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Vorhaben

Verlängerung der Leistungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung in der Krankenversicherung 2019.

2020
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019

Nettoergebnis in Tsd. €: -56.943

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung nach den in Ausführung der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung beschlossenen Sozialhilfe- oder Mindestsicherungsgesetzen der Länder wurden durch die Verordnung BGBl. II Nr. 262/2010 in die Krankenversicherung nach § 9 ASVG einbezogen.
Die genannte Gliedstaatsvereinbarung läuft mit Ende des Jahres 2016 aus.
Auf Grund des Wegfalls der genannten Gliedstaatsvereinbarung mit Ende des Jahres 2016 wurde durch Verordnung, BGBl. II Nr. 439/2016, zwecks Aufrechterhaltung der krankenversicherungsrechtlichen Einbeziehung eine entsprechende technische Anpassung im Tatbestand des § 1 Z 20 der Verordnung vorgenommen. Da der Bund im Wege der Ausfallhaftung des Bundes nach § 75a ASVG einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Finanzierung der Krankenversicherung der Bezieherinnen und Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung leistet, wurde die gegenständliche Regelung auf zwei Jahre befristet (2017 bis 2018).
Die gegenständliche Einbeziehung soll nunmehr um ein weiteres Jahr, somit bis 31. Dezember 2019, verlängert werden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben dient dem mittel- und langfristigen Ziel die allgemeine Gesundheitsversorgung aller Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen.

Das Vorhaben trägt durch die Aufrechterhaltung der krankenversicherungsrechtlichen Einbeziehung der Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung dazu bei im Sinn des SDGs 3.8 (Sustainable Development Goal der Vereinten Nationen) den Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und den Zugang zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen für alle zu erreichen.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Aufrechterhaltung der krankenversicherungsrechtlichen Einbeziehung der Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung

Beschreibung des Ziels

Aufrechterhaltung der krankenversicherungsrechtlichen Einbeziehung der Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung nach den Mindestsicherungs- und Sozialhilfegesetzen der Länder in das ASVG für das Jahr 2019.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Verlängerung der krankenversicherungsrechtlichen Regelung.

Ausgangszustand 2018:

Die für 2 Jahre beschlossene Regelung der krankenversicherungsrechtlichen Einbeziehung der Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung nach den Mindestsicherungs- und Sozialhilfegesetzen der Länder in das ASVG endet mit Ablauf des Jahres 2018.

Zielzustand 2020:

Die Regelung der krankenversicherungsrechtlichen Einbeziehung der Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung nach den Mindestsicherungs- und Sozialhilfegesetzen der Länder in das ASVG wird auch auf das Jahr 2019 erstreckt.

Istzustand 2020:

Der Zielzustand wurde erreicht. Die Regelung umgesetzt.

Datenquelle:
Nachweis der Aufwendungen und Erträge für Bezieher/innen einer bedarfsorientierten Mindestsicherung 2019.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Technische Anpassung des Tatbestandes nach § 1 Z 20 der gegenständlichen Verordnung, um eine Klarstellung hinsichtlich der weiterhin erfolgenden Einbeziehung des besagten Personenkreises zu erreichen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Technische Anpassung des Tatbestandes nach § 1 Z 20 der gegenständlichen Verordnung, um eine Klarstellung hinsichtlich der weiterhin erfolgenden Einbeziehung des besagten Personenkreises zu erreichen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2019 - 2020
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-56.943

Tsd. Euro

Plan

-56.900

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

56.943

Tsd. Euro

Plan

56.900

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

56.943

Tsd. Euro

Plan

56.900

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-56.943

Tsd. Euro

Plan

-56.900

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

56.943

Tsd. Euro

Plan

56.900

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

56.943

Tsd. Euro

Plan

56.900

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Der Leistungsaufwand für die bedarfsorientierte Mindestsicherung betrug im Jahr 2019 115,7 Mio. €

Gesamtbeurteilung

In der Krankenversicherung der Mindestsicherungsbezieher waren im Jahr 2019 zwischen 72.625 (Jänner) und 67.923 (Oktober) Personen anspruchsberechtigt. Die Anspruchsberechtigten des Monates Jänner setzten sich aus 45.414 Beitragsleistende und aus 27.211 Angehörige zusammen. Nach Geschlecht waren 36.679 Männer und 35.946 Frauen anspruchsberechtigt. Die Anspruchsberechtigten des Monates Oktobers setzten sich aus 42.038 Beitragsleistende und aus 25.885 Angehörige zusammen. Nach Geschlecht waren 33.474 Männer und 34.449 Frauen anspruchsberechtigt.

Der Leistungsaufwand dafür betrug im Jahr 2019 115,7 Mio.€. Dieser Aufwand wurde mit 56,9 Mio.€ durch die Ersatzleistung des Bundes und durch 51,9 Mio.€ durch die Beiträge der Länder überwiegend gedeckt. Weiters trugen 5,2 Mio. € Beihilfe für nicht abziehbare Vorsteuer sowie Erträge aus Regressen, Rezeptgebühren, Kostenbeteiligungen in Höhe von 1,7 Mio.€ zur Deckung der Aufwendung bei.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.