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Vorhaben

Förderung von Lohnnebenkosten für innovative Start-ups

2022
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2017

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: -7.047

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Neue Unternehmen geben der heimischen Wirtschaft wichtige Impulse, schaffen neue Arbeitsplätze und sind somit ein bedeutender Wachstumsmotor. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Gesellschaft. Sie leisten auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten einen großen Beitrag zum Erfolg und der Weiterentwicklung der österreichischen Volkswirtschaft. Österreichs Unternehmen sorgen dabei für Wachstum und Wohlstand, sie produzieren Waren und Dienstleistungen, die den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen, sie schaffen und sichern Arbeitsplätze, bilden Lehrlinge aus und investieren in ihre Mitarbeiter/innen, zahlen Steuern, Abgaben, Löhne und Gehälter, sie investieren, erbringen wichtige Forschungsleistungen und exportieren ihre Produkte und ihr Know-how in die Welt und werben damit für die Attraktivität und den Ruf unseres Landes.

Der Ministerrat hat daher am 5. Juli 2016 ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der innovativen Start-ups in Österreich beschlossen. Darin bekennt sich die Bundesregierung zum klaren Ziel die Rahmenbedingungen für innovative Start-ups attraktiver zu machen. Die österreichischen Start-ups und Spin-Offs leisten einen entscheidenden Beitrag, damit Österreich zukünftig in die Gruppe der Innovation-Leader-Länder vorstoßen kann. Darüber hinaus erlangen sie als besonders beschäftigungsintensive Gründungsvorhaben arbeitsmarktpolitische Bedeutung. In wirtschaftlich fordernden Zeiten ist es wichtiger denn je, dass Start-ups als innovative Zugpferde der Volkswirtschaft Rahmenbedingungen erhalten, die sie für ihren Erfolg in Österreich und auf dem Weltmarkt brauchen. Das stärkt Wachstum und Beschäftigung.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2016 wurde unter dem Bereich Forschung und Innovation (S. 29) Maßnahmen für innovationsaktives Unternehmertum wie folgt beschrieben: Durch Einsteigerangebote die Zahl der innovationsaktiven Unternehmen erhöhen, Start-ups durch u.a. geeignete Förder-, Finanzierungs- und Betreuungsangebote forcieren. Der Ministerrat vom 5. Juli 2016 hat mehrere Maßnahmen beschlossen, die das Ziel haben, die Rahmenbedingungen für Start-ups in Österreich attraktiver zu machen. In der „Land der Gründer“-Strategie stellt die Förderung von Lohnnebenkosten für besonders innovative und wachstumsstarke Start-ups einen wichtigen Meilenstein dar, um Österreich als attraktiven Start-up-Standort zu positionieren. Damit soll nicht nur das Wachstum von Start-ups in der schwierigen Aufbauphase erleichtert, sondern auch ein Beschäftigungsimpuls in neu gegründeten Unternehmen gesetzt werden.
Die Umsetzung der Förderung von Lohnnebenkosten für innovative Start-ups kann als Beitrag zur Erreichung der nationalen Ziele und der SDG-Unterziele 8.2 „Eine höhere wirtschaftliche Produktivität durch Diversifizierung, technologische Modernisierung und Innovation erreichen, einschließlich durch Konzentration auf mit hoher Wertschöpfung verbundene und arbeitsintensive Sektoren“ gesehen werden.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Das Förderungsprogramm schafft Anreize zur Gründung oder Ansiedelung von innovativen Start-ups in Österreich

Beschreibung des Ziels

Durch die Vergabe von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) wird das Wachstum von innovativen Start-ups in der schwierigen Aufbauphase erleichtert. Ebenso wird die Finanzierungsbasis in dieser Phase verbreitert und dadurch werden Anreize zur Gründung und/oder Ansiedlung von innovativen Start-ups geschaffen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Förderung innovativer Start-ups (Arbeitergeberunternehmen) [Anzahl]

Istwert

259

Anzahl

Zielzustand

1.685

Anzahl

Datenquelle: aws

Ziel 2: Innovative Start-ups werden finanziell entlastet

Beschreibung des Ziels

Innovative Start-ups sind deutlich beschäftigungsintensiver als traditionelle Gründungsvorhaben. Als Innovationstreiber greifen sie zudem auf die Kenntnisse und Erfahrungen von qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zurück. Die daraus resultierenden Personalkosten stellen einen überproportionalen finanziellen Belastungsfaktor dar, der die Erfolgsaussichten innovativer Start-ups schmälert.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Unterstützte innovative Start-ups [Anzahl]

Istwert

280

Anzahl

Zielzustand

2.244

Anzahl

Datenquelle: aws

Ziel 3: Schaffung neuer, qualifizierter Arbeitsplätze in zukunftsträchtigen Wirtschaftszweigen

Beschreibung des Ziels

Innovative Start-ups schaffen bereits im ersten Jahr ihrer Gründung mehr als 2 Jobs und sind damit deutlich beschäftigungsintensiver als die Masse der Neugründungen.

Die Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) werden über einen Zeitraum von max. 3 Jahren für die ersten 3 Arbeitsplätze gefördert. Zur Vermeidung von Schwelleneffekten schmilzt die Förderung jährlich um 1/3 ab. Im ersten Jahr der Begünstigung werden daher 100% der Dienstgeberbeiträge ersetzt, im zweiten Jahr 2/3 und im dritten Jahr 1/3.

Durch diese Entlastung bei den Dienstgeberbeiträgen wird die Schaffung weiterer Arbeitsplätze erleichtert.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Geschaffene geförderte Arbeitsplätze [Anzahl]

Istwert

749

Anzahl

Zielzustand

6.634

Anzahl

Datenquelle: aws

Ziel 4: Die geförderten Start-ups begründen Normal- oder Teilzeitarbeitsverhältnisse für tendenziell längerfristige Arbeitsverhältnisse

Beschreibung des Ziels

Durch diese Förderung werden nur solche Arbeitsverhältnisse unterstützt, die in voller Höhe beitragspflichtig sind und allen arbeitsrechtlichen Vorschriften unterliegen, daher die Einschränkung auf Normal- und Teilzeitarbeitsverhältnisse über der Geringfügigkeitsgrenze. Befristete Arbeitsverhältnisse sind grundsätzlich förderungsfähig, die Mindestbeschäftigungsdauer von drei Monaten stellt jedoch sicher, dass tendenziell längerfristige Arbeitsverhältnisse gefördert werden (Vermeidung von Praktikumsverhältnissen).
Dabei orientiert sich die aws sinngemäß an der Bundesrichtlinie „Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen“ des Arbeitsmarktservice (AMS).
Vor diesem Hintergrund weisen die geförderten Unternehmen zum Evaluierungszeitpunkt einen durchschnittlich geringeren Anteil prekärer Arbeitsverhältnisse auf.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse in heimischen Start-ups

Ausgangszustand 2015:

Wie Studien belegen, befindet sich bei einem Großteil der heimischen Start-ups zumindest eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter in einem Beschäftigungsverhältnis mit hohem Prekaritätspotenzial (vgl. European Startup Monitor, Country Report Austria 2015).

Zielzustand 2022:

Die geförderten Start-ups beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorwiegend in vollversicherungspflichtigen und unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen. Die erforderliche Datenbasis zum Ausgangs- und Zielzustand kann im Rahmen einer stichprobenartigen Erhebung unter geförderten Unternehmen rückblickend ermittelt werden.

Istzustand 2022:

Es wurden ausschließlich vollversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse eingegangen. Nicht alle Beschäftigungsverhältnisse waren unbefristet.

Datenquelle:
aws

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

teilweise erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Förderung von Lohnnebenkosten um das Wachstum von innovativen Start-ups zu erleichtern und um einen Beschäftigungsimpuls zu setzen

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Ziel der Lohnnebenkostenförderung ist es, durch die Vergabe von nicht rückzahlbaren Zuschüssen das Wachstum von innovativen Start-ups zu erleichtern und einen Beschäftigungsimpuls in neu gegründeten Unternehmen zu setzen.

Mit Förderung von Lohnnebenkosten von innovativen Start-ups werden die nachstehend aufgelisteten operativen Ziele verfolgt:

– Das Förderungsprogramm schafft Anreize zur Gründung oder Ansiedelung von innovativen Start-ups in Österreich.
– Innovative Start-ups werden finanziell entlastet und positionieren sich aufgrund der Förderungsbestimmungen als attraktive Arbeitgeber für qualifizierte Arbeitskräfte. Der daraus resultierende Wissenstransfer steigert in Verbindung mit dem größeren finanziellen Spielraum die Erfolgsaussichten für heimische Start-ups.
– Das Förderungsprogramm trägt zur Schaffung neuer qualifizierter Arbeitsplätze in zukunftsträchtigen Wirtschaftszweigen bei.
– Die geförderten Start-ups begründen Normal- oder Teilzeitarbeitsverhältnisse über der Geringfügigkeitsgrenze.

Förderungsfähige Unternehmen:
Sie verfügen über einen Sitz oder eine Betriebstätte in Österreich und erfüllen zum Zeitpunkt der Förderungszusage die Kriterien eines innovativen Start-ups:

– Die Unternehmensgründung erfolgte maximal fünf Jahre vor Antragstellung, wobei als Gründungsdatum die erstmalige Eintragung ins Firmenbuch (protokollierte Unternehmen) oder der Tag der Entstehung der Gewerbeberechtigung (nicht protokollierte Unternehmen) herangezogen wird.
– Das Unternehmen ist ein kleines Unternehmen gemäß Definition der Europäischen Union.
– Das Unternehmen ist mit seiner Technologie oder seinem Geschäftsmodell innovativ und weist ein signifikantes Wachstum auf bzw. lässt dieses erwarten.

Die Kriterien Innovation und Wachstum sind jedenfalls erfüllt, wenn das Unternehmen in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung eine Förderungszusage der Austria Wirtschaftsservice GmbH oder der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH für eines der nachstehend angeführten Forschungs- oder Innovationsprogramme erhalten hat.

Forschungs- und Innovationsprogramme:
– aws PreSeed
– aws Seedfinancing
– aws Social Business Call
– aws Innovative Service Call
– aws Impulse XS
– aws Impulse XL
– aws License.IP
– aws IP.Finanzierung
– aws erp-Technologieprogramm
– aws Garantie F&EI
– aws Double Equity
– aws JumpStart
– aws Gründerfonds
– aws Business Angel Fonds
– FFG-Förderungen für unternehmensbezogene Forschungs- und Innovationsprojekte

In allen anderen Fällen werden Innovation und Wachstum gemäß dem nachstehenden Kriterienkatalog im Antragsverfahren auf Einzelfallbasis geprüft.

Innovationskriterien:
Ein Unternehmen gilt als innovativ, sobald es eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt. Die Fragestellungen orientieren sich inhaltlich am Innovationsbegriff des Oslo Manual (gemeinsame Publikation der OECD und Eurostat).
– Liegt eine Produkt- oder Serviceinnovation vor?
– Werden durch Weiterentwicklungen von Produkten oder Dienstleistungen neue Einsatzgebiete oder Märkte erschlossen?
– Liegt eine Prozessinnovation vor?
– Liegen unternehmensrelevante Schutzrechte in Form von Patenten vor?

Wachstumskriterien:
Wachstum definiert sich über die Mitarbeiter/innen- und/oder Umsatzzahlen des Start-ups. Ein stark wachsendes Unternehmen beschäftigt demnach überproportional viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. ist aufgrund des Geschäftskonzeptes in der Lage überdurchschnittlich hohe Umsatzzuwächse zu erzielen. Als Grundlage für die Beurteilung dient die betriebliche Planung.

Ein Unternehmen gilt als stark wachsend, sobald es eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt.
– Hat das Unternehmen in den zwei Jahren vor Antragstellung ein Venture Capital- oder Business Angel Investment erhalten?
– Werden vom Unternehmen überdurchschnittlich viele Arbeitsplätze geschaffen?
Überdurchschnittlich viele Arbeitsplätze werden geschaffen, wenn das Unternehmen in drei aufeinanderfolgenden Jahren ab Antragstellung ein Beschäftigungswachstum von durchschnittlich 10 % p.a. erzielt bzw. bei Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten, wenn ab Antragstellung in den darauf folgenden drei Jahren mindestens fünf neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Als Beurteilungsgrundlage dient der Geschäftsplan.
– Erzielt das Unternehmen ein überdurchschnittlich hohes Umsatzwachstum?
Im Dreijahresverlauf ab Antragstellung wird ein durchschnittliches Umsatzwachstum von zumindest 50 % p.a. erzielt. Als Beurteilungsgrundlage dient der Geschäftsplan.

Ausschlusskriterien

Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
– Vereine
– Börsennotierte Unternehmen
– Fischerei und Aquakultur, Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Kohleindustrie, Schiffbau, Stahlindustrie, Kunstfaserindustrie. Es gelten die jeweils von der Europäischen Kommission veröffentlichten Definitionen.
– Unternehmensübernahmen, mit Ausnahme von Ausgründungen bei gleichzeitiger Änderung der Mehrheitsverhältnisse

Förderungsfähige Arbeitsplätze

Ein förderungsfähiger Arbeitsplatz liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis alle nachfolgenden Kriterien erfüllt:

– Es handelt sich um ein Normal- oder Teilzeitarbeitsverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze. Arbeitsverhältnisse unter der Geringfügigkeitsgrenze, freie Dienstverhältnisse, Lehrlings-, Leiharbeits- oder ähnliche Arbeitsverhältnisse sind von einer Förderung ausgeschlossen.
– Das Arbeitsverhältnis muss – unabhängig von einer etwaigen zeitlichen Befristung des Arbeitsvertrages – länger als drei Monate bestehen. Für die Beurteilung der Mindestbeschäftigungsdauer ist das Datum der An- und Abmeldung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers bei der zuständigen Gebietskrankenkasse maßgeblich.
– Das Arbeitsverhältnis unterliegt dem österreichischen Arbeits- und Sozialrecht. Alle daraus resultierenden Vorschriften werden ausnahmslos eingehalten.
– Das Arbeitsverhältnis wird angemessen entlohnt. Als angemessen gilt ein Entgelt das zumindest den gesetzlichen, kollektivvertraglichen oder durch Verordnung geregelten Bestimmungen entspricht.
– Das Arbeitsverhältnis wird weder vom Arbeitsmarktservice Österreich noch von anderen öffentlichen Stellen im Rahmen eines Zuschussprogramms gefördert.
– Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer gehört dem förderungsfähigen Personenkreis an.

Zum förderungsfähigen Personenkreis zählen alle in- und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mit folgenden Ausnahmen:

– Personen, die der Geschäftsführung der Förderungsnehmerin bzw. des Förderungsnehmers angehören und eine zumindest 25 %ige Beteiligung am geförderten Unternehmen halten (geschäftsführende Gesellschafterinnen bzw. geschäftsführende Gesellschafter).
– Personen, die Mehrheitsgesellschafter der Förderungsnehmerin bzw. des Förderungsnehmers sind.
– Personen, die in einem familiären Naheverhältnis zu geschäftsführenden Gesellschafterinnen bzw. geschäftsführenden Gesellschaftern und/oder zu Mehrheitsgesellschafterinnen bzw. Mehrheitsgesellschaftern stehen. Dies umfasst jedenfalls deren Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern, Geschwister und Kinder.
– Personen, die nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht beschäftigt werden dürfen.

Sofern die am Arbeitsplatz begründeten Arbeitsverhältnisse die oben angeführten Kriterien erfüllen, ist es unerheblich, ob der Arbeitsplatz während der Laufzeit von einem oder mehreren Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern besetzt wurde.

Förderungsfähige Kosten:

Förderungsfähig sind jene Lohnnebenkosten, die ab dem auf die Antragstellung folgenden Monatsersten bis zum Ende der dreijährigen Laufzeit für einen förderungsfähigen Arbeitsplatz anfallen und von Seiten der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers (Förderungsnehmerin bzw. Förderungsnehmer) nachweislich bezahlt wurden. Der Lohnnebenkostenbegriff umfasst folgende Dienstgeberbeiträge:

– Krankenversicherungsbeitrag
– Unfallversicherungsbeitrag
– Pensionsversicherungsbeitrag
– Arbeitslosenversicherungsbeitrag
– ISG-Zuschlag (Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz)
– Wohnbauförderungsbeitrag
– Mitarbeitervorsorge
– Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds
– Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage der Wirtschaftskammer)
– Kommunalsteuer

Feststellung der Höhe der Lohnnebenkosten:

Die genaue Höhe der Lohnnebenkosten wird der unternehmensinternen Lohn- und Gehaltsverrechnung entnommen. Diese ist von Seiten der Förderungsnehmerin bzw. des Förderungsnehmers oder einer Erfüllungsgehilfin bzw. eines Erfüllungsgehilfen
(z.B.: Steuerberatung) unter Berücksichtigung der arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Vorschriften zu führen.

Als Obergrenze für die anrechenbaren Kosten wird die zum Vertragsausfertigungsdatum gültige ASVG-Höchstbeitragsgrundlage herangezogen (vgl. § 34 ARR). Lohnnebenkosten für Bruttogehälter oder Bruttolöhne über der Obergrenze sind nur bis zur Höhe der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage förderungsfähig.

Laufzeit der Förderung:

Die Laufzeit beginnt mit dem auf die Schaffung des ersten förderungsfähigen Arbeitsplatzes folgenden Monatsersten und ist in drei Jahre untergliedert:

– Das erste Jahr beginnt mit dem auf die Schaffung des ersten förderungsfähigen Arbeitsplatzes folgenden Monatsersten.
– Das zweite Jahr beginnt zwölf Monate nach dem auf die Schaffung des ersten förderungsfähigen Arbeitsplatzes folgenden Monatsersten.
– Das dritte Jahr beginnt 24 Monate nach dem auf die Schaffung des ersten förderungsfähigen Arbeitsplatzes folgenden Monatsersten und endet mit Auslaufen der dreijährigen Laufzeit.

Als Nachweis wird die Bestätigung der Gebietskrankenkasse über den Beschäftigtenstand oder die Anmeldung der betreffenden Arbeitnehmerin bzw. des betreffenden Arbeitnehmers anerkannt.

Förderungshöhe:

Die förderungsfähigen Kosten werden unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Schwellenwerte gemäß Artikel 22 AGVO bzw. der De-minimis Verordnung ab dem auf die Antragstellung folgenden Monatsersten bis zum Ende der dreijährigen Laufzeit wie folgt bezuschusst:

– Im ersten Jahr beträgt der Zuschuss max. 100 % der förderungsfähigen Kosten.
– Im zweiten Jahr beträgt der Zuschuss max. 67 % der förderungsfähigen Kosten.
– Im dritten Jahr beträgt der Zuschuss max. 33 % der förderungsfähigen Kosten.

Da für das Unternehmen Personalkosten in Höhe des Bruttogehaltes/-lohnes zzgl. der Dienstgeberbeiträge entstehen, überschreitet die Förderungsintensität auch im ersten Abrechnungsjahr 25 % der gesamten Personalkosten nicht.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2021
2017
2018
2019
2020
2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-7.047

Tsd. Euro

Plan

-100.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

659

Tsd. Euro

Plan

4.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

6.388

Tsd. Euro

Plan

96.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7.047

Tsd. Euro

Plan

100.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.323

Tsd. Euro

Plan

-1.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

333

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.990

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.323

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.470

Tsd. Euro

Plan

-33.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

91

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.379

Tsd. Euro

Plan

32.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.470

Tsd. Euro

Plan

33.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.029

Tsd. Euro

Plan

-33.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

138

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.891

Tsd. Euro

Plan

32.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.029

Tsd. Euro

Plan

33.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.155

Tsd. Euro

Plan

-33.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

70

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.085

Tsd. Euro

Plan

32.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.155

Tsd. Euro

Plan

33.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-70

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

27

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

43

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

70

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Ausnutzung des Zuschuss-Förderprogramms „Lohnnebenkosten für innovative Start-ups“ lag 2017 nur bei rd. 7 %, weshalb dieses Programm in den Jahren 2018 und 2019 nicht weitergeführt wurde. Grund für die niedrige Auslastung lag vor allem im Ausweichen auf das Förderungsprogramm „Beschäftigungsbonus“, das einfacher erreichbare Zugangsbedingungen hatte. Auch wegen der damals anhaltend guten Konjunktur wurde durch die Einstellung des Förderprogramms ein Beitrag zu ausgabenseitigen Einsparungen geleistet.
Durch den Antragstopp mit 31. Dezember 2017 wurden nur Förderanträge, die zwischen 1. Jänner 2017 und 31. Dezember 2017 bei der AWS eingereicht worden waren, gemäß den Förderrichtlinien abgearbeitet und ausbezahlt. Die Abwicklung durch die AWS endete 2021.
Die Finanzierung des Förderungsprogrammes erfolgte durch das (damalige) Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) und das (damalige) Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) mit jeweils 50 % der Förderungsmittel und der Abwicklungskosten.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft Unternehmen
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Geplant war die finanzielle Entlastung in der Anlaufphase von Start-ups durch die Förderung der Lohnnebenkosten. Ausgegangen wurde von der Unterstützung von 2.244 Start-ups mit einem Fördervolumen von 100 Mio. Euro im Zeitraum Jänner 2017 bis Ende Dezember 2019.
Durch die sich im Jahr 2017 verbessernde Konjunktur, einer gewissen Konkurrenzsituation mit dem Beschäftigungsbonus und einer Ausnutzung von nur rd. 7 % im Jahr 2017 wurde dieses Programm in den Jahren 2018 und 2019 nicht weitergeführt.
Durch den vorzeigen Antragstopp konnten die in der ursprünglichen Planung vorgesehenen Wirkungen, vor allem im Bereich der geschaffenen Arbeitsplätze, nicht erreicht werden.

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
  • Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus

Geplant war die finanzielle Entlastung in der Anlaufphase von Start-ups durch die Förderung der Lohnnebenkosten. Ausgegangen wurde von der Unterstützung von 2.244 Start-ups mit einem Fördervolumen von 100 Mio. Euro im Zeitraum Jänner 2017 bis Ende Dezember 2019.
Durch den Antragstopp mit 31. Dezember 2017 wurden nur Förderanträge, die zwischen 1. Jänner 2017 und 31. Dezember 2017 bei der AWS eingereicht worden sind, gemäß den Förderrichtlinien abgearbeitet und ausbezahlt. Tatsächlich erfolgten bis Ende 2021 auf Basis dieser Zusagen Auszahlungen an Fördernehmer iHv. insgesamt EUR 6,26 Mio. Entsprechend der Ausnutzung von 7 % konnte eine geplante Entlastung von Start-ups erreicht werden.

Gesamtbeurteilung

Das Programm „Förderung von Lohnnebenkosten für innovative Start-ups“ wurde im Rahmen des am 5. Juli 2016 im Ministerrat beschlossenen Maßnahmenpakets zur Stärkung der Start-ups geschaffen, wurde am 1. Jänner 2017 gestartet und sollte als Teil eines weitreichenden Maßnahmenpaketes zur Stärkung des heimischen Start-up-Standortes beitragen.

Mit der Förderung von Lohnnebenkosten wurde durch die Vergabe von nicht rückzahlbaren Zuschüssen das Wachstum von innovativen Start-ups erleichtert und ein Beschäftigungsimpuls in neu gegründete Unternehmen gesetzt. Durch den teilweisen Ersatz der Lohnnebenkosten von innovativen Start-ups für die ersten drei förderungsfähigen Arbeitsverhältnisse wurden in diesen Start-ups Normal- und Teilzeitverhältnisse über der Geringfügigkeitsgrenze geschaffen.

Die Ziele dieses Förderprogramms waren:
-) Anreize zur Gründung oder Ansiedelung von innovativen Start-ups in Österreich
-) Finanzielle Entlastung innovativer Start-ups
-) Positionierung als attraktive Arbeitgeber für qualifizierte Arbeitskräfte und
-) Schaffung neuer qualifizierter Arbeitsplätze in zukunftsträchtigen Wirtschaftszweigen über der Geringfügigkeitsgrenze.

Die Abwicklung und das Programmmanagement dieser Fördermaßnahme erfolgte durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) als Abwicklungsstelle.
Aufgrund des Förderprogramms „Beschäftigungsbonus“ erfolgte eine viel geringere Ausnutzung als geplant, da dieses Förderprogramm mit ähnlichen Förderungskriterien trotz niedrigerer Förderungsintensität für Start-ups attraktiver erschienen ist. Vor allem der Nachweis als innovatives Start-up gemäß der Förderungsrichtlinie zu gelten, war für viele Start-ups schwer zu erfüllen. Deshalb lag die Ausnutzung des Zuschuss-Förderprogramms „Lohnnebenkosten für innovative Start-ups“ im Jahr 2017 nur bei rd. 7 %, weshalb dieses Programm in den Jahren 2018 und 2019 nicht weitergeführt wurde. Ein weiterer Grund für die Einstellung dieses Förderprogramms war die im Jahr 2017 anhaltend gute Konjunktur, wodurch auch ein Beitrag zu ausgabenseitigen Einsparungen geleistet wurde.

Mit nur 7 % der eingesetzten Mittel wurden 11 % neue Beschäftigungsverhältnisse erzielt; allerdings wäre anzumerken, dass nicht alle geförderten Beschäftigungsverhältnisse unbefristet waren und daher das zugrundeliegende Ziel nur teilweise erreicht werden konnte. Es wurden allerdings verhältnismäßig mehr Start-ups (12,5 %) durch dieses Förderprogramm unterstützt als geplant.

Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse kann der Erfolg der Förderungsmaßnahmen in Relation zu den schlussendlich zur Verfügung gestellten Budgetmitteln als „überplanmäßig eingetreten“ gesehen werden. Wegen des Stopps der Förderungsmaßnahme konnten die ursprünglich gesetzten Ziele allerdings natürlich nicht in der ursprünglich geplanten Höhe erreicht werden, weswegen der Zielerreichungsgrad als „teilweise eingetreten“ bewertet wird.


Verbesserungspotentiale

In der damals sich verbessernden Konjunktur hat sich gezeigt, dass das Programm nicht entsprechend der ursprünglichen Erwartungen angenommen wurde. Darüber hinaus wurden auch in der Abwicklung selbst zu komplexe Prozesse identifiziert (z.B. durch eine im Vorfeld der Förderzusage zu bestätigende Start-up-Qualifikation gemäß einer in der Richtlinie festgelegten Start-up-Definition).

Die durch das Programm „AWS Lohnnebenkostenförderung für innovative Start-ups“ gewonnenen Erfahrungen waren jedoch sehr hilfreich und haben wesentlich zur einfachen sowie wirksamen Gestaltung des Programms „AWS COVID-19 Start-up Hilfsfonds“ im ersten Jahr der COVID-19 Pandemie beigetragen.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen