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Vorhaben

Beihilfeprogramm für die Unterstützung des Ausbaues von Anschlussbahnen sowie von Umschlagsanlagen des Intermodalen Verkehrs

2022
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2017

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018

Nettoergebnis in Tsd. €: -21.000

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Österreich ist aufgrund seiner topographischen Beschaffenheit und seiner geographischen Lage in der Mitte Europas naturgemäß im besonderen Ausmaß von großen Güterverkehrsströmen betroffen und sieht sich mit bedeutenden Herausforderungen konfrontiert, die auf nachhaltige umweltverträgliche Weise bewältigt werden müssen. In Österreich bedarf es daher langfristiger Lösungen, die dazu beitragen, die Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen insbesondere des Straßengüterverkehrs, wie Schadstoffen, Lärm, Staus, Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit etc. bestmöglich und nachhaltig zu schützen.
Im Hinblick auf die Verwirklichung eines modernen Verkehrssystems muss daher sowohl den wirtschaftlichen aber auch den sozialen und ökologischen Gesichtspunkten Rechnung getragen werden. Die österreichische Verkehrspolitik stützt sich dabei auf ein Bündel von Maßnahmen, das neben der Vermeidung von nicht notwendigem Verkehr, insbesondere auch die Verlagerung des Straßengüterschwerverkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsträger wie die Schiene, den Kombinierten Verkehr oder die Binnenschifffahrt, in den Mittelpunkt ihrer Strategien stellt. Dementsprechend sieht der von der Bundesregierung erstellte Gesamtverkehrsplan (bmvit, 2012) vor, dass eine Anhebung des derzeit für Österreich bestehenden modal split-Anteils des Schienengüterverkehrs von rund 30% (2015) auf 40% im Jahr 2025 angestrebt wird.
Um Gütertransporte auf der Schiene durchführen zu können ist es jedoch erforderlich, dass Verlader über geeignete Anschlussbahnanlagen verfügen, um die Entladung bzw. Beladung von Schienenfahrzeugen direkt in deren jeweiligen Werksanlage durchführen zu können. Sind hierfür die Voraussetzungen nicht gegeben, besteht die Möglichkeit, Gütertransporte im Rahmen des unbegleiteten kombinierten Verkehrs in entsprechenden Umschlaganlagen von Straßenfahrzeuge auf Schienenfahrzeuge umzuladen, um so eine Verlagerung dieser Transporte auf die Schiene zu erreichen. Die Errichtung und Inbetriebhaltung derartiger Anschlussbahnanlagen bzw. Umschlaganlagen verursacht jedoch Investitionskosten, die bei Inanspruchnahme des Straßengüterverkehrs nicht entstünden, wodurch eine Verlagerung der Gütertransporte von der Straße auf die Schiene erschwert bzw. sogar verhindert wird. Bereits in der Vergangenheit wurden daher auf Grundlage der jeweils maßgeblichen beihilferechtlichen Bestimmungen Maßnahmen zur Förderung von Investitionen zu Neuerrichtung bzw. Erweiterungen von Anschlussbahnen und Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs ergriffen. Die zuletzt von der Europäischen Kommission am 19.09.2012 mit SA.34985 (2012/N) erteilte Genehmigung der staatlichen Beihilfenprogramme für die Unterstützung des Ausbaues von Anschlussbahnen sowie von Umschlagsanlagen des Intermodalen Verkehrs läuft per 31.12.2017 aus. Für die Republik Österreich besteht ab diesem Zeitpunkt keine Möglichkeit mehr, Investitionen in Anschlussbahn- und Umschlaganlagen zu fördern.
Daher wird vom bmvit die Verlängerung des Förderprogramms bei der Europäischen Kommission beabsichtigt. Die gegenständliche WFA bezieht sich auf die Notifizierung des gegenständlichen „Förderprogramms für die Unterstützung des Ausbaues von Anschlussbahnen sowie von Umschlagsanlagen des Intermodalen Verkehrs“ für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2022. Das geschätzte Volumen der Förderung wird jährlich rund EUR 8 Mio. und somit für den gesamten Förderzeitraum von 5 Jahren rund EUR 40 Mio. betragen.
Das neue Förderprogramm wurde auf Basis der Erfahrungen des bisher bestehenden Förderprogramms erarbeitet.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Anschlussbahn- und Terminalförderung für die Periode 2018-2022 steht im Einklang mit Zielsetzungen sowohl auf nationaler Ebene, wie sie bereits im Gesamtverkehrsplan (bmvit, 2012) im Hinblick auf eine Anhebung des Schienengüterverkehrsanteils in Österreich festgelegt waren, als auch mit internationalen Zielen. Das EK-Weißbuch „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“ ist hier ebenso von Bedeutung wie der europäische Green Deal, der ebenfalls eine Erhöhung des Schienengüterverkehrsanteils anstrebt.
Auch in aktuellen mittel- bis langfristigen Strategien des BMK, wie insbesondere dem aktuellen „Mobilitätsmasterplan 2030“ und dem derzeit in Ausarbeitung befindlichen „Masterplan Güterverkehr“, wird auf die Bedeutung der Verkehrsverlagerung auf den umweltfreundlichen und energergieeffizenten Verkehrsträger Schiene hingewiesen und daher weiterhin auf eine Steigerung des Modal Splits zugunsten des Schienengüterverkehrs abgezielt. Anschlussbahnen und Terminals kommt dabei eine besondere Rolle zu, da diese die Verladung auf die Schiene beziehungsweise einen Verkehrsträgerwechsel von der Straße auf die Schiene erst ermöglichen.
Das Förderprogramm trägt zudem zu folgenden SDGs bei:
• 3.9 (Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Erkrankungen aufgrund gefährlicher Chemikalien und der Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden erheblich verringern – Das Förderprogramm trägt zu einem geringeren CO2-Ausstoß durch die Verkehrsverlagerung bei und führt damit zu einer geringeren Belastung der Natur und der Menschen.);
• 9.4 (Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und die Industrien nachrüsten, um sie nachhaltig zu machen, mit effizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrter Nutzung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder Maßnahmen entsprechend ihren jeweiligen Kapazitäten ergreifen – Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in den effizienteren Schienengüterverkehr.);
• 13.2 (Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen – Das Förderprogramm steht im Einklang mit dem Regierungsprogramm und trägt zum Klimaschutz bei.)

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherstellung des derzeitigen und Erhöhung des Anteils des Schienengüterverkehrs am Gesamttransportaufkommen in Österreich

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Steigerung des Transportvolumens aller geförderten Projekte im Beobachtungszeitraum (2017-2021) [%]

Istwert

22

%

Zielzustand

15

%

Datenquelle: EVALUIERUNG des Programmes für die Unterstützung des Ausbaues von Anschlussbahnen sowie von Umschlagsanlagen des Intermodalen Verkehrs (2017-2021)


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Förderverträge gem. "Förderprogramm für die Unterstützung des Ausbaues von Anschlussbahnen sowie von Umschlagsanlagen des Intermodalen Verkehrs"

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Förderverträge mit Verlader bzw. Betreiber von Umschlaganalagen des Intermodalen Verkehrs werden im Rahmen des „Förderprogramms für die Unterstützung des Ausbaues von Anschlussbahnen sowie von Umschlagsanlagen des Intermodalen Verkehrs“ erstellt, ausgehandelt und abgewickelt, um den hohen Anteil des Schienengüterverkehrs am Gesamttransportaufkommen in Österreich sicherzustellen bzw. auszubauen und dadurch den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene und eine nachhaltige Mobilität zu fördern.
Im Rahmen des „Förderprogramms für die Unterstützung des Ausbaues von Anschlussbahnen sowie von Umschlagsanlagen des Intermodalen Verkehrs“ werden Investitionen für die Errichtung, der Inbetriebhaltung und der Erweiterung von Anschlussbahnanlagen und Umschlaganlagen des Intermodalen Verkehrs gefördert.
Ziel der Förderung des Ausbaus privater Gleisanschlüsse ist es, die Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene im konventionellen Wagenladungsverkehr zu fördern und damit den Eisenbahnverkehr zu stärken. Dazu sollen Investitionen gefördert werden, die notwendig sind, um private Gleisanschlüsse zügig bis zu einem angemessenen Stand auszubauen. Die Beihilfe kann sich bei der Errichtung neuer bzw. bei der Erweiterung bestehender Anschlüsse auf bis zu 40 % der beihilfefähigen Investitionskosten belaufen. In Regionalfördergebieten und Gebieten, die aus dem EU-Strukturfonds unterstützt werden, darf die Beihilfe bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten betragen. Die maximale Fördersumme beträgt jedoch insgesamt EUR 2,5 Mio.
Bei der Förderung von Umschlagsanlagen im intermodalen Verkehr handelt es sich um eine staatliche Maßnahme, die auf die Beibehaltung bzw. Steigerung des prozentualen Anteils des kombinierten Verkehrs am Güterverkehr in Österreich abzielt. Im Bereich der Errichtung und des Ausbaues von Anschlussbahnen werden beihilfefähige Kosten und deren Förderintensität differenziert. So werden Maßnahmen des Tief- und Erdbaus sowie des Hochbaues bis max. 25 %, Maßnahmen der straßenseitigen Verkehrsanbindung und der Ausrüstung bis max. 30% und Maßnahmen der Schienenanbindung bis max. 50 % ihrer tatsächlichen Kosten gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt jedoch insgesamt EUR 2,5 Mio.

Die Abwicklung bzw. Abrechnung der Förderung erfolgt über die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungs GmbH (SCHIG).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2018 - 2022
2018
2019
2020
2021
2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-21.000

Tsd. Euro

Plan

-32.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

704

Tsd. Euro

Plan

600

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

20.296

Tsd. Euro

Plan

31.400

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

21.000

Tsd. Euro

Plan

32.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-8.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

150

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

7.850

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

8.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-7.000

Tsd. Euro

Plan

-8.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

211

Tsd. Euro

Plan

150

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

6.789

Tsd. Euro

Plan

7.850

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7.000

Tsd. Euro

Plan

8.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-7.000

Tsd. Euro

Plan

-8.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

237

Tsd. Euro

Plan

150

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

6.763

Tsd. Euro

Plan

7.850

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7.000

Tsd. Euro

Plan

8.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-7.000

Tsd. Euro

Plan

-8.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

256

Tsd. Euro

Plan

150

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

6.744

Tsd. Euro

Plan

7.850

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7.000

Tsd. Euro

Plan

8.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die gegenständliche WFA des Beihilfeprogramms für die Unterstützung des Ausbaues von Anschlussbahnen sowie von Umschlagsanlagen des Intermodalen Verkehrs hat entsprechend dem notifizierten Förderprogramm SA.48485 einen Betrachtungszeitraum von 2018 bis 2022. Daher wurden für das Jahr 2017 in der Tabelle keine finanziellen Auswirkungen eingetragen. Für jedes Jahr dieser Förderperiode waren € 8.000.000 (entsprechend der WFA) für das Förderprogramm geplant. Im Jahr 2018 wurden keine Finanzmittel für die Anschlussbahn- und Terminalförderung an die Abwicklungsstelle SCHIG angewiesen, da in diesem Jahr noch genügend Mittel aus der vorherigen Periode zur Verfügung standen. Für die darauffolgenden Jahre 2019 bis 2021 wurden jährlich € 7.000.000, in Summe also € 21.000.000 zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2022, das in dieser Aufstellung zwar nicht enthalten, aber dennoch Teil der vorliegenden WFA-Evaluierung für die ATF-Förderperiode 2018 – 2022 ist, gab es einen besonders hohen Bedarf an der Förderung: 2022 wurden daher € 19.000.000 bereitgestellt. Davon entfielen ca. € 360.000 auf Werkleistungen, die verbleibenden rund € 18.640.000 waren Transferaufwand. Der hohe Bedarf an Fördermitteln im Jahr 2022 lässt sich durch die umfangreichen Ausbauaktivitäten von Terminals erklären, die teilweise an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen und bei Ausbauten vergleichsweise hohe Investitionen (und somit auch hohe Förderungen) bedingen. Des Weiteren war generell eine gestiegene Nachfrage und Annahme der Förderungen, auch im Bereich des Neu- und Ausbaus von Anschlussbahnen, unter anderem betreffend Abfallverladung, zu verzeichnen. Angesichts des allgemeinen Inflationsdrucks ist darüber hinaus eine generelle Steigerung der Investitionskosten bzw. der damit verbundenen Förderzuschüsse festzustellen .
Die bei Werkleistungen angegebenen Beträge sind brutto dargestellt, das heißt inkl. Umsatzsteuer. Diese wird in weiterer Folge steuerrechtlich rückvergütet und nachfolgend dem vorliegenden Förderprogramm zur Verfügung gestellt.
Zusammengefasst für die Periode 2018 – 2022 bedeutet das, dass ein Gesamtbetrag von € 40.000.000 für 5 Jahre mit bedarfsgerechter jährlicher Aufteilung bereitgestellt wurde.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Umwelt
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Umwelt

Subdimension(en)

  • Luft oder Klima

Im Rahmen der Evaluierung der Anschlussbahn- und Terminalförderung für die Periode 2017 – 2021 (die für 2017 auf der für 2013 – 2017 gültigen Richtlinie und für 2018-2021 auf der dieser WFA zugrundeliegenden Richtlinie basierte) wurden auf Basis der verpflichtenden Mindesttransportmengen und angenommener Duchschnittsentfernungen auch die Umwelteffekte ermittelt. Durch die gesamte vertraglich verpflichtende Mindesttransportmenge aller im Betrachtungszeitraum geförderten Projekte ergibt sich insgesamt eine positive Wirkung auf die Umwelt in Form einer möglichen CO2-Reduktion in Höhe von 654.662 Tonnen. Davon entfällt ein Teil auf bereits gefahrene Grundtonnage, der Anteil der zusätzlich durch im Beobachtungszeitraum verlagerten Transportleistung erzielten CO2-Einsparung beträgt rund 230.947 Tonnen. Durch die Unterstützung von Bestandsinvestitionen konnte in vielen Fällen eine Rückverlagerung auf die Straße vermieden werden und somit ein Beitrag von 281.722 Tonnen zur CO2-Reduktion erzielt werden.
Bei der Erarbeitung der vorliegenden WFA schätzte das damalige BMVIT (nunmehr BMK) in einem Worst-Case-Szenario ein Rückverlagerungspotenzial des gesamten Schienengüterverkehrs von rund 100 Millionen Netto-Tonnen. Unter der Annahme einer durchschnittlichen Zuladung von 12,5 Tonnen pro LKW würden durch die Rückverlagerung des Schienengüterverkehrs auf die Straße etwa 8 Millionen zusätzliche LKW-Fahrten entstehen. Wenn man zusätzlich eine durchschnittliche Transportentfernung von 250 Kilometern berücksichtigt, kann man von einer zusätzlichen Emissionsbelastung von rund 732 Kilogramm CO2-Emissionen pro LKW-Fahrt ausgehen. Dadurch würde sich – bei einer angenommen Rückverlagerung des gesamten Schienengüterverkehrs – eine zusätzliche Gesamtbelastung von etwa 5,9 Millionen Tonnen CO2-Emissionen ergeben. Trotz eines schwierigen Umfelds konnte diese Rückverlagerung weitgehend verhindert werden, wobei das gegenständliche Förderprogramm einen wesentlichen Beitrag leistete. Im Jahr 2021 betrug das Aufkommen des Schienengüterverkehrs auf dem österreichischen Schienennetz 102 Millionen Netto-Tonnen.
Weiters ist durch die Verlagerung auf die Schiene auch mit positiven Effekten in Bezug auf Feinstaub und Stickoxiden zu rechnen.

Gesamtbeurteilung

Im ATF-Programm wurden im Zeitraum von 2017-2021 insgesamt 114 Projekte eingereicht, wovon 98 Projekte genehmigt wurden. Zwei der genehmigten Projekte wurden aufgrund des Wegfalles der Fördervoraussetzungen im Nachhinein storniert. Von den verbliebenen 96 Projekten wurden 79 für Anschlussbahnen und 17 für intermodale Umschlagsanlagen zur Förderung empfohlen. Von diesen 96 Projekten waren 46 Projekte dem Bereich Neuerrichtung und Erweiterung zuzuordnen und 49 Projekte als Bestandsinvestition zu klassifizieren.

Die förderbaren Projektkosten der genehmigten Projekte betragen für den Betrachtungszeitraum rund € 147,6 Mio., diesen stehen genehmigte Förderbeträge in Höhe von rund € 40,8 Mio. gegenüber. Die durchschnittliche Förderquote für den Betrachtungszeitraum beträgt 28 %. Für Investitionen in Neuerrichtungen und Erweiterungen wurden Förderbeträge in Höhe von € 36 Mio. und für Bestandsinvestitionen in Höhe von € 4,8 Mio. genehmigt.

Die vertraglich vereinbarte Transportverpflichtung für den Betrachtungszeitraum beträgt rund 33,2 Mio. Tonnen. Für die tatsächliche Neuverlagerung von Umschlagsmengen auf die Schiene wurde ein Aufkommen von rund 11,7 Mio. Tonnen ermittelt. Die „gehaltenen“ Umschlagsmengen betragen rund 14,3 Mio. Tonnen. Die Kennziffer „Förderung je Tonne“ (Fördermittelbedarf je durch das Projekt von der Straße auf die Schiene verlagerter Tonne) liegt im Betrachtungszeitraum für die Verpflichtungsmengen bei € 1,23, bei den tatsächlich neu verlagerten Mengen bei € 3,07 und bei den gehaltenen Mengen bei € 0,34.

Der Istzustand der Kennzahl „Steigerung des Transportvolumens aller geförderten Projekte im Beobachtungszeitraum (2017-2021)“ wurde anhand der Tonnagen, die durch geförderte Projekte verlagert sowie mittels geförderter Bestandsinvestitionen gehalten wurden, ermittelt: Daher wurden die im Programm-Evaluierungszeitraum 2017-2021 erzielten Tonnagen (26.023.781 Tonnen) in Relation zu dem im vorangegangen Programm-Evaluierungszeitraum 2012-2016 (21.257.047 Tonnen) gesetzt und so die Steigerung von 22,4% ermittelt .

Die unterschiedlichen Auswertungen der Förderdaten lassen erkennen, dass das gegenständliche Förderprogramm SA 48485 für die Unterstützung des Ausbaues von Anschlussbahnen sowie von Umschlagsanlagen des Intermodalen Verkehrs auch in der Periode 2018 bis 2022 als bewährtes und zielführendes Beihilfeninstrument bezeichnet werden kann und daher auch in Zukunft weitergeführt werden sollte, um den Anteil des Schienengüterverkehrs am gesamten Transportaufkommen (und somit auch am Modal Split, der den Anteil des Schienengüterverkehrs an der Gesamtverkehrsleistung in Tonnenkilometern angibt) abzusichern bzw. nach Möglichkeit auszuweiten. 2021 betrug der Modal Split des Schienengüterverkehrs knapp 30%, was im Europäischen Vergleich hohen Anteil darstellt. Eine Steigerung wird zwar verkehrspolitisch angestrebt, ist aber angesichts gegenwärtiger Herausforderungen wie Verschiebungen von Marktanteilen in Richtung höherwertiger Produkte mit größerer Straßenaffinität und überproportionaler Teuerungen im Bahnverkehr nur mittel- bis langfristig erreichbar. Derzeit leistet das vorliegende Förderprogramm jedenfalls einen wesentlichen Beitrag zur Absicherung des bestehenden Schienengüterverkehrs.


Verbesserungspotentiale

Die Evaluierung des Förderzeitraums 2017-2021 empfiehlt die Anpassung einzelner Rahmenbedingungen für die Reaktivierung von Anschlussbahnen in der kommenden Beihilfenregelung. Diese sollten insbesondere die Unterstützung von einmalig, im Zuge der Reaktivierung, anfallenden Instandsetzungskosten beinhalten. Als ein weiterer Schritt in diesem Kontext ist auch die Ausgestaltung der Förderbedingungen für die Streckenübernahmen aus dem öffentlichen Netz durch private und öffentliche Unternehmen bzw. Investoren zu sehen, um die Nachnutzung dieser Gleisanlagen für den Schienengüterverkehr zu sichern. Die Weiterentwicklung der Förderung von Gewerbeparks mit Gleisanschlüssen wird ebenfalls empfohlen, um die örtlichen Gegebenheiten entsprechend zu berücksichtigen und derartige Gleisanschlüsse für potentielle Interessent:innen attraktiver zu gestalten.

Im Hinblick auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 sollten darüber hinaus sämtliche für den Schienenumschlag bzw. Bahntransport notwendigen Geräte/Ausrüstungen auf alternative Antriebstechnologien umgestellt werden. Da zurzeit die Mehrkosten gegenüber konventionell betriebenen Umschlagsgeräten sehr hoch sind, können im Rahmen einer neuen Sonderrichtlinie finanzielle Anreize zur Anschaffung alternativ betriebener Geräte/Ausrüstungen bzw. zum Ausgleich der Investitionskosten gegenüber konventionellen Geräten geschaffen werden.

Die Anregungen dieser Evaluierung wurden bei der Ausarbeitung der Richtlinie für die Anschlussbahn- und Terminalförderung für die Periode 2023-2027 berücksichtigt.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen