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Vorhaben

Abschluss eines Enterprise Agreement mit der Microsoft Österreich GmbH 2016 und 2019

2021
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019

Nettoergebnis in Tsd. €: -32.514

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Ursprungsvertrag vom 1.4.2016 bis 31.3.2019:

Für die Nutzung von Softwareprodukten der Fa. Microsoft ist das BM.I im Jahre 2013 einem von der BBG ausverhandelten Konzernvertrag beigetreten, welcher per 31.3.2016 ausläuft. Das gesamte EDV-System BAKS (Büroautomations- und Kommunikationssystem) wird mittels der im EA-Vertrag enthaltenen Softwareprodukte betrieben und ständig weiterentwickelt. Die technischen Konzepte (Active Directory, Sharepoint, SQL Server usw.) und die darauf bereitgestellten Dienste und Anwendungen (Beschaffungsworkflow, GIS Dienste, PAD usw.) können nur auf Basis des Enterprise Agreements (EA) kostengünstig und auf aktuellen Standards betrieben werden.
Der aktuelle EA-Vertrag läuft mit 31.3.2016 aus und wäre zu verlängern.
Die BBG führt ein zweistufiges Vergabeverfahren durch, wobei die erste Stufe bereits abgeschlossen ist.
Es wäre nun von Seiten des BM.I die Einleitung der zweiten Stufe mit der Nennung eines verbindlichen Bedarfes
durchzuführen. Nach Ablauf der gesetzlichen Fristen erfolgt auf Basis des Billigstbieterprinzipes der Zuschlag.

Die Arbeitsplätze des BM.I (BAKS-PC’s, mBAKS-Notebooks, qualifizierte PC’s) sind derzeit zu 100 %
auf Basis einer Devicelizenzierung im EA-Vertrag lizenziert.

Das bedeutet, dass das Gerät nicht aber der Nutzer lizenziert ist. Diese Lizenzierungsvariante ist dort sinnvoll wo ein Gerät durch mehrere Personen genutzt wird bzw. wo Benutzer/innen nur ein Gerät besitzen.

Verwendet ein Nutzer aber mehrere Geräte (BAKS-PC und mBAKS-Notebook, Smartphone) belegt er daher derzeit mehrere vollwertige (teure) Lizenzen im Vertrag. Neben der Devicelizenzierung gibt es auch das Modell der Benutzerlizenzierung.
Dabei wird der Nutzer mit einer Lizenz in den Vertrag aufgenommen, bis zu 5 weitere Geräte und ein Smartphone können dem Nutzer „kostenlos“ (eine Lizenz im Profil Benutzerlizenzierung ist pro Jahr um € 60 inkl. USt teurer als im Profil Devicelizenzierung) zugeordnet werden.
Er belegt daher trotz Betrieb mehrerer Geräte nur eine Lizenz im Vertrag.
Weiters ist es erforderlich Smartphones/Tablets – die auf das BM.I-Netzt zugreifen (synchronisieren) – zu lizenzieren.
Diese Geräte sollen im neuen EA-Vertrag ebenfalls im Zuge der „Benutzerlizenzierung“ lizenziert werden.
Mit Vertragsabschluss sollen vorerst 1.000 Devicelizenzen in Benutzerlizenzen „umgewandelt“ werden und als „Mischvariante“ (Profil 1 = Devicelizenzierung, Profil 2 = Benutzerlizenzierung) im EA-Vertrag
betrieben werden.
Es entsteht damit allerdings auch ein administrativer Aufwand, da die bisher „anonymen“ 1.000 Devicelizenzen an Benutzer geknüpft werden müssen um z. B. eine Zuteilung weiterer Geräte vornehmen
zu können. In einem neuen Vertrag müssen die Lizenzen daher laufend administriert werden damit ein
Lizenzmanagement im BM.I eingeführt und betrieben werden kann.
Es muss in Zukunft ersichtlich sein ob sich Geräte/Nutzer im Profil 1 oder im Profil 2 befinden damit in Zukunft die Vorteile der neuen Lizenzierungsmodelle genutzt und Planungs- und Beschaffungsvorgänge effektiv und kostengünstig abgewickelt werden können.
Es ist geplant, nach Verarbeitung der 1.000 Lizenzen (Nutzer müssen benannt und in das Profil 2 verschoben werden) entsprechend dem techn. Entwicklungsstand im BM.I (z. B. Status der Smartphones, MDM-Ausstattung) weitere Devicelizenzen in Benutzerlizenzen umzuwandeln.

Der gegenüber dem derzeitigen Vertrag erhöhte Budgetbedarf ergibt sich aus der Mehrausstattung (insbesondere auf Grund der Flüchtlingsproblematik) und einer generellen Preissteigerung bei den Produkten.

Ziel ist damit die IT-Ausstattung des BM.I vertragskonform und kostengünstig zu lizenzieren und eine Unterlizenzierung langfristig zu vermeiden.

Neuvertrag 1.4.2019 bis 31.3.2022

Der bestehende Vertrag läuft mit 31.3.2019 aus, weshalb eine Verlängerung des bestehenden Enterprise Agreements mit einer Laufzeit von 1.4.2019 bis 31.3.2022 beabsichtigt wird um damit die IT-Ausstattung des BM.I weiterhin vertragskonform lizenzieren zu können.

Es handelt sich dabei um eine Verlängerung des bestehenden Vertrages aus dem Jahr 2016, damit die Weiterführung der Anwendungen weiterhin gewährleistet bleibt.

Folgende Faktoren führen zu der Preissteigerung gegenüber dem Jahr 2016:

Die Anzahl der zu lizenzierenden Geräte im Clientbereich ist von zuvor 17.985 Geräte- und 1.000 Benutzerlizenzen (Lizensierung von Mehrfachausstattung), insg. 18.985, auf nunmehr 17.314 sowie 3.090, insg. 20.404, gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von knapp 8 %, was ca. EUR 0,5 Mio. mehr kostet. Weiters wurden von der Fa. Microsoft im November 2018 die Clientpreise um knapp 8 % erhöht, was weitere Mehrkosten von gut EUR 0,5 Mio. pro Jahr verursacht.
Zusätzlich in Verwendung stehende Softwareprodukte (Visio, Project, etc.) kosten rd. EUR 60.000.

Im Serverbereich gibt es nur einen geringfügigen Zuwachs, aufgrund der Preissteigerung durch die Fa. Microsoft von mehr als 14 % ergeben sich Mehrkosten von ca. EUR 140.000.

Die sog. EDU-Lizenzen zur Lizenzierung der SIAK werden ebenfalls in den Neuabschluss des Enterprise Agreements aufgenommen und kosten EUR 250.000.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherstellung des BAKS-Betriebes des BM.I als Grundlage der IT-Infrastruktur zur Erfüllung des Aufgabenbereichs, insbesondere bei der Kriminalitätsbekämpfung sowie Asyl- und Fremdenwesen

Beschreibung des Ziels

Es wird beabsichtigt mit der Microsoft Österreich GmbH das bestehende Enterprise Agreement zu verlängern mit welchem der BAKS-Betrieb bis 31.3.2022 sichergestellt werden soll.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Sicherstellung des BAKS-Betriebes (1.4.2016 bis 31.3.2019)

Ausgangszustand 2016:

Das aktuelle Enterprise Agreement mit der Microsoft Österreich GmbH läuft mit 31.03.2016 aus, wodurch die Nutzung von Softwareprodukten der Microsoft Österreich GmbH und somit der BAKS-Betrieb nur bis zu diesem Zeitpunkt sichergestellt ist.

Zielzustand 2021:

Sicherstellung des BAKS-Betriebes ab dem 01.04.2016 durch den Abschluss eines neuen Enterprise Agreement mit der Microsoft Austria GmbH für die Nutzung der entsprechenden Softwareprodukten für alle Clients.

Istzustand 2021:

Mit dem Vertragsabschluss wurde die Sicherstellung mit Lizenzen für die Aufrechterhaltung des Betriebes erreicht.

Datenquelle:
Aufzeichnungen Vertragsmanagement

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Sicherstellung des BAKS-Betriebes (1.4.2019 bis 31.3.2022)

Ausgangszustand 2016:

Mit 31.03.2019 läuft das aktuelle Enterprise Agreement mit der Microsoft Österreich GmbH aus, wodurch die Nutzung von Softwareprodukten der Microsoft Österreich GmbH und somit der BAKS-Betrieb nur bis zu diesem Zeitpunkt sichergestellt ist.

Zielzustand 2021:

Sicherstellung des BAKS-Betriebes ab dem 01.04.2019 durch den Abschluss eines neuen Enterprise Agreement mit der Microsoft Austria GmbH für die Nutzung der entsprechenden Softwareprodukten für alle Clients.

Istzustand 2021:

Vertragsvollzug.

Datenquelle:
Aufzeichnungen Vertragsmanagement

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Abschluss des Enterprise Agreement mit der Microsoft Österreich GmbH (1.4.2016 bis 31.3.2019)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Es wird beabsichtigt mit der Microsoft Österreich GmbH eine Vertragsverlängerung des Enterprise Agreements abzuschließen mit welchem der BAKS-Betrieb bis 31.03.2019 sichergestellt werden soll.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Abschluss des Enterprise Agreement mit der Microsoft Österreich GmbH (1.4.2019 bis 31.3.2022)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Es wird beabsichtigt mit der Microsoft Österreich GmbH eine Vertragsverlängerung des Enterprise Agreements abzuschließen mit welchem der BAKS-Betrieb bis 31.03.2022 sichergestellt werden soll.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2019 - 2021
2019
2020
2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-32.514

Tsd. Euro

Plan

-26.843

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

32.514

Tsd. Euro

Plan

26.843

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

32.514

Tsd. Euro

Plan

26.843

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-4.020

Tsd. Euro

Plan

-3.781

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

4.020

Tsd. Euro

Plan

3.781

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4.020

Tsd. Euro

Plan

3.781

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-5.676

Tsd. Euro

Plan

-5.202

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

5.676

Tsd. Euro

Plan

5.202

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5.676

Tsd. Euro

Plan

5.202

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-5.609

Tsd. Euro

Plan

-5.256

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

5.609

Tsd. Euro

Plan

5.256

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5.609

Tsd. Euro

Plan

5.256

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Es handelt sich hier grundsätzlich um eine gebündelte WFA mit Vertragslaufzeiten von 1.4.2016 bis 31.3.2019 und 1.4.2019 bis 31.03.2022.
Ergänzung zur Tabelle: Plan 2021 6.278.000 € zu IST 2021 9.105.000 €; ergibt im Jahr 2021 eine Abweichung idHv 2.827.000 €.
Gesamtabweichung 2016 – 2021: 8.498.000 €.

Anzumerken ist hier auch ein Zusammenhang mit dem Vorhaben „mobile Polizeikommunikation“. Im Sinne des § 57 Abs. 1 BHG 2013 wurden die Aufwendungen aus dem Vorhaben „mobile Polizeikommunikation“ neben einer eigenen Mitbefassung gem. Vorhabens-Verordnung auch in dieser Wirkungsorientierten Folgenabschätzung dargestellt.

Die ordnungsgemäße Lizenzierung für das Vorhaben „mobile Polizeikommunikation“ wurde gem. Rolloutplan des Projekts mit 2017 beginnend bis zur Vollausstattung im Jahr 2019 durchgeführt.
Auf die Jahre aufgeschlüsselt:
2017: 5.332 iPhone & 2.909 iPad
2018: 20.204 iPhone & 195 iPad
2019: 2.117 iPhone & 26 iPad

Die Abweichungen zwischen Plan und Ist ergeben sich u.a. aufgrund von Nachlizenzierungen von Geräten (Clients) im laufenden Vollzug, insbesondere iZm der erforderlichen Berücksichtigung von Zu- und Abgängen insbes. von ExekutivbeamtInnen. Im Jahr 2020 war die Beschaffung von zusätzlich benötigter Ausstattung aufgrund der Covid-Pandemie erforderlich.

Gesamtbeurteilung

Das Bundesministerium für Inneres betreibt insbesondere an die Unternehmensprozesse der Exekutive angepasste IKT-Lösungen.
Da der Betrieb mehrerer Systeme dem Grundsatz der sparsamen, wirkungsvollen und zweckmäßigen Verwaltungsführung entgegenstehend würde, werden in diesen Systemen auch die Aufgaben der Sicherheitsverwaltung durchgeführt. Für dieses System wird mehrheitlich auf Produkte der Fa. Microsoft gesetzt.
Im Zuge des Projekts „Mobile Polizei-Kommunikation“ wurden tragbare Geräte für die Exekutive angeschafft. Von diesen können Abfragen in diverse Datenbanken getätigt werden.
Eine Erhöhung der Anzahl dieser Geräte führt unweigerlich zu einer Mehrbelastung des Back-Ends, welches Hardwarekäufe und somit Lizenzkäufe notwendig macht.

Die Exekutive wurde mit speziellen Lizenzen ausgestattet, welche sich von denen der Verwaltung unterscheiden, um die Zugriffe auf Datenbanken und Leitfäden ordnungsgemäß zu lizensieren.
Im Zuge der Evaluierung wurde auch die Lizensierung der Bediensteten der Sicherheitsverwaltung auf Benutzerlizenzen umgestellt, um auch hier der vermehrten Ausstattung mit Diensthandys Rechnung zu tragen.
Das im Enterprise Agreement enthaltene Server & Cloud Enrollement hat die Ausstattung der Serverhardware mit entsprechenden Lizenzen sichergestellt.

Mit dem Enterprise Agreement 2019-2022 wurde im besonderen Maß der Erhöhung der Mobilität Rechnung getragen. Sowohl Exekutivbedienstete als auch Bedienstete der Sicherheitsverwaltung sind nun mit Lizenzen ausgestattet, welche die Verwendung von Smartphones, Tablets sowie Laptops neben einem normalen Büro-Arbeitsplatz ermöglichen.
Das Enterprise Agreement hat die für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs sowie der Umsetzung der MPK notwendigen Lizenzen beigesteuert und so einen konkreten Beitrag zu einem mobilitätsgesteigertem Exekutivdienst geleistet.

Aktueller Gerätestatus mit 24.2.2022 (entspricht Lizenzen):
iPhones:
Zentralleitung: 3.874
Landespolizeidirektionen: 25.818
Gesamt: 29.692

iPads:
Zentralleitung: 191
Landespolizeidirektionen: 3.019
Gesamt: 3.210


Verbesserungspotentiale

Keine.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen