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Vorhaben

BÜNDELUNG: Waldfondsgesetz und Förderungsrichtlinie nach § 5 dieses Gesetzes gebündelt mit 1. und 2 . Änderung dieser Richtlinie

BÜNDELUNG: Vorhabenbündel Waldfondsgesetz und Förderungsrichtlinie nach § 5 dieses Gesetzes sowie weiters jeweils gebündelt mit der 1. und 2 . Änderung dieser Richtlinie

2022
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022

Nettoergebnis in Tsd. €: -87.409

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Durch den Klimawandel verursachen bereits seit Jahren vermehrte Sturm-, Schnee,- und Schädlingskatastrophen massive Einkommenseinbußen der rund 140.000 Waldbäuerinnen und Waldbauern Österreichs. Von 18,9 Mio. Erntefestmeter Holzeinschlag im Jahr 2019 waren 11,73 Mio. (62 %) Erntefestmeter Schadholz. Die COVID-19 Pandemie hat zu starken Verwerfungen am Holzmarkt geführt. Viele Forstwirtschaftsbetriebe stehen teils vor existentiellen Problemen. Die Bewirtschaftung der Wälder ist auf Grund negativer Betriebsergebnisse aus der Forstwirtschaft nicht mehr gewährleistet. Es ist dringend erforderlich, die österreichische Forstwirtschaft zu unterstützen, damit Österreichs Wälder weiterhin bewirtschaftet und so vital und klimafit gemacht werden. Nicht zuletzt soll auch durch die vermehrte Verwendung von Holz der Beitrag des Waldes und dessen Bewirtschaftung zum Klimaschutz (Reduktion von CO2) unterstützt werden. Die Forst- und Holzwirtschaft ist von zentraler Bedeutung für Wertschöpfung und Arbeitsplätze. Ca. 172.000 Betriebe und Unternehmen sichern Arbeitsplätze für rund 300.000 Menschen, vor allem in ländlichen Regionen. Zudem ist der Wald Lieferant von erneuerbarer Energie und als CO2-Speicher unverzichtbarer Bestandteil der Klima- und Energiestrategie zur Erreichung der Pariser Klimaziele. Zur Gewährleistung des Beitrages des Waldes zur regionalen Entwicklung, zum Klimaschutz und zur Sicherung seiner nachhaltigen Bewirtschaftung, ist ein Maßnahmenpaket für den Forst- und Holzsektor in der Höhe von 350 Millionen Euro erforderlich. Die Finanzierung soll über einen Verwaltungsfonds abgewickelt werden. Das Waldfondsgesetz, BGBl. I Nr. 91/2020, ist am 25. Juli 2020 in Kraft getreten. Nach § 5 dieses Gesetzes sind Richtlinien für die Durchführung der Förderungen zu erlassen. Diese sind (in der Stammfassung) am 1.2.2021 in Kraft getreten.

2. BÜNDELUNG – 1. Änderung der Richtlinien:
Die Abwicklung der Förderungsanträge hat Notwendigkeiten zur 1. Änderung dieser Richtlinie gezeigt. Diese Änderung besteht im Wesentlichen darin, 1. dass bei Förderungsmaßnahmen nach § 3 Z 2 des Waldfondsgesetzes bezüglich der in Pkt. 3.2.1 der Förderungsrichtlinie genannten Maßnahmen eine Förderobergrenze von € 200.000,- je Förderwerber festgelegt wird (neuer Pkt. 3.5.4) und 2. dass bei Fördermaßnahmen nach § 3 Z 3 des Waldfondsgesetzes für Schäden in den Jahren 2018 und 2019 der 1.10.2021 als spätester Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrags festgelegt wird und für Schäden in den folgenden Jahren der Antragszeitpunkt durch die Förderungsabwicklungsstelle festzulegen und zu publizieren ist (neuer Pkt. 4.6.2). Ansonsten erfolgten nur unbedeutendere Änderungen bzw. Klarstellungen in den Pkt. 2.2.1, 3.2.1, 3.2.5, 4.4.3 und 5.5.4. Alle diese Änderungen führen zu keiner Änderung der bisherigen und weiteren Wirkungsfolgenabschätzung.

3. BÜNDELUNG – 2. Änderung der Richtlinien
Durch die 2. Änderung wird die Richtlinie um Punkt 1.19.2 ergänzt. Diese Ergänzung dient der Darlegung der, bereits durch § 6 Abs. 2 des Waldfondsgesetzes geschaffenen Möglichkeit einer Verlängerung der Richtlinie in dieser selbst.

Dieser Punkt lautet:
1.19.2 Nach vorliegender Evaluierung der Maßnahmen und unter der Maßgabe, dass noch finanzielle Mittel aus dem Waldfonds zur Verfügung stehen, gilt diese Sonderrichtlinie als verlängert. Dadurch sind im Rahmen der budgetären Möglichkeiten Genehmigungen und Auszahlungen für weitere zwei Jahre möglich (Genehmigungen bis 31. Jänner 2025, Auszahlungen bis 31. Jänner 2027).

Weiters hat die bisherige Abwicklung des Waldfonds erforderliche Umschichtungen (bundesgesetzlich budgetäre Notwendigkeit zur Finanzierung der in der Richtlinie genannten Ziele) der Fondsmittel erkennen lassen. Das heißt: Um die in der Sonderrichtlinie Waldfonds genannten Ziele bestmöglich erreichen zu können, ist es erforderlich, die verbleibenden Mittel des Waldfonds entsprechend den vorliegenden und zu erwartenden Förderungsansuchen auf die einzelnen Maßnahmen aufzuteilen. Diese Umschichtungen werden einer neuen Bewertung der Wirkungsfolgenabschätzung zu Grunde gelegt.

Zu den fachlichen Hintergründen für die Umschichtungserfordernisse:

Maßnahme 1:
Die ursprüngliche Dotierung beruhte auf der Annahme, dass aus dem Schadholzanteil des Holzeinschlags Schadflächen mit Wiederbewaldungsbedarf abgeleitet werden können. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die nach § 13 des Forstgesetzes 1975 gebotene Wiederbewaldung von den WaldeigentümerInnen zum Teil erst zu den gesetzlich festgelegten Fristen erreicht wird, die mehr als die Dauer des derzeit vierjährigen Auszahlungszeitraums gemäß § 6 Abs. 1 des Waldfondsgesetzes betragen. Einerseits wird auch verstärkt auf Naturverjüngungspotenziale gesetzt (dadurch entsteht ein geringerer Aufforstungsaufwand) und andererseits bestehen auch logistische Limitierungen bei der Pflanzgutbeschaffung und den nötigen Arbeitskapazitäten für die Kulturarbeiten.

Maßnahme 2:
Die aufgrund der großen Nachfrage notwendigen Umschichtungserfordernisse zeigen sich bei diesen Waldpflegemaßnahmen mit Abstand am deutlichsten. Die ursprüngliche Kalkulation basierte auf der Annahme, dass diese regulierenden Pflegeeingriffe zur Entwicklung klimafitter Wälder österreichweit auf einer Fläche stattfinden soll, die sich am Ausmaß der Borkenkäferschadflächen in den Hauptschadensgebieten orientiert. Nunmehr zeigt sich, dass mit den veranschlagten Mitteln und den im Rahmen des Programms Ländliche Entwicklung bestehenden vergleichbaren Förderangeboten für die hohe Nachfrage bei weitem nicht mehr das Auslangen gefunden werden kann.

Maßnahme 3:
Das Bundesforschungszentrum Wald bringt für die Schadensbemessung ein international vorbildhaftes modernes Verfahren unter Nutzung von Satellitendaten zur Anwendung. Eine Liste mit jenen Katastralgemeinden, für die eine Förderung beantragt werden kann, liegt vor. Die Bezugsjahre für die Schadensbemessung umfassten vorerst die Jahre 2018 und 2019 und seit 2. Oktober 2021 den Zeitraum von 2018 bis 2020. Aufgrund der in der Sonderrichtlinie vorgesehenen Mindest- und Höchstgrenzen, aber auch aufgrund des Umstandes, dass es sich bei den betroffenen Schadflächen um viele Kleinwaldparzellen mit hoffernen WaldeigentümerInnen handelt, ist die Nachfrage deutlich hinter den aufgrund der Gebietskulisse zu erwartenden Antragsstellungen zurückgeblieben. Aus den Bundesländern NÖ und OÖ, für die diese Maßnahme konzipiert wurde, erging der dringende Wunsch an das BMLRT, dass die Umschichtung von weiteren 10 Mio. Euro insbesondere in Maßnahme 2 vorgenommen wird.

Maßnahme 4:
Mittlerweile liegen zusätzliche Informationen aus den Bundesländern über den Bedarf der Errichtung von Nass- und Trockenlagern vor. Diese rechtfertigen die geplante Reduktion der Finanzmittel zugunsten einer verstärkten Dotierung der Maßnahme 2 auch in anderen Bundesländern als NÖ und OÖ. Sollte sich die Forstschutzsituation während der Laufzeit des Waldfonds noch dramatisch verschlechtern und für die Errichtung solcher Lager notwendig erscheinen, kann auf alternative Finanzierungsinstrumente z.B. das Programm Ländliche Entwicklung zurückgegriffen werden.

Maßnahme 5:
Die ursprüngliche Kalkulation beruhte auf der Annahme, dass sich mobile Entrindungsgeräte (Harvester – Entrindungs – Köpfe) verstärkt bei den Angeboten der österreichischen Forstunternehmen durchsetzen werden. Aufgrund der in den Jahren 2020 und 2021 deutlich verbesserten Forstschutzsituation in NÖ und OÖ (günstigere Niederschlags- und Temperaturverhältnisse) sind jedoch diese Umrüstungen ausgeblieben. Es konnten jedoch vielversprechende Schadholzlogistikkonzepte im Rahmen dieser Maßnahme eingeleitet werden.

Maßnahme 6:
Der aktuell stattfindende Klimawandel erhöht die Disposition für Waldbrände in steigendem Ausmaß. Die Erstellung von Risikobewertungsmodellen gewährleistet die Treffsicherheit dieser Förderungen. Die Nachfrage übersteigt die ursprünglich veranschlagten Fördersummen.

Für die Maßnahmen 7 bis 10 sind keine Umschichtungen vorgesehen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Maßnahmen des Waldfonds tragen aktiv zu den Zielformulierungen des Regierungsprogrammes 2020-2024 („Aus Verantwortung für Österreich“) bei. Dieses sieht unter anderem die Stärkung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung unter Berücksichtigung der CO2-Speicherfähigkeit und
Multifunktionalität der heimischen Wälder als wesentlicher Wirtschaftsfaktor zur Sicherstellung der Schutz-, Erholungs-, Wirtschafts- und Wohlfahrtsfunktion vor. Darüber hinaus soll die Unterstützung von standortgemäßer und klimafitter Wiederaufforstung und Pflege nach wetter- und klimabedingten Kalamitäten forciert werden. Im Regierungsprogramm wird außerdem explizit auf die Ausrichtung der forstlichen Förderung unter der Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels bzw. die Anpassung der Wälder hin zur „Klimafitness“ verwiesen.

Darüber hinaus leisten die Maßnahmen des Waldfonds in ihrer Vielfalt einen Beitrag zur Gewährleistung der relevanten Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Darunter fällt der Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie (Ziel 7) durch die Sicherstellung des allgemeinen Zugangs zu dieser Energieform (Ziel 7.1) sowie die Steigerung des erneuerbaren Anteils am globalen Energiemix (Ziel 7.2) durch die Forschungsmaßnahmen des Waldfonds. Diese Maßnahmen stehen auch im Zusammenhang mit der Erhöhung der wirtschaftlichen Produktivität durch Diversifizierung, technologische Modernisierung und Innovation (Ziel 8.2). Auch werden die Modernisierung der Infrastruktur sowie die nachhaltige Nachrüstung der Industrie unterstützt (Ziel 9.4) und die wissenschaftliche Forschung in diesen Sektoren verbessert (Ziel 9.5).
Große Bedeutung kommt im Zuge des Waldfonds der Stärkung der Widerstandskraft und der Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen zu (Ziel 13.1). Die Maßnahmen des Waldfonds stellen dabei direkte Klimaschutzmaßnahmen im Sinne einer weitreichenden Strategie dar (Ziel 13.2). Dabei wird auch die Aufklärung und Sensibilisierung im Bereich der Abschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung, der Reduzierung der Klimaauswirkungen sowie der Frühwarnung wesentlich verbessert (Ziel 13.3).
Der Waldfonds trägt daher maßgeblich dazu bei, die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Wälder im Einklang mit den internationalen Übereinkommen voranzutreiben (Ziel 15.1). Dies geschieht unter anderem durch die Förderung nachhaltiger Bewirtschaftung aller Waldarten, der Beendigung von Entwaldungsprozessen, der Wiederherstellung geschädigter Waldflächen durch Wiederaufforstung (Ziel 15.2) sowie von Maßnahmen zur Bekämpfung des Biodiversitätsverlusts und der Verschlechterung der natürlichen Lebensräume (Ziel 15.5).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erhaltung bzw. Stärkung von (Land- und) Forstwirtschaftsbetrieben, Bewahrung von Arbeitsplätzen, Gewährleistung der Wertschöpfung in den Regionen und Sicherung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung

Beschreibung des Ziels

Die Waldeigentümerinnen/Waldeigentümer sind verpflichtet, den Forstschutzbestimmungen des Forstgesetzes 1975 nachzukommen. Entsprechend § 45 Abs. 2 Forstgesetz 1975 müssen befallene oder vom Befall bedrohte Bäume gefällt, aufgearbeitet und aus dem Wald entfernt oder sonst bekämpfungstechnisch behandelt werden.
Der Holzmarkt ist auf Grund der auch Nachbarstaaten betreffenden Borkenkäferkatastrophe eingebrochen. Auf Grund der COVID-19 Pandemie war zudem eine verringerte Nachfrage gegeben, da insbesondere Exporte nicht mehr erfolgten. Das (Schad-)Holz ist vielfach nur zu Preisen absetzbar, die oftmals die Kosten nicht decken.
Negative Betriebsergebnisse bedingen aber, dass die Betriebe nicht mehr fortbestehen können.
Es sollen diese Betriebe jedoch erhalten werden, um Arbeitsplätze zu sichern, die Wertschöpfung in den Regionen zu gewährleisten und die nachhaltige Waldbewirtschaftung zu sichern.
Die auf Grund der Borkenkäferkatastrophe bedingten Schäden, insbesondere infolge des Minderertrages beim Holzverkauf und der Schäden durch die verfrühte Nutzung der Waldbestände, sollen teilweise abgegolten werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Entschädigte Waldfläche [ha]

Istwert

8.775,00

ha

Zielzustand

12.600,00

ha

Datenquelle: Evaluierungsbericht Waldfonds

Ziel 2: Reduzierung des Befalls österreichischer Wälder durch Borkenkäfer und Sicherung der Holzqualität

Beschreibung des Ziels

Nach dem Forstgesetz 1975 (§ 45 Abs. 2) sind (auch) bei einer Schädlingsmassenvermehrung befallene oder vom Befall bedrohte Bäume zu fällen, aufzuarbeiten und aus dem Wald zu entfernen oder sonst bekämpfungstechnisch zu behandeln.
Die Borkenkäfermassenvermehrung verursachte in Mitteleuropa einen Holzüberschuss. Das Holz
(insbesondere auch auf Grund des Verbringens von Holz insbesondere aus Tschechien) wurde von den
Holzverarbeitungsbetrieben (auch) Österreichs nicht angekauft.
Das Holz soll daher außerhalb des Waldes, gesammelt von vielen Forstbetrieben in großen Frisch- oder
Trockenholzlagern zwischengelagert werden, damit es zu einem späteren Zeitpunkt an holzverarbeitende
Betriebe verkauft werden kann. Die Errichtung solcher, notwendiger Lagerplätze soll gefördert werden.
Hierfür soll ein Betrag von ca. 7,2 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Vielfach wird das vom Borkenkäfer befallene oder vom Befall bedrohte Holz durch Holzerntemaschinen gefällt (die Nutzung ohne diese Maschinen ist vielfach nicht mehr möglich oder nicht wirtschaftlich) und ausgeformt. Eine bekämpfungstechnische Behandlung dieses Holz gegen die Borkenkäfer ist die Entrindung. Die Ausrüstung dieser Maschinen oder von stationären Anlagen mit speziellen Entrindungsvorrichtungen und damit die maschinelle Entrindung soll unterstützt werden. Auf diese Weise können die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer ihre Forstschutzverpflichtungen erfüllen. Die Borkenkäfermassenvermehrung hat insbesondere im Wald- und Mühlviertel ein Ausmaß angenommen, dass es auf Grund des massiven Schadholzanfalls den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer teils unmöglich bzw. unzumutbar ist, ihren Forstschutzverpflichtungen nachzukommen.
Das trockene Holz der von Borkenkäfer befallenen Bäumen ist nur zu sehr geringen Preisen absetzbar. In Nasslagern kann die Holzqualität weitestgehend erhalten werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Schadholzanfall in Vorratsfestmeter [Anzahl]

Istwert

1.970.000,0

Anzahl

Zielzustand

4.000.000,0

Anzahl

Datenquelle: Evaluierungsbericht Waldfonds

Ziel 3: Entwicklung klimafitter Wälder und Stärkung der Biodiversität

Beschreibung des Ziels

Der Klimawandel bedingt das vermehrte Auftreten von Schädlingen, wie insbesondere Borkenkäfern. Auch die mit dem Klimawandel verbundenen langdauernden Trockenperioden und vermehrten Stürme verursachen zunehmende Schäden am österreichischen Wald.
Um die Ziele des Forstgesetzes 1975, die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die Sicherung der Waldfunktionen zu gewährleisten, sind für einen klimafitten (klimaangepassten) Wald Unterstützungen bei der Wiederaufforstung und deren Pflege nach Schadereignissen notwendig. Auf Grund der mangelnden Holzerträge ist es den Betrieben nicht mehr möglich, die erhöhten Kosten der Aufforstung mit „klimafitten Baumarten“ samt der Sicherung dieser Kulturen zu bewerkstelligen.
Auch soll die diesbezügliche Umwandlung bestehender Bestände unterstützt werden.
Weiters soll die Forschung zum Thema „Klimafitter Wald“ weiter forciert werden, damit den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern zweckmäßige Anleitungen zur Waldbewirtschaftung hin zu klimaresilienten Wäldern gegeben werden können.
Zudem soll die Biodiversität im Wald, insbesondere durch den Ausbau des Naturwaldreservatenetzes, weiter erhöht werden.
Der Klimawandel verursacht längere Dürreperioden, sodass sich die Waldbrandgefahr erhöht. Es sollen daher Vorbeugungsmaßnahmen gegen Waldbrände unterstützt werden, damit Waldbrandschäden, Bekämpfungskosten sowie Folgerisiken durch Erosion, Lawinen, Hochwasser, Steinschlag und Schädlingskalamitäten reduziert werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

zusätzliche Fläche an klimafitten Wäldern [ha]

Istwert

14.849

ha

Zielzustand

36.000

ha

Datenquelle: Evaluierungsbericht Waldfonds

Ziel 4: Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz als aktiver Beitrag zum Klimaschutz

Beschreibung des Ziels

Die Möglichkeiten der Holzverwendung sollen erweitert werden. Dies um insbesondere weitere Absatzmöglichkeiten von (Schad-)Holz zu schaffen, die weitere Energiebereitstellung durch Holz zu forcieren und damit auch einen Beitrag zu Klimaschutz durch Verwendung des nachhaltig produzierten Rohstoffs Holz bzw. CO2-Bindung zu leisten.
Es soll die Forschung zum Thema „Holzgas und Biotreibstoffe“ gefördert werden.
Weiters soll die Forschung nach weiteren Verwendungsmöglichkeiten von Holz unterstützt werden, damit andere Materialien substituiert werden und durch die dauerhafte Verwendung von Holz CO2 gespeichert wird.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Produktion von Brettsperrholz pro Jahr [m³]

Istwert

n.v.

Zielzustand

717.025

Datenquelle: Evaluierungsbericht Waldfonds


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Entschädigung von Borkenkäferschäden mit 44 Millionen Euro (§ 3 Z 3 Waldfondsgesetz)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Es sollen die Schäden, die den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern auf Grund der durch den Klimawandel bedingten fortdauernden Borkenkäfermassenvermehrung entstanden sind, teilweise ersetzt werden.
Die Entschädigung beträgt 3.500,- Euro je Hektar geschädigter Fläche. Das sind 30 % des durchschnittlichen Hektarwertes.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Unterstützung beim Forstschutz mit 20,8 Millionen Euro (§ 3 Z 4 und 5 Waldfondsgesetz)

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Es ist notwendig, dass Holz außerhalb des Waldes und dessen Gefährdungsbereich zwischengelagert werden kann. Die Errichtungskosten von Sammellagerplätzen für Frischholz (mit künstlicher Bewässerung) betragen ca. 15 Euro je Festmeter Holz. Bei Trockenholzlager sind die Kosten etwa halb so hoch. Mit dem vorgesehenen Betrag von 7,2 Millionen Euro können Holzlager mit einer Kapazität von ca. 800 000 Festmeter errichtet werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Unterstützung zur Herstellung "klimafitter" Wälder und Erhöhung der Biodiversität mit 175,2 Millionen Euro (§ 3 Z 1, 2, 6, 8 und 10 Waldfondsgesetz)

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die rasche Wiederbewaldung der Schadflächen ist für die nachhaltige Gewährleistung der Waldfunktionen von herausragender Bedeutung. Es wird angenommen, dass die Wiederaufforstung und deren Pflege mit € 3,- je Forstpflanze gefördert wird. In Anbetracht des hohen Schadholzanteils des Holzeinschlags (2019: 62 %) kann die Aufforstung mit ca. 16 Millionen Forstpflanzen mit dem vorgesehenen Betrag von 47,9 Millionen Euro unterstützt werden. Insbesondere soll, auch in Anbetracht des § 13 Abs. 3 ForstG, ebenso die Wiederbewaldung durch Naturverjüngung und deren Pflege hinsichtlich klimafitter bzw. biodiverser Wälder gefördert werden. Die Herstellung klimafitter Wälder soll weiters durch Baumartenregulierungen unterstützt werden. Diese Waldbaumaßnahmen können somit auf ca. 35.000 ha unterstützt werden. Dafür steht ein Betrag von ca. 74,5 Millionen Euro zur Verfügung. Es soll auch der Schutz der Wälder vor Waldbrand unterstützt werden, da der Klimawandel zu länger dauernden Trockenperioden führt, wodurch die Brandgefahr erhöht wird. Für diese Maßnahmen sollen insgesamt ca. 9,8 Millionen Euro bereitgestellt werden. Weiters soll die Forschung zum Thema „Klimafitter Wald“ mit insgesamt 30 Millionen Euro unterstützt werden. Insbesondere die schon in der Steiermark erfolgende dynamische Waldtypisierung soll
österreichweit durchgeführt werden, wofür ca. 21 Millionen Euro erforderlich sind. Auch die Erhöhung der Biodiversität soll mit 13 Millionen Euro unterstützt werden. Der maßgebliche Anteil entfällt auf die langfristige Außernutzungsstellung ökologisch wertvoller Waldflächen mit ca. 9 Millionen Euro. Damit wird einem wichtigen Anliegen des Regierungsprogramms Rechnung getragen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Unterstützung zur erhöhten Verwendung von Holz ("Holzbauoffensive") mit 93,5 Millionen Euro (§ 3 Z 7 und 9 Waldfondsgesetz)

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Es sollen Forschungsmaßnahmen, einschließlich der Herstellung einer Forschungsanlage zur Herstellung von Holzgas und Biotreibstoffen mit ca. 29,9 Millionen Euro unterstützt werden. Für die Errichtung einer solchen Forschungsanlage liegt eine Studie der Technischen Universität Wien vor, welche diese Größenordnung angemessen erscheinen lässt. Inklusive der Abwicklungskosten iHv 1.610.000 Euro ergibt sich für die Maßnahme M7 ein Betrag von 31,5 Mio. Euro. Weiters soll eine verstärkte Verwendung des natürlichen und nachwachsenden Rohstoffes Holz erreicht werden. Für diese „Holzbauoffensive“ sollen ca. 59,6 Millionen Euro verwendet werden. Der größte Anteil entfällt dabei auf die Investitionsförderung Holzbau – nachwachsende Rohstoffe mit 20 Millionen Euro. Weitere bedeutende Anteile sind etwa die Planungsförderung Holzbau mit 9 Millionen Euro und die Weiterentwicklung der technischen Rahmenbedingungen für die Holzverwendung mit 7,5 Millionen Euro. Inklusive der Abwicklungskosten iHv 2,45 Millionen Euro ergibt sich für die Maßnahme 9 ein Betrag von 62 Millionen Euro.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

3. Bündelung betreffend die 2. Änderung der Richtlinien – Maßnahme: Verlängerung der Richtlinien und Umschichtung

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Richtlinien nach § 5 des Waldfondsgesetzes, die Sonderrichtlinie Waldfonds (Sonderrichtlinie zur Umsetzung und Durchführung der Förderung gemäß Waldfondsgesetz), werden voraussichtlich nach § 6 Abs. 2 Waldfondsgesetz verlängert werden können, sodass eine Genehmigung von Förderungen bis 31.1.2025 (zuvor 1.1.2023) und Auszahlungen von Förderungen bis 31.1.2027 (zuvor 31.1.2025) möglich sind. Für welche Förderungsmaßnahmen nach § 3 des Waldfondsgesetzes insofern Mittel zur Verfügung stehen, ergibt sich auf Grund der nach § 6 Abs. 2 dieses Gesetzes noch durchzuführenden Evaluierung der Richtlinien. Die bisherige Abwicklung des Waldfonds hat gezeigt, dass Waldfondsmittel umgeschichtet werden müssen, um die Ziele des Waldfondsgesetzes und der Sonderrichtlinie Waldfonds bestmöglich zu erreichen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-87.409

Tsd. Euro

Plan

-350.001

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

5.408

Tsd. Euro

Plan

20.561

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

82.001

Tsd. Euro

Plan

329.440

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

87.409

Tsd. Euro

Plan

350.001

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit Aufwänden in Höhe von 259,95 Millionen Euro in den Bereichen Werkleistungen und Transferaufwand für die Jahre 2021 und 2022 gerechnet. Tatsächlich sind finanzielle Auswirkungen in der Höhe von 87,41 Millionen Euro in den Jahren 2021 und 2022 eingetreten. Gründe für die Minderauszahlung waren unter anderem erforderliche Recherchen über Bedarfe und Anbotspaletten, die zu zeitlichen Verzögerungen bei der Veröffentlichung von Calls führten. Eine Vielzahl an Förderungsansuchen wurde eingereicht bzw. bewilligt, eine Auszahlung erfolgt aber erst nach durchgeführter Leistung, weshalb es zu Verschiebungen der Auszahlungen in die Folgejahre kommt.
In den Jahren 2021 und 2022 wurden folgende tatsächliche Auszahlungen getätigt:
Im Jahr 2021 wurden für Werkleistungen 1.894.000€ und als Transferaufwand 23.783.000€ (gesamt 25.677.000€) ausbezahlt.
Im Jahr 2022 wurden für Werkleistungen 3.514.000€ und als Transferaufwand 58.218.000€ (gesamt 61.732.000€) ausbezahlt.
Für die Folgejahre werden anschließend dargestellte Auszahlungen erwartet, deren Bedeckung aus dem DB 42.06.02 erfolgt, wobei die Prognose der Zahlungsfälligkeiten mit hohen Unsicherheiten behaftet ist:
2023: 5 197 000 Euro für Werkleistungen und 106 275 000 Euro für Transferaufwand.
2024: 5 396 000 Euro für Werkleistungen und 98 965 000 Euro für Transferaufwand.
2025: 2 480 000 Euro für Werkleistungen und 18 299 000 Euro für Transferaufwand.
2026: 2 480 000 Euro für Werkleistungen und 18 299 000 Euro für Transferaufwand.
2027: 200 000 Euro für Werkleistungen und 5 000 000 Euro für Transferaufwand.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Bis zum 31.1.2023 haben 5.128 Bewirtschafterinnen und -Bewirtschafter von (land- und) forstwirtschaftlichen Betrieben einen Antrag auf Entschädigung von durch Borkenkäferschäden verursachtem Wertverlust gestellt, das sind 85,5 % von den erwarteten 6.000. Ca. 10.200 Bewirtschafterinnen und -Bewirtschafter von (land- und) forstwirtschaftlichen Betrieben haben einen Antrag auf Förderungen gestellt, das entspricht ca. 51 % der erwarteten 20.000 antragstellenden Betriebe.

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Direkte Leistungen

Es ist davon auszugehen, dass sich die Förderungen neutral auf die Gleichstellung von Frauen und Männer auswirkt. Das Geschlecht ist kein Kriterium für die Zuerkennung einer Förderung/Entschädigung. Das Geschlechterverhältnis zwischen weiblichen und männlichen Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern beträgt ca. 30:70. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass Im gleichen Verhältnis die Anträge von Frauen und Männern gestellt wurden.

Gesamtbeurteilung

Der Erfolg des Waldfonds lässt sich durch die Darstellung des bisherigen Umsetzungsstandes erläutern. Die bewilligten Mittel des gesamten Maßnahmenvorhabens beläuft sich auf 63,9 % der Gesamtmittel in Höhe von 350 Millionen Euro. Damit sind circa 2/3 des Gesamtbudgets bereits gebunden.
Zu den Maßnahmenbündeln ist festzuhalten:
Maßnahme 1:
Zum Zeitpunkt der wirkungsorientierten Folgenabschätzung drohten zahlreichen (Land- und) Forstwirtschaftsbetrieben aufgrund von Großkalamitäten große finanzielle Einbußen. Durch die Bereitstellung von rund 30,7 Millionen Euro wurden 3.554 Betrieben in Niederösterreich und Oberösterreich unterstützt. Hervorzuheben ist, dass die Maßnahme zur Abgeltung von Wertverlusten durch den flächigen Ausfall von Baumarten in Beständen und / oder bis zu deren völligen Entwaldung und deren Folgekosten für die Betriebe eine unverzichtbare Unterstützung zur Überbrückung der schlechten Holzmarktsituation ist.
Maßnahme 2:
Nach außergewöhnlich großen Borkenkäfer-Schadholzmengen in den Jahren 2015 bis 2020 sind Schadholzmengen seit 2019 wieder kontinuierlich rückläufig. Im Jahr 2021 unterschreiten die Borkenkäfer-Schadholzmengen mit ca. 1,97 Millionen Vorratsfestmeter den erklärten Zielzustand erheblich. Informationen über die Entwicklung der Schadholzmenge sind in den Dokumentationen inkludiert und gegenüber dem Vorjahr 2020 (rund 2,36 Millionen Erntefestmetern) abnehmend (minus 25%).
Maßnahme 3:
Im Rahmen der bisher genehmigten Projekte wurden österreichweit 3.800 ha durch Schadereignisse entstandene Kahlflächen durch Aufforstungen sowie Naturverjüngung und deren Pflege wiederbewaldet. Im Zuge der geförderten Aktivitäten wurden bisher 5,42 Millionen Forstpflanzen gesetzt, dies entspricht 1/3 der definierten Zielgröße von 16 Millionen aufgeforsteten Pflanzen.
Waldbauliche Maßnahmen erfolgten auf 6.566 ha Waldflächen. Über die Hälfte (55 %) der behandelten Bestandsfläche liegt in Wäldern mit erhöhter Schutz- oder Wohlfahrtsfunktion, 140 ha sind Objektschutzwaldflächen, 634 ha befinden sich in Natura 2000-Gebieten.
Eine Verbesserung des wissenschaftlichen Wissens zu klimafitten Wäldern erfordert im Sinne einer problemorientierten Forschung eine Kombination aus grundlagenorientierter und angewandter Forschung. Dies wird durch die geförderten Projekte abgebildet, wobei der Fokus stärker auf der Praxisrelevanz liegt. Praxisnahe Forschung, um rasche Antworten zu brennenden Fragen zu bekommen, ist von großer Bedeutung hinsichtlich der Wissensgewinnung. Die Schaffung von Grundlagenwissen ist für eine mittel- und langfristige Problembewältigung ebenso bedeutend und ist in der Ausrichtung des Waldfonds berücksichtigt.
Der Beitrag zu „vermehrt klimafitten und biodiversen Wäldern“ ist im nationalen Kontext jedenfalls relevant, wichtig und positiv zu werten. Um höhere Flächenanteile naturnaher Wälder zu schaffen, oder alle naturschutzrechtlich ausgewiesene Gebiete mit Naturschutzinstrumenten abzudecken, wird dieser Beitrag alleine vorrausichtlich nicht ausreichend sein. Es besteht daher ein Bedarf nach weiterführenden politischen Instrumenten für diesen Zweck. Maßnahme 4:
Der Gesamterfolg der Förderung einer Forschungsanlage zur Herstellung von Holzgas und Biotreibstoffen kann zum Evaluierungszeitpunkt nicht bewertet werden. Zum Zeitpunkt der Berichtslegung der begleitenden Evaluierung sind jedoch die notwendigen Voraussetzungen gegeben, damit der angestrebte Erfolg erzielt werden kann.
Zur Unterstützung der erhöhten Verwendung von Holz ist ein Budget von 62 Mio. € veranschlagt, davon sind bereits 38.523.115 € zugesichert worden. Damit sind zum Zeitpunkt der Evaluierung noch 35% der Fördermittel, also 20.786.885 € verfügbar. In Hinblick auf die Fragestellung der Effektivität der geförderten Aktivitäten zur Zielerreichung kann zum aktuellen Zeitpunkt noch kein abschließender Befund ermittelt werden, da einzelne Aktivitäten noch nicht umgesetzt wurden.

Aufgrund der komplexen und sehr vielseitigen Ausrichtung der Maßnahmen zur Erreichung des Ziels 4, konnte vorerst keine adäquate Kennzahl zur Darstellung des Zielerfolges gefunden werden. Die Daten zur Eruierung der bestehenden Kennzahl können bislang nicht ohne Zweifel an der Erhebungsqualität bereitgestellt werden. Deshalb wird in absehbarer Zeit ein fundiertes und geeignetes Substitut gegenüber der bestehenden Kennzahl zur Beschreibung des Zielerfolgs herangezogen werden.


Verbesserungspotentiale

Maßnahme 1 Entschädigung von Borkenkäferschäden“ (§ 3 Z 3 Waldfondsgesetz):

Sofern die Auswirkungen der globalen Klimaerwärmung die (Land- und) Forstwirtschaftsbetriebe nicht wiederholt in Bedrängnis bringen, sollten die verfügbaren Restmittel (rund 13,29 Millionen Euro) in andere Waldfondsmaßnahmen umgeschichtet werden. Im Zuge der übrigen Waldfondsmaßnahmen wird die Etablierung und Bewirtschaftung klimafitter Wälder gefördert, wodurch jene Szenarien der Borkenkäferkalamitäten in Zukunft verhindert werden können.

Maßnahme 2 „Unterstützung beim Forstschutz“ (§ 3 Z 4 und 5 Waldfondsgesetz):

Aufgrund größerer Schadholzmengen in Kärnten, Osttirol und Steiermark ist der Bedarf an finanziellen Mittel aus der Maßnahme M4 aufgrund von Abnahmeengpässen wieder gestiegen, weshalb hier vorerst kein Verbesserungspotential zu erkennen ist .

Die verfügbaren Restmittel der Forstschutzmaßnahmen sollten verwendet werden, um Gefahren und Schäden durch rindenbrütenden Insekten vorzubeugen, beziehungsweise zu bekämpfen.
Prophylaktische Maßnahmen haben zum Ziel, dass die Schaddisposition der Wälder verringert und die Entstehung von Vermehrungsherden verhindert wird. Die mechanische Entrindung ist ein Beispiel für die vorbeugende Art des Forstschutzes.
Therapiemaßnahmen (Bekämpfungen) sind nötig, wenn die Schädlingsdichte die Funktionen des Waldes gefährdet.

Maßnahme 3 „Unterstützung zur Herstellung „klimafitter“ Wälder und Erhöhung der Biodiversität“ (§ 3 Z 1, 2, 6, 8 und 10 Waldfondsgesetz):

Auf Grundlage der bisher im Rahmen der Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen erreichten Ergebnisse kann die Empfehlung ausgesprochen werden, die noch vorhandenen und nicht gebundenen Mittel für weitere Projekte und Aktionen zur Wiederaufforstung und Pflege von durch Schadereignisse zerstörte Waldflächen einzusetzen. Generell wird klimawandelbedingt mit einem deutlich erhöhten Aufwand für Bestandesumwandlungen, Wiederbewaldung nach Schad- und Störereignissen, sowie Waldschutz zu rechnen sein. Eine entsprechende Dotierung für Aktivitäten in dieser Hinsicht sollte daher in künftigen forstlichen Förderprogrammen sichergestellt werden.

Bezüglich der zukünftigen Mittelverteilung bei Förderungen zur Waldbrandprävention sollten der regionalen Verteilung und dem inhaltlichen Fokus der Ausrichtung zu den Fördergegenständen und Projekten vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Mögliche Verbesserungen im Bereich der Forschung wäre die explizite Nennung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte als Fragestellungen, um interdisziplinäre Forschungsansätze zu fördern, wichtige sozioökonomische und politische Fragen zu bearbeiten und die drei Säulen der Nachhaltigkeit, die im Herzen der modernen Forstwirtschaft liegen, abzubilden.

Die verbleibenden finanziellen Mittel der Maßnahme zur Förderung der Biodiversität im Wald sollten aufgrund der geplanten Mittelverwendung für die „Außernutzungstellung von ökologisch wertvollen Waldflächen“ eingesetzt werden.

Maßnahme 4 „Unterstützung zur erhöhten Verwendung von Holz („Holzbauoffensive“)“ (§ 3 Z 7 und 9 Waldfondsgesetz):

Die Komplexität bei der konkreten Umsetzung der angestrebten Vorhaben in der „Forschungsmaßnahme zum Thema Holzgas und Biotreibstoffe sowie Forschungsanlage zur Herstellung von Holzgas und Biotreibstoffen“ erklärt, warum zum Zeitpunkt der Evaluierung die angepeilten Vorhaben noch nicht implementiert sind. Da die entsprechenden Pläne aber bereits weit gediehen sind, kann man derzeit von einer erfolgversprechenden Umsetzung ausgehen. Zu beurteilen, inwieweit die angestrebten Ziele erreicht werden, ist erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Im Zuge der Bewertung wurden keine nennenswerten Mängel in der Konzeption oder Umsetzung der Interventionen der Maßnahme zur verstärkten Verwendung des Rohstoffes Holz festgestellt, die tiefgreifende Korrekturen der Abläufe oder des Spektrums der Teilmaßnahmen erforderlich machen würden. Der Umstand, dass sich seit dem Jahr 2020, als die Maßnahmen konzipiert wurden, die adressierten Herausforderungen nicht verringert haben, sondern im Gegenteil, die Erreichung der Klimaziele noch viel drängender geworden ist, legt nahe, die etablierten Vorhaben wie vorgesehen weiter fortzusetzen.


Weitere Evaluierungen

Ex-Post-Evaluierung nach Beendigung des Waldfonds (Auszahlungszeitraum).


Weiterführende Informationen