Vorhaben
Förderprogramm f. Technologieinternationalisierung TECTRANS AWS Abwicklungsvertrag (AV) 2020/AWS Gesamtbeauftragung (GB) 2021
BÜNDELUNG: TECTRANS – Programm zur Förderung der Technologieinternationalisierung AWS Abwicklungsvertrag (AV) 2020 AWS Gesamtbeauftragung (GB) 2021
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2020
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -5.752
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verbesserung der internationalen Wettbewerbsposition österreichischer technologieorientierter Unternehmen
Beschreibung des Ziels
Verbesserung der internationalen Wettbewerbsposition österreichischer technologieorientierter Unternehmen durch die Unterstützung bei der Positionierung ihrer Technologien bzw. technologiebezogenen Dienstleistungen in den jeweiligen Zielmärkten
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Positive Auswirkungen bei der Positionierung von österreichischen Unternehmen in den jeweiligen Zielmärkten
Ausgangszustand 2020:
Unterstützung der österreichischen, technologieorientierten Unternehmen bei der Positionierung ihrer Technologien bzw. technologiebezogenen Dienstleistungen in den jeweiligen Zielmärkten durch gezielte Studienförderung im Rahmen des Programms TECTRANS
Zielzustand 2022:
Von den österreichischen, technologieorientierten Unternehmen wahrgenommene positive Auswirkungen bei der Positionierung ihrer Technologien bzw. technologiebezogenen Dienstleistungen in den jeweiligen Zielmärkten (Zielwert: > 50 % lt. Angaben der Förderungsnehmer bzw. Technologie-Unternehmen)
Istzustand 2022:
Die ersten Rückmeldungen der im Rahmen der laufenden Evaluierung zum Programm befragten Unternehmen (mit Stichtag 15.4.2023 Rücklaufquote von rund 40%) indizieren die Erreichung wenn nicht sogar Überschreitung des angestrebten Zielzustandes (> 50 %). Diese Einschätzung erfolgt vorbehaltlich der Auswertung noch einlangenden Ergebnisse.
Datenquelle:
externe Evaluierung
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 2: Generierung von Wertschöpfung sowie die Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen in Österreich
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Generierung von Wertschöpfung und die Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen durch die Förderung
Ausgangszustand 2020:
Geringe bis keine positiven volkswirtschaftlichen Effekte (vor Umsetzung des Vorhabens)
Zielzustand 2022:
Nachweis der Generierung von Wertschöpfung und die Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen durch die Förderung bzw. durch die Nutzung der Studienergebnisse im Technologieexport (Zielwert: >50% der Respondenten geben an, dass beim Förderungsnehmer bzw. beim technologieexportierenden Unternehmen Arbeitsplätze erhalten bzw. neue geschaffen wurden).
Istzustand 2022:
Die ersten Rückmeldungen der im Rahmen der laufenden Evaluierung zum Programm befragten Unternehmen (mit Stichtag 15.4.2023 Rücklaufquote von rund 40%) indizieren die Erreichung wenn nicht sogar Überschreitung des angestrebten Zielzustandes (> 50 %). Diese Einschätzung erfolgt vorbehaltlich der Auswertung der noch einlangenden Ergebnisse.
Datenquelle:
externe Evaluierung
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Förderung von Internationalen Marktstudien (2020 + 2021)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Förderbare Vorhaben im Modul Internationale Marktstudien sind die Erarbeitung und Durchführung von Studien, anhand derer aufgezeigt wird, wie österreichische Technologie im internationalen Wettbewerb bei Kunden im Zielland nachhaltig verankert werden kann.
Förderbare Studien können bspw. folgende Themenstellungen zum Inhalt haben:
1. Untersuchungen anhand derer aufgezeigt wird, wie österreichische Technologie im internationalen Wettbewerb bei Kunden im Zielland nachhaltig verankert werden kann. Dabei soll insbesondere der Mehrwert bzw. Innovationsgehalt der österreichischen Technologie bzw. Dienstleistung für den jeweiligen Kunden unter Berücksichtigung der länderspezifischen Gegebenheiten (bspw. Anforderungs- und Nutzungsprofil, Marktspezifika) dargestellt werden. Davon sind bspw. technologische Marktanalysen, Vergleiche mit jenen Produkten, die im Zielmarkt bereits erhältlich sind, sowie eine Analyse der Wettbewerbsvorteile der österreichischen Technologie (bspw. in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, Lebensdauer, Kosten im Betrieb, Auswirkungen auf Umwelt und Klima, etc.) umfasst.
2. Identifizierung und Entwicklung neuer Marktauftritts- bzw. Markteintrittsstrategien, bspw. im Vorfeld von Ausschreibungen öffentlicher Kunden sowie in Richtung industrieller Abnehmer.
Zielgruppen
Das Förderungsprogramm richtet sich an international ausgerichtete juristische Personen und Personengesellschaften mit Firmensitz in Österreich.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Förderung von Freedom-to-Operate (FTO)-Unterstützungsleistungen (2020 + 2021)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Inhalt des Moduls Internationale FTO ist die Stärkung der internationalen Wettbewerbsposition eines Unternehmens durch die Vorbereitung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit (Freedom-to-Operate) und Minimierung von Risiken beim Markteintritt mit einer österreichischen Technologie in einem Zielmarkt.
Förderbare Leistungen können folgende Inhalte umfassen:
1. Professionelle Analysen der Freedom-to-Operate und/oder die Erarbeitung von Durchsetzungs- oder Verteidigungsstrategien unter Beachtung von technologischen Alleinstellungsmerkmalen und geistigem Eigentum. Damit können Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum und die mögliche unbewusste Verletzung von Rechten Dritter rechtzeitig erkannt werden und in weiterer Folge das Risiko von Schadensforderungen bzw. das Risiko von Markteintrittsverzögerungen mit der neuen Technologie (Blockierungseffekte) im Zielmarkt reduziert werden.
2. Der Schutz von geistigem Eigentum (Nationalisierung/Regionalisierung, Validierung) und/oder die im Rahmen der Technologieinternationalisierung notwendige Durchführung von Zertifizierungen im Hinblick auf Produktentwicklungen der innovativen österreichischen Technologie zum Zweck der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit in einem konkreten Zielmarkt.
3. Eine projektbezogene begleitende Analyse des Schutzrechtsportfolios und der Schutzrechtsposition des Unternehmens sowie Screening von Patentaktivitäten wesentlicher Mitbewerber und Schutzrechtsberatung im Hinblick auf das konkrete Zielland durch die aws.
Zielgruppen
Das Förderungsprogramm richtet sich an international ausgerichtete juristische Personen und Personengesellschaften mit Firmensitz in Österreich.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Förderung von Demonstrationsanlagen (2020 + 2021)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Im Rahmen des Moduls Demonstrationsanlagen ist die Errichtung von richtungsweisenden Demonstrationsvorhaben und -anlagen, in denen österreichische Technologie zur Anwendung kommt sowie diesbezügliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und Produktadaptierungen förderbar. Die Anlagen können im In- und Ausland errichtet werden. Bei einer Errichtung im Inland ist ein Bezug zu den internationalen Aktivitäten des Einreichers Export erforderlich.
Zielgruppen
Das Förderungsprogramm richtet sich an international ausgerichtete juristische Personen und Personengesellschaften mit Firmensitz in Österreich.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Werkleistungen: Die administrativen Kosten, welche der AWS für die Abwicklung des gegenständlichen Förderprogramms entstehen, werden als Werkleistungen dargestellt.
Transferaufwand: Die dargestellten finanziellen Auswirkungen stellen geplante sowie tatsächlich eingetretene Zahlungen des BMK an die AWS bis Ende 2022 dar. Betrachtet werden der im Jahr 2020 abgeschlossene Ausführungsvertrag bzw. die im Jahr 2021 abgeschlossene Gesamtbeauftragung zum gegenständliche Programm zur Förderung der Technologieinternationalisierung – Tectrans . Jährliche Abweichungen der IST-Werte zu den PLAN-Werten bzw. Verschiebungen bei den Zahlungsprofilen ergeben sich entsprechend den Projektverläufen und den tatsächlichen Mittelbedarfen.
Da im Zuge der Evaluierung nur ein vorgegebener Zeitraum dargestellt werden kann, sind die finanziellen Auswirkungen zu den gebündelten WFAs über deren Gesamtlaufzeit nicht vollständig darstellbar und somit nicht umfassend aussagekräftig. Die Darstellung bei der Evaluierung bezieht sich auf einen Ausschnitt von 3 Jahren, die tatsächliche Abwicklung des Ausführungsvertrages/der Gesamtbeauftragung erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Weiters können die IST-Zahlen zu 2023 und 2024 zum Zeitpunkt der Evaluierung Anfang 2023 noch nicht angegeben werden.
Es sind keine unerwarteten Probleme aufgetreten.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.