Vorhaben
Seedfinancing & Green Seed Gesamtbeauftragung (GB) 2021
Seedfinancing & Green Seed Gesamtbeauftragung (GB) 2021
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2020
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -5.176
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Steigerung der Zahl neugegründeter wissens- und technologieintensiver FTI-Unternehmen
Beschreibung des Ziels
Das Seedfinancing-Programm, abgewickelt durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) leistet seit Jahrzehnten einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung von jungen Unternehmen und spielte damit eine wesentliche Rolle in der Etablierung der österreichischen Startup-Szene. Zielsetzung des Programms ist die Erleichterung der Umsetzung innovativer Ideen in wirtschaftlich erfolgreiche Produkte und Verfahren durch den Einsatz zeitgemäßer Instrumente zur Unterstützung junger technologieorientierter Unternehmen, um deren Überlebensrate zu steigern. Es gibt mit PreSeed und Seedfinancing 2 Module, die jeweils zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Gründungsprojekten ansetzen.
Das Seedfinancing-Programm ist themenoffen, es lassen sich mit Life Science und IKT-Projekten jedoch 2 klare Schwerpunkte identifizieren. Als zuständiges Ressort für hochtechnologische Innovationen liegt dabei der Fokus des BMK vor allem auf Gründungen im IKT-Bereich. Seedfinancing leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Anzahl der wissensbasierten und technologieintensiven Unternehmensgründungen, speziell in Themen wie Künstlicher Intelligenz, Big Data, grüne Technologien oder Internet of Things.
Beginnend ab 2021 gibt es zum herkömmlichen Seedfinancing mit „Green Seed“ noch einen zusätzlichen Schwerpunkt des BMK mit eigenem Entscheidungsgremium, der sich explizit an klima- und umweltrelevante Start-ups richtet. Die geförderten Hochtechnologie-Unternehmen müssen dabei ausschließlich in den Handlungsfeldern des EU-Green Deals (Biodiversität, Vom Hof auf den Tisch, Nachhaltige Landwirtschaft, Saubere Energie, Nachhaltige Industrie, Gebäude und Renovierung, Nachhaltige Mobilität, Eindämmung der Umweltverschmutzung, Klimaneutralität der EU bis 2050) tätig sein. Für die geförderten Technologien lassen sich dabei förderungsfähige 2 Zugänge identifizieren:
– Green Tech: Produkte und Dienstleistungen, die sich direkt mit umwelt- und klimaschutzrelevanten Technologien beschäftigen
– Tech-for-Green: Insbesondere digitale Technologien, die Energieeinsparungen und Energieeffizienz in anderen Kontexten (z. B. Verkehr, Industrie, Agrarsektor, usw.) erzielen, die selbst aber nicht notwendigerweise einen geringen Energieverbrauch haben.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Geförderte PreSeed-Projekte pro Jahr [Anzahl]
Istwert
5Anzahl
Zielzustand
6Anzahl
Datenquelle: AWS
Geförderte Seedfinancing-Projekte pro Jahr [Anzahl]
Istwert
6Anzahl
Zielzustand
5Anzahl
Datenquelle: AWS
Projekte die mit Green PreSeed-Mitteln gefördert wurden [Anzahl]
Istwert
9Anzahl
Zielzustand
10Anzahl
Datenquelle: AWS
Projekte die mit Green Seed-Mitteln gefördert wurden [Anzahl]
Istwert
3Anzahl
Zielzustand
5Anzahl
Datenquelle: AWS
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Modul 1: PreSeed (2020 + 2021)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
PreSeed richtet sich an Gründerinnen und Gründer mit hochinnovativen, insbesondere universitären Projekten, die nach erfolgreichem Projektabschluss die Ergebnisse im Rahmen einer Firmengründung verwerten bzw. umsetzen wollen. Die Förderung erfolgt in Form von Beratung und Finanzierung (Zuschuss bis zu 200.000 EUR pro Projekt) von Forschungsarbeiten zur Erstellung eines ersten „proof of principle“ bzw. Prototypen. Mit dem thematisch offenen Programm PreSeed verfügt die AWS über eine komplementäre Ergänzung zur grundlagenorientierten Forschungsförderung und ermöglicht damit auch die Umsetzung von radikalen Innovationen in marktfähige Produkte. Durch die finanzielle Unterstützung soll das Risiko von Unternehmensgründungen im Hochtechnologiebereich gesenkt und die Zahl der Unternehmensgründungen nachhaltig erhöht werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Modul 2: Seedfinancing (2020 + 2021)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Ziel des Moduls Seedfinancing ist es, technologieorientierte Unternehmensneugründungen zu forcieren sowie die Unterstützung des Aufbaus von Unternehmen zur wirtschaftlichen Nutzung innovativer und technologisch avancierter Produktideen, Verfahren oder Dienstleistungen mit überdurchschnittlichem Marktpotential und Wachstumschancen durch die Bereitstellung einer Seed-Finanzierung und einer begleitenden Beratung zu unterstützen. Dadurch soll die Finanzierungslücke bis zum Einstieg von weiteren, privaten Investoren überbrückt werden und der Transfer von wissenschaftlichen Ergebnissen in eine erfolgreiche wirtschaftliche Umsetzung realisiert werden. Die max. Förderungshöhe pro Unternehmen liegt bei 800.000 EUR in Form eines gewinnabhängig rückzahlbaren Zuschusses.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Modul 3: Green PreSeed (NEU 2021)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Es gelten alle Bestimmungen aus Modul 1. Zusätzlich müssen alle geförderten Projekte zur Erreichung des EU-Green Deals beitragen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Modul 4: Green Seed (NEU 2021)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Es gelten alle Bestimmungen aus Modul 2. Zusätzlich müssen alle geförderten Projekte zur Erreichung des EU-Green Deals beitragen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Werkleistungen: Die administrativen Kosten, welche der AWS für die Abwicklung des gegenständlichen Förderprogramms entstehen, werden als Werkleistungen dargestellt.
Transferaufwand: Die dargestellten finanziellen Auswirkungen stellen geplante sowie tatsächlich eingetretene Zahlungen des BMK (vormals BMVIT) an die AWS dar. Betrachtet werden der im Jahr 2020 abgeschlossene Ausführungsvertrag bzw. die im Jahr 2021 abgeschlossene Gesamtbeauftragung zum gegenständliche Förderprogramm zum Thema Seedfinancing/Green Seed. Jährliche Abweichungen der IST-Werte zu den PLAN-Werten bzw. Verschiebungen bei den Zahlungsprofilen ergeben sich entsprechend den Projektverläufen und den tatsächlichen Mittelbedarfen.
Da im Zuge der Evaluierung nur ein vorgegebener Zeitraum dargestellt werden kann, sind die finanziellen Auswirkungen zu den gebündelten WFAs über deren Gesamtlaufzeit nicht vollständig darstellbar und somit nicht umfassend aussagekräftig. Die Darstellung bei der Evaluierung bezieht sich auf einen Ausschnitt von 2 Jahren, die tatsächliche Abwicklung des Ausführungsvertrages/der Gesamtbeauftragung erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Weiters können die IST-Zahlen zu 2022, 2023 und 2024 zum Zeitpunkt der Evaluierung Anfang 2022 noch nicht angegeben werden.
Es sind keine unerwarteten Probleme aufgetreten.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.