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Vorhaben

Bundesgesetz, mit dem das FTE-Nationalstiftungsgesetz (Bundesgesetz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie, Entwicklung) geändert wird

2021
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2017

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018

Nettoergebnis in Tsd. €: -300.000

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Bundesregierung hat am 8. November 2016 ein Maßnahmenpaket betreffend Forschung, Technologie und „Startups“ beschlossen und sich zum klaren Ziel bekannt, zusätzliches Engagement aufzuwenden, um – wie bereits in der FTI-Strategie 2011 zum Ziel gesetzt – Österreich in die Gruppe der innovativsten Länder Europas zu führen. F&E ist eines der fünf Kernziele von „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“.

Durch den Einsatz weiterer öffentlicher Mittel im F&E-Bereich soll Österreichs Attraktivität als Forschungsstandort gestärkt werden und die internationale Wettbewerbssituation der Forscher und Forscherinnen in Industrie und Wissenschaft verbessert werden. Damit werden auch Wachstums- und Beschäftigungschancen verbessert und die Entwicklung zu einem dynamischen wissensbasierten Wirtschaftsraum unterstützt.

Um eine adäquate Mittelausstattung der Nationalstiftung für Forschung und Technologie, die im österreichischen FTI-System eine bedeutende Rolle für langfristige strategische Forschungsprogramme und innovative neue Programme innehat, sicherzustellen, sollen zusätzlich zu der von der Bundesregierung am 12. Juli 2016 beschlossenen Sonderdotierung der Nationalstiftung mit 100 Mio. EUR aus der Einmalzahlung im Rahmen der Reform der Stabilitätsabgabe, aufgeteilt auf die Jahre 2018-2020, zusätzliche Mittel im Bundesfinanzrahmen geprüft und in Verhandlung genommen werden.

Im Zuge des Arbeitsprogramms vom Jänner 2017 hat die Bundesregierung nun die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur jährlichen Dotierung der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung für die nächsten drei Jahre mit 100 Mio. EUR p. a. beschlossen.

In Umsetzung dieser Beschlüsse werden mit der Novelle zum Bundesgesetz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung, BGBl. I Nr. 133/2003, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 118/2015, zusätzliche Mittel für die Nationalstiftung zur Verfügung gestellt bzw. die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) ermächtigt, weitere Mittel in die Nationalstiftung einzubringen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Mit dem Vorhaben, die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE) für die Jahre 2018-2020 zusätzlich mit jährlich 100 Mio. EUR zu dotieren, wird das Ziel der Bundesregierung forciert, Österreich in die Gruppe der innovativsten Länder Europas zu führen. Gleichzeitig wird damit eines der fünf Kernziele der Strategie „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ unterstützt, nämlich die F&E-Ausgaben in % des BIP in der EU bis zum Jahr 2020 auf 3 % anzuheben. Österreichs Forschungsquote lag im Jahr 2020 mit 3,23 % (Quelle: Globalschätzung Statistik Austria 2020) deutlich darüber. Innerhalb der Europäischen Union (EU) liegt Österreich hinsichtlich der F&E-Quote (Forschung und Entwicklungs-Quote) auf Rang 2 hinter Schweden.

Seit dem Jahr 2021 gibt es eine neue FTI-Strategie (Forschung, Technologie und Innovation-Strategie) der Bundesregierung mit dem Zielhorizont 2030. Die 3 Ziele sind: (1) zum internationalen Spitzenfeld aufschließen und den FTI-Standort Österreich stärken, (2) Fokus auf Wirksamkeit und Exzellenz richten, (3) auf Wissen, Talente und Fertigkeiten setzen. Konkret strebt die FTI-Strategie 2030 eine Rangverbesserung in internationalen Indizes (European Innovation Scoreboard (EIS): von Top 8 auf Top 5; Digital Economy & Society Index (DESI): von Top 13 auf Top 5; Global Innovation Index (GII): von Top 19 auf Top 10) an.

Das Vorhaben hat auch einen langfristigen Konnex zur Umsetzung des Unterziels 9.5 der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Stärkung Österreichs Attraktivität als Forschungsstandort

Beschreibung des Ziels

Derzeit wird die Nationalstiftung aus Zinserträgen aus gewidmeten Kapitalstöcken des European Recovery Program-Fonds (ERP) und der Nationalbank dotiert. Weiters werden Mittel des Österreich-Fonds bis 2020 an die FTE-Nationalstiftung ausgeschüttet.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Zuwendungsbeschlüsse an die Begünstigten der Nationalstiftung

Ausgangszustand 2017:

Die Dotierung der FTE-Nationalstiftung ist aufgrund des derzeitigen Zinsniveaus geringer als in den vergangenen Jahren.

Zielzustand 2021:

Die Nationalstiftung für Forschung und Technologie, die im österreichischen FTI-System eine bedeutende Rolle für langfristige strategische Forschungsprogramme und innovative neue Programme innehat, wurde mit zusätzlichen Mitteln iHv 300 Mio. EUR für die Jahre 2018 bis 2020 ausgestattet, die sie an die vom Bund getragenen Begünstigten ausgeschüttet hat. Österreichs Attraktivität als Forschungsstandort wurde gestärkt, die internationale Wettbewerbssituation der Forscherinnen und Forscher in Industrie und Wissenschaft verbessert.

Istzustand 2021:

Die Auszahlungen der Nationalstiftung an die Begünstigten (das sind: Forschungsförderungsgesellschaft, Wissenschaftsfonds, Akademie der Wissenschaften, Christian Doppler Forschungsgesellschaft, Ludwig Boltzmann Gesellschaft, Austria Wirtschaftsservice) in den Jahren 2018-2020 stellt sich wie folgt dar: 2018: 107,0 Mio. EUR 2019: 106,0 Mio. EUR 2020: 105,7 Mio. EUR (Quelle: F&E-Beilage 2021) Zusätzlich wurden aus dem Österreichfonds, der ebenfalls von der FTE-Stiftung verwaltet und aus den befristeten Mehreinzahlungen des Bundes aus dem erhöhten Steuersatz von 55 % dotiert wird, folgende Zahlungen an die Begünstigten getätigt: 2018: 34,0 Mio. EUR 2019: 31,5 Mio. EUR 2020: 34,7 Mio. EUR (Quelle: F&E-Beilage 2021) Seit November 2019 besteht die Möglichkeit, Umwidmungen/Umschichtungen aus Programmen, die mit Stiftungsmitteln gefördert wurden, auf mit Österreichfonds-Mitteln finanzierte Programme und vice versa vorzunehmen. Das erklärt die geringfügigen Abweichungen beim Österreichfonds, dessen Erfolg aus dem Bundeshaushalt in den Jahren 2018-2020 jährlich 33,7 Mio. EUR betragen hat (DB 16.01.02.00). Mit diesen Maßnahmen konnte somit insgesamt die Attraktivität Österreichs als Forschungsstandort gestärkt sowie die internationale Wettbewerbssituation der Forscherinnen und Forscher in Industrie und Wirtschaft verbessert werden.

Datenquelle:
BMF, Globalschätzung 2020 der Bundesanstalt Statistik Austria

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überplanmäßig erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Anpassung des FTE-Nationalstiftungsgesetzes

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Novelle zum FTE-Nationalstiftungsgesetz zur Umsetzung der Beschlüsse der Bundesregierung.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2018 - 2021
2018
2019
2020
2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-300.000

Tsd. Euro

Plan

-300.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-200.001

Tsd. Euro

Plan

-200.001

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

99.999

Tsd. Euro

Plan

99.999

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

99.999

Tsd. Euro

Plan

99.999

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-200.001

Tsd. Euro

Plan

-200.001

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-100.000

Tsd. Euro

Plan

-100.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-66.667

Tsd. Euro

Plan

-66.667

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

33.333

Tsd. Euro

Plan

33.333

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

33.333

Tsd. Euro

Plan

33.333

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-66.667

Tsd. Euro

Plan

-66.667

Tsd. Euro

Ergebnis

-100.000

Tsd. Euro

Plan

-100.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-66.667

Tsd. Euro

Plan

-66.667

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

33.333

Tsd. Euro

Plan

33.333

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

33.333

Tsd. Euro

Plan

33.333

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-66.667

Tsd. Euro

Plan

-66.667

Tsd. Euro

Ergebnis

-100.000

Tsd. Euro

Plan

-100.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-66.667

Tsd. Euro

Plan

-66.667

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

33.333

Tsd. Euro

Plan

33.333

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

33.333

Tsd. Euro

Plan

33.333

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-66.667

Tsd. Euro

Plan

-66.667

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die zusätzliche Dotierung der Nationalstiftung in den Jahren 2018-2020 mit jährlich 100 Mio. EUR setzt sich wie folgt zusammen:
* Mittel aus der Stabilitätsabgabe iHv 33,333 Mio. EUR p. a., die über das Bundesbudget (DB 15.01.01.00) als Transfer an die Nationalstiftung (NATS) fließen
* Zahlungsfluss direkt von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) an die NATS iHv 66,667 Mio. EUR p. a. In der selben Höhe verzichtet der Bund auf seine Dividende in der UG 45 (DB 45.02.01.00)

Der Erfolg (Istwerte) im DB 15.01.01.00 „Dot.Nationalstiftung“ entspricht exakt den Planwerten.
Auch die OeNB hat exakt die Planwerte an die Nationalstiftung abgeführt.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Unternehmen Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Die Dotierung der Nationalstiftung an sich hat keine Auswirkungen auf die Gleichstellung. Die Fördermittel der Stiftung sind nach Maßgabe der Beschlüsse des Stiftungsrats gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 Nationalstiftungsgesetz an die vom Bund getragenen (Forschungs-)Förderungseinrichtungen auszuschütten. Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern sind jeweils von den Förderwerbenden im Förderungsantrag darzustellen. Eine Steigerung der Zahl der Beschäftigten im Bereich Grundlagen- und angewandte Forschung mit besonderem Augenmerk auf Erhöhung des Anteils der Frauen wird insbesondere durch Auswahlkriterien bei der Förderungsvergabe erreicht.

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Auswirkungen auf Unternehmen ergeben sich in Abhängigkeit der Ausgestaltung des jeweiligen Förderprogrammes (z. B. Thema, Fördernehmerkreis, Kooperationserfordernis mit anderen Unternehmen und/oder Universitäten/Forschungseinrichtungen). Eine konkrete Abschätzung ist nicht möglich.

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Aus der mit den Mitteln der Nationalstiftung ermöglichten Forschungs- und Forschungsförderungstätigkeit ergeben sich mittel- und langfristig innovative Impulse für die Unternehmen und somit für den Wirtschaftsstandort und Arbeitsmarkt (Höherqualifizierung bestehender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Eine konkrete Abschätzung ist abhängig von den konkret geförderten Projekten und somit nicht möglich.

Gesamtbeurteilung

Mit den bereitgestellten Mitteln konnten die NATS-Begünstigten zusätzliche Forschungsaktivitäten durchführen bzw. Mittel für Forschungsförderung vergeben und somit die Wettbewerbssituation der Forscherinnen und Forscher in Industrie und Wissenschaft in den verschiedensten Themenbereichen wesentlich verbessern.

Seitens der Begünstigten (Einrichtungen) wurden für die Jahre 2018-2020 folgende Erfolge durch die NATS-Mittel eingemeldet (jeweils Auszüge), die allesamt die positiven Auswirkungen der NATS-Mittel auf den österreichischen F&E- sowie Wirtschaftsstandort belegen.

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG):
• 515 unterzeichnete Förderverträge
• 466 abgeschlossene Förderprojekte
• 636 neue Kooperationen, die entstanden sind
• 56,6 % KMU-Anteil der Fördernehmenden (Mittelwert 2018-2020)
• 6,6 % Anteil der Projekte mit Fokus Klimarelevanz (Mittelwert 2018-2020)
• 23,4 % Anteil der Projekte mit Fokus Digitalisierung (Mittelwert 2018-2020)
• 361,8 geförderte Vollzeitäquivalente (VZÄ) laut Berichten der Fördernehmenden

Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG):
• Unterstützung von 54 CD-Labors mit 19 Mio. EUR aus der NATS; diese Mittel wurden durch die CDG-Mitgliedsunternehmen noch verdoppelt
• Publikationen: ca. 350 wissenschaftliche Zeitschriftenpublikationen und Konferenzpublikationen mit Peer Review
• 65 Erfindungsmeldungen an den beteiligten Universitäten und Erteilung von 20 Patenten
• Berufung für eine ordentliche Professur für 13 der CD-Laborleiterinnen und Laborleiter (z. B. an die University of Cambridge)
• Im Jahr 2020 wurden aus den Fördermitteln der NATS und den Unternehmensbeiträgen rund 180 Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler finanziert.

Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG):
• Finanzierung von vier Ludwig Boltzmann Instituten und zwei Forschungsgruppen:
1. LBI for Applied Diagnostics: Kooperationen mit 9 Institutionen/Organisationen; 2 Patentanmeldungen; Abwicklung 28 Drittmittelprojekte; Einwerbung Drittmittelgrants auf nationaler und internationaler Ebene; Publikation von 135 wissenschaftlichen Beiträgen; Einstellung 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
2. LBI for Rare and Undiagnosed Diseases: Kooperationen mit 3 Institutionen; Einwerbung 3 ERC Grants; Einwerbung Drittmittelprojekte; 92 Publikationen; 42 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
3. LBI Digital Health and Prevention: Kooperation mit 6 Institutionen; Einwerbung 2 kompetitive Drittmittelgrants, Publikation 16 wissenschaftliche Beiträge; 12 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
4. LBI Digital Health and Patient Safety: Kooperation mit 7 Institutionen; Start Forschungskooperation mit SAL, Einwerbung 3 FFG-Grants, 21 Publikationen in internationalen Journals, 14 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
5. Forschungsgruppe DOT – die offene Tür: Partnerinstitution Karl Landsteiner Privatuniversität; Publikation 32 Konferenzbeiträge und 5 Artikel in wissenschaftlichen Journals, 19 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
6. Forschungsgruppe SHoW – Senscence and Healing of Wounds: Partnerinstitution AUVA, 4 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
• Finanzierung und Aufbau des LBG Open Innovation in Science Centers sowie des LBG Career Centers

Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW):
• Neuer Abschluss von 21 Förderverträgen
• Abschluss von 19 Projekten
• Eingehen von 187 Kooperationen
• 380 Publikationen
• Anstellung 181 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Austria Wirtschaftsservice (AWS):
• GIN: 20 neue Kooperationen, 30 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angestellt
• Translational Research: 19 neue Kooperationen
• KIplus: 53 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angestellt, 2 Patente
• IP.Market: 34 Patente/Lizenzierungen/neue Produkte
• Agiles IP.Management: 158 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angestellt
• WTZ-Zentren: 21 neue Kooperationen

Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF):
Bewilligung von rund 180 Projekten nach strengen Qualitätsmaßstäben der internationalen Scientific Community und damit Förderung von rund 350 Forschenden (v. a. Projektleiterinnen und Projektleiter). In Projekten, die in diesen Jahren bereits liefen – also teilweise bereits in den Jahren zuvor bewilligt worden sind – waren jedes Jahr um die 900 Personen als Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter angestellt, zwei Drittel davon als Doktorandinnen und Doktoranden. Die Projekte veröffentlichen pro Jahr 700 bis 900 Publikationen, davon gut 90 % in internationalen peer-reviewed Scientific Journals. Thematisch befassen sich die Projekte v. a. mit Forschungsfragen in der Biologie, den Medizinisch-theoretischen Wissenschaften, der Mathematik sowie der Physik. Es gibt aber auch zahlreiche Projekte im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften, die sich mit Themen in den Wirtschaftswissenschaften, den Sprach- und Literaturwissenschaften, der Psychologie sowie der Soziologie auseinandersetzen.


Verbesserungspotentiale

Verbesserungspotenziale haben sich aufgrund von Durchführung und Evaluierung per se keine ergeben, jedoch wurde mit der Novelle zum Nationalstiftungsgesetz (BGBl. I Nr. 202/2021) im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes BFRG/BFG 2022-2025 die Nationalstiftung in den „Fonds Zukunft Österreich“ weiter entwickelt und so einer Forderung des Regierungsprogramms 2020-2024 nachgekommen. Die wesentlichen Inhalte der Novelle sind die folgenden:
* Die Nationalstiftung kann bis zum Jahr 2025 jährliche Fördermittelzusagen iHv. 140 Mio. EUR tätigen.
* Neben den bereits bisher bereitstehenden Erträgen aus dem Jubiläumsfonds der OeNB und des ERP-Fonds stellt der Bund jene Mittel zur Verfügung, die zur Bedienung der Fördermittelzusagen benötigt werden und nicht von diesen Erträgen abgedeckt werden können. Dadurch erhält die Nationalstiftung über die gesamte Periode Planungssicherheit.
* Im BFRG 2022-2025 wurde für die Nationalstiftung mit dem Maximalbetrag iHv. 140 Mio. EUR p. a. vorgesorgt. Der tatsächliche Auszahlungsbedarf wird sich aus den sonstigen Erträgen der Nationalstiftung und den Auszahlungsplänen der Förderprogramme ergeben.
* Die Fördermittel stehen für Spitzenforschung im Bereich der Grundlagen- und angewandten Forschung sowie für Technologie- und Innovationsentwicklung zur Verfügung. Die Förderprogramme werden einem Monitoring unterzogen, bei welchem insbesondere auch das Forschungsoutput betrachtet wird.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen