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Vorhaben

Übereinkommen von Paris

2020
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

In den letzten Jahrzehnten waren ein rascher Anstieg der globalen Mitteltemperatur der Erdatmosphäre und der Ozeane sowie der anthropogenen Kohlenstoffdioxid-Emissionen und anderer Treibhausgase (THG) (Methan, Lachgas und so genannte Industriegase) feststellbar. Die Treibhausgas-Konzentration in der Atmosphäre hat stark zugenommen. Nach Ansicht des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), eines Gremiums der Vereinten Nationen von über 2 000 WissenschafterInnen, legen die vorliegenden Forschungsergebnisse einen klaren kausalen Zusammenhang dieser erhöhten Treibhausgas-Konzentration mit der Erwärmung der Erdatmosphäre sowie der Ozeane nahe. Folgen dieser Veränderung sind u.a. ein Ansteigen des Meeresspiegels, ein häufigeres Auftreten von Extremereignissen (Hitzewellen, Dürreperioden, Überschwemmungen), langfristige Änderungen in Niederschlagsmustern, das Abschmelzen von Gletschern und von Meereis sowie die Migration von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten.
Der Klimawandel ist ein globales Problem und bedarf daher einer globalen Vereinbarung zur Lösung des Problems. Mit dem Übereinkommen von Paris liegt nunmehr ein ganz wesentliches Instrument vor, um sich der Lösung des Problems anzunehmen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Übereinkommen von Paris gibt allen Vertragsparteien als oberstes Ziel die Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten und nach Möglichkeit auf maximal 1,5 Grad Celsius vor. Dieses Ziel wird allen Politiken, Strategien und Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten zugrunde gelegt. Dazu zählt das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 (EU) bzw. 2040 (Österreich, gemäß Regierungsprogramm 2020-2024) sowie Zwischenziele auf dem Weg dorthin. Das Übereinkommen von Paris trägt wesentlich zur Erreichung des Ziels 13 der Sustainable Developments Goals (SDGs) bei.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Begrenzung des Anstiegs der durchschnittlichen Erdtemperatur auf unter 2 Grad Celsius bzw. 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau

Beschreibung des Ziels

Begrenzung des Anstiegs der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau und das Unternehmen von Anstrengungen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Ambitionserhöhung in national festgelegten Beiträgen (NDCs) 2020

Ausgangszustand 2016:

National festgelegte Beiträge von Staaten (einschließlich der EU), die in ihrer Gesamtheit noch nicht ausreichen, um eine Begrenzung des Anstiegs der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu erzielen.

Zielzustand 2020:

Steigerung nationaler, europäischer und internationaler Maßnahmen zur Begrenzung des Anstiegs der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau sowie von Anstrengungen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

Istzustand 2020:

Die EU und zahlreiche andere Staaten haben 2020 aktualisierte national festgelegte Beiträge (NDCs) eingemeldet, welche die Staatengemeinschaft insgesamt näher an das 2-Grad-Ziel führen. Allerdings haben noch nicht alle Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris neue NDCs vorgelegt bzw. ihre Ambition beim Klimaschutz gesteigert.

Datenquelle:
Website der UNFCCC, https://unfccc.int/

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

teilweise erreicht

Ziel 2: Stärkung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

Beschreibung des Ziels

Erhöhung der Fähigkeit zur Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen und Förderung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaänderungen sowie eine hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarme Entwicklung.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Steigerung von nationalen Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

Ausgangszustand 2016:

Bestehende Maßnahmen zur Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen und Förderung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaänderungen sowie eine hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarme Entwicklung.

Zielzustand 2020:

Steigerung von Maßnahmen zur Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen und Förderung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaänderungen sowie eine hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarme Entwicklung.

Istzustand 2020:

Einige Staaten haben neue oder aktualisierte Strategien, Pläne und Maßnahmen zur Anpassung an unvermeidbare Folgen des Klimawandels vorgelegt, dazu zählen auch Österreich und die EU (Vorlage der neuen EU-Strategie im Februar 2021). Zahlreiche Entwicklungsländer verfügen jedoch weiterhin nicht über die entsprechenden Strategien, Pläne und Maßnahmen.

Datenquelle:
Website der UNFCCC, https://unfccc.int/

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

teilweise erreicht

Ziel 3: Grüne Investitionsentscheidungen und Finanzmittelflüsse

Beschreibung des Ziels

Finanzmittelflüsse sollen in Einklang gebracht werden mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Umstellen von Finanzmittelflüssen bis 2020

Ausgangszustand 2016:

Finanzmittelflüsse sind zum Teil noch nicht in Einklang mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung (z.B. Finanzierung von "high-carbon Projekten", etwa zur Errichtung neuer Kohlekraftwerke).

Zielzustand 2020:

Finanzmittelflüsse stehen zunehmend in Einklang mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung.

Istzustand 2020:

Globale Finanzmittelflüsse werden zunehmend "grüner". Die Leistungen der Industriestaaten im Bereich der internationalen Klimafinanzierung wurden seit Inkrafttreten des Übereinkommens von Paris kontinuierlich gesteigert; und die Investitionspolitiken zahlreicher Finanzinstitutionen schließen zunehmend Investitionen in fossile Energien aus (in Österreich u.a. OeEB). Gleichzeitig gibt es global betrachtet weiterhin sehr große klimaschädliche Investitionen, allen voran der Bau und die Inbetriebnahme neuer Kohlekraftwerke in Entwicklungsländern.

Datenquelle:
CPI, Global Landscape of Climate Finance 2019, https://www.climatepolicyinitiative.org/publication/updated-view-on-the-global-landscape-of-climate-fin

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

teilweise erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


National festgelegte Beiträge der Vertragsparteien (nicht Teil des Übereinkommens selbst)

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zur Verwirklichung der genannten Ziele des Übereinkommens sind von allen Vertragsparteien als national festgelegte Beiträge (sogenannte „Nationally Determined Contributions“, NDCs) Anstrengungen im Sinne der Artikel 4, 7, 9, 10, 11 und 13 des Übereinkommens zu unternehmen und zu übermitteln.
Aufgrund der nationalen Festlegung von Beiträgen ergeben sich diese Maßnahmen nicht aus dem Übereinkommen selbst, sondern aus selbstständigen Vorhaben, die unter dem Übereinkommen gemeldet werden. Maßnahmen Österreichs sind dabei maßgeblich von Rechtsakten der Europäischen Union abhängig, die als eigenständige Maßnahmen einer gesonderten WFA unterliegen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2020
2017
2018
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

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Plan

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Erträge

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Betrieblicher Sachaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Das Übereinkommen von Paris hat selbst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für den Bund; die Auswirkungen treten mittelbar in Umsetzung von nationalen und europäischen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Übereinkommens auf, welche ihrerseits eigenständigen WFAs (und Evaluierungen) zu unterziehen sind.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Umwelt
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Umwelt

Subdimension(en)

  • Energie oder Abfall
  • Luft oder Klima

Die Treibhausgasemissionen in der EU27 sind seit Inkrafttreten des Übereinkommens von Paris 2016 (weiter) gesunken und lagen im – zur Zeit letzten verfügbaren – Inventurjahr 2019 rund 24 Prozent unter den Werten des Jahres 1990. Die Treibhausgasemissionen in Österreich sind zwischen 2016 und 2019 stagniert und global sogar angestiegen.

Gesamtbeurteilung

Das Übereinkommen von Paris gilt als Meilenstein in der internationalen Klimapolitik. Erstmals werden mit dem Übereinkommen alle Staaten der Welt zu national festgelegten Beiträgen (NDCs) zum Klimaschutz verpflichtet. Die Bilanz zum „Erfolg“ des Übereinkommens Ende des Jahres 2020, fünf Jahre nach seiner Verabschiedung im Dezember 2015 in Paris, fällt gemischt aus. Fast alle Staaten der Welt sind mittlerweile Vertragsparteien des Übereinkommens, fast alle haben NDCs eingemeldet. Zum Ende des Jahres 2020 haben auch einige Staaten, darunter die EU27, aktualisierte NDCs vorgelegt und ihre Ambition bei der Reduktion der Treibhausgasemission gesteigert (es gibt dabei aufgrund der gemeinsamen Klimapolitik der EU im Bereich der Emissionsreduktionen nur ein NDC der EU27, Österreich legt kein eigenes NDC vor). Einige Staaten haben zudem Langfristziele hin zur Klimaneutralität bis 2050 oder vergleichbare Ziele vorgelegt (darunter auch die EU und einige MS, darunter auch Österreich). Das ist jedenfalls als Erfolg zu bewerten. Gleichzeitig haben zahlreiche Staaten noch keine aktualisierten NDCs und keine Langfristziele vorgelegt und die Staatengemeinschaft ist insgesamt noch nicht auf Kurs, um das 2-Grad-Ziel zu erreichen. Es wurde in den ersten Jahren der Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris einiges erreicht, aber es bleibt in jedem Fall – global gesehen – noch viel zu tun.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Eine neuerliche Evaluierung wäre im Jahr 2030 sinnvoll, um zu sehen, ob aktualisierte NDCs umgesetzt und erreicht wurden und ob die Welt insgesamt näher an der Erreichung der Langfristziele des Übereinkommens von Paris ist, als das im Jahr 2020 der Fall ist.


Weiterführende Informationen