Vorhaben
Finanzierung von Beschäftigungsmaßnahmen für Ältere und der Kurzarbeit aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung
Finanzierung von Beschäftigungsmaßnahmen für Ältere und der Kurzarbeit aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit älterer ArbeitnehmerInnen
Beschreibung des Ziels
Der Anteil der Beschäftigten in der Bevölkerungsgruppe der 50- bis 64-Jährigen soll ansteigen, die Arbeitslosigkeit bis 2019 reduziert werden.
Als Indikatoren hierfür sind die Beschäftigungsquote der 50- bis 64-Jährigen sowie die Arbeitslosenquote der Personengruppe 50 und mehr Jahre, jeweils auf Registerbasis heranzuziehen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Beschäftigungsquote von Personen mit 50 bis 64 Jahren [%]
Istwert
64,3%
Zielzustand
58,0%
Datenquelle: BMA BALI
Arbeitslosenquote von Personen mit 50 und mehr Jahren [%]
Istwert
10,6%
Zielzustand
9,0%
Datenquelle: BMA BALI
Ziel 2: Verstetigung der Beschäftigung in Unternehmen, die sich in unvorhersehbaren und vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden
Beschreibung des Ziels
Die Arbeitsplätze von Unternehmen, die durch Produktionseinschränkungen aufgrund von externen Umständen betroffen sind und sich in unvorhersehbaren und vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, sollen abgesichert werden.
Durch die Vermeidung des Abbaues von Arbeitsplätzen soll sichergestellt werden, dass den Unternehmen nach Überwindung von wirtschaftlichen Krisen ausreichend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, um wieder an die Produktionsleistung vor Einsetzen der Krise anknüpfen zu können.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Förderung der Beschäftigungssicherung durch Kurzarbeit
Ausgangszustand 2014:
Im Jahr 2014 wurde die Beschäftigung von rund 3.800 Personen mit Kurzarbeitsbeihilfen unterstützt. In den Jahren 2012 und 2013 waren es jeweils rund 4.200 geförderte Personen.
Zielzustand 2020:
Im Zeitraum 2016 bis 2019 werden bedarfsorientiert und gemäß AMS Richtlinien Personen mit Kurzarbeitsbeihilfen gefördert.
Istzustand 2020:
1.242.323 geförderte Personen durch Kurzarbeitsbeihilfen
Datenquelle:
AMS Data Warehouse (Datenstand 1.3.2021)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Finanzierung der Beschäftigungsförderung Älterer aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung 2016 bis 2017
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Änderung des § 13 Abs. 2 AMPFG dahingehend, dass Beschäftigungsbeihilfen für Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und länger als 180 Tage beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind im Zeitraum 2016 bis 2017 wie Ausgaben nach dem AlVG zu behandeln sind – mit einer Obergrenze von jeweils 250 Mio. € im Jahr 2016 wie auch im Jahr 2017.
Damit wird für das Jahr 2016 die gesetzliche Obergrenze von 150 auf 250 Mio. € hinaufgesetzt.
Davon sind im Bundesdurchschnitt jeweils bis zu 60 vH für die AMSG Beihilfen Eingliederungsbeihilfen und Kombilohn sowie bis zu 40 vH für Sozialökonomische Betriebe und Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte zu verwenden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzierung von Kurzarbeitsbeihilfen aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung für den Zeitraum 2016 bis 2019
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Änderung des § 13 Abs. 1 AMPFG dahingehend, dass Kurzarbeitsbeihilfen bis 2019 wie Ausgaben nach dem AlVG zu behandeln sind – mit einer jährlichen Obergrenze von 20 Mio. €. für den Zeitraum 2016 bis 2019.
Die in dieser AMS-Bundesrichtlinie geregelten Kurzarbeitsbeihilfe, Qualifizierungsbeihilfe und Beihilfe für Schulungskosten bei Kurzarbeit sollen gleichermaßen die Unternehmen wie auch die ArbeitnehmerInnen, deren Arbeitsplatz durch Produktionseinschränkungen sonst bedroht wäre, unterstützen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die finanziellen Auswirkungen 2016 und 2017 entsprechen annähernd den Planungen, die Auszahlungen für die nach § 13 Abs. 2 AMPFG finanzierten AMS Beschäftigungsmaßnahmen für Ältere erreichten 2016 den Wert von rund € 223,93 Mio. und 2017 den Wert von rund € 250 Mio. Durch gesetzliche Änderungen wurde die Finanzierung nach § 13 Abs. 2 AMPFG in modifizierter Form aber auch 2018 und Folgejahre fortgeführt, sodass für die Jahre nach 2017 die ausgewiesenen Planwerte verändert wurden. Die AMS Ausgaben für Kurzarbeitsbeihilfen beliefen sich 2016 auf € 4,62 Mio., 2017 6,08 Mio., 2018 3,48 Mio. und im Jahr 2019 auf € 2,22 Mio.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Direkte Leistungen
- Öffentliche Einnahmen
Bei der Kombilohnbeihilfe des AMS, die als direkte Personenförderung implementiert ist, liegt der Frauenanteil 2016-2017 (Anzahl geförderte Personen) bei 43,7%.
Bei den betrieblichen Eingliederungsbeihilfen des AMS sowie den AMS Beschäftigungsförderungen durch Sozialökonomische Betriebe und Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte, die als Trägerförderungen implementiert sind, liegt der Frauenanteil 2016-2017 an den (indirekt) geförderten Personen bei 43,8%.
Subdimension(en)
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Beschäftigungssicherung und -schaffung für jahresdurchschnittlich 9.772 Personen im Alter 50+ 2016, sowie 11.338 Personen 2017 durch AMS Beschäftigungsförderungen (AMS Eingliederungsbeihilfen, Kombilohnbeihilfen, Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte und Sozialökonomische Betriebe).
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Berichtserstattung Umsetzung Kurzarbeit an den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrates gem. § 13 Abs. 1a AMPFG seit Jänner 2021.