Vorhaben
Verordnung betreffend die finanzielle Obergrenze für die Bedeckung von Beihilfen bei Kurzarbeit (COVID-Kurzarbeit-Obergrenzen-Verordnung)
Verordnung betreffend die finanzielle Obergrenze für die Bedeckung von Beihilfen bei Kurzarbeit (COVID-Kurzarbeit-Obergrenzen-Verordnung)
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2020
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020
Nettoergebnis in Tsd. €: -565.542
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Beschäftigungssicherung in der COVID-19 Krise
Beschreibung des Ziels
Vermeidung von Massenarbeitslosigkeit.
Durch die Vermeidung des Abbaus von Arbeitsplätzen soll sichergestellt werden, dass den Unternehmen nach Überwindung der COVID-19 Krise ausreichend Arbeitskräfte und know how zur Verfügung stehen, um wieder an die Produktionsleistung vor Einsetzen der Krise anknüpfen zu können.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
gesicherte Beschäftigungsverhältnisse [Anzahl]
Istwert
200.800Anzahl
Zielzustand
180.000Anzahl
Datenquelle: AMS DWH Förderstatistik Datenwürfel fdg_personen Bestand Personen Beihilfe Kurzarbeit
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Einführung und Finanzierung der COVID-19 Kurzarbeit
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Arbeitsplätze von Unternehmen, die durch Produktionseinschränkungen aufgrund der COVID-19 Krise betroffen sind und sich in vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, sollen abgesichert werden.
Durch die Vermeidung des Abbaus von Arbeitsplätzen soll sichergestellt werden, dass den Unternehmen nach Überwindung der COVID-19 Krise die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, um wieder an die Produktionsleistung vor Einsetzen der Krise anknüpfen zu können.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die durchschnittliche Arbeitszeitreduktion während der Kurzarbeit war geringer als in der WFA-Schätzung. Dieser Sachverhalt führte dazu, dass die Zahl der abgerechneten Ausfallstunden bei Kurzarbeit trotz einer höheren Zahl an in Kurzarbeit integrierten Personen (als ursprünglich geschätzt) unter dem WFA Prognosewert lag. Die abgerechneten Ausfallstunden führten zu Kurzarbeitszahlungen im Jahr 2020 von knapp € 5,49 Mrd., was unter der Obergrenze von € 7 Mrd. der Verordnung lag. Dadurch verbesserte sich auch der WFA Fiskalbilanzsaldo für den Bund (ohne Sozialversicherungsträger) auf rund € -565,4 Mio. (2020). Unter Einbeziehung der Sozialversicherungsträger wäre diese Fiskalbilanz 2020 gegenüber dem Alternativszenario Arbeitslosigkeit bereits positiv gewesen (rund +255 Mio. €).
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Nachfrage
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Stabilisierung der Haushaltseinkommen und der Einnahmen der Sozialversicherungsträger durch Beschäftigungs- und Einkommenssicherung durch die COVID-19 Kurzarbeitsregelungen. Der jahresdurchschnittliche Bestand von Personen in Kurzarbeit 2020 beträgt rund 384.000 Personen. Bei einer empirischen durchschnittlichen Arbeitszeitreduktion von rund 52 % bei Kurzarbeit (2020) ergibt das gesicherte Beschäftigungsverhältnisse im Umfang von zumindest 200.800. Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosigkeit 2020 wäre ohne Kurzarbeit um zumindest diesen Wert höher ausgefallen. Bei den Personen in Kurzarbeit wurde das Nettoeinkommen in der Bandbreite von 80 bis 90 % des Einkommens vor Kurzarbeit stabilisiert. Die Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit in voller Höhe abgeführt.
Verwaltungskosten für Unternehmen, die Kurzarbeit einsetzten, ist durch Prozess der Antragsstellung und erforderlicher monatlicher Abrechnung der Ausfallstunden gegenüber dem AMS sowie durch Umstellungen in der Lohnverrechnung erhöht.
Subdimension(en)
- Öffentliche Einnahmen
Der Frauenanteil bei den 2020 in Kurzarbeit befindlichen Personen betrug 43,8 % (Anzahl Personen). Dieser Anteil ist angesichts der von Kurzarbeit betroffenen Wirtschaftsbereiche ein Wert, der gut mit der Beschäftigungsstrukturen übereinstimmt. Geschlechtsspezifisch gab es keine überproportionalen Abweichungen.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Externe Evaluierung durch Forschungseinrichtungen.