Vorhaben
Senkung Arbeitslosenversicherungs-Beiträge (AlV) für Niedrigeinkommensbezieher
Senkung AlV-Beiträge für Niedrigeinkommensbezieher
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2018
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018
Nettoergebnis in Tsd. €: -323.233
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Entlastung unterer EinkommensbezieherInnen
Beschreibung des Ziels
BezieherInnen niedriger Erwerbseinkommen, deren Einkommen der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegen, sollen finanziell entlastet werden, indem mehr DienstnehmerInnen von reduzierten Beitragssätzen profitieren.
Der Dienstgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung bleibt mit 3 % unverändert.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Höherer Nettoverdienst für Personen mit niedrigem Erwerbseinkommen [Mio. EUR]
Istwert
133,200Mio. EUR
Zielzustand
140,000Mio. EUR
Datenquelle: Sonderauswertung BMA auf Grundlage Sozialversicherungsdaten Dachverband der Sozialversicherungsträger
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Anhebung Einkommensstaffeln in der Arbeitslosenversicherung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Anhebung der Einkommensstaffeln für verminderte Arbeitslosenversicherung (AlV) Dienstnehmer-Beitragssätze.
AlV-Dienstnehmerbeitragssätze geltende Regelung für 2018:
0 % bis 1.381 Euro Monatseinkommen
1 % über 1.381 bis 1.506 Euro
2 % über 1.506 bis 1.696 Euro
3 % über 1.696 Euro
Neuregelung AlV-Dienstnehmerbeitragssätze ab 1.7.2018:
0 % bis 1.648 Euro Monatseinkommen
1 % über 1.648 bis 1.798 Euro
2 % über 1.798 bis 1.948 Euro
3 % über 1.948 Euro
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die tatsächlichen Mindereinnahmen an Arbeitslosenversicherungsbeiträgen in der Gebarung Arbeitsmarktpolitik der UG-20 durch die angehobenen Beitragsstaffeln (ab dem 1.7.2018 mit BGB. I Nr. 14/2018) § 2a AMPFG für verringerte Dienstnehmer-Beitragssätze liegen im Zeitraum 2018 bis 2020 sehr nahe an den geschätzten Werten. Die AlV-Mindereinnahmen sind etwas geringer als erwartet, dh das Finanzierungsergebnis ist für den Bundeshaushalt günstiger als geschätzt. In Summe beträgt die Schätzabweichung über die drei Analysejahre 2018-2020 lediglich rund € 26,6 Mio.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen
- Öffentliche Einnahmen
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Geschlechtsspezifisch konnten keine überproportionalen Abweichungen festgestellt werden.
Subdimension(en)
- Europa-2020-Sozialzielgruppe
Durch die Anhebung der Staffeln für die Arbeitslosenversicherungsbeiträge mit geringerer monatlicher Beitragsgrundlage erfolgte die intendierte Erhöhung der verfügbaren Einkommen von Bezieherinnen und Beziehern niedriger Erwerbseinkommen. Insgesamt profitieren im Jahresdurchschnitt 2020 (Durchschnitt der Monatswerte) rund 1.050.000 Personen von den nach Einkommen gestaffelten Beitragssätzen der Arbeitslosenversicherung.
Subdimension(en)
- Nachfrage
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Durch die Erhöhung der Staffeln für die Dienstnehmer- und Dienstnehmerinnen-Beitragssätze der Arbeitslosenversicherung wurden im Zeitraum 2018-2021 die verfügbaren Haushalteinkommen um in Summe geschätzte rund € 460 Mio. erhöht. Der Wert für 2021 ist beruht derzeit allerdings noch auf einer Schätzung.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.