Vorhaben
Förderung der regelmäßigen Testung auf den Erreger SARS-CoV-2 im Tourismus ("Testangebot Sichere Gastfreundschaft")
Förderung der regelmäßigen Testung auf den Erreger SARS-CoV-2 im Tourismus ("Testangebot Sichere Gastfreundschaft")
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2021
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -22.671
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Wiederherstellung und Stärkung des Vertrauens der in- und ausländischen Gäste in das Urlaubsland Österreich
Beschreibung des Ziels
Nach dem kompletten Entfall der Wintersaison 2020/2021 ist für die Wintersaison 2021/2022 durch bestmögliche Vorbeugungsmaßnahmen entsprechend Vorsorge zu treffen. Zu diesem Zweck soll das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ verlängert und die förderbare Leistung unverändert bleiben (PCR-Test bzw. „Gold-Standard“), sodass diese weiterhin von Förderungswerbern gemäß § 5 der Sonderrichtlinie unabhängig vom Impfstatus in Anspruch genommen werden kann.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Abfederung des Nächtigungsrückganges in der Wintersaison 2021/2022 [%]
Istwert
27,7%
Zielzustand
25,0%
Datenquelle: Statistik Austria: Nächtigungsstatistik ab 1974 nach Saison
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Förderung der regelmäßigen Testung auf den Erreger SARS-CoV-2 im Tourismus ("Testangebot Sichere Gastfreundschaft")
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Zur Wiederherstellung und Stärkung des Vertrauens der in- und ausländischen Gäste in das Urlaubsland Österreich wird beabsichtigt, durch eine fortgesetzte Förderung Förderungswerber gemäß § 5 der Sonderrichtlinie zu motivieren, sich freiwillig regelmäßig auf den Erreger SARS-CoV-2 testen zu lassen. Geeignete organisatorische Rahmenbedingungen sollen dazu beitragen, dass möglichst Viele dieses Angebot annehmen, damit potentielle Ansteckungsmultiplikatoren zeitnah identifiziert werden können. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung der COVID-19-Krisensituation im Tourismus und am touristischen Arbeitsmarkt geleistet. In Bereichen mit erhöhter Personenmobilität besteht auch gesundheitspolitisch ein erhebliches öffentliches Interesse an vermehrten Testungen.
Basis der Förderung ist eine Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen, auf Grundlage der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014). Die Förderung erfolgt durch eine Individualförderung der einzelnen Beschäftigten bzw. der in diesen Betrieben gesetzlich zulässig tätigen Personen gemäß § 5 der Sonderrichtlinie. Vom Bund werden die Kosten, die in der Sonderrichtlinie als Maximalbetrag festgelegt sind, für maximal eine Untersuchung pro Kalenderwoche pro Förderungsnehmer übernommen. Von der Förderung umfasst sind Abstrichnahme, Aufbereitung der Proben, Durchführung des Tests, Befundung und Einmeldung der Testergebnisse. Verantwortlich für die Durchführung dieser Schritte sind die Labors, die anschließend die Leistungen direkt mit der Abwicklungsstelle verrechnen. Die teilnehmenden Labors haben die Voraussetzungen der Sonderrichtlinie zu erfüllen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Teilnahme am Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ basierte auf der freiwilligen Teilnahmeentscheidung der einzelnen Beschäftigten. Die Inanspruchnahme und somit der Mittelbedarf für 2022 wurden auf Basis des 2021 evaluierten Zeitraums und unter einer angenommenen Laufzeit bis Ende April 2022 geschätzt. Der im Vergleich zur Schätzung verminderte Bedarf ergibt sich vor allem aus der frühzeitigen Einstellung des Testangebots „Sichere Gastfreundschaft“ mit Ende März 2022 aufgrund der Änderung der österreichischen Teststrategie. Zudem hatten neben dem wellenartigen Verlauf der COVID-19 Pandemie auch die Schaffung weiterer Testangebote sowie die Ausrollung der Impfkampagne direkten Einfluss auf die tatsächliche Inanspruchnahme und damit den Mittelbedarf. Darüber hinaus konnte der Aufwand für Abwicklungskosten durch das effiziente Zusammenwirken der involvierten Stellen im Vergleich zur ursprünglichen Schätzung deutlich reduziert werden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.