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Vorhaben

Förderprogramm für Sicherheitsforschung - KIRAS

Förderprogramm zum Thema SICHERHEIT Dazu gehören folgende Einzelvorhaben: - PD Sicherheit (KIRAS) - AV KIRAS 2019-2020 - begleitende Maßnahmen

2020
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2019

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019

Nettoergebnis in Tsd. €: -270

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

Die Gewährleistung und Erhöhung der Sicherheit Österreichs und seiner Bevölkerung ist eine Kernaufgabe des Staates. Jenseits der klassischen Verteidigungsforschung stellt sich die zivile Sicherheitsforschung der Herausforderung einer sich rasch ändernden Welt, in der Innovation und Forschung eine zentrale Rolle spielen, um technologische, wie auch gesellschaftspolitische Antworten auf sich dynamisch entwickelnde Sicherheitsfragen geben zu können. Darüber hinaus bietet das junge Forschungsthema Sicherheit Österreich die Möglichkeit, sich in einem global rasch wachsenden, antizyklischen Markt zu etablieren.

Der Begriff Sicherheitsforschung:
Sicherheitsforschung ist aus nationaler Sicht im Sinne von multidimensional, langfristig, multidisziplinär und integrativ zu verstehen. Umfassende Sicherheit („Comprehensive Security“) bedeutet die dauerhafte Gewährleistung eines hohen Niveaus an Lebensgrundlagen und Entfaltungsmöglichkeiten für alle Mitglieder der Gesellschaft. Um diesem Ziel zu entsprechen, müssen zeitlich, regional, geschlechtsspezifisch und sozio-kulturell unterschiedliche Gefährdungspotenziale, Risikowahrscheinlichkeiten und Risikodimensionen einbezogen werden. Somit ergibt sich ein breites Forschungsspektrum, das von Sicherheits- und Bedrohungsanalysen bis hin zu innovativen Technologien und Dienstleistungen, sowie Beratungsangeboten zur Gefahrenvorbeugung und -abwehr reicht.

Ziele:
– Erhöhung der Sicherheit und des Sicherheitsbewusstseins der Bürgerinnen und Bürger
– Generierung sicherheitspolitisch erforderlichen Wissens
– Erzielung von Wissens-, Verfahrens- und Technologiesprüngen
– Wachstum der heimischen Sicherheitswirtschaft
– Auf- und Ausbau von Exzellenz im Bereich Sicherheitsforschung.
– Berücksichtigung gesellschaftlicher Fragestellungen in allen Aspekten der Sicherheitsforschung

Thematischer Fokus:
Der Schwerpunkt der Förderaktivitäten in KIRAS liegt im Schutz kritischer Infrastrukturen. Zusätzlich werden innerhalb dieses generellen Schwerpunkts für jede Ausschreibung spezifische Forschungsschwerpunkte durch die sicherheitspolitisch verantwortlichen Ressorts festgelegt. Diese Spezifizierung erlaubt es den Einreichern, zielgerichtet den aktuellen Bedarf anzusprechen. Sie unterstützt darüber hinaus die Transparenz sowie die effiziente und effektive Durchführung des Auswahlprozesses.
Die Sektoren, die als kritische Infrastruktur gelten, sind vielfältig und netzwerkartig strukturiert und miteinander verbunden:
-Energie
-Kommunikation und Information
-Wissenschaftliche Infrastruktur
-Finanzwesen
-Gesundheitswesen
-Lebensmittel
-Wasser
-Verkehr und Transport
-Erzeugung, Lagerung und Beförderung gefährlicher Güter
-Behörden, Verwaltung und Justiz

Akteure:
KIRAS richtet sich insbesondere an folgende Zielgruppen:
– Industrie- und Dienstleistungsunternehmen mit Unternehmensstandort oder Forschungsstätte in Österreich, sowie
– Forschungseinrichtungen, Forschende aus dem universitären und außeruniversitären Bereich, Fachhochschulen;
– Österreichische öffentliche und private Bedarfsträger.

KIRAS wendet sich inhaltlich auch an Einrichtungen der österreichischen Bundesverwaltung. Diese Einrichtungen können zwar nicht als Förderungswerber auftreten, sind jedoch ermutigt, sich im Rahmen von Konsortialbildungen an Vorhaben im Rahmen von KIRAS zu beteiligen.

Einbeziehung der Bedarfsträger:
Um zu verhindern, dass am zukünftigen Markt „vorbeigeforscht“ wird oder Vorhaben gefördert werden, die nicht mit bestehenden Infrastrukturen kompatibel sind, ist es in KIRAS grundsätzlich zwingend (Ausnahme: F&E-Dienstleistungen) vorgeschrieben, mindestens einen Bedarfsträger als Konsortialpartner mit einzubinden. Bedarfsträger sind öffentliche oder private Institutionen, die (Mit-)Verantwortung für die Gewährleistung von Sicherheit (im Sinne von „security“) als öffentliches Gut tragen und Bedarf an Ergebnissen der Sicherheitsforschung (Technologien, Studien, etc.) haben bzw. diese anwenden.
Dazu zählen insbesondere:
– Sicherheitspolitisch verantwortliche Bundesministerien („Bedarfsträger der Sicherheitspolitik“)
– weitere Bundesministerien
– Bundesagenturen
– Bundes- und Landesbehörden
– Städte und Gemeinden
– Infrastrukturbetreiber
– Blaulichtorganisationen
– Vereine und Nicht-Regierungsorganisationen

Integration von GSK – Aspekten (GSK=Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften)
In allen Projekten (Ausnahme: F&E-Dienstleistungen) sind geistes-, sozial- und kulturwissenschaftliche Aspekte durch die verpflichtende Teilnahme eines Vertreters der GSK als Konsortialpartner oder zumindest als Subauftragnehmer des Konsortiums integriert zu behandeln. Die verpflichtende Einbindung von GSK-Expertise in jedem einzelnen Projekt gewährleistet, dass KIRAS auf einer breiten Basis steht und technologische Forschungsergebnisse von Beginn an auf ihre Angemessenheit, gesellschaftliche Akzeptanz und Anwendbarkeit (z.B. Nutzerperspektive) geprüft werden.

Auf Grund des Übergangs der Zuständigkeit vom ehemaligen BMVIT auf das nunmehrige BMLRT bildet das angegebene Wirkungsziel nur einen geringen Teil des Beitrages ab, den das Programm KIRAS zur Schaffung des notwendigen Wissens zum allgemeinen Schutz der Bevölkerung beiträgt.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Handlungsleitend sind aus Sicht des BMLRT jedenfalls der Ministerratsvortrag 101/56 über Stand und Vorgangsweise im Bereich der Sicherheitsforschung in Österreich vom 8. August 2005, die FTI-Strategie der Bundesregierung: „Potenziale ausschöpfen, Dynamik steigern, Zukunft schaffen. Der Weg zum Innovation Leader.“ [Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation (2011)] und die jeweiligen Regierungsprogramme, insbesondere das aktuell vorliegende Regierungsprogramm „Verantwortung für Österreich. 2020–2024“.

Durch die Einbeziehung aller relevanten Steakholder in die Sicherheitsforschung wird ein breiter politischer Kontext verfolgt, in dem die gesamtstaatlich wesentlichen Bereiche beforscht werden, um die großen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen der Zukunft (u. a. Sicherheit als Grand Challenge) zu meistern.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erhöhung der Sicherheit und des Sicherheitsbewusstseins der Bürgerinnen und Bürger

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil der Bedarfsträger mit wahrgenommenen positiven Auswirkungen auf die Sicherheit im öffentlichen Raum [%]

Istwert

82

%

Zielzustand

75

%

Datenquelle: Evaluation des österreichischen Sicherheitsforschungsprogramms KIRAS - Bericht 2019

Ziel 2: Generierung sicherheitspolitisch erforderlichen Wissens

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anzahl der beteiligten Bedarfsträger zu Anzahl der geförderten „Koop. F&E-Projekte“ [Verhältnis]

Istwert

1,82

Verhältnis

Zielzustand

1,00

Verhältnis

Datenquelle: Evaluation des österreichischen Sicherheitsforschungsprogramms KIRAS - Bericht 2019

Ziel 3: Erzielung von Wissens-, Verfahrens- und Technologiesprüngen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil der beteiligten Forschungseinrichtungen mit wahrgenommener Erschließung neuer Forschungsbereiche [%]

Istwert

83

%

Zielzustand

75

%

Datenquelle: Evaluation des österreichischen Sicherheitsforschungsprogramms KIRAS - Bericht 2019

Anteil der beteiligten Unternehmen mit wahrgenommener Erschließung neuer Forschungsbereiche [%]

Istwert

92

%

Zielzustand

75

%

Datenquelle: Evaluation des österreichischen Sicherheitsforschungsprogramms KIRAS - Bericht 2019

Ziel 4: Wachstum der heimischen Sicherheitswirtschaft

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Wertschöpfung-Fördersumme [Verhältnis]

Istwert

2,67

Verhältnis

Zielzustand

2,00

Verhältnis

Datenquelle: Evaluation des österreichischen Sicherheitsforschungsprogramms KIRAS - Bericht 2019

Ziel 5: Auf- und Ausbau von Exzellenz im Bereich Sicherheitsforschung

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil beteiligter Forschungseinrichtungen mit wahrgenommener Aneignung von neuen Kompetenzen [%]

Istwert

95

%

Zielzustand

65

%

Datenquelle: Evaluation des österreichischen Sicherheitsforschungsprogramms KIRAS - Bericht 2019

Anteil beteiligter Unternehmen mit wahrgenommener Aneignung von neuen Kompetenzen [%]

Istwert

96

%

Zielzustand

65

%

Datenquelle: Evaluation des österreichischen Sicherheitsforschungsprogramms KIRAS - Bericht 2019

Ziel 6: Berücksichtigung gesellschaftlicher Fragestellungen in allen Aspekten der Sicherheitsforschung

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anzahl der beteiligten Einrichtungen der Geistes-Sozial und Kulturwissens zur Anzahl der geförderten „Koop. F&E-Projekte“ [Verhältnis]

Istwert

1,15

Verhältnis

Zielzustand

1,00

Verhältnis

Datenquelle: Evaluation des österreichischen Sicherheitsforschungsprogramms KIRAS - Bericht 2019


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Förderung von Kooperativen F&E-Projekten

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4
Beitrag zu Ziel 5
Beitrag zu Ziel 6

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C4 E-I Kooperationsprojekt lt. FFG-Instrumentenkoffer (2020):
Kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte sind Kooperationen mehrerer Konsortialpartner, die in einem gemeinsamen Projekt mit definierten FuE-Zielen zusammenarbeiten. Das FuE-Projekt kann entweder als Industrielle Forschung (marktferner) oder Experimentelle Entwicklung (marktnäher) aufgesetzt werden.

siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzierung von F&E-Dienstleistungen

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4
Beitrag zu Ziel 5
Beitrag zu Ziel 6

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C17 F&E Dienstleistungen lt. FFG-Instrumentenkoffer (2020):
F&E-Dienstleistungen (F&E DL) sind definiert durch die Erfüllung eines vorgegebenen Ausschreibungsinhaltes in einem bestimmten Zeitraum. Die Leistungserbringung erfolgt durch F&E-Tätigkeiten. Die Leistung steht im öffentlichen Interesse und ist in geteilten Rechten durch den Auftragnehmer und durch den Auftraggeber zu verwerten. Allgemein gelten Dienstleistungen als F&E DL, wenn sie darauf ausgerichtet sind, neue Erkenntnisse zu gewinnen, unabhängig davon, ob es sich im Einzelnen um Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung handelt.

siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2019 - 2020
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-270

Tsd. Euro

Plan

-16.910

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

270

Tsd. Euro

Plan

810

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

16.100

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

270

Tsd. Euro

Plan

16.910

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-90

Tsd. Euro

Plan

-90

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

90

Tsd. Euro

Plan

90

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

90

Tsd. Euro

Plan

90

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-180

Tsd. Euro

Plan

-2.780

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

180

Tsd. Euro

Plan

180

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

2.600

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

180

Tsd. Euro

Plan

2.780

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Werkleistungen: Die administrativen Kosten, welche der FFG für die Abwicklung des gegenständlichen Förderprogramms entstehen, werden als Werkleistungen dargestellt.
Transferaufwand: Die dargestellten finanziellen Auswirkungen stellen geplante sowie tatsächlich eingetretene Zahlungen des BMLRT an die FFG dar. Betrachtet werden die in den Jahren 2019 und 2020 abgeschlossenen Ausführungsverträge für das gegenständliche Förderprogramm zum Thema Sicherheit. Jährliche Abweichungen zu den PLAN- und Istwerten ergeben sich entsprechend den Projektverläufen und den tatsächlichen jährlichen Mittelbedarfen.

Auf Grund der Regierungsneubildung Anfang 2020 und dem Übergang der Zuständigkeit des Programms KIRAS vom BMVIT aufs BMLRT, wurde ein Großteil der Budgetmittel als Rücklage übertragen. Um eine Rücklagenentnahme im Jahr 2020 zu vermeiden, wurde zwischen BMLRT und der FFG vereinbart, dass alles, was die liquiden Mittel überschreitet erst 2021 angefordert wird, worunter insbesondere die Mittel des AV 2019 gefallen sind. Dies wurde auch im ELAK zur Auszahlung der Mittelanforderung für das 4. Quartal 2020 mit GZ 2020-0.751.170 (BMLRT/Finanzierung/Beauftragungen) berücksichtigt.

Ansonst sind keine unerwarteten Probleme aufgetreten.

Gesamtbeurteilung

Das zivile Sicherheitsforschungsförderprogramm KIRAS wurde 2005 gegründet und ist das älteste seiner Art in Europa. Das Programm fördert angewandte Forschungsprojekte zum Thema „Security“ (nicht „Safety“). Verteidigungsforschungsprojekte sind ausgeschlossen, Dual-use-Themen dagegen sind förderbar. Die vorliegende WFA-Evaluierung umfasst die Jahre von 2019 bis 2020, die dargestellte Indikatorik stellt das Jahr 2019 als Betrachtungsjahr dar auf Basis der Werte der begleitenden KIRAS-Wirkungsevaluierung 2019.

Dabei nutzt KIRAS zwei sich ergänzende Förder-Instrumente: Mit dem Instrument „Kooperative F&E-Projekte“ werden Projekte der Industriellen Forschung und Experimentellen Entwicklung und mit dem Instrument „F&E- Dienstleistungen“ Studien und studienähnliche Vorhaben gefördert. Der Schwerpunkt von KIRAS liegt dabei auf dem Bereich der Industriellen Forschung und Experimentellen Entwicklung, was sich auch im tatsächlichen Programmverlauf bzw. der Verteilung der Beteiligung auf die beiden Instrumente widerspiegelt. Die beiden Instrumente „Kooperative F&E-Projekte“ und „F&E- Dienstleistungen“ weisen charakteristische Unterschiede hinsichtlich der Akteur-Struktur und der thematisch-inhaltlichen Ausrichtung auf. Die Aufteilung in diese zwei sich ergänzenden Instrumente überzeugt daher.

Die geförderten Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen sind strukturell und inhaltlich breit aufgestellt und weisen durchwegs gute Qualitätsmerkmale auf. Eine Netzwerkanalyse von in der Bewilligungsrunde 2019 beteiligten Akteuren zeigt eine relativ ausgewogene und stabile Vernetzungsstruktur, bei der den unterschiedlichen Akteuren bzw. Akteurstypen verschiedene Rollen zukommen und es ein ausgewogenes Verhältnis zwischen etablierten und neuen Akteuren gibt.

Eine Besonderheit von KIRAS stellt die verpflichtende Einbindung von Bedarfsträgern („Produzenten“ von öffentlicher Sicherheit wie BMI, BMLV, BKA, BMJ, Länder aber auch öffentlich regulierte Betreiber kritischer Versorgungsinfrastrukturen wie Verkehr, Energie, Wasser und Telekommunikation) sowie von Vertretern der Geistes-, Sozial-, und Kulturwissenschaften (GSK) in jedes Kooperative Projekt dar. Ersteres soll dabei versichern, dass nicht am akuten Sicherheitsbedarf vorbeigeforscht wird und zweiteres soll sicherstellen, dass nur gesellschaftlich akzeptable Sicherheitslösungen entwickelt werden.

Wenn man sich die Ergebnisse der WFA für die zweite Programmphase von KIRAS (2014 -2020) ansieht, erhält man eine sehr konstante Zielerreichung. Es kommt natürlich immer wieder zu kleineren Veränderungen bei den einzelnen Kennzahlen, dies ergibt sich aus dem breiten Verständnis des Schutzes kritischer Infrastruktur, der KIRAS zugrunde liegt, sowie den vielen verschiedenen teilnehmenden Akteuren.

Der Erfolg des Forschungsförderprogramms KIRAS wird am Beitrag zur Erreichung von sechs strategischen Zielen gemessen, aus denen sich die, der WFA zugrundeliegenden Indikatoren ableiten. Auf Grund der oberhalb angeführten Programmausrichtung induziert KIRAS Innovation, insbesondere Produkt-, Dienstleistungs- und organisatorische Innovationen und fördert neue Ideen und Aktivitäten, was zur deutlichen Erreichung und teilweisen Übererfüllung der Ziele führt.


Verbesserungspotentiale

Die bessere Einbindung beider Geschlechter in den geförderten Projekten kann als Verbesserungspotenzial identifiziert werden.
Da der Forschungsbereich Sicherheit traditionell eher männerdominiert ist, wird bei der Bewertung der Projektanträge durch die unabhängige Jury beim Punkt der Zusammensetzung des Projektteams im Sinne von Gender Mainstreaming noch mehr Augenmerk auf die gleichmäßige Einbindung beider Geschlechter gelegt.

Die Zielzustände werden nach der zweiten Programmphase (2014 -2020) evaluiert und angepasst, da diese seit Programmbeginn unverändert sind. Da sich in den letzten Jahren gezeigt hat, dass die Zielzustände immer überplanmäßig erfüllt wurden, werden diese auf dem Programmverlauf entsprechende Maße erhöht.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen