Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

Überbetriebliche Berufsausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz gem. § 30b und § 8b AMS Wien Start 2017, 2018 und 2019

Überbetriebliche Berufsausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz gem. § 30b und § 8b AMS Wien Start 2017 gebündelt mit Überbetriebliche Berufsausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz gem. § 30b und § 8b Start 2018 sowie 2019

2020
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2017

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: -124.709

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Beauftragung der 5 Maßnahmen erfolgt von 1.7.2017 bis 30.6.2018 bzw. die 5 Folgemaßnahmen von 1.7.2018 bis 30.6.2019 bzw. nun 17.7.2019 bis 30.6.2020.

Die nachhaltige Integration von Jugendlichen im Bereich der Berufsausbildung ist ein maßgebliches Ziel der Arbeitsmarktservice. Nicht zuletzt durch das Ausbildungspflichtgesetz hat die Bundesregierung dem AMS (Arbeitsmarktservice) einen klaren Auftrag erteilt, allen Jugendlichen, die sich in keiner Schule befinden oder eine Lehrstelle bei einem Unternehmen gefunden haben, einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen.
Das AMS Wien bietet jährlich für rund 4.500 Jugendliche Ausbildungen gem. §30b und §8b BAG (Berufsausbildungsgesetz) an.
Unterschieden wird dabei in ÜBA1 (Überbetriebliche Ausbildung bei einem Kursträger), ÜBA2 (Überbetriebliche Ausbildung bei einem Unternehmen begleitet durch einen Kursträger, Dauer ein Jahr), verlängerte Lehrzeit (ehemals IBA- Integrative Berufsausbildung) sowie einer Teilqualifizierung gem. §8 Abs. 2 BAG.

Teilnahme-Planung 2019/2020:
ÜBA/MN1 ibis acam: Büro/ Handel / Finanzen, Schwerpunkt Bürobereich, Recht / Sicherheit / Verwaltung, Freizeitwirtschaft/Sport, Transport/Verkehr/Lager: Übernahmen aus dem Vorvertrag 546, Neueinstiege 219
ÜBA/MN2 Jugend am Werk Berufsausbildung für Jugendliche GmbH: Holz / Papier / Glas / Keramik, Land- und Forstwirtschaft / Tiere / Pflanzen, Mode / Textil / Leder, Chemie/Kunststoff: Übernahmen aus dem Vorvertrag 332, Neueinstiege 165
ÜBA/MN3 BIGE Berufsförderungsinstitut Wien/ ibis acam Bildungs GmbH/ ipcenter.at GmbH/ Kapsch Partner Solutions GmbH: Informatik / EDV / Kommunikationstechnik, Medien / Druck / Design, Elektrotechnik / Elektronik: Übernahmen aus dem Vorvertrag 443, Neueinstiege 125
ÜBA/MN4 Jugend am Werk Berufsausbildung für Jugendliche GmbH: Maschinen / Fahrzeuge / Metall, Kunst/Kunsthandwerk: Übernahmen aus dem Vorvertrag 360, Neueinstiege 200
ÜBA/MN5 BIGE ibis acam Bildungs GmbH/ Berufsförderungsinstitut Wien/ Weidinger und Partner Wirtschaftstrainings- und Organisationsentwicklungsgesellschaft mbH: Büro / Handel / Finanzen, Schwerpunkt Handel und Verkauf, Kultur / Sprachen / Gesellschaft: Übernahmen aus dem Vorvertrag 512, Neueinstiege 285

Für die verlängerte Lehre sowie die Teilqualifizierung kommen gem. §8b Abs. 4 BAG folgende Jugendliche in Frage:

1. Personen, die am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden, oder
2. Personen ohne Abschluss der Hauptschule oder der Neuen Mittelschule bzw. mit negativem Abschluss einer dieser Schulen, oder
3. Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes, oder
4. Personen, von denen aufgrund des Ergebnisses einer vom Arbeitsmarktservice oder Sozialministeriumsservice beauftragten Beratungs-, Betreuungs- oder Orientierungsmaßnahme angenommen werden muss, dass für sie aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen, die durch eine fachliche Beurteilung nach einem in den entsprechenden Richtlinien des Arbeitsmarktservices oder des Sozialministeriumservices zu konkretisierenden Vier-Augen-Prinzip festgestellt wurden, der Abschluss eines Lehrvertrages gemäß § 1 nicht möglich ist.

Geplante Laufzeit: jeweils 01.07.2019 bis 30.06.2020

Die Planung der Lehrberufe erfolgt unter Berücksichtigung folgender Schwerpunkte:
a. Erhöhung der Vermittlungsquote auf betriebliche Lehrstellen
. Vermittlung wird als vorrangiges Ziel angesehen. Jugendlichen, die nicht ausbildungsfit sind, werden entsprechend des Bedarfs vorgelagerte Angebote empfohlen, um die Defizite auszugleichen. Erst bei erfolgloser Vermittlungsaktivität wird ein ÜBA-Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt.
. Vernetzung mit dem AMS Niederösterreich im Sinne der Überregionalen Vermittlung.
. Charta „Wir geben Zukunft“ des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Österreich. Etwa 100 Unternehmen aus ganz Österreich aus dem gesamten Bundesgebiet haben sich bereit erklärt, die Charta zu unterzeichnen und Praktikumsplätze für Lehrlinge in der überbetrieblichen Lehrausbildung zur Verfügung zu stellen. Die Praktika dienen in erster Linie der Vermittlung der berufsspezifischen praktischen Fertigkeiten sowie der Vorbereitung der Auszubildenden auf das betriebliche Umfeld mit dem Ziel einer möglich nachhaltigen Übernahme in betriebliche Lehrverhältnisse.
. Intensive Zusammenarbeit aller ÜBA-Träger mit dem Service für Unternehmen des AMS Jugendliche zur Vermittlung von ÜBA TeilnehmerInnen bei gemeldeten offenen Lehrstellen.
. Weiterführung der erfolgreich durchgeführten Lehrstellenbörse „Volltreffer“ für Jugendliche aus der Überbetrieblichen Lehrausbildung im ersten und zweiten Lehrjahr. Eine weitere Veranstaltung unter dem Motto „Heb ab zu deinem Traumjob“ findet im März, gemeinsam mit dem AMS Niederösterreich und mit finanzieller Beteiligung der Stadt Wien über den WAFF, statt. Durch diese Recruiting-Veranstaltung werden ca. 50 Betriebe mit ca. 640 offenen Lehrstellen mit ca. 700 ÜBA 1 und ÜBA 2 Jugendlichen im ersten und zweiten Lehrjahr vernetzt. Es erfolgt dadurch neben erhöhter Vermittlungsunterstützung ebenfalls eine Imagesteigerung der ÜBA auf wirtschaftlicher Ebene.
. Fertigstellung des neuen Kriterien- und Konsequenzenkatalogs in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern zur Steigerung der notwendigen Unterstützung für den Übergang in den 1. Lehrstellenmarkt: die TeilnehmerInnen erleben in der ÜBA eine bessere Unterstützung beim Lernen etc. Das führt zu einem Login Effekt und erschwert die Vermittlung in den ersten Lehrstellenmarkt. Der neue Kriterienkatalog unterstützt die Träger bei der Umsetzung ihrer Aufgaben und gibt den TeilnehmerInnen einheitlich klare Strukturen.

b. Planung von Mangelberufen lt. Mangelberufsliste
Berücksichtigt wurden Berufe laut Mangelberufsliste 2018 und voraussichtlicher Mangelberufsliste 2019:
. Metalltechnik-Maschinenbautechnik
. Bautechnische Assistenz (Mädchengruppe)
. E-Commerce Kaufmann/frau
. Informationstechnologie-Systemtechnik
. Informationstechnologie-Betriebstechnik
. Platten- und FliesenlegerIn

d. Planung von neuen Berufen (Zukunftsberufen)
. Bautechnische Assistenz (Mädchengruppe)
. E-Commerce-Kaufmann/frau
. Informationstechnologie-Systemtechnik
. Informationstechnologie-Betriebstechnik

Organisatorische / Methodische Änderungen
. Fokus beim Einstieg: Jugendlichen, die nicht ausbildungsfit sind, werden, dem festgestellten Bedarf entsprechend, vorgelagerte Angebote ermöglicht und es wird kein ÜBA-Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt.
. Durchlässigkeit des Systems in beide Richtungen: ÜBA 2 >-< ÜBA 1 >–< VLZ >–< TQ. . Lehrjahrübergreifende sowie ausbildungsübergreifende Gruppenzusammenlegungen und heterogene Gruppenzusammensetzungen sind – da wo methodisch und inhaltlich sinnvoll – möglich. . Finalisierung der "ÜBA Datenbank Neu" angelehnt an die Datenbank AMS NÖ. . Engeres Controlling und bedarfsorientierte Trägersitzungen mit AMS Jugendliche und dem Gleichstellungs- und Diversitätsmanagement des AMS Wien, um die Akquirierung von Mädchen in die ÜBA zu forcieren. . Unangekündigte Vorortkontrollen der Ausbildungseinrichtungen mit Unterstützung der AK und WKW zur Prüfung ihres Ausbildungsequipments laut den Ausbildungsvorschriften. . Zur Steigerung der Vermittlungstätigkeit wird erhoben, welche Lehrausbildungen am ersten Arbeitsmarkt angeboten und welche Anforderungen an die Lehrlinge gestellt werden. Daher erfolgte eine Änderung der angebotenen Berufe durch Einbeziehung der Mangelberufsliste und der Zukunftsberufe. . Planung von drei neuen Angeboten für jugendliche LehrabbrecherInnen (Drehscheibenprojekte). Dabei sollen die Jugendlichen durch Orientierung, Motivierung und Stabilisierung unterstützt werden, damit sie mit der Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt wieder in eine Lehre einsteigen und ihre Ausbildung mit der LAP beenden. Der Förderausschuss des Landesdirektoriums des AMS Wien hat die Beauftragung der Vorhaben in seiner Sitzung am 13. März 2019 empfohlen. Eine Zustimmung durch das Landesdirektorium erfolgte in seiner Sitzung am 20. März 2019.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben war ein maßgebliches arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Unterstützung der Erreichung der Zielvorgaben im Arbeitsmarktservice (AMS) Österrreich. Die Intention der arbeitsmarktpolitischen Ziele im AMS ist es, zu erreichende Wirkungen und Einflüsse des Arbeitsmarktservice am Arbeitsmarkt auf Landesebene verbindlich zu vereinbaren. Die strategischen Ausrichtungen, die für das AMS österreichweit in den nächsten Jahren von Relevanz sind, sind im sogenannten längerfristigen Plan beschrieben.
Der Längerfristige Plan orientiert sich im Sinne der Zielhierarchie (EU – Bundesregierung – AMS) am strategischen Dokument EUROPA 2020, dem Nationalen Reformprogramm für Wachstum und Beschäftigung auf Basis der Leitlinien im Rahmen der beschäftigungspolitischen Ziele der EU und den Zielvorgaben des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz an das AMS aus dem Jahr 2010.

Ausbildungsgarantie: Die Sicherung der beruflichen Erstausbildung und Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Die Integration von Jugendlichen im Bereich der Berufsausbildung ist ein maßgebliches Ziel des Arbeitsmarktservice Wien.
Nicht zuletzt durch das Ausbildungspflichtgesetz bis 18 Jahre hat das Arbeitsmarktservice Wien einen klaren Auftrag, Jugendlichen, die sich in keiner Schule befinden oder keine Lehrstelle bei einem Unternehmen gefunden haben, einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu
stellen, der den zunehmenden Qualifizierungsanforderungen der Wirtschaft entspricht. Personen ohne Berufsausbildung haben ein geringeres Einkommen und ein wesentlich höheres Risiko arbeitslos zu werden und auch zu bleiben, als Personen mit einer abgeschlossenen Lehrausbildung. Alleine in Wien liegt die Arbeitslosigkeit bei Personen mit max. Pflichtschulabschluss bei 39,6 % (Quelle Arbeitsmarkt und Bildung, Stand Jänner 2021) und sinkt mit Lehrabschluss auf 15,8 % (Quelle Arbeitsmarkt und Bildung, Stand Jänner
2021).
Die Beauftragung überbetrieblicher Lehrausbildungen (ÜBA) durch das AMS Wien trägt daher maßgeblich dazu bei, dass Personen ins Erwerbsleben finden und ihr Risiko auf Arbeitslosigkeit minimiert wird. Ebenso wird dem Facharbeiter_innenmangel am Wiener Arbeitsmarkt entgegengewirkt.

Das Vorhaben trägt zu folgenden UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) bei:
Ziel 4, Unterziel 3: „Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleisten“
Ziel 4, Unterziel 4: „Bis 2030 die Zahl der Jugendlichen und Erwachsenen wesentlich erhöhen, die über die entsprechenden Qualifikationen einschließlich fachlicher und beruflicher Qualifikationen für eine Beschäftigung, eine menschenwürdige Arbeit und Unternehmertum verfügen
Ziel 5, Unterziel 1: „Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beenden“
Ziel 8, Unterziel 6: „Bis 2020 den Anteil junger Menschen, die ohne Beschäftigung sind und keine Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen, erheblich verringern“

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Vermittlung auf Lehrstellen am 1. Lehrstellenmarkt in der ÜBA 1

Beschreibung des Ziels

Gemessen wird, wie viel Prozent der TeilnehmerInnen, die das Projekt innerhalb der ÜBA 1 absolviert haben, am 92. Tag nach Ende des Projekts bei einem Unternehmen in einem Lehrverhältnis bzw. nach Ende der Ausbildung in einem Dienstverhältnis stehen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Vermittlung auf Lehrstellen am 1. Lehrstellenmarkt [%]

Istwert

41,00

%

Zielzustand

42,00

%

Datenquelle: AMS-Datawarehouse

Ziel 2: Vermittlung auf Lehrstellen am 1. Lehrstellenmarkt über die verlängerte Lehrzeit (ehemals IBA) bzw. Teilqualifizierung

Beschreibung des Ziels

Gemessen wird, wie viel Prozent der TeilnehmerInnen, die das Projekt innerhalb der IBA absolviert haben, am 92. Tag nach Ende des Projekts bei einem Unternehmen in einem Lehrverhältnis bzw. nach Ende der Ausbildung in einem Dienstverhältnis stehen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Vermittlung in den Lehrstellenmarkt [%]

Istwert

33,40

%

Zielzustand

25,00

%

Datenquelle: AMS-Datawarehouse

Ziel 3: Vermittlung auf Lehrstellen am 1. Lehrstellenmarkt in der ÜBA 2

Beschreibung des Ziels

Gemessen wird, wie viel Prozent der TeilnehmerInnen, die das Projekt innerhalb der ÜBA 2 absolviert haben, am 92. Tag nach Ende des Projekts bei einem Unternehmen in einem Lehrverhältnis bzw. nach Ende der Ausbildung in einem Dienstverhältnis stehen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Vermittlung auf Lehrstellen am 1. Lehrstellenmarkt [%]

Istwert

62,54

%

Zielzustand

70,00

%

Datenquelle: AMS-Datawarehouse


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Überbetriebliche Ausbildungen gemäß §30b und §8b BAG und Erprobung in der Berufsobergruppe "Büro/ Handel / Finanzen, Berufsbereich Büro, Recht / Sicherheit / Verwaltung, Freizeitwirtschaft / Sport, Transport / Verkehr / Lager"

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung im Zuge der Wiener Ausbildungsgarantie in den oa. Berufsobergruppen

2018/2019:
Übernahme aus dem Vorvertrag 631, Neueinstiege 260

2019/2020:
Übernahme aus dem Vorvertrag 546, Neueinstiege 215

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Überbetriebliche Ausbildungen gemäß §30b und §8b BAG und Erprobung in der Berufsobergruppe:  Holz / Papier / Glas / Keramik, Land- und Forstwirtschaft / Tiere / Pflanzen, Mode / Textil / Leder, 4. Chemie / Kunststoff

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung im Zuge der Wiener Ausbildungsgarantie in den oa. Berufsobergruppen

2018/2019:
Übernahme aus dem Vorvertrag 319, Neueinstiege 170

2019/2020:
Übernahme aus dem Vorvertrag 332, Neueinstiege 165

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Überbetriebliche Ausbildungen gemäß §30b und §8b BAG und Erprobung in der Berufsobergruppe:  Maschinen / Fahrzeuge / Metall, Kunst/Kunsthandwerk

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung im Zuge der Wiener Ausbildungsgarantie in den oa. Berufsobergruppen

2018/2019:
Übernahme aus dem Vorvertrag 401, Neueinstiege 195

2019/2020:
Übernahme aus dem Vorvertrag 360, Neueinstiege 200

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Überbetriebliche Ausbildungen gemäß §30b und §8b BAG und Erprobung in der Berufsobergruppe:  Informatik / EDV / Kommunikationstechnik, Medien / Druck / Design, Elektrotechnik / Elektronik

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung im Zuge der Wiener Ausbildungsgarantie in den oa. Berufsobergruppen

2018/2019:
Übernahme aus dem Vorvertrag 427, Neueinstiege 130

2019/2020:
Übernahme aus dem Vorvertrag 443, Neueinstiege 125

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Überbetriebliche Ausbildungen gemäß §30b und §8b BAG und Erprobung in der Berufsobergruppe:  Büro / Handel / Finanzen, Schwerpunkt Handel und Verkauf, Kultur / Sprachen / Gesellschaft

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung im Zuge der Wiener Ausbildungsgarantie in den oa. Berufsobergruppen

2018/2019:
Übernahme aus dem Vorvertrag 564, Neueinstiege 320

2019/2020:
Übernahme aus dem Vorvertrag 512, Neueinstiege 285

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2020
2017
2018
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-124.709

Tsd. Euro

Plan

-139.581

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

124.709

Tsd. Euro

Plan

139.581

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

124.709

Tsd. Euro

Plan

139.581

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-22.078

Tsd. Euro

Plan

-24.928

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

22.078

Tsd. Euro

Plan

24.928

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

22.078

Tsd. Euro

Plan

24.928

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-46.026

Tsd. Euro

Plan

-55.940

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

46.026

Tsd. Euro

Plan

55.940

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

46.026

Tsd. Euro

Plan

55.940

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-38.853

Tsd. Euro

Plan

-41.349

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

38.853

Tsd. Euro

Plan

41.349

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

38.853

Tsd. Euro

Plan

41.349

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-17.752

Tsd. Euro

Plan

-17.364

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

17.752

Tsd. Euro

Plan

17.364

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

17.752

Tsd. Euro

Plan

17.364

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Kalkulation für die überbetriebliche Lehrausbildung erfolgt in Wien aufgrund von Tagsätzen mit einer kalkulierten Verweildauer im Projekt. Treten nur weniger Personen ein oder werden sie schneller auf den 1. Lehrstellenarbeitsmarkt hinausvermittelt, so entstehen bei der Abrechnung weniger Verweiltage als ursprüngliche kalkuliert. Daher entstanden über beide Jahre verteilt um 5,7 Mio. € weniger Aufwendungen als geplant.
Die Einzelmaßnahmen werden jährlich von Juli bis zum Juni des Folgejahres beauftragt. Gelder die in einem Auftragsjahr nicht verbraucht werden, können nicht in eine Folgejahr mitgenommen werden, da es sich hier um einzelne Verträge handelt, die auch einzeln nach einem Jahr abgerechnet werden.
Die -14,8 Mio. Euro zeigen somit nur, dass die genehmigten Maximalsummen über die Jahre nicht ausgeschöpft wurden. Dies bedeutet, dass die Teilnehmer_innen rascher in den 1. Lehrstellen-Arbeitsmarkt integriert wurden, als ursprünglich prognostiziert. Somit fielen weniger Tagsätze und Ausbildungsbeihilfe an.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Ohne dieses Angebot kann aufgrund der zu wenigen Lehrstellen am 1. Lehrstellenmarkt in Wien nicht gewährleistet werden, dass tatsächlich jedem/jeder Jugendlichen ein Angebot zur Berufsausbildung nach der Schule zur Verfügung steht, das durch das Ausbildungspflichtgesetz vorgesehen wird. Dieses Bundesgesetz regelt die Verpflichtung zu einer Bildung oder Ausbildung für Jugendliche, welche die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben (Ausbildungspflicht).
Personen ohne Berufsausbildung haben ein massiv höheres Risiko arbeitslos zu werden und proportional länger zu bleiben, als Personen mit einer Ausbildung. Alleine in Wien ist die Arbeitslosigkeit bei Personen mit max. Pflichtschule inzwischen bereits bei fast 40%. Die überbetriebliche Lehrausbildung des AMS trägt somit maßgeblich dazu bei, dass Personen ins Erwerbsleben finden und ihr Risiko auf Arbeitslosigkeit minimiert wird.

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Weibliche Jugendliche sind in der Lehrlingsausbildung unterrepräsentiert. Junge Frauen bevorzugen stärker den Besuch weiterführender mittlerer und höherer Schulen.
Der Anteil weiblicher Lehrlinge (ibw Forschungsbericht 190) ist seit 1990 auf einem relativ konstanten Niveau bei rund 34%. Zuletzt weist er allerdings eine leicht sinkende Tendenz auf (2016: 33,3%). Bei den überbetrieblichen Lehrausbildungen lag der Fokus in den letzten Beauftragungen stark auf einer kontinuierlichen Steigerung des Frauenanteils. Vom Ausbildungsjahr 2015/2016 mit einem Frauenanteil von 37,26 % steigerte sich die Quote bis ins Ausbildungsjahr 2019/2020 auf 40,2%.

Gesamtbeurteilung

Die nachhaltige Integration von Jugendlichen im Bereich der Berufsausbildung ist ein maßgebliches Ziel des Arbeitsmarktservice. Nicht zuletzt durch das Ausbildungspflichtgesetz hat die Bundesregierung dem AMS einen klaren Auftrag erteilt, allen Jugendlichen, die sich in keiner Schule befinden oder eine Lehrstelle bei einem Unternehmen gefunden haben, einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen. Im Jahr 2020 waren insgesamt 14.736 Personen beim AMS Wien lehrstellensuchend vorgemerkt.
Das AMS Wien bietet jährlich für rund 5.200 Jugendlichen, die keine Lehrplatz bei Betrieben finden, überbetriebliche Ausbildungen gem. §30b und §8b BAG an.
Unterschieden wird dabei in ÜBA1 (Ausbildung bei einem Kursträger), ÜBA2 (Dauer ein Jahr, Ausbildung bei einem Unternehmen begleitet durch einen Kursträger) und verlängerte Lehrzeit (ehemals IBA). Für Neueintritte gab es 2019/2020 in der ÜBA 1 864 Plätze, in der ÜBA 2 455 Plätze und in der verlängerten Lehre und der Teilqualifizierung 587.
Die ggst. fünf Maßnahmen stellen somit nur einen Teil der gesamten überbetrieblichen Lehrmöglichkeiten dar. Es werden darüber hinaus auch Projekte mit Projektkosten unter 7,5 Mio. Euro sowie Ausbildungsplätze in Ausbildungszentren (z.B. Jugend am Werk oder Berufsausbildungszentrum des BFI) finanziert.
Bei den beauftragen Projekten wurde der Fokus beim Einstieg darauf gelegt, dass Jugendliche, die nicht ausbildungsfit sind, dem festgestellten Bedarf entsprechend, vorgelagerte Angebote ermöglicht werden und vorerst kein ÜBA-Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt wird.
Wichtig ist auch die Durchlässigkeit des Systems in beide Richtungen: ÜBA 2 >-< ÜBA 1 >–< VLZ >–< TQ. Zur Steigerung der Vermittlungstätigkeit wurde erhoben, welche Lehrausbildungen am ersten Arbeitsmarkt angeboten und welche Anforderungen an die Lehrlinge gestellt werden. Daher erfolgte eine Änderung der angebotenen Berufe durch Einbeziehung der Mangelberufsliste und der Zukunftsberufe. Die Zielwerte für die ÜBA 1 und ÜBA 2 konnten nicht ganz erreicht werden. Die Ergebnisse bei der ÜBA1 sind über die Jahre relativ konstant: 40,32% 2017, 41,24% 2018 und nun 41,01% 2019. Bei der ÜBA2 verzeichnet das AMS Wien sogar seit 2017 ein Rückgang bei Arbeitsmarkterfolg: 68,82% 2017, 64,95% 2018 und 62,54% 2019. Dies resultiert vermutlich daraus, dass die ÜBA2 in den letzten 3 Jahren massiv ausgebaut wurde. Somit absolvieren scheinbar mehr Jugendliche die ÜBA2, bei denen eine anschließende Arbeitsmarktintegration schwerer gelingt. Angesichts der schwer vermittelbaren Zielgruppe bei der verlängerten Lehre erscheint die Zielerreichung von 33,40% sehr positiv. Hier ist die Entwicklung seit 2016 (20,62%) stetig steigend. Sieht man sich die fünf Einzelprojekte an, so war die Berufsobergruppe (BOG) Maschinen/Fahrzeuge/Metall, Kunst/Kunsthandwerk mit 49,6% (über alle drei Ausbildungsarten), gefolgt von der BOG Büro/Handel/Finanzen, Schwerpunkt Bürobereich mit 45,2 % am erfolgreichsten. Am schwierigsten zeigt sich der Bereich der BOG Informatik/EDV/Kommunikationstechnik, Medien/Druck im Bereich Vermittlung. Hier konnten nur 39.6% vermittelt werden, was primär auf den Lehrstellenmangel in diesem Bereich zurückzuführen ist. Bei der BOG Büro/Handel/Finanzen Schwerpunkt Handel und Verkauf sowie der BOG Holz/Papier/Glas/Keramik, Land- und Forstwirtschaft konnten Werte von 41,5% und 40,8% erreicht werden. Die individuelle Zielerreichung korreliert in erster Linie auch mit dem jeweiligen Lehrstellenangebot in den betroffenen Ausbildungsbereichen. Positiv verlaufen auch die Bemühungen den Frauenanteil in der überbetrieblichen Lehre zu steigern. Weibliche Jugendliche sind in der Lehrlingsausbildung unterrepräsentiert. Junge Frauen bevorzugen stärker den Besuch weiterführender mittlerer und höherer Schulen. Der Anteil weiblicher Lehrlinge (ibw Forschungsbericht 190) ist seit 1990 auf einem relativ konstanten Niveau bei rund 34%. Zuletzt weist er allerdings eine leicht sinkende Tendenz auf (2016: 33,3%). Bei den überbetrieblichen Lehrausbildungen lag der Fokus in den letzten Beauftragungen stark auf einer kontinuierlichen Steigerung des Frauenanteils. Vom Ausbildungsjahr 2015/2016 mit einem Frauenanteil von 37,26 % steigerte sich die Quote bis ins Ausbildungsjahr 2019/2020 auf 40,2%.


Verbesserungspotentiale

Folgende Änderungen wurden bei der Folgebeauftragung (Ausbildungsjahr 2020/2021) durchgeführt:
• Intensive Zusammenarbeit aller ÜBA-Träger mit dem Service für Unternehmen des AMS Jugendliche zur Vermittlung von ÜBA TeilnehmerInnen bei gemeldeten offenen Lehrstellen.
• Der Kriterien- und Konsequenzenkatalog wurde mit September 2019 eingeführt und wird von allen Trägern umgesetzt. Ergänzt wird der Kriterien- und Konsequenzenkatalog nun um ein Informationsblatt für Jugendliche („Jedes Team braucht klare Regeln“), das die Inhalte des Katalogs in einfacher Sprache aufbereitet. Dies soll zu einer noch größeren Transparenz der Rechte und Pflichten in der überbetrieblichen Ausbildung beitragen.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen