Vorhaben
Übereinkommen von Paris
Übereinkommen von Paris
Vorhaben teilweise erreicht
Finanzjahr: 2016
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Begrenzung des Anstiegs der durchschnittlichen Erdtemperatur auf unter 2 Grad Celsius bzw. 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau
Beschreibung des Ziels
Begrenzung des Anstiegs der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau und das Unternehmen von Anstrengungen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Ambitionserhöhung in national festgelegten Beiträgen (NDCs) 2020
Ausgangszustand 2016:
National festgelegte Beiträge von Staaten (einschließlich der EU), die in ihrer Gesamtheit noch nicht ausreichen, um eine Begrenzung des Anstiegs der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu erzielen.
Zielzustand 2020:
Steigerung nationaler, europäischer und internationaler Maßnahmen zur Begrenzung des Anstiegs der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau sowie von Anstrengungen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
Istzustand 2020:
Die EU und zahlreiche andere Staaten haben 2020 aktualisierte national festgelegte Beiträge (NDCs) eingemeldet, welche die Staatengemeinschaft insgesamt näher an das 2-Grad-Ziel führen. Allerdings haben noch nicht alle Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris neue NDCs vorgelegt bzw. ihre Ambition beim Klimaschutz gesteigert.
Datenquelle:
Website der UNFCCC, https://unfccc.int/
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
teilweise erreicht
Ziel 2: Stärkung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
Beschreibung des Ziels
Erhöhung der Fähigkeit zur Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen und Förderung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaänderungen sowie eine hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarme Entwicklung.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Steigerung von nationalen Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
Ausgangszustand 2016:
Bestehende Maßnahmen zur Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen und Förderung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaänderungen sowie eine hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarme Entwicklung.
Zielzustand 2020:
Steigerung von Maßnahmen zur Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen und Förderung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaänderungen sowie eine hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarme Entwicklung.
Istzustand 2020:
Einige Staaten haben neue oder aktualisierte Strategien, Pläne und Maßnahmen zur Anpassung an unvermeidbare Folgen des Klimawandels vorgelegt, dazu zählen auch Österreich und die EU (Vorlage der neuen EU-Strategie im Februar 2021). Zahlreiche Entwicklungsländer verfügen jedoch weiterhin nicht über die entsprechenden Strategien, Pläne und Maßnahmen.
Datenquelle:
Website der UNFCCC, https://unfccc.int/
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
teilweise erreicht
Ziel 3: Grüne Investitionsentscheidungen und Finanzmittelflüsse
Beschreibung des Ziels
Finanzmittelflüsse sollen in Einklang gebracht werden mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Umstellen von Finanzmittelflüssen bis 2020
Ausgangszustand 2016:
Finanzmittelflüsse sind zum Teil noch nicht in Einklang mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung (z.B. Finanzierung von "high-carbon Projekten", etwa zur Errichtung neuer Kohlekraftwerke).
Zielzustand 2020:
Finanzmittelflüsse stehen zunehmend in Einklang mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung.
Istzustand 2020:
Globale Finanzmittelflüsse werden zunehmend "grüner". Die Leistungen der Industriestaaten im Bereich der internationalen Klimafinanzierung wurden seit Inkrafttreten des Übereinkommens von Paris kontinuierlich gesteigert; und die Investitionspolitiken zahlreicher Finanzinstitutionen schließen zunehmend Investitionen in fossile Energien aus (in Österreich u.a. OeEB). Gleichzeitig gibt es global betrachtet weiterhin sehr große klimaschädliche Investitionen, allen voran der Bau und die Inbetriebnahme neuer Kohlekraftwerke in Entwicklungsländern.
Datenquelle:
CPI, Global Landscape of Climate Finance 2019, https://www.climatepolicyinitiative.org/publication/updated-view-on-the-global-landscape-of-climate-fin
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
teilweise erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
National festgelegte Beiträge der Vertragsparteien (nicht Teil des Übereinkommens selbst)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Zur Verwirklichung der genannten Ziele des Übereinkommens sind von allen Vertragsparteien als national festgelegte Beiträge (sogenannte „Nationally Determined Contributions“, NDCs) Anstrengungen im Sinne der Artikel 4, 7, 9, 10, 11 und 13 des Übereinkommens zu unternehmen und zu übermitteln.
Aufgrund der nationalen Festlegung von Beiträgen ergeben sich diese Maßnahmen nicht aus dem Übereinkommen selbst, sondern aus selbstständigen Vorhaben, die unter dem Übereinkommen gemeldet werden. Maßnahmen Österreichs sind dabei maßgeblich von Rechtsakten der Europäischen Union abhängig, die als eigenständige Maßnahmen einer gesonderten WFA unterliegen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Das Übereinkommen von Paris hat selbst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für den Bund; die Auswirkungen treten mittelbar in Umsetzung von nationalen und europäischen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Übereinkommens auf, welche ihrerseits eigenständigen WFAs (und Evaluierungen) zu unterziehen sind.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Energie oder Abfall
- Luft oder Klima
Die Treibhausgasemissionen in der EU27 sind seit Inkrafttreten des Übereinkommens von Paris 2016 (weiter) gesunken und lagen im – zur Zeit letzten verfügbaren – Inventurjahr 2019 rund 24 Prozent unter den Werten des Jahres 1990. Die Treibhausgasemissionen in Österreich sind zwischen 2016 und 2019 stagniert und global sogar angestiegen.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Eine neuerliche Evaluierung wäre im Jahr 2030 sinnvoll, um zu sehen, ob aktualisierte NDCs umgesetzt und erreicht wurden und ob die Welt insgesamt näher an der Erreichung der Langfristziele des Übereinkommens von Paris ist, als das im Jahr 2020 der Fall ist.