Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz - SBBG

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz - SBBG) geschaffen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, der Artikel III des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2004, das Firmenbuchgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden

2020
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Auf Grund von Abgabenhinterziehung durch Scheinfirmen (Sozialbetrug) entgehen der öffentlichen Hand und der Sozialversicherung jährlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Ausmaß. Im Wesentlichen sind durch diese Form des Sozialbetrugs der Baubereich und davon die Bereiche Bewehrung, Stuckatur- und Trockenbauarbeiten betroffen. Eine Studie des IHS schätzt auf Basis von wissenschaftlichen Methoden die Ausfälle an Einnahmen auf Abgaben (Steuern und Sozialversicherung) auf bis zu 508 Mio. € jährlich. Der Betroffenenkreis umfasst einerseits Bund und Sozialversicherung, die Einnahmenausfälle erleiden und andererseits die bei Scheinfirmen beschäftigten Personen, bei denen davon auszugehen ist, dass sie eine Beschäftigung bei rechtskonform agierenden Firmen bevorzugen. Die Anzahl dieser Personen wird in der genannten Studie mit einer Bandbreite von 12.800 bis 29.600 angegeben. Den bisherigen Instrumenten der Verfolgung von Sozialbetrug insbesondere durch Scheinfirmen mangelt es an einer kohärenten und umfassenden Strategie. Betroffen von derartigen Malversationen sind auch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse und der Insolvenz-Entgelt-Fonds.

Die missbräuchliche Inanspruchnahme von Krankenständen und die missbräuchliche Verwendung der E-Card verursacht finanzielle Belastungen der Gebietskrankenkassen in erheblichem Ausmaß. Die missbräuchliche Verwendung der E-Card umfasst sowohl die Verwendung durch Personen, die nur zum Schein bei der Sozialversicherung angemeldet sind (jedoch mangels Beschäftigung nicht pflichtversichert sind [reine Scheinanmeldungen]) als auch durch Personen, die die e-card von versicherten Personen verwenden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Mit dem SBBG wurden Maßnahmen gesetzt, die der Umsetzung der im Regierungsprogramm 2013 – 2018 vorgesehenen „Maßnahmen gegen Scheinanmeldungen“ dient.

Das Vorhaben trägt zum UN-Nachhaltigkeitsziel 1, Unterziel 1 bei (SDG 1.1 „Bis 2030 die extreme Armut – gegenwärtig definiert als der Anteil der Menschen, die mit weniger als 1,25 Dollar pro Tag auskommen müssen – für alle Menschen überall auf der Welt beseitigen“).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verringerung des bisherigen Ausfalls beim Beitrags-, Steuer- und Zuschlagsaufkommen durch Sozialbetrug

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Reduktion der Ausfälle im Beitrags-, Steuer- und Zuschlagsaufkommen durch Sozialbetrug [Mio. EUR]

Istwert

115

Mio. EUR

Zielzustand

250

Mio. EUR

Datenquelle: Studie des IHS: Evaluation des SBBG; Sozialbetrug durch Scheinfirmen im Baubereich

Ziel 2: Zurückdrängen von Sozialbetrug durch Scheinfirmen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Reduktion von Scheinfirmen

Ausgangszustand 2016:

Auf Scheinfirmen wird eine erhebliche Anzahl von Personen als Dienstnehmer/innen angemeldet. Scheinfirmen verdrängen legal operierende Unternehmen im Marktsegment Bewehrung, Stuckatur und Trockenbau des Baubereiches und damit auch legal Beschäftigte. Nach der Studie des IHS beträgt der Entgang an legalen Beschäftigungsverhältnissen 12.800 bis 29.600.

Zielzustand 2020:

Scheinfirmen sind zurückgedrängt, sodass legal operierende Unternehmen im Marktsegment Bewehrung, Stuckatur und Trockenbau des Baubereiches tätig sind und die Zahl der zusätzlichen legalen Beschäftigungsverhältnisse in dieser Branche 12.800 bis 29.600 beträgt.

Istzustand 2020:

In der Studie wird der Nettoschaden, der für die österreichische Bauwirtschaft durch Marktverdrängung durch Scheinfirmen im Jahr 2019 entstanden ist, auf etwa 551 Millionen Euro bis 1.377 Millionen Euro geschätzt. Dies entspricht rund 2,3 % bis 5,7 % der gesamten Bruttowertschöpfung, die 2019 im österreichischen Bausektor erwirtschaftet wurde. Diese Schadenshöhe ist daher seit der erstmaligen Schätzung des Schadens durch Marktverdrängung für das Jahr 2010 nahezu konstant geblieben. Insgesamt konnten seit 2016 330 Scheinfirmen als solche enttarnt werden. Mit dem Inkrafttreten des SBBG konnten die Verfahren zur Enttarnung von Scheinfirmen wesentlich beschleunigt werden und infolge dessen auch die Lebensdauer der dieser Scheinfirmen stark verkürzt werden. Nach der Studie ist die Gesamtzahl der für Scheinfirmen tätigen Arbeitnehmer relativ konstant geblieben. Die Anzahl der je Scheinfirma beschäftigten Arbeitnehmer hat sich im Beobachtungszeitraum von ca 50 auf ca 28 Arbeitnehmer (um 50 % bis 64 %) reduziert. Dies ist dadurch zu erklären, dass Scheinfirmen zwar schneller als bisher vom Markt verschwinden, aber auch wiederum schneller wieder neu gegründet werden.

Datenquelle:
Studie des IHS: Evaluation des SBBG; Sozialbetrug durch Scheinfirmen im Baubereich

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

teilweise erreicht

Ziel 3: Zurückrängen der missbräuchlichen Verwendung der e-card und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Krankenständen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Zurückdrängung des e-card-Missbrauchs

Ausgangszustand 2016:

Unzureichende Kontrollmöglichkeiten im Bereich der e-card-Verwendung und der Leistungsverrechnung durch die Vertragspartner/Vertragspartnerinnen. Laut Anfragebeantwortung 2884/AB wurden für die Jahre 2008 bis 2013 421 Verdachtsfälle an e-card-Missbrauch gemeldet.

Zielzustand 2020:

Schärfung der bestehenden Rechtslage; durch den engmaschigeren rechtlichen Rahmen ist Sozialbetrug im Bereich der e-card-Verwendung und der unrechtmäßigen Leistungsverrechnung verringert.

Datenquelle:
Dachverband der Sozialversichechrungsträger, ÖGK

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

noch nicht ermittelt


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Verbesserung und Schaffung neuer Strukturen im Bereich der Zusammenarbeit der zuständigen Einrichtungen und Behörden

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Einrichtungen und Behörden haben im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereichs zur Sozialbetrugsbekämpfung zusammenzuwirken und sich gegenseitig zu unterstützen. Sie sind bei Bedarf verpflichtet, einen Verdacht auf Sozialbetrug den zuständigen Kooperationsstellen möglichst frühzeitig zu melden, für den regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch mit anderen Kooperations- und Informationsstellen zu sorgen und ihre Ermittlungen und Amtshandlungen bei der Verfolgung von Verstößen nach Möglichkeit aufeinander abzustimmen sowie bei Sachverhaltsermittlungen und Kontrollen koordiniert vorzugehen.
Für Zwecke der Sozialbetrugsbekämpfung wird ein Beirat eingerichtet. Aufgabe des Beirats ist die Verbesserung der Bekämpfung des Sozialbetrugs. Dazu zählen insbesondere die Erörterung von Trends und Entwicklungen sowie Erarbeitung und Bewertung möglicher Maßnahmen zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung sowie die Festlegung gemeinsamer Prioritäten in der Sozialbetrugsbekämpfung.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Identifizierung von Scheinfirmen und Personen und deren Versicherungsverhältnissen, die von den Scheinfirmen zur Sozialversicherung angemeldet werden

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Scheinfirmen werden an Hand einer Reihe von Kriterien vorläufig identifiziert; der sich daraus ergebende Verdacht wird durch Ermittlungen überprüft und gegebenenfalls wird mit Bescheid festgestellt, dass tatsächlich ein Scheinunternehmen vorliegt. Dienstnehmer/innen werden von der Gebietskrankenkasse zur Mitwirkung bei Feststellungen hinsichtlich des Vorliegens des Sozialversicherungsverhältnisses herangezogen. Schlussendlich wird das Vorliegen eines Versicherungsverhältnisses festgestellt oder verneint.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Weitere Zurückdrängung bzw. Eindämmung der unrechtmäßigen e-card Verwendung und der zu Unrecht erfolgten Verrechnungen von Leistungen

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Sozialbetrug – hier die missbräuchliche Verrechnung von Leistungen durch Vertragspartnerinnen und Vertragspartner wie auch die unrechtmäßige Verwendung von e-cards entstehende Schäden – soll in Hinkunft hintangehalten bzw. eingedämmt werden.
a) Um missbräuchliche Inanspruchnahmen der e-card vorzubeugen, soll die bestehende Rechtslage geschärft und die bisher nur bei Zweifeln an der Identität des Patienten oder der Patientin bestehende Pflicht zur Identitätsüberprüfung im spitalsambulanten Bereich dahingehend verschärft werden, dass die Identität des Patienten oder der Patientin in Krankenanstalten nun jedenfalls mittels Ausweiskontrolle zu überprüfen ist. Im niedergelassenen Bereich, wo es bislang ausreichte, dass die Identitätsüberprüfung im Zweifelsfall erfolgt, soll die Überprüfung im Zweifelsfall schon dann erfolgen, wenn der Patient oder die Patientin dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin nicht persönlich bekannt ist.
b) Die Ermöglichung des sogenannten „Mystery Shoppings“ soll der missbräuchlichen Verrechnung von Leistungen präventiv entgegenwirken.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2016 - 2020
2016
2017
2018
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

560.152

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

562.686

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

657

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.877

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

2.534

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

562.686

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

107.638

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

108.125

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

126

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

361

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

487

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

108.125

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

109.790

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

110.287

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

129

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

368

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

497

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

110.287

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

111.987

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

112.493

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

131

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

375

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

506

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

112.493

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

114.226

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

114.743

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

134

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

383

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

517

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

114.743

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

116.511

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

117.038

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

137

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

390

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

527

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

117.038

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die angenommene Reduktion des Einnahmenausfalls bezüglich Abgaben (Steuern, SV-Beiträge) konnte nicht vollständig erzielt werden. Anstatt der angestrebten Reduktion von jährlich 250 Mio € konnte lediglich eine Reduktion des Ausfalls von jährlich 115 Mio € erzielt werden. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass Scheinfirmen und deren Möglichkeiten zur Abgabenhinterziehung mit dem im SBBG enthalteten Maßnahmen nur zum Teil zurückgedrängt werden konnten. Mit den Maßnahmen zur Bekämpfung von Scheinfirmen konnte immerhin erreicht werden, dass durchschnittliche Scheinfirmen weniger Arbeitnehmer beschäftigen und dadurch auch das Potential zur Abgabenhinterziehung gesunken ist. Um einer schnellen Enttarnung zu entgehen halten sie im Durchschnitt weniger Abgaben zurück. Insgesamt konnte damit ein Rückgang des Schadens für die öffentliche Hand bewirkt werden.
Der veranschlagte Personal- und Sachaufwand wurde nicht überschritten, weil er aus den vorhandenen Ressourcen abgedeckt werden konnte.

Gesamtbeurteilung

Die Autoren der Studie zur Evaluierung des SBBG schätzen, dass der Gesamtschaden für die öffentlichen Hand von rund 145 Millionen Euro jährlich vor Einführung des SBBG, auf rund 30 Millionen Euro im Jahr 2019 abgesunken ist. Dies entspricht einer Schadensreduktion von rund 79 % seit Einführung des SBBG. Ein Teil dieser Schadensreduktion ist direkt darauf zurückzuführen, dass Scheinunternehmen durch das SBBG effizienter enttarnt und dadurch schneller aus dem Verkehr gezogen werden können. Dieser direkte Effekt des SBBG erklärt jedoch nur rund ein Viertel der gesamten Schadensreduktion. Der weitaus größere Anteil erklärt sich durch Verhaltensänderungen bei den Scheinunternehmen selbst. So haben Scheinunternehmen die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einem Scheinunternehmen zuordenbar sind, zwischen 2016 und 2019 um etwa 50 % bis 64 % reduziert. Da das durchschnittliche Scheinunternehmen also kleiner geworden ist, sinkt auch sein Potential zur Abgabenhinterziehung. Scheinunternehmen haben ihr Verhalten in Reaktion auf das SBBG angepasst haben, um einer schnellen Enttarnung zu entgehen. Daher halten sie im Durchschnitt weniger Lohn- und Sozialabgaben zurück, was zum Rückgang des Schadens für die öffentliche Hand beiträgt.
Die Aktivität von Scheinunternehmen schädigt jedoch nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch die private Bauwirtschaft. Da Scheinunternehmen durch die Hinterziehung von lohnbezogenen Steuern und Abgaben einen deutlichen Kostenvorteil gegenüber legal operierenden Unternehmen vorfinden, können sie diese preislich unterbieten und dadurch vom Markt verdrängen. Der Nettoschaden, der für die österreichische Bauwirtschaft durch Marktverdrängung im Jahr 2019 entstanden ist, wird auf etwa 551 Millionen Euro bis 1.377 Millionen Euro geschätzt. Dies entspricht rund 2,3 % bis 5,7 % der gesamten Bruttowertschöpfung, die 2019 im österreichischen Bausektor erwirtschaftet wurde. Diese Schadenshöhe ist daher seit der erstmaligen Schätzung des Schadens durch Marktverdrängung für das Jahr 2010 nahezu konstant geblieben.


Verbesserungspotentiale

Effektivere Nutzung der Sozialbetrugsdatenbank durch die beteiligten Stellen; Verbesserung der Verfahren und methoden zur Identifizierung von Scheinfirmen


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.