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Vorhaben

Verordnung betreffend die finanzielle Obergrenze für die Bedeckung von Beihilfen bei Kurzarbeit (COVID-Kurzarbeit-Obergrenzen-Verordnung)

Verordnung betreffend die finanzielle Obergrenze für die Bedeckung von Beihilfen bei Kurzarbeit (COVID-Kurzarbeit-Obergrenzen-Verordnung)

2021
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020

Nettoergebnis in Tsd. €: -565.542

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die hohe Inanspruchnahme von Kurzarbeit zur Bewältigung der COVID-19-Krise ermöglicht und sichert die Aufrechterhaltung von Beschäftigungsverhältnissen. Hierfür sind ausreichende öffentliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Die finanzielle Obergrenze für die Bedeckung der Kurzarbeitsbeihilfen des § 13 Abs. 1 AMPFG kann mittels Verordnung rasch bedarfsgerecht angepasst werden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Beitrag zum Regierungsprogramm 2020-2024 Zielsetzung nachhaltiger und wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort sowie Soziale Sicherheit und Armutsbekämpfung.
Die COVID-19-Kurzarbeit ist auch ein Maßnahmenelement im Zusammenhang mit den SDG Zielen produktive Vollbeschäftigung und Strategie Jugendbeschäftigung.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Beschäftigungssicherung in der COVID-19 Krise

Beschreibung des Ziels

Vermeidung von Massenarbeitslosigkeit.
Durch die Vermeidung des Abbaus von Arbeitsplätzen soll sichergestellt werden, dass den Unternehmen nach Überwindung der COVID-19 Krise ausreichend Arbeitskräfte und know how zur Verfügung stehen, um wieder an die Produktionsleistung vor Einsetzen der Krise anknüpfen zu können.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

gesicherte Beschäftigungsverhältnisse [Anzahl]

Istwert

200.800

Anzahl

Zielzustand

180.000

Anzahl

Datenquelle: AMS DWH Förderstatistik Datenwürfel fdg_personen Bestand Personen Beihilfe Kurzarbeit


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Einführung und Finanzierung der COVID-19 Kurzarbeit

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Arbeitsplätze von Unternehmen, die durch Produktionseinschränkungen aufgrund der COVID-19 Krise betroffen sind und sich in vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, sollen abgesichert werden.
Durch die Vermeidung des Abbaus von Arbeitsplätzen soll sichergestellt werden, dass den Unternehmen nach Überwindung der COVID-19 Krise die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, um wieder an die Produktionsleistung vor Einsetzen der Krise anknüpfen zu können.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2020 - 2021
2020
2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-565.542

Tsd. Euro

Plan

-1.965.646

Tsd. Euro

Erträge

Ist

1.057.168

Tsd. Euro

Plan

1.327.860

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.622.710

Tsd. Euro

Plan

3.293.506

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.622.710

Tsd. Euro

Plan

3.293.506

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

1.057.168

Tsd. Euro

Plan

1.327.860

Tsd. Euro

Ergebnis

-565.542

Tsd. Euro

Plan

-1.965.646

Tsd. Euro

Erträge

Ist

1.057.168

Tsd. Euro

Plan

1.327.860

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.622.710

Tsd. Euro

Plan

3.293.506

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.622.710

Tsd. Euro

Plan

3.293.506

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

1.057.168

Tsd. Euro

Plan

1.327.860

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die durchschnittliche Arbeitszeitreduktion während der Kurzarbeit war geringer als in der WFA-Schätzung. Dieser Sachverhalt führte dazu, dass die Zahl der abgerechneten Ausfallstunden bei Kurzarbeit trotz einer höheren Zahl an in Kurzarbeit integrierten Personen (als ursprünglich geschätzt) unter dem WFA Prognosewert lag. Die abgerechneten Ausfallstunden führten zu Kurzarbeitszahlungen im Jahr 2020 von knapp € 5,49 Mrd., was unter der Obergrenze von € 7 Mrd. der Verordnung lag. Dadurch verbesserte sich auch der WFA Fiskalbilanzsaldo für den Bund (ohne Sozialversicherungsträger) auf rund € -565,4 Mio. (2020). Unter Einbeziehung der Sozialversicherungsträger wäre diese Fiskalbilanz 2020 gegenüber dem Alternativszenario Arbeitslosigkeit bereits positiv gewesen (rund +255 Mio. €).

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft Verwaltungskosten für Unternehmen Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Nachfrage
  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Stabilisierung der Haushaltseinkommen und der Einnahmen der Sozialversicherungsträger durch Beschäftigungs- und Einkommenssicherung durch die COVID-19 Kurzarbeitsregelungen. Der jahresdurchschnittliche Bestand von Personen in Kurzarbeit 2020 beträgt rund 384.000 Personen. Bei einer empirischen durchschnittlichen Arbeitszeitreduktion von rund 52 % bei Kurzarbeit (2020) ergibt das gesicherte Beschäftigungsverhältnisse im Umfang von zumindest 200.800. Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosigkeit 2020 wäre ohne Kurzarbeit um zumindest diesen Wert höher ausgefallen. Bei den Personen in Kurzarbeit wurde das Nettoeinkommen in der Bandbreite von 80 bis 90 % des Einkommens vor Kurzarbeit stabilisiert. Die Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit in voller Höhe abgeführt.

Verwaltungskosten für Unternehmen

Verwaltungskosten für Unternehmen, die Kurzarbeit einsetzten, ist durch Prozess der Antragsstellung und erforderlicher monatlicher Abrechnung der Ausfallstunden gegenüber dem AMS sowie durch Umstellungen in der Lohnverrechnung erhöht.

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Öffentliche Einnahmen

Der Frauenanteil bei den 2020 in Kurzarbeit befindlichen Personen betrug 43,8 % (Anzahl Personen). Dieser Anteil ist angesichts der von Kurzarbeit betroffenen Wirtschaftsbereiche ein Wert, der gut mit der Beschäftigungsstrukturen übereinstimmt. Geschlechtsspezifisch gab es keine überproportionalen Abweichungen.

Gesamtbeurteilung

Die Kurzarbeit als Instrument zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung in Betrieben ist insbesondere in (Wirtschafts-)Krisen von Bedeutung. Während der Corona-Arbeitsmarktkrise hat diese Maßnahme aufgrund der breiten Betroffenheit von Unternehmen und des teilweisen Totalausfalls von Aufträgen oder Betretungsverboten eine noch stärkere Rolle gespielt als in vergangenen Rezessionen. Die niederschwellige Ausgestaltung der COVID-19-Kurzarbeit hat wesentlich zu einer branchenübergreifend hohen Inanspruchnahme – insbesondere rund um den ersten Lockdown im März 2020 bis Mai 2020 – und damit zu einer Stabilisierung des Arbeitsmarktes beigetragen. In jahresdurchschnittlicher Betrachtung unter Einbeziehung der konkreten Arbeitszeitreduktionen konnten so durch die Kurzarbeit rund 200.800 Beschäftigungsverhältnisse im Jahr 2020 gesichert werden. Im Jahr 2020 waren rund 1.252.000 unselbständig Beschäftigte in Kurzarbeitsprojekte eingebunden. Die angestrebten Zielstellungen wurden erfüllt, das belegt auch die Arbeitsmarktentwicklung im Jahr 2021.

Durch die Vermeidung von Massenarbeitslosigkeit und der Beschäftigungs- und Einkommenssicherung durch die Kurzarbeitsregelungen wurde auch eine Stabilisierung der Haushaltseinkommen, des gesamtwirtschaftlichen Konsums sowie der Einnahmen der Sozialversicherungsträger erzielt.
Darüber hinaus wurde sichergestellt, dass den Unternehmen nach Überwindung der COVID-19-Krise ausreichend Arbeitskräfte und Know-how zur Verfügung stehen, um wieder an die Produktionsleistung vor Einsetzen der Krise anknüpfen zu können. Nach Branchen betrachtet wurde die Kurzarbeit 2020 sowohl was die Zahl der Kurzarbeitenden als auch was die Ausfallstunden betrifft am stärksten in der Warenproduktion eingesetzt, gefolgt vom Handel und der Beherbergung und Gastronomie.

Die Brutto-Förderkosten für das Jahr 2020 fielen geringer aus als erwartet, insbesondere, weil auch die durchschnittlichen Ausfallzeiten niedriger waren, als ursprünglich angenommen. Wenn das Kurzarbeitsprogramm nicht realisiert worden wäre, wären zusätzliche Kosten wegen erhöhter Arbeitslosigkeit entstanden (Anstieg der Transfers), die der Bund zu bedecken hätte, sowie die Rückflüsse an Lohn- und Umsatzsteuer geringer ausgefallen (verringerte Erträge). Die seitens der Unternehmen als geplant angegebenen Ausfallstunden für konkrete Kurzarbeitsprojekte lagen weit höher als die in der Folge realisierten Ausfallstunden in Kurzarbeit. Das machte es auch erforderlich, weit höhere haushaltsrechtliche Mittelbindungen per COVID-Kurzarbeit-Obergrenzen-Verordnung zu ermöglichen, als letztlich Zahlungen im Jahr 2020 anfielen. Mit weiteren Obergrenzen-Verordnungen wurde der Auszahlungsrahmen 2020 auf maximal 12 Mrd. Euro erhöht, die Zahlungssumme 2020 belief sich letztlich auf knapp 5,5 Mrd. Euro.


Verbesserungspotentiale

Das COVID-19-Kurzarbeitmodell wurde unter hohem Zeitdruck entwickelt. Daher ging die Implementierung dieser Maßnahme mit nicht intendierten Nebeneffekten einher, die erst in der Umsetzung klar erkenntlich wurden.
Beispielsweise wurde in der Phase 1 von März bis Mai 2020 die Kurzarbeitsbeihilfe anhand von festgelegten Pauschalsätzen ermittelt, welche in bestimmten Konstellationen zu einer Überförderung von Unternehmen führen. Um Überzahlungen zu vermeiden wurde die Berechnung der Beihilfenhöhe ab Juni 2020 auf die sogenannte Differenzmethode umgestellt. Vereinfacht gesagt wird bei dieser die Differenz zwischen dem Mindestbruttoentgelt (d. h. das Bruttoentgelt, das die festgelegte Nettoersatzrate garantiert) und dem Bruttoentgelt für die geleistete Arbeitszeit ersetzt und um einen Kostenersatz für Lohnnebenkosten erhöht. Der Rechnungshof schätzt, dass die Gesamtsumme unbeabsichtigter Überzahlungen den Wert von rund 500 Millionen Euro erreichen. Die Umstellung auf die Differenzmethode hat das Problem der Überzahlung behoben.
Des Weiteren können zusätzliche Anreize zur Weiterbildung während der Kurzarbeit negative Effekte von strukturellen Veränderungen abfedern und Beschäftige auf zukünftige Anforderungen des Arbeitsmarktes besser vorbereiten.
Mit zunehmender Dauer der Kurzarbeit gilt es außerdem, die Kurzarbeitsmodelle weiterzuentwickeln und auszudifferenzieren, sodass die Maßnahme auf Arbeitsplätze zielt, die kurz- bis mittelfristig rentabel sind. Dies kann zum Beispiel durch eine Beteiligung der Betriebe an den Kosten der Kurzarbeit erfolgen, wie mit der Phase 5 der COVID-19-Kurzarbeit ab Juli 2021 umgesetzt wurde.


Weitere Evaluierungen

Externe Evaluierung durch Forschungseinrichtungen.


Weiterführende Informationen