

Tsd. Euro

Plan

1.980

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4.663

Tsd. Euro

Plan

1.980

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-19.850

Tsd. Euro

Plan

-20.220

Tsd. Euro

Ergebnis

-24.523

Tsd. Euro

Plan

-22.200

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-19.850

Tsd. Euro

Plan

-20.220

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

4.673

Tsd. Euro

Plan

1.980

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4.673

Tsd. Euro

Plan

1.980

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-19.850

Tsd. Euro

Plan

-20.220

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Erträge: Eine exakte Einschätzung der finanziellen Auswirkungen der einzelnen ertragsmindernden Maßnahmen ist aufgrund der Datenlage nicht möglich. Die in der WFA angenommenen finanziellen Auswirkungen sind plausibel. Die Zahlungen der Postunternehmen an den Bund für die Senkung des Dienstgeberanteils und den Entfall des Pflegegeldes sind in der veranschlagten Höhe eingetreten. Die Abschlagszahlungen der Postunternehmen für die Übertragung der Pensionsadministration an die BVA ab 2017 wurden in der WFA mit jährlich 1,98 Mio. EUR veranschlagt, tatsächlich betragen diese 2,35 Mio. EUR. Grund für die Abweichung ist eine nach der WFA Erstellung erzielte Einigung über die Umsetzung der PTSG Novelle.
Aufwendungen: Die jährlichen Transferaufwände für die Pensionsadministration durch die BVA ab 2017 betrugen statt 1,98 Mio. EUR zwischen 4,66 Mio. EUR und 4,75 Mio. EUR.

Gesamtbeurteilung

Durch die Novelle des Poststrukturgesetzes im Jahr 2015 sollte eine gesamthafte Einigung über die seit vielen Jahren bestehenden Auffassungsunterschiede zwischen dem Bund und den Unternehmen nach dem Poststrukturgesetz (PTSG) hinsichtlich der den Unternehmen nach dem PTSG zugewiesenen Beamten und den aus der Zuweisung der Beamten gemäß PTSG resultierenden Zahlungen der Unternehmen an den Bund erreicht werden. Ohne eine Einigung hätte für die Republik Österreich das Risiko einer gerichtlichen Verfolgung strittiger Punkte und der damit verbundenen Einstellung einer Rückstellung bestanden.

Ziel 1: Novellierung Poststrukturgesetz
Erfolg ist eingetreten, wenn durch die gesamthafte Bereinigung der strittigen Punkte Rechtssicherheit für die Republik erreicht wurde.
Die von der Post AG gegen die Republik Österreich eingebrachten Klagen zu Aktivbezügen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) wurden im Zuge der gesamthaften Bereinigung zurückgezogen. Das Ziel der Rechtssicherheit für die Republik Österreich konnte erreicht werden, das Prozessrisiko wurde ausgeräumt.

Maßnahme 1: Novellierung Poststrukturgesetz.
Die Notwendigkeit der Anpassung ergab sich aus der zwischen den Unternehmen gemäß PTSG und der Republik Österreich abgeschlossenen Vereinbarung. Die Maßnahme wurde erfolgreich umgesetzt, die PTSG Novelle ist in Kraft getreten.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.