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Vorhaben

Mauttarifverordnung 2016

2022
Vorhaben überplanmäßig erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: 208.727

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG) verpflichtet ab 1. Jänner 2017 zur Anlastung der externen Kosten der Luftverschmutzung und Lärmbelastung bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Mauttarife. Das BStMG sieht eine jährliche Valorisierung der fahrleistungsabhängigen Mauttarife und des Vermittlungsentgeltes für die von der Schienen-Control-GmbH durchzuführenden Vermittlungsverfahren zwischen Mautgläubiger und Mautdienstanbieter vor.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die durch Maßnahme 1 „Änderung der Tarife der fahrleistungsabhängigen Maut“ erzielten Einnahmen aus der Anlastung der Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und Lärmbelastung werden zweckgebunden zur nachhaltigen Gestaltung des Verkehrs für die Finanzierung der Verkehrsdiensteverträge im Schienenpersonenverkehr verwendet. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass das Vorhaben zur Umsetzung der im „Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018“ genannten Maßnahme „Infrastruktur gezielt und bedarfsgerecht ausbauen und erneuern“ und dementsprechend auch zum SDG „9.1 Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle legen“ beiträgt.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Berücksichtigung der externen Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und Lärmbelastung bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Mauttarife

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Berücksichtigung externer Kosten

Ausgangszustand 2016:

Bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Mauttarife werden ausschließlich Infrastrukturkosten berücksichtigt.

Zielzustand 2022:

Bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Mauttarife werden zusätzlich die externen Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und Lärmbelastung in dem vom BStMG vorgegebenen Rahmen berücksichtigt.

Istzustand 2022:

Zusätzlich zu den Gebühren zur Anlastung der Infrastrukturkosten werden seit 01.01.2017 auch Gebühren zur Anlastung der Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und Lärmbelastung eingehoben.

Datenquelle:
Mauttarifverordnungen 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Änderung der Differenzierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten nach EURO-Emissionsklassen im Zusammenhang mit der Berücksichtigung externer Kosten

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Differenzierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten nach EURO-Emissionsklassen (Tarifgruppe A: Euro VI, Tarifgruppe B: EEV, Tarifgruppe C

Ausgangszustand 2016:

Differenzierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten nach EURO-Emissionsklassen (Tarifgruppe A: Euro VI, Tarifgruppe B: EEV, Tarifgruppe C: EURO IV und V, Tarifgruppe D: EURO 0 bis III).

Zielzustand 2022:

Bis einschließlich 2020 Differenzierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten nach EURO-Emissionsklassen durch Bildung von lediglich zwei Tarifgruppen (Tarifgruppe A: EURO VI, Tarifgruppe B: EURO 0 bis EEV), wobei die Tarifgestaltung für die schadstoffärmsten Fahrzeuge der EURO-Emissionsklasse VI durch Berücksichtigung eines Tarifabschlages so erfolgt, dass die aus der nach EURO-Emissionsklassen differenzierten Festsetzung der Mauttarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten resultierenden Mauteinnahmen in den Jahren 2017 bis einschließlich 2020 jeweils in der Größenordnung von 20 Mio. Euro geringer ausfallen, als bei einer nicht nach EURO-Emissionsklassen differenzierten Festsetzung der Mauttarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten.

Istzustand 2022:

Die Differenzierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten nach EURO-Emissionsklassen durch Bildung von lediglich zwei Tarifgruppen (Tarifgruppe A: EURO VI, Tarifgruppe B: EURO 0 bis EEV) inkl. eines nicht-aufkommensneutralen Tarifbonus für die Tarifgruppe A iHv jährlich 20 Mio. Euro fand von 2017 bis 2022 statt.

Datenquelle:
Mauttarifverordnungen 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 3: Valorisierte Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Geänderte fahrleistungsabhängige Mauttarife

Ausgangszustand 2016:

Höhe der fahrleistungsabhängigen Mauttarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten gemäß der geltenden Mauttarifverordnung 2015

Zielzustand 2022:

Geänderte fahrleistungsabhängige Mauttarife durch Erlassung der Mauttarifverordnung 2016 unter Berücksichtigung der gemäß § 9 Abs. 13 BStMG durchzuführenden Valorisierung

Istzustand 2022:

Die Mauttarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten wurden jährlich für die entsprechenden Jahre gemäß § 9 Abs. 13 BStMG jeweils folgendermaßen valorisiert: 2016: +1,0 %; 2017: +0,8 %; 2018: + 1,0 %; 2019: +2,2 %; 2020: + 2,1 %; 2021: +1,5 %; 2022: +1,4 %.

Datenquelle:
Mauttarifverordnungen 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 4: Valorisiertes Vermittlungsentgelt für die von der Schienen-Control-GmbH durchzuführenden Vermittlungsverfahren zwischen Mautgläubiger und Mautdienstanbieter

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Geänderte Höhe des Vermittlungsentgeltes durch Erlassung der Mauttarifverordnung 2016

Ausgangszustand 2016:

Höhe des Vermittlungsentgeltes gemäß § 8c Abs. 8 BStMG

Zielzustand 2022:

Geänderte Höhe des Vermittlungsentgeltes durch Erlassung der Mauttarifverordnung 2016. Dies führt zu keinen (Mehr)einnahmen bei der Schienen-Control-GmbH, da noch gar keine Unternehmen als Mautdienstanbieter tätig sind.

Istzustand 2022:

Das Vermittlungsentgelt wurde jährlich für die entsprechenden Jahre gemäß § 8c Abs. 8 BStMG jeweils folgendermaßen valorisiert: 2016: +1,0 %; 2017: +0,8 %; 2018: + 1,0 %; 2019: +2,2 %; 2020: + 2,1 %; 2021: +1,5 %; 2022: +1,4 %.

Datenquelle:
Mauttarifverordnungen 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Änderung der Tarife der fahrleistungsabhängigen Maut

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Änderung der Höhe der fahrleistungsabhängigen Mauttarife durch Erlassung der Mauttarifverordnung 2016. Die Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten werden einerseits gemäß § 9 Abs. 13 BStMG einer Valorisierung in der Höhe des maßgeblichen Wertes von 0,8 % unterzogen, andererseits wird die bisherige Tarifgruppeneinteilung und Tarifspreizung geändert. Die bisherigen Regelungen können einerseits wegen der raschen Zunahme des Fahrleistungsanteiles von Fahrzeugen der EURO-Emissionsklasse VI auf Dauer nicht aufrecht erhalten werden, ohne dass es zu einem Rückgang der Mauterlöse der ASFINAG kommt, und andererseits weil durch die Tarifspreizung auf keine Mehreinnahmen über die in die Mauttarife einrechenbaren Infrastrukturkosten abgezielt werden darf. Grundsätzlich soll die Differenzierung der Mauttarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten nach EURO-Emissionsklassen entfallen, um aber einen fließenden Übergang zu gewährleisten, soll mit dem Beginn der Einhebung der fahrleistungsabhängigen Maut zur Anlastung der Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und Lärmbelastung am 1. Jänner 2017 für einen Zeitraum von vier Jahren bis einschließlich 2020 eine Differenzierung dieser Mauttarife nur noch durch Bildung von zwei statt vier Tarifgruppen erfolgen, wobei die EURO-Emissionsklassen 0 bis EEV in einer Tarifgruppe zusammengefasst werden. Die schadstoffärmsten Fahrzeuge der EURO-Emissionsklasse VI erhalten durch Berücksichtigung eines Tarifabschlages von 2,7 % für das Jahr 2017 einen Tarifbonus in diesem Jahr in Höhe von 20,060 Mio. Euro. Die Nachttarife für die Benützung der Brennerstrecke mit Kraftfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit vier und mehr Achsen in doppelter Höhe des Tagtarifes werden tariflich entsprechend angepasst. Die Regelungen über die Einhebung eines Aufschlages in der Höhe des unionsrechtlich vorgegebenen Maximalbetrages von 25 % für die Strecke der A 12 zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und und der Staatsgrenze Brennerpass bleiben im Vergleich zur Mauttarifverordnung 2015 unverändert. Nach dem im BStMG vorgegebenen Rahmen werden mit Wirkung ab 1. Jänner 2017 Tarife zur Anlastung der externen Kosten der Luftverschmutzung und Lärmbelastung vorgesehen, wobei die unionsrechtlich vorgegebenen Höchstwerte ausgeschöpft werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Anpassung der Höhe des Vermittlungsentgeltes

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Unter Berücksichtigung der nach Maßgabe des § 8 c Abs. 8 BStMG durchzuführenden Valorisierung ergibt sich die neue Höhe des Vermittlungsentgeltes.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2021
2017
2018
2019
2020
2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

208.727

Tsd. Euro

Plan

175.312

Tsd. Euro

Erträge

Ist

208.727

Tsd. Euro

Plan

175.312

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

208.727

Tsd. Euro

Plan

175.312

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

50.828

Tsd. Euro

Plan

43.828

Tsd. Euro

Erträge

Ist

50.828

Tsd. Euro

Plan

43.828

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

50.828

Tsd. Euro

Plan

43.828

Tsd. Euro

Ergebnis

47.397

Tsd. Euro

Plan

43.828

Tsd. Euro

Erträge

Ist

47.397

Tsd. Euro

Plan

43.828

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

47.397

Tsd. Euro

Plan

43.828

Tsd. Euro

Ergebnis

51.579

Tsd. Euro

Plan

43.828

Tsd. Euro

Erträge

Ist

51.579

Tsd. Euro

Plan

43.828

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

51.579

Tsd. Euro

Plan

43.828

Tsd. Euro

Ergebnis

58.923

Tsd. Euro

Plan

43.828

Tsd. Euro

Erträge

Ist

58.923

Tsd. Euro

Plan

43.828

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

58.923

Tsd. Euro

Plan

43.828

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Erträge setzen sich aus Umsatzsteuererträgen für den Bund, den Einnahmen aus dem Aufschlag auf der A 12 Inntal Autobahn von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zum Knoten Innsbruck/Amras sowie auf der A 13 Brenner Autobahn in § 9 Abs. 6 lit. b BStMG der Höhe von 25 % sowie den Einnahmen aus den Gebühren zur Anlastung der Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und Lärmbelastung zusammen.
Kumuliert ergeben sich für den Bund um ca. 33 Mio. Euro höhere Erträge als geplant. Dies ist neben jährlichen Fahrleistungssteigerungen (mit Ausnahme des Corona-Jahres 2020) v.a. dadurch zu erklären, dass jährliche Valorisierungen der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten gemäß § 9 Abs. 13 BStMG durchgeführt wurden. Darüber hinaus begann ab 2019 die Anlastung der Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung auch für die sauberste EURO-Emissionsklasse VI (2019: 40 % der Höchstsätze gemäß Richtlinie 1999/62/EG; ab 2020: 100 % dieser Höchstsätze).
Hinweis: Die Mauttarifverordnung 2016 war nur zwischen 01.01.2017 und 31.12.2017 in Kraft. Die finanziellen Auswirkungen der Jahre 2017 – 2020 ergeben sich jeweils aufgrund der in den Mauttarifverordnungen 2017, 2018, 2019 verordneten Tarife.

Gesamtbeurteilung

Die Ziele 1 („Berücksichtigung der externen Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und Lärmbelastung bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Mauttarife“), 2 („geänderte Differenzierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten nach EURO-Emissionsklassen im Zusammenhang mit der Berücksichtigung externer Kosten“), 3 („valorisierte Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten“) und 4 („valorisiertes Vermittlungsentgelt für die von der Schienen-Control-GmbH durchzuführenden Vermittlungsverfahren zwischen Mautgläubiger und Mautdiensteanbieter“) wurden planmäßig erreicht.
Bei den finanziellen Auswirkungen des Bundes wurden kumuliert um ca. 33 Mio. Euro höhere Erträge als geplant erzielt. Dies entspricht kumuliert knapp 20 % höheren Erträgen als geplant.
Diese höheren Erträge sind neben jährlichen Fahrleistungssteigerungen (mit Ausnahme des Corona-Jahres 2020) v.a. dadurch zu erklären, dass jährliche Valorisierungen der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten gemäß § 9 Abs. 13 BStMG durchgeführt wurden (2016: +1,0 %; 2017: +0,8 %; 2018: + 1,0 %; 2019: +2,2 %; 2020: + 2,1 %; 2021: +1,5 %; 2022: +1,4 %). Das Vermittlungsentgelt für die von der Schienen-Control-GmbH durchzuführenden Vermittlungsverfahren zwischen Mautgläubiger und Mautdiensteanbieter wurde gemäß § 8c Abs. 8 BStMG ebenso wie die Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten valorisiert.
Aus der planmäßigen Erreichung von aller Ziele und der Erzielung überplanmäßiger Erträge bei den finanziellen Auswirkungen des Bundes ergibt sich, dass bei einer Gesamtbetrachtung des Vorhabens die Wirkungen des Gesamtvorhabens ganz überwiegend eingetreten sind.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen