Vorhaben
Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz - SBBG
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz - SBBG) geschaffen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, der Artikel III des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2004, das Firmenbuchgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden
Vorhaben teilweise erreicht
Finanzjahr: 2016
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verringerung des bisherigen Ausfalls beim Beitrags-, Steuer- und Zuschlagsaufkommen durch Sozialbetrug
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Reduktion der Ausfälle im Beitrags-, Steuer- und Zuschlagsaufkommen durch Sozialbetrug [Mio. EUR]
Istwert
115Mio. EUR
Zielzustand
250Mio. EUR
Datenquelle: Studie des IHS: Evaluation des SBBG; Sozialbetrug durch Scheinfirmen im Baubereich
Ziel 2: Zurückdrängen von Sozialbetrug durch Scheinfirmen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Reduktion von Scheinfirmen
Ausgangszustand 2016:
Auf Scheinfirmen wird eine erhebliche Anzahl von Personen als Dienstnehmer/innen angemeldet. Scheinfirmen verdrängen legal operierende Unternehmen im Marktsegment Bewehrung, Stuckatur und Trockenbau des Baubereiches und damit auch legal Beschäftigte. Nach der Studie des IHS beträgt der Entgang an legalen Beschäftigungsverhältnissen 12.800 bis 29.600.
Zielzustand 2020:
Scheinfirmen sind zurückgedrängt, sodass legal operierende Unternehmen im Marktsegment Bewehrung, Stuckatur und Trockenbau des Baubereiches tätig sind und die Zahl der zusätzlichen legalen Beschäftigungsverhältnisse in dieser Branche 12.800 bis 29.600 beträgt.
Istzustand 2020:
In der Studie wird der Nettoschaden, der für die österreichische Bauwirtschaft durch Marktverdrängung durch Scheinfirmen im Jahr 2019 entstanden ist, auf etwa 551 Millionen Euro bis 1.377 Millionen Euro geschätzt. Dies entspricht rund 2,3 % bis 5,7 % der gesamten Bruttowertschöpfung, die 2019 im österreichischen Bausektor erwirtschaftet wurde. Diese Schadenshöhe ist daher seit der erstmaligen Schätzung des Schadens durch Marktverdrängung für das Jahr 2010 nahezu konstant geblieben. Insgesamt konnten seit 2016 330 Scheinfirmen als solche enttarnt werden. Mit dem Inkrafttreten des SBBG konnten die Verfahren zur Enttarnung von Scheinfirmen wesentlich beschleunigt werden und infolge dessen auch die Lebensdauer der dieser Scheinfirmen stark verkürzt werden. Nach der Studie ist die Gesamtzahl der für Scheinfirmen tätigen Arbeitnehmer relativ konstant geblieben. Die Anzahl der je Scheinfirma beschäftigten Arbeitnehmer hat sich im Beobachtungszeitraum von ca 50 auf ca 28 Arbeitnehmer (um 50 % bis 64 %) reduziert. Dies ist dadurch zu erklären, dass Scheinfirmen zwar schneller als bisher vom Markt verschwinden, aber auch wiederum schneller wieder neu gegründet werden.
Datenquelle:
Studie des IHS: Evaluation des SBBG; Sozialbetrug durch Scheinfirmen im Baubereich
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
teilweise erreicht
Ziel 3: Zurückrängen der missbräuchlichen Verwendung der e-card und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Krankenständen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Zurückdrängung des e-card-Missbrauchs
Ausgangszustand 2016:
Unzureichende Kontrollmöglichkeiten im Bereich der e-card-Verwendung und der Leistungsverrechnung durch die Vertragspartner/Vertragspartnerinnen. Laut Anfragebeantwortung 2884/AB wurden für die Jahre 2008 bis 2013 421 Verdachtsfälle an e-card-Missbrauch gemeldet.
Zielzustand 2020:
Schärfung der bestehenden Rechtslage; durch den engmaschigeren rechtlichen Rahmen ist Sozialbetrug im Bereich der e-card-Verwendung und der unrechtmäßigen Leistungsverrechnung verringert.
Datenquelle:
Dachverband der Sozialversichechrungsträger, ÖGK
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
noch nicht ermittelt
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Verbesserung und Schaffung neuer Strukturen im Bereich der Zusammenarbeit der zuständigen Einrichtungen und Behörden
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Einrichtungen und Behörden haben im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereichs zur Sozialbetrugsbekämpfung zusammenzuwirken und sich gegenseitig zu unterstützen. Sie sind bei Bedarf verpflichtet, einen Verdacht auf Sozialbetrug den zuständigen Kooperationsstellen möglichst frühzeitig zu melden, für den regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch mit anderen Kooperations- und Informationsstellen zu sorgen und ihre Ermittlungen und Amtshandlungen bei der Verfolgung von Verstößen nach Möglichkeit aufeinander abzustimmen sowie bei Sachverhaltsermittlungen und Kontrollen koordiniert vorzugehen.
Für Zwecke der Sozialbetrugsbekämpfung wird ein Beirat eingerichtet. Aufgabe des Beirats ist die Verbesserung der Bekämpfung des Sozialbetrugs. Dazu zählen insbesondere die Erörterung von Trends und Entwicklungen sowie Erarbeitung und Bewertung möglicher Maßnahmen zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung sowie die Festlegung gemeinsamer Prioritäten in der Sozialbetrugsbekämpfung.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Identifizierung von Scheinfirmen und Personen und deren Versicherungsverhältnissen, die von den Scheinfirmen zur Sozialversicherung angemeldet werden
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Scheinfirmen werden an Hand einer Reihe von Kriterien vorläufig identifiziert; der sich daraus ergebende Verdacht wird durch Ermittlungen überprüft und gegebenenfalls wird mit Bescheid festgestellt, dass tatsächlich ein Scheinunternehmen vorliegt. Dienstnehmer/innen werden von der Gebietskrankenkasse zur Mitwirkung bei Feststellungen hinsichtlich des Vorliegens des Sozialversicherungsverhältnisses herangezogen. Schlussendlich wird das Vorliegen eines Versicherungsverhältnisses festgestellt oder verneint.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Weitere Zurückdrängung bzw. Eindämmung der unrechtmäßigen e-card Verwendung und der zu Unrecht erfolgten Verrechnungen von Leistungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Sozialbetrug – hier die missbräuchliche Verrechnung von Leistungen durch Vertragspartnerinnen und Vertragspartner wie auch die unrechtmäßige Verwendung von e-cards entstehende Schäden – soll in Hinkunft hintangehalten bzw. eingedämmt werden.
a) Um missbräuchliche Inanspruchnahmen der e-card vorzubeugen, soll die bestehende Rechtslage geschärft und die bisher nur bei Zweifeln an der Identität des Patienten oder der Patientin bestehende Pflicht zur Identitätsüberprüfung im spitalsambulanten Bereich dahingehend verschärft werden, dass die Identität des Patienten oder der Patientin in Krankenanstalten nun jedenfalls mittels Ausweiskontrolle zu überprüfen ist. Im niedergelassenen Bereich, wo es bislang ausreichte, dass die Identitätsüberprüfung im Zweifelsfall erfolgt, soll die Überprüfung im Zweifelsfall schon dann erfolgen, wenn der Patient oder die Patientin dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin nicht persönlich bekannt ist.
b) Die Ermöglichung des sogenannten „Mystery Shoppings“ soll der missbräuchlichen Verrechnung von Leistungen präventiv entgegenwirken.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die angenommene Reduktion des Einnahmenausfalls bezüglich Abgaben (Steuern, SV-Beiträge) konnte nicht vollständig erzielt werden. Anstatt der angestrebten Reduktion von jährlich 250 Mio € konnte lediglich eine Reduktion des Ausfalls von jährlich 115 Mio € erzielt werden. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass Scheinfirmen und deren Möglichkeiten zur Abgabenhinterziehung mit dem im SBBG enthalteten Maßnahmen nur zum Teil zurückgedrängt werden konnten. Mit den Maßnahmen zur Bekämpfung von Scheinfirmen konnte immerhin erreicht werden, dass durchschnittliche Scheinfirmen weniger Arbeitnehmer beschäftigen und dadurch auch das Potential zur Abgabenhinterziehung gesunken ist. Um einer schnellen Enttarnung zu entgehen halten sie im Durchschnitt weniger Abgaben zurück. Insgesamt konnte damit ein Rückgang des Schadens für die öffentliche Hand bewirkt werden.
Der veranschlagte Personal- und Sachaufwand wurde nicht überschritten, weil er aus den vorhandenen Ressourcen abgedeckt werden konnte.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.