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Vorhaben

Förderprogramm f. Technologieinternationalisierung TECTRANS AWS Abwicklungsvertrag (AV) 2020/AWS Gesamtbeauftragung (GB) 2021

2022
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -5.752

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

In Zeiten fortschreitender Globalisierung sowie des Wachstums bedeutender Schwellenländer ist es für österreichische Unternehmen besonders wichtig, durch innovative, hochwertige Produkte und Technologien international eine starke Wettbewerbsposition zu sichern.

Das Programm TECTRANS bietet in drei Modulen Unterstützung für Technologieinternationalisierung an: Die Förderung von Studien, welche den Marktzugang für österreichische Technologien erleichtern, die Unterstützung von Freedom-to-Operate Analysen sowie die Förderung von Demonstrationsanlagen für innovative Technologien, welche im Ausland vertrieben werden sollen.
Modul Internationale Marktstudien: Im Rahmen dieses Moduls wird die Erarbeitung von Studien gefördert, anhand derer aufgezeigt wird, wie österreichische Technologie in einem Zielland erfolgreich und nachhaltig verankert werden kann. Insbesondere soll in den Studien der Mehrwert bzw. der Innovationsgehalt der österreichischen Technologie (Produkte bzw. technologiebezogene Dienstleistungen) für potentielle Kunden im Zielland dargestellt werden. Die Ergebnisse der Studien sollen möglichst konkrete Bedarfe im Zielland adressieren und österreichische Unternehmen bei der Positionierung ihrer Technologien unterstützen, bspw. beim Markteintritt oder im Vorfeld von Ausschreibungen.
Modul Internationale FTO (Freedom-to-Operate): Die Herausforderungen im globalen Wettbewerb lassen die Bedeutung von geistigem Eigentum (IP) als einen zentralen Erfolgsfaktor für international agierende Unternehmen dramatisch steigen. Geistige Schutzrechte (IPR) dienen heutzutage nicht nur zum Schutz von Inventionen, sondern werden zunehmend als strategisches und handelbares Wirtschaftsgut im Innovationswettbewerb eingesetzt. Die wachsende Anzahl internationaler Patentanmeldungen und die steigende Bedeutung Standard-essentieller Schutzrechte schränkt die wirtschaftliche Handlungsfreiheit unter dem Einfluss zunehmender digitaler Geschäftsaktivitäten mehr und mehr ein und birgt die zunehmende Gefahr mit eigenen Produkten und Dienstleistungen im Rahmen von Internationalisierungsvorhaben die Rechte Dritter zu verletzen. Daher ist es im Hinblick auf Technologieinternationalisierung essentiell, die Ausübungsfreiheit im Zielmarkt so weit wie möglich sicher zu stellen und die Risiken von Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum zu minimieren. Das Modul „Internationale FTO“ adressiert die aktuellen Herausforderungen österreichischer Unternehmen in diesem Bereich, und reduziert Risiken einer Verzögerung oder gar Verhinderung des Markteintritts durch eine fehlende Ausübungsfreiheit im Zielland.
Modul Demonstrationsanlagen: Dieses Modul unterstützt die Überleitung von Forschungsergebnissen bzw. Technologie-Innovationen in internationale Märkte. Die Positionierung von innovativen Produkten und Dienstleistungen in einem ausländischen Markt und der einsatznahe Nachweis der Vorteile einer Technologie stellen eine große Herausforderung und gleichzeitig Chance für Unternehmen aller Technologiebereiche dar. Durch die Förderung von Pilot- und Demonstrationsanlagen sollen innovative Unternehmen bei der internationalen Vermarktung neuer Technologien unterstützt werden. Mit dem Modul Demonstrationsanlagen soll die Unterstützung bei der erstmaligen Umsetzung von Pilot- und Demonstrationsprojekten erfolgen. Die ·Pilot- und Referenzanlagen können im In- und Ausland gefördert werden. Die Anlage muss jedoch für die internationalen Aktivitäten des Unternehmens eingesetzt werden.

Ziel des Programms TECTRANS ist eine Verbesserung der internationalen Wettbewerbsposition österreichischer technologieorientierter Unternehmen durch die Unterstützung bei der Positionierung ihrer Technologien bzw. technologiebezogenen Dienstleistungen in internationalen Zielmärkten. Generierung von Wertschöpfung sowie die Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen in Österreich

Zielbranchen
Zu den Zielbranchen des gegenständlichen Förderungsprogramms sind insbesondere jene Technologiebereiche zu zählen, in denen österreichische, international ausgerichtete Technologieunternehmen eine dem konkreten Bedarf in den Zielländern entsprechende technologische Positionierung aufweisen.

Bevorzugte Technologiefelder für das gegenständliche Förderungsprogramm sind insbesondere:
· Energie- und Umwelttechnologien
· Infrastrukturtechnologien
· Mobilitätstechnologien
· Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
· Gesundheitstechnologien und Medizintechnik
· Elektrotechnik/Elektronik
· Materialverarbeitung
· Maschinen- und Anlagenbau
· Produktionstechnologien
· Sicherheits- und Verteidigungstechnologien

Zielländer
Das gegenständliche Förderungsprogramm fokussiert vor allem auf jene ausländischen Märkte, in denen auf Grund ihres Entwicklungsstands bzw. der landesspezifischen Marktsituation ein besonderer Bedarf nach jenen Technologien besteht, die von österreichischen Technologieanbietern zur Verfügung gestellt werden können. Insbesondere fokussiert die Förderung auf Zielländer außerhalb des Euro-Währungsraums. Insbesondere für die Module „Internationale Demonstrationsanlagen“ und „Internationale Freedom-to-Operate“ kommen in begründeten Ausnahmefällen auch Zielländer innerhalb des Euro-Währungsraums in Frage.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Handlungsleitend sind aus Sicht des BMK (vormals BMVIT) jedenfalls die FTI-Strategie der Bundesregierung: „Potenziale ausschöpfen, Dynamik steigern, Zukunft schaffen. Der Weg zum Innovation Leader.“ [Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation (2011) bis 2020], die FTI-Strategie 2030 (ab 2021), der FTI-Pakt 2021-2023 und das aktuell vorliegende Regierungsprogramm „Aus Verantwortung für Österreich. Regierungsprogramm 2020 – 2024“ (Kapitel „Standort, Entbürokratisierung & Modernisierung“) sowie die Außenwirtschaftsstrategie (Maßnahme 58: Außenwirtschaftliche Förderungen optimieren). Zusätzlich werden auch einzelne themenspezifische UN-Nachhaltigkeitsziele/Sustainable Development Goals (SDGs) adressiert (insbesondere SDG-Unterziel 9.5 „Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen“).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbesserung der internationalen Wettbewerbsposition österreichischer technologieorientierter Unternehmen

Beschreibung des Ziels

Verbesserung der internationalen Wettbewerbsposition österreichischer technologieorientierter Unternehmen durch die Unterstützung bei der Positionierung ihrer Technologien bzw. technologiebezogenen Dienstleistungen in den jeweiligen Zielmärkten

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Positive Auswirkungen bei der Positionierung von österreichischen Unternehmen in den jeweiligen Zielmärkten

Ausgangszustand 2020:

Unterstützung der österreichischen, technologieorientierten Unternehmen bei der Positionierung ihrer Technologien bzw. technologiebezogenen Dienstleistungen in den jeweiligen Zielmärkten durch gezielte Studienförderung im Rahmen des Programms TECTRANS

Zielzustand 2022:

Von den österreichischen, technologieorientierten Unternehmen wahrgenommene positive Auswirkungen bei der Positionierung ihrer Technologien bzw. technologiebezogenen Dienstleistungen in den jeweiligen Zielmärkten (Zielwert: > 50 % lt. Angaben der Förderungsnehmer bzw. Technologie-Unternehmen)

Istzustand 2022:

Die ersten Rückmeldungen der im Rahmen der laufenden Evaluierung zum Programm befragten Unternehmen (mit Stichtag 15.4.2023 Rücklaufquote von rund 40%) indizieren die Erreichung wenn nicht sogar Überschreitung des angestrebten Zielzustandes (> 50 %). Diese Einschätzung erfolgt vorbehaltlich der Auswertung noch einlangenden Ergebnisse.

Datenquelle:
externe Evaluierung

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Generierung von Wertschöpfung sowie die Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen in Österreich

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Generierung von Wertschöpfung und die Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen durch die Förderung

Ausgangszustand 2020:

Geringe bis keine positiven volkswirtschaftlichen Effekte (vor Umsetzung des Vorhabens)

Zielzustand 2022:

Nachweis der Generierung von Wertschöpfung und die Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen durch die Förderung bzw. durch die Nutzung der Studienergebnisse im Technologieexport (Zielwert: >50% der Respondenten geben an, dass beim Förderungsnehmer bzw. beim technologieexportierenden Unternehmen Arbeitsplätze erhalten bzw. neue geschaffen wurden).

Istzustand 2022:

Die ersten Rückmeldungen der im Rahmen der laufenden Evaluierung zum Programm befragten Unternehmen (mit Stichtag 15.4.2023 Rücklaufquote von rund 40%) indizieren die Erreichung wenn nicht sogar Überschreitung des angestrebten Zielzustandes (> 50 %). Diese Einschätzung erfolgt vorbehaltlich der Auswertung der noch einlangenden Ergebnisse.

Datenquelle:
externe Evaluierung

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Förderung von Internationalen Marktstudien (2020 + 2021)

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Förderbare Vorhaben im Modul Internationale Marktstudien sind die Erarbeitung und Durchführung von Studien, anhand derer aufgezeigt wird, wie österreichische Technologie im internationalen Wettbewerb bei Kunden im Zielland nachhaltig verankert werden kann.
Förderbare Studien können bspw. folgende Themenstellungen zum Inhalt haben:
1. Untersuchungen anhand derer aufgezeigt wird, wie österreichische Technologie im internationalen Wettbewerb bei Kunden im Zielland nachhaltig verankert werden kann. Dabei soll insbesondere der Mehrwert bzw. Innovationsgehalt der österreichischen Technologie bzw. Dienstleistung für den jeweiligen Kunden unter Berücksichtigung der länderspezifischen Gegebenheiten (bspw. Anforderungs- und Nutzungsprofil, Marktspezifika) dargestellt werden. Davon sind bspw. technologische Marktanalysen, Vergleiche mit jenen Produkten, die im Zielmarkt bereits erhältlich sind, sowie eine Analyse der Wettbewerbsvorteile der österreichischen Technologie (bspw. in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, Lebensdauer, Kosten im Betrieb, Auswirkungen auf Umwelt und Klima, etc.) umfasst.
2. Identifizierung und Entwicklung neuer Marktauftritts- bzw. Markteintrittsstrategien, bspw. im Vorfeld von Ausschreibungen öffentlicher Kunden sowie in Richtung industrieller Abnehmer.

Zielgruppen
Das Förderungsprogramm richtet sich an international ausgerichtete juristische Personen und Personengesellschaften mit Firmensitz in Österreich.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Förderung von Freedom-to-Operate (FTO)-Unterstützungsleistungen (2020 + 2021)

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Inhalt des Moduls Internationale FTO ist die Stärkung der internationalen Wettbewerbsposition eines Unternehmens durch die Vorbereitung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit (Freedom-to-Operate) und Minimierung von Risiken beim Markteintritt mit einer österreichischen Technologie in einem Zielmarkt.
Förderbare Leistungen können folgende Inhalte umfassen:
1. Professionelle Analysen der Freedom-to-Operate und/oder die Erarbeitung von Durchsetzungs- oder Verteidigungsstrategien unter Beachtung von technologischen Alleinstellungsmerkmalen und geistigem Eigentum. Damit können Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum und die mögliche unbewusste Verletzung von Rechten Dritter rechtzeitig erkannt werden und in weiterer Folge das Risiko von Schadensforderungen bzw. das Risiko von Markteintrittsverzögerungen mit der neuen Technologie (Blockierungseffekte) im Zielmarkt reduziert werden.
2. Der Schutz von geistigem Eigentum (Nationalisierung/Regionalisierung, Validierung) und/oder die im Rahmen der Technologieinternationalisierung notwendige Durchführung von Zertifizierungen im Hinblick auf Produktentwicklungen der innovativen österreichischen Technologie zum Zweck der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit in einem konkreten Zielmarkt.
3. Eine projektbezogene begleitende Analyse des Schutzrechtsportfolios und der Schutzrechtsposition des Unternehmens sowie Screening von Patentaktivitäten wesentlicher Mitbewerber und Schutzrechtsberatung im Hinblick auf das konkrete Zielland durch die aws.

Zielgruppen
Das Förderungsprogramm richtet sich an international ausgerichtete juristische Personen und Personengesellschaften mit Firmensitz in Österreich.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Förderung von Demonstrationsanlagen (2020 + 2021)

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Im Rahmen des Moduls Demonstrationsanlagen ist die Errichtung von richtungsweisenden Demonstrationsvorhaben und -anlagen, in denen österreichische Technologie zur Anwendung kommt sowie diesbezügliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und Produktadaptierungen förderbar. Die Anlagen können im In- und Ausland errichtet werden. Bei einer Errichtung im Inland ist ein Bezug zu den internationalen Aktivitäten des Einreichers Export erforderlich.

Zielgruppen
Das Förderungsprogramm richtet sich an international ausgerichtete juristische Personen und Personengesellschaften mit Firmensitz in Österreich.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2022
2021
2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-5.752

Tsd. Euro

Plan

-7.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

680

Tsd. Euro

Plan

700

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

5.072

Tsd. Euro

Plan

6.300

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5.752

Tsd. Euro

Plan

7.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-326

Tsd. Euro

Plan

-1.226

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

326

Tsd. Euro

Plan

326

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

900

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

326

Tsd. Euro

Plan

1.226

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.844

Tsd. Euro

Plan

-3.043

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

253

Tsd. Euro

Plan

253

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.591

Tsd. Euro

Plan

2.790

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.844

Tsd. Euro

Plan

3.043

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Werkleistungen: Die administrativen Kosten, welche der AWS für die Abwicklung des gegenständlichen Förderprogramms entstehen, werden als Werkleistungen dargestellt.
Transferaufwand: Die dargestellten finanziellen Auswirkungen stellen geplante sowie tatsächlich eingetretene Zahlungen des BMK an die AWS bis Ende 2022 dar. Betrachtet werden der im Jahr 2020 abgeschlossene Ausführungsvertrag bzw. die im Jahr 2021 abgeschlossene Gesamtbeauftragung zum gegenständliche Programm zur Förderung der Technologieinternationalisierung – Tectrans . Jährliche Abweichungen der IST-Werte zu den PLAN-Werten bzw. Verschiebungen bei den Zahlungsprofilen ergeben sich entsprechend den Projektverläufen und den tatsächlichen Mittelbedarfen.
Da im Zuge der Evaluierung nur ein vorgegebener Zeitraum dargestellt werden kann, sind die finanziellen Auswirkungen zu den gebündelten WFAs über deren Gesamtlaufzeit nicht vollständig darstellbar und somit nicht umfassend aussagekräftig. Die Darstellung bei der Evaluierung bezieht sich auf einen Ausschnitt von 3 Jahren, die tatsächliche Abwicklung des Ausführungsvertrages/der Gesamtbeauftragung erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Weiters können die IST-Zahlen zu 2023 und 2024 zum Zeitpunkt der Evaluierung Anfang 2023 noch nicht angegeben werden.
Es sind keine unerwarteten Probleme aufgetreten.

Gesamtbeurteilung

Das Programm TECTRANS bietet Unterstützung für Technologieinternationalisierung an. Diese erfolgt durch Förderung von Studien, welche den Marktzugang für österreichische Technologien erleichtern, Unterstützung von Freedom-to-Operate Analysen sowie Förderung von Demonstrationsanlagen für innovative Technologien, welche im Ausland vertrieben werden sollen.
Ziele des Programms TECTRANS sind die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsposition österreichischer technologieorientierter Unternehmen durch die Unterstützung bei der Positionierung ihrer Technologien bzw. technologiebezogenen Dienstleistungen in den jeweiligen Zielmärkten (Ziel 1) sowie die Generierung von Wertschöpfung und die Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen in Österreich (Ziel 2).

Im Jahr 2022 wurde eine externe Evaluierung beauftragt, welche auf den bisherigen Programmverlauf in Hinblick auf Zielsetzung und erwünschte Wirkungen sowie Entwicklung von Schlussfolgerungen und Empfehlungen für zukünftige Förderinitiativen fokussiert. Zentraler Inhalt ist eine Analyse der Konzeption, der bisherigen Umsetzung, sowie der heute bereits feststellbaren Beiträge zur Zielerreichung und von ersten Wirkungen des Programms. Diese externe Evaluierung ist zum Zeitpunkt der WFA-Evaluierung noch nicht finalisiert, ein finaler Bericht wird mit Ende des 1. Halbjahres 2023 erwartet. Zur aktuellen Beurteilung konnten Zwischenergebnisse aus einer erfolgten Befragung der Unternehmen herangezogen werden.

Die Ziele wurden zum Zeitpunkt der WFA-Evaluierung auf Basis der Zwischenergebnisse als zur Gänze erreicht beurteilt, vorbehaltlich der Auswertung der noch einlangenden Ergebnisse der externen Evaluierung und der finalen Analyse von Wirkungen. Die definierten Meilensteine „Positive Auswirkungen bei der Positionierung von österreichischen Unternehmen in den jeweiligen Zielmärkten“ sowie „Generierung von Wertschöpfung und die Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen durch die Förderung“ wurden auf Basis der Zwischenergebnisse mit zur Gänze erreicht beurteilt. Die ersten Rückmeldungen der im Rahmen der laufenden Evaluierung zum Programm befragten Unternehmen (mit Stichtag 15.4.2023 Rücklaufquote von rund 40 %) indizieren die Erreichung, wenn nicht sogar Überschreitung der angestrebten Meilenstein-Zielzustände (Zielzustände sind: > 50 % der Respondenten geben positive Auswirkungen an bzw. > 50 % der Respondenten geben an, dass Arbeitsplätze geschaffen wurden). Diese Einschätzung erfolgt vorbehaltlich der Auswertung der noch einlangenden Ergebnisse der externen Evaluierung.


Verbesserungspotentiale

Allf. Verbesserungspotentiale können erst nach Vorliegen der Evaluierungsergebnisse identifiziert werden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen