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Vorhaben

BÜNDELUNG Umsetzung der Investitionszuwachsprämien und des Beschäftigungsbonus

Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft genehmigt wird und das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz und das Einkommenssteuergesetz 1988 geändert werden gebündelt mit "Richtlinie für eine KMU-Investitionszuwachsprämie Österreich" gebündelt mit "Investitionszuwachsprämie für große Unternehmen in Österreich" gebündelt mit Sonderrichtlinie "Beschäftigungsbonus" gebündelt mit "Änderung Sonderrichtlinie Beschäftigungsbonus"

2022
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2017

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: -575.338

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die konjunkturelle Entwicklung Österreichs war bis 2016 durch ein mäßiges Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und durch einen sukzessiven Anstieg der Arbeitslosigkeit gekennzeichnet. Das reale Wirtschaftswachstum in Österreich ist durch die schwachen internationalen Impulse verhalten und die Investitionstätigkeit der Unternehmen ist unzureichend, um die bestehende Unterauslastung der Wirtschaft zu beheben. Als Resultat ist eine deutlich negative Outputlücke (dies entspricht einer Unterauslastung der Wirtschaft) zu verzeichnen. Die ungünstigen konjunkturellen Rahmenbedingungen lösen überdies eine angespannte Lage auf dem österreichischen Arbeitsmarkt aus.
Als Strategie gegen die verhaltene Investitionsneigung wird das Erfordernis von gezielten Investitionsanreizen identifiziert. Die Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen soll die Finanzierung von Unternehmensinvestitionen ermöglichen. Es sollen Unternehmen mit größeren Investitionsvorhaben (Investitionszuwachs) angesprochen werden, um positive Effekte auf Wachstum und Beschäftigung auszulösen. Darüber hinaus werden als Hindernis für eine positive Entwicklung am Arbeitsmarkt die hohen Lohnnebenkosten identifiziert.

Mit der geplanten Investitionszuwachsprämie Österreich für KMU soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden, um der gegenwärtig zurückhaltenden Investitionsneigung von österreichischen Klein- und Mittelunternehmen entgegenzuwirken. Gefördert werden materielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen des abnutzbaren Anlagevermögens, die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden. Die Antragstellung ist ab 1. Jänner 2017 möglich.

Mit der geplanten Investitionszuwachsprämie für große Unternehmen sollen analog zur Investitionszuwachsprämie Österreich für KMU auch große Unternehmen eine Investitionszuwachsprämie erhalten können. Diese Förderungsaktion gilt ab 1. März 2017, wobei die Antragstellung mit 31. Dezember 2017 bzw. mit Ausschöpfung der budgetären Mittel befristet ist.

Um eine Lohnnebenkostensenkung für bestimmte Beschäftigungsverhältnisse nachzubilden wird die Förderungsmaßnahme Beschäftigungsbonus entwickelt. Durch eine Refundierung von 50 % der Lohnnebenkosten soll bei den an der Maßnahme teilnehmenden Unternehmen die Bereitschaft erhöht werden, zusätzliche Beschäftigte aufzunehmen bzw. sie länger (nach Möglichkeit über die gesamte förderungsfähige Periode) in Beschäftigung zu halten.

Bündelung mit der „Änderung Sonderrichtlinie Beschäftigungsbonus“:
Die konjunkturelle Entwicklung beginnt sich langsam zu drehen. Für die Jahre 2017 und 2018 prognostizieren die Wirtschaftsforschungsinstitute WIFO und IHS eine leichte Wachstumsbeschleunigung bei anhaltend steigender Arbeitslosenquote auf über 6 % der Erwerbspersonen (Quote lt. Eurostat) bzw. über 9 % der unselbständig Beschäftigten (gemäß AMS-Definition). Die Investitionsquote der Unternehmen hat sich gemäß Eurostat zuletzt leicht rückläufig entwickelt (2013: 20,04 % vs. 2015: 25,48 %).

Als Folge der verbesserten Konjunkturaussichten wird die österreichische Volkswirtschaft nach den Berechnungen der EK und des WIFO im Jahr 2018 Vollauslastung erreichen. Die Outputlücke, die im Jahr 2016 noch über 1 % der Wirtschaftsleistung betrug, soll sich im Jahr 2018 drehen und vermutlich einen positiven Wert von etwa 0,5 % aufweisen. Im Falle einer positiven Outputlücke verlieren konjunkturstimulierende Impulse wie der Beschäftigungsbonus ihre Wirkung. Es drohen in diesem Fall überhöhte Mitnahmeeffekte der Maßnahme.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Fiskalrat, eine „Adaptierung bei konjunkturbelebenden Maßnahmen“. Die Investitionszuwachsprämie für KMU wird für das Jahr 2018 sistiert und die Mittel für die Investitionszuwachsprämie für große Unternehmen werden gekürzt. Die Antragsfrist des Beschäftigungsbonus wird vorzeitig mit 31. Jänner 2018 beendet.

Die Redimensionierung dieser Maßnahmen leistet einen Beitrag zur Erbringung eines im Jahr 2018 beginnenden Kostendämpfungspfades im Bereich der Förderungen, welcher auch in den Folgejahren fortgeschrieben werden wird.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

In konjunkturell schwierigen Zeiten hat sich die österreichische Bundesregierung in ihrem Arbeitsprogramm 2017/2018 zur Entlastung der österreichischen Wirtschaft auf einen Beschäftigungsbonus und auf Investitionsförderungen (Investitionszuwachsprämien) geeinigt.
Die folgende Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm 2017 – 2022, „Zusammen. Für Österreich“, auf die Festlegung einer langfristigen Wirtschaftsförderungsstrategie mit klaren Fördergrundsätzen, auf die Evaluierung der Förderungen mit dem Ziel, die Effektivität und Effizienz zu steigern sowie Einsparungspotenziale zu lukrieren, verstanden. Vor diesem Hintergrund sollte u. a. die Prüfung des Beschäftigungsbonus vorgenommen werden.

Mit der Umsetzung der Investitionszuwachsprämien und des Beschäftigungsbonus wird ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der nationalen Ziele als auch der SDG-Unterziele 8.2 („Eine höhere wirtschaftliche Produktivität durch Diversifizierung, technologische Modernisierung und Innovation erreichen, einschließlich durch Konzentration auf mit hoher Wertschöpfung verbundene und arbeitsintensive Sektoren“) und 8.5 („Bis 2030 produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, einschließlich junger Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit erreichen“) geleistet.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherung von Unternehmensstandorten und Betriebsstätten

Beschreibung des Ziels

Das Ziel ist es, die erwartete leichte Wachstumsbeschleunigung mit investiven Förderungsmaßnahmen zu unterstützen und zu verstärken. Der Impuls für unternehmerische Investitionen soll zu einer Steigerung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und somit zur Sicherung von Unternehmensstandorten und Betriebstätten mit positiven Beschäftigungseffekten beitragen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Investitionszuwachs

Ausgangszustand 2017:

Die Investitionstätigkeit der österreichischen Unternehmen ist verhalten. Es sind daher zusätzliche Investitionsimpulse erforderlich. Diese Impulse sollen durch die Investitionszuwachsprämien gesetzt werden.

Zielzustand 2022:

Die Investitionstätigkeit wurde angekurbelt. Die geförderten Unternehmen haben bis in das Jahr 2020 mind. 2,5 Mrd. Euro mehr investiert als in den Jahren 2014 bis 2016.

Istzustand 2022:

Im Hinblick auf eine positive wirtschaftliche Entwicklung Ende des Jahres 2017 und als Beitrag zu den ausgabenseitigen Einsparungen wurden die Förderungsmaßnahmen IZP KMU und IZP GU gestoppt und daher die ursprünglich geplanten Budgetvolumina nicht im vollen Umfang zur Verfügung gestellt. Anstelle eines Transferaufwandes von 175 Mio. Euro für IZP KMU wurde ein Transferaufwand (Investitionsprämien) von 91,631 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Anstelle von rd. 100 Mio. Euro für IZP GU wurde ein Transferaufwand von rd. 82,5 Mio. Euro bereitgestellt. Gefördert wurde der Investitionszuwachs, der sich aus der Differenz zwischen der für die Förderung beantragten aktivierungspflichtigen Neuinvestitionen und dem Durchschnitt des Wertes der jeweils neu aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens der letzten drei Geschäftsjahre berechnet. Dieser förderbare Investitionszuwachs - über beide Förderungsmaßnahmen IZP KMU und IZP GU berechnet - betrug 2,08 Mrd. Euro. D.h. die geförderten Unternehmen haben um 2,08 Mrd. Euro mehr investiert als in den Jahren 2014 bis 2016. In Summe haben die geförderten Unternehmen Investitionen in Höhe von 3,28 Mrd. Euro realisiert und abgerechnet.

Datenquelle:
AWS und ÖHT

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überwiegend erreicht

Ziel 2: Unterstützung des Wachstums von Unternehmen und Beschäftigung

Beschreibung des Ziels

Ziel ist es, durch eine teilweise Senkung der Lohnnebenkosten eine temporäre zusätzliche Unterstützung des Wachstums von Unternehmen zu erreichen. Dieses Wachstum drückt sich in der Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsverhältnisse aus.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Erhöhung des Beschäftigungsstandes von Unternehmen

Ausgangszustand 2017:

Sieht man von außerordentlichen Wachstumsphasen ab, erfolgt eine Beschäftigungsausweitung in Unternehmen typischerweise mit entsprechender Vorsicht und Augenmaß. Der mit kleineren Wachstumsschritten einhergehende erhöhte Arbeitseinsatz wird vielfach mittels Überstunden oder Leiharbeit abgedeckt.

Zielzustand 2022:

Mit dem Beschäftigungsbonus werden bis zu 15.000 Unternehmen erreicht und deren Lohnnebenkosten werden um bis zu 1 Mrd. Euro reduziert. Es wird davon ausgegangen, dass rund 400 Betriebe mehr als 25 Arbeitnehmer/innen beschäftigen und rund 14.600 Unternehmen einen Beschäftigtenstand von unter 25 Arbeitnehmer/innen halten.

Istzustand 2022:

14.673 Unternehmen haben einen Antrag im Rahmen der Förderungsmaßnahme Beschäftigungsbonus eingereicht. Die AWS konnte 12.620 Unternehmen richtlinienkonform einen Beschäftigungsbonus mit einem Zuschussvolumen von 928,132 Mio. Euro genehmigen. Beim BB zeigt sich, dass der tatsächliche Transferaufwand deutlich unter dem theoretisch maximalen Aufwand von rd. 1 Mrd. Euro liegt. Bei den Abrechnungen stellte sich heraus, dass die Pläne der Unternehmen oftmals zu optimistisch ausgefallen sind. Die COVID-19 Pandemie hat das Erreichen der Beschäftigungsziele oftmals erschwert bzw. wurde der Erhalt des Beschäftigtenstandes bereits mit der COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe gefördert, was im Hinblick auf die Verhinderung von Doppelförderungen zu einem Ausschluss beim BB geführt hat. Von diesen Unternehmen beschäftigten zum Zeitpunkt der Antragstellung 3.969 Unternehmen mehr als 25 Arbeitnehmer/innen und 8.651 Unternehmen bis zu 25 Arbeitnehmer/innen. Das Verhältnis zwischen den beiden Unternehmensgruppen - bis zu und über 25 Arbeitnehmer/innen - entsprach nicht den im vorhinein gesetzten Erwartungen. Dennoch lagen die 8.651 Unternehmen mit bis zu 25 Arbeitnehmer/innen klar vor der Gruppe der Unternehmen mit mehr als 25 Arbeitnehmer/innen. Die Lohnnebenkosten dieser Unternehmen wurden zu 50 % bezuschusst. Zur Entlastung aller geförderten Unternehmen wurde ein Transferaufwand von 432 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Datenquelle:
AWS

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überwiegend erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Beschluss des Bundesgesetzes zur Begründung von Vorbelastungen, des AWSG und des EStG

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Wirtschaftsminister genehmigt wird, schafft die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung jener Vorbelastungen, die für die KMU-Investitionszuwachsprämie Österreich“, „Investitionszuwachsprämie für große Unternehmen in Österreich“ und den „Beschäftigungsbonus“ bis 2022 entstehen.
Die Novelle des Austria Wirtschaftsservice-Gesetz sieht Bestimmungen betreffend die Abwicklung des Beschäftigungsbonus vor.
Zur Abwicklung des Beschäftigungsbonus wird ein Datenaustausch zwischen der AWS und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger eingerichtet. Für eine effiziente Abwicklung und zur Vermeidung von Missbrauch ist ein Zugriff auf die Ergebnisse der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) vorgesehen. Die Daten dürfen von der AWS nur für Zwecke des Beschäftigungsbonus verwendet werden.

Der Beschäftigungsbonus soll beim Empfänger (= Arbeitgeber) steuerfrei sein, damit diese Förderung der Lohnnebenkosten nicht durch eine Steuerbelastung reduziert wird. Aus diesem Grund wird im Rahmen der Befreiungsbestimmungen in § 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988 eine Steuerbefreiung für den Beschäftigungsbonus gesetzlich verankert.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

KMU Investitionszuwachsprämie Österreich

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Ziel ist es, durch diese Förderungsmaßnahme die erwartete leichte Wachstumsbeschleunigung im Jahr 2017 zu unterstützen und zu verstärken. Der Impuls für unternehmerische Investitionen soll zu einer Steigerung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und somit zur Sicherung von Unternehmensstandorten und Betriebsstätten mit positiven Beschäftigungseffekten beitragen.
Gegenstand der Förderung sind materielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen, die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden.
Die Förderung eines Vorhabens im Rahmen dieser Förderungsmaßnahme erfolgt durch die Gewährung einer Investitionszuwachsprämie in Form eines Zuschusses.
Förderbar sind österreichische KMU, wobei sich die Berechnung der Förderungshöhe nach Unternehmensgröße und Höhe des Investitionszuwachses richtet.
Bei Kleinst- und Kleinunternehmen im Sinne der KMU-Definition wird der Unternehmenszuwachs von mindestens 50.000 Euro bis höchstens 450.000 Euro mit einer 15%igen Prämie (Zuschuss) gefördert. Der maximale Zuschuss im Einzelfall beträgt somit 67.500 Euro.
Bei mittleren Unternehmen im Sinne der KMU-Definition wird der Investitionszuwachs von mindestens 100.000 Euro und höchstens 750.000 Euro mit einer 10%igen Prämie (Zuschuss) gefördert. Der maximale Zuschuss beträgt somit 75.000 Euro.
Der Investitionszuwachs berechnet sich nach dem Durchschnitt des Wertes der jeweils neu aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens der letzten drei Geschäftsjahre.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Investitionszuwachsprämie für große Unternehmen in Österreich

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Ziel ist es, durch diese Förderungsmaßnahme die erwartete leichte Wachstumsbeschleunigung im Jahr 2017 zu unterstützen und zu verstärken. Der Impuls für unternehmerische Investitionen soll zu einer Steigerung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und somit zur Sicherung von Unternehmensstandorten und Betriebsstätten mit positiven Beschäftigungseffekten beitragen.
Förderbar sind große Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Österreich. Als große Unternehmen werden Unternehmen definiert, die nicht der KMU-Definition der Europäischen Kommission entsprechen.
Gegenstand der Förderung sind materielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen, die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden.
Gefördert werden fremd- und eigenfinanzierte Investitionsprojekte. Die zur Förderung beantragten Investitionskosten müssen zumindest um 500.000 Euro bis 1.000.000 Euro höher liegen als der Wert der durchschnittlichen jeweils neu aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens der letzten drei Geschäftsjahre. Als Grundlage für diese Berechnung sind die letzten drei Geschäftsjahre heranzuziehen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Beschäftigungsbonus

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Gegenstand der Förderungsmaßnahme ist der teilweise Ersatz von Lohnnebenkosten (gedeckelt mit den Lohnnebenkosten in Höhe der Dienstgeberbeiträge), die von Arbeitgeberunternehmen für zusätzliche förderungsfähige Arbeitsverhältnisse ab Beginn der Pflichtversicherung über eine Dauer von bis zu drei Jahren nachweislich bezahlt werden.

Ein förderungsfähiges Arbeitsverhältnis im Sinne dieser Sonderrichtlinie liegt bei Erfüllung aller nachfolgend aufgelisteten Kriterien vor:
-) es handelt sich um ein vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
-) Das Arbeitsverhältnis unterliegt der Kommunalsteuerpflicht oder ist gemäß § 8 KommStG von der Kommunalsteuer befreit oder umfasst die Beschäftigung einer begünstigt behinderten Person gemäß Art. II § 2 BEinstG.
-) Das Arbeitsverhältnis muss zumindest vier Monate kontinuierlich bestehen.
-) Das Arbeitsverhältnis unterliegt dem österreichischen Arbeits- und Sozialrecht.
-) Das Arbeitsverhältnis wird von keiner Landes- oder Bundesstelle im Rahmen eines Zuschussprogramms gefördert.
-) Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer gehört dem förderungsfähigen Personenkreis an und war in den letzten sechs Monaten vor Beginn der Pflichtversicherung nicht im antragstellenden Unternehmen oder im Konzernverbund tätig.
Zum förderungsfähigen Personenkreis zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zumindest eines der nachfolgend aufgelisteten Kriterien erfüllen:
-) Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer war unmittelbar innerhalb der letzten drei Monate vor Entstehung des zu fördernden Arbeitsverhältnisses zumindest einmal beim Arbeitsmarktservice arbeitslos gemeldet oder befand sich im Rahmen der Arbeitslosigkeit in Schulung.
-) Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer hat vor Entstehung des zu fördernden Arbeitsverhältnisses an einer Ausbildung in Österreich teilgenommen.
-) Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer war vor Entstehung des zu fördernden Arbeitsverhältnisses bereits in Österreich erwerbstätig und somit pflichtversichert (Voll- oder Teilversicherung).
-) Lehrlinge werden bei Übernahme als vollversicherungspflichtige Angestellte, Arbeiterinnen oder Arbeiter (Fachkraft) im antragstellenden Unternehmen gefördert, nicht aber bei Aufnahme der Lehrlingsausbildung.

Voraussetzung für zusätzliche Arbeitsverhältnisse:
-) Mindestbeschäftigungsausmaß von zumindest 38,5 Wochenstunden (entspricht einem Vollzeitäquivalent, das sich aus einem oder mehreren Arbeitsverhältnissen zusammensetzen kann).
-) Die Beschäftigtenstände werden seitens der AWS vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger automatisiert abgefragt.
-) Bei Vorliegen eines Konzernverbundes ist der Beschäftigtenstand auf Ebene der antragstellenden Konzerneinheit zu ermitteln.
-) Im Falle neu gegründeter Unternehmen sind alle verfügbaren Beschäftigtenstände zu ermitteln.
-) Im Falle von Betriebsübergängen im Sinne von § 3 AVRAG ist der Beschäftigtenstand auf Ebene des
übergebenden und übernehmenden Unternehmens zu ermitteln und aufzusummieren.

Die Korrektheit der Beschäftigtenstände ist von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater im Rahmen der Antragstellung zu bestätigen.
Die systematische Umwandlung von Voll- in Teilzeitarbeitsverhältnisse zur Umgehung dieser Förderungsbestimmung ist nicht förderungsfähig.

Förderungswerberin bzw. Förderungswerber
Förderungsfähige Unternehmen verfügen über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich, werden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung geführt und erfüllen den Unternehmensbegriff gemäß § 1 UGB.

Förderungsfähige Kosten
Förderungsfähig sind jene Personalkosten (gedeckelt mit den Lohnnebenkosten in Höhe der Dienstgeberbeiträge), die über die Dauer von bis zu drei Jahren ab Beginn der Pflichtversicherung von Seiten der Förderungsnehmerin bzw. des Förderungsnehmers für zusätzliche förderungsfähige Arbeitsverhältnisse nachweislich bezahlt wurden. Der Lohnnebenkostenbegriff umfasst folgende
Dienstgeberbeiträge:
-) Krankenversicherung
-) Unfallversicherungsbeitrag
-) Pensionsversicherungsbeitrag
-) Arbeitslosenversicherungsbeitrag
-) IESG-Zuschlag (Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz)
-) Wohnbauförderungsbeitrag
-) Mitarbeitervorsorge (BMSVG)
-) Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds
-) Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage der Wirtschaftskammer)
-) Kommunalsteuer

Als Obergrenze für die Bemessungsgrundlage wird die zum Antragszeitpunkt bzw. zum Nachmeldezeitpunkt gültige ASVG-Höchstbeitragsgrundlage herangezogen.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der nachgewiesenen Beitragsgrundlagen. Unterliegen die Arbeitsverhältnisse einer Lohnabgabenbefreiung (z.B. im Rahmen des Neugründung-Förderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 106/99), so reduzieren sich die förderungsfähigen Kosten um nicht bezahlte Dienstgeberbeiträge.

Nicht förderungsfähige Kosten
Zu den nicht förderungsfähigen Kosten zählen:
-) Lohnnebenkosten, die aus einem Arbeitsverhältnis resultieren, das nicht förderungsfähig s.o. ist.
-) Lohnnebenkostenbestandteile, die über die taxative Auflistung hinausgehen.
-) Lohnnebenkosten, die sich auf Beitragsbestandteile über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage beziehen.
-) Verzugszinsen, Säumniszuschläge oder Verwaltungsstrafen, die für eine verspätete Zahlung der Lohnnebenkosten von den zuständigen Stellen verrechnet werden.
-) Beitragszuschläge und Ordnungsbeiträge, die von den Krankenversicherungsträgern im Falle verspäteter Meldungen eingehoben werden.

Förderungsart
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (sonstige Geldzuwendung privatrechtlicher Art im Sinne von § 2 Z 3 gemäß ARR 2014).

Förderungshöhe
Der Zuschuss beläuft sich auf 50 % der förderungsfähigen Kosten und ist gemäß § 3 (1) Z 35 EStG von der Einkommenssteuer befreit.
Ausschlusskriterien
Nicht förderungsfähig sind Unternehmen:
-) die gemäß dem „Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen“ (ESVG 2010) von der Statistik Austria als „Staatliche Einheit“ mit der Kennung S.13 geführt werden, ausgenommen jener Unternehmen, die im Wettbewerb mit anderen am Markt tätigen Unternehmen stehen und keine hoheitlichen Aufgaben vollziehen,
-) die als Aus-, Um- oder Neugründung bzw. im Wege einer Übernahme oder eines Treuhandmodells zur Umgehung der Förderungsbestimmungen

Das Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen ist von der Förderungswerberin bzw. vom Förderungswerber zu erklären und von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater zu bestätigen.

Die Planwerte dieser Maßnahme beruhen auf einer Einschätzung der AWS unter Hinzuziehung der Synthesis Forschung GesmbH.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2021
2017
2018
2019
2020
2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-575.338

Tsd. Euro

Plan

-1.274.571

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

13.318

Tsd. Euro

Plan

16.519

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

562.020

Tsd. Euro

Plan

1.258.052

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

575.338

Tsd. Euro

Plan

1.274.571

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-52.484

Tsd. Euro

Plan

-48.878

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

4.117

Tsd. Euro

Plan

4.878

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

48.367

Tsd. Euro

Plan

44.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

52.484

Tsd. Euro

Plan

48.878

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-181.347

Tsd. Euro

Plan

-414.039

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

4.026

Tsd. Euro

Plan

6.541

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

177.321

Tsd. Euro

Plan

407.498

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

181.347

Tsd. Euro

Plan

414.039

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-153.092

Tsd. Euro

Plan

-401.649

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.756

Tsd. Euro

Plan

2.044

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

151.336

Tsd. Euro

Plan

399.605

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

153.092

Tsd. Euro

Plan

401.649

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-139.028

Tsd. Euro

Plan

-343.545

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

748

Tsd. Euro

Plan

1.902

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

138.280

Tsd. Euro

Plan

341.643

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

139.028

Tsd. Euro

Plan

343.545

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-49.387

Tsd. Euro

Plan

-66.460

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

2.671

Tsd. Euro

Plan

1.154

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

46.716

Tsd. Euro

Plan

65.306

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

49.387

Tsd. Euro

Plan

66.460

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im Hinblick auf die sich damals bereits abzuzeichnende positive wirtschaftliche Entwicklung und in Verfolgung des Budgetpfades mit ausgabenseitigen Einsparungen hat die Bundesregierung Ende des Jahres 2017 die KMU-Investitionszuwachsprämie (IZP KMU) und Investitionszuwachsprämie für große Unternehmen (IZP GU) redimensioniert und es kam somit zu keiner weiteren Budgetbereitstellung im Jahr 2018. Daher sind die Planwerte mit den Istwerten nicht vergleichbar. Die Gründe für die Minderzahlungen sind vornehmlich im Zusammenhang mit dem Stopp der Förderungsmaßnahmen zu sehen.

Die IZP KMU wurde von ursprünglich 175 Mio. Euro (inklusive Werkleistungen) auf 91,631 Mio. Euro, die IZP GU von ursprünglich 100 Mio. Euro auf 82,5 Mio. Euro redimensioniert.
Der Beschäftigungsbonus (BB), der ursprünglich mit 2 Mrd. Euro geplant war, wurde vorzeitig eingestellt. Es wurde ein Budgetvolumen (Transferaufwand Werkleistungen) von 995,620 Mio. Euro, davon 983,717 Mio. Euro für Transferaufwand, zur Verfügung gestellt. Mit dem für den Transferaufwand eingestellten Budgetvolumen wurde sichergestellt, dass alle Unternehmen, die einen Antrag auf den BB gestellt haben, diesen bei Einhaltung der geforderten Kriterien auch erhalten.
Die Abwicklung wurde im Bereich Gewerbe und Industrie der Austria Wirtschaftsservice GesmbH (AWS) und im Bereich Tourismus der Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) übertragen.

Die Werkleistungen (Abwicklungskosten) stellen sich dar wie folgt:
-) IZP KMU:
Planwerte: 4.131.200 Euro (AWS: 2.540.000 Euro; ÖHT: 1.591.200 Euro)
Istwerte: 1.558.488 Euro (AWS: 849.288 Euro; ÖHT: 709.200 Euro)
-) IZP GU:
Planwerte: 664.950 Euro (AWS: 500.000 Euro; ÖHT: 164.950 Euro)
Istwerte: 512.511 Euro (AWS: 467.161 Euro; ÖHT: 45.350 Euro)
-) BB:
Planwerte: 11.902.800 Euro
Istwerte: 11.246.767 Euro

Die Abwicklung der IZP GU stellte sich aufgrund der von den Unternehmen zur Förderung eingereichten größeren Investitionsvolumina kostenintensiver als bei der Programmplanung erwartet dar. Der BB war in der Förderabwicklung ein grundsätzlich prüfintensives Förderprogramm (Prüfung des Beschäftigungszuwachses und der Mindestbeschäftigungsdauer, Einsatz von förderungsfähigen Personen wie Bildungsabgänger/innen, Jobwechsler/innen, ehemals arbeitslos gemeldete Personen, Prüfung der Lohnkonten). Auf die Höhe der Werkleistungen haben sich u.a. die teilweise durchgeführten händischen Prüfungen der Lohnkonten und die, um Doppelförderungen zu verhindern, erforderlichen Arbeiten zur Abgrenzung zur COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe ausgewirkt.

Der Transferaufwand stellt sich dar wie folgt:
-) IZP KMU:
Planwerte: 175.000.000 Euro (AWS: 131.000.000 Euro; ÖHT: 44.000.000 Euro)
Istwerte: 75.255.174 Euro (AWS: 53.255.174 Euro; ÖHT: 22.000.000 Euro)
-) IZP GU:
Planwerte: 99.335.050 Euro (AWS: 89.500.000 Euro; ÖHT: 9.835.050 Euro)
Istwerte: 54.765.190 Euro (AWS: 51.265.190 Euro; ÖHT: 3.500.000 Euro)
-) BB:
Planwerte: 983.717.000 Euro
Istwerte: 432.000.000 Euro

Der Grund für den Minderbedarf ist bei den IZP KMU und IZP GU vornehmlich darin zu sehen, dass das ursprünglich in Aussicht gestellte Budgetvolumen nicht vollumfänglich zur Verfügung gestellt wurde. Weitere Gründe für die Nichtausschöpfung der zur Verfügung gestellten Budgets liegen darin, dass Unternehmen ihre Anträge wegen Nicht-Realisierung geplanter Vorhaben zurückgezogen haben. Darüber hinaus gab es bei diesen Förderungsmaßnahmen auch Ablehnungen wegen Nichterfüllung der richtliniengemäßen Voraussetzungen für die Förderungsvergabe. Ablehnungsgründe waren beispielsweise, dass der geforderte Investitionszuwachs nicht nachgewiesen werden konnte, die Anschaffung von gebrauchten Wirtschaftsgütern und keine fristgerechte Umsetzung der Investitionsvorhaben.
Beim BB zeigt sich, dass der tatsächliche Transferaufwand deutlich unter dem theoretisch maximalen Aufwand von rd. 1 Mrd. Euro zu liegen kam. Bei den Abrechnungen stellte sich heraus, dass die Pläne der Unternehmen oftmals zu optimistisch ausgefallen sind. Die COVID-19 Pandemie hat das Erreichen der Beschäftigungsziele oftmals erschwert bzw. wurde der Erhalt des Beschäftigtenstandes bereits mit der COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe gefördert, was im Hinblick auf den Ausschluss von Doppelförderungen zu einer Ablehnung des BB geführt hat.
Aufgrund des fehlenden Investitionszuwachses bzw. Beschäftigungszuwachses konnten den Unternehmen nur geringere Summen ausbezahlt werden.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft Unternehmen Verwaltungskosten für Unternehmen
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Nachfrage
  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Im Rahmen der Investitionszuwachsprämien haben die geförderten Unternehmen über die Jahre 2017 bis 2020 bei der Umsetzung ihrer Investitionsvorhaben in der Größenordnung von 3,28 Mrd. Euro eine Entlastung in Höhe von 130 Mio. Euro erfahren. Dadurch wurden die Unternehmen in die Lage versetzt, neue Investitionsvorhaben in Angriff zu nehmen, für die Zukunft geplante Investitionen vorzuziehen bzw. größere Investitionsprojekte, als ursprünglich geplant, zu realisieren. Darüber hinaus haben die Förderungsmaßnahmen maßgeblich dazu beigetragen, die Unternehmensstandorte und Betriebsstätten abzusichern.
Der Beschäftigungsbonus hat maßgeblich zur Entlastung von Lohnnebenkosten bei neu geschaffenen Beschäftigungsverhältnissen beigetragen. Die Lohnnebenkosten wurden bei Schaffung bestimmter förderungsfähiger Beschäftigungsverhältnisse über die Dauer von drei Jahren zu 50 % bezuschusst. Über die Jahre 2018 bis 2021 wurden die Unternehmen mit 432 Mio. Euro entlastet. Diese Entlastung motivierte Unternehmen, ihre unsicheren unternehmerischen Beschäftigungspläne umzusetzen. Es wurden 43.676 Arbeitsplätze geschaffen, was zu einer Entlastung des Arbeitsmarktes geführt hat. Diese Arbeitsplätze wurden von 34.970 Jobwechslern/innen, von 16.645 ehemals arbeitslos gemeldeten Personen und von 3.956 Bildungsabgängern/innen besetzt. Angemerkt werden muss, dass eine Person mehrere Kriterien erfüllen konnte.

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
  • Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus

Unternehmen, die Investitionszuwachsprämien oder einen Beschäftigungsbonus erhalten haben, wurden durch die Gewährung von Fördermitteln maßgeblich finanziell entlastet. Diese Entlastung hat Unternehmen motiviert, ihre unsicheren unternehmerischen Investitions- bzw. Beschäftigungspläne umzusetzen.
Nicht rückzahlbare Zuschüsse wie Investitionszuwachsprämien und Beschäftigungsbonus entsprechen bilanziell einer nicht rückzahlbaren Zufuhr von Eigenkapital. Für die Unternehmen verbessert sich die bilanzielle Basis Fremdkapital für weitere zukünftige Unternehmensprojekte zu erhalten. Durch die getätigten Investitionen und die verbesserte bilanzielle Ausgangsbasis können indirekte Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit und Internationalisierung erwartet werden.

Verwaltungskosten für Unternehmen

Die Verwaltungskosten der Unternehmen haben sich entsprechend der vorzeitigen Einstellung der Förderungsmaßnahmen IZP KMU, IZP GU und BB entwickelt.
Die geförderten Unternehmen haben durch diese Förderungen eine maßgebliche finanzielle Entlastung erfahren. Über die Jahre 2017 bis 2021 belief sich die finanzielle Entlastung dieser Unternehmen auf 562 Mio. Euro.

Gesamtbeurteilung

Mit den Investitionszuwachsprämien und dem Beschäftigungsbonus sollten die Unternehmen in die Zukunft weisend unterstützt werden. Dabei wurde dabei beim unternehmerischen Investitionszuwachs und bei der Aufnahme von bestimmten förderungsfähigen Beschäftigungsverhältnissen angesetzt.

Die Förderungsmaßnahmen KMU-Investitionszuwachsprämie (IZP KMU) und Investitionszuwachsprämie für große Unternehmen (IZP GU) sowie der Beschäftigungsbonus (BB) wurden plangemäß im Jahr 2017 gestartet. Im Hinblick auf die sich abzeichnende positive Konjunkturwende gegen Ende des Jahres 2017 und in Verfolgung des Budgetpfades mit ausgabenseitigen Einsparungen wurden die Förderungsmaßnahmen gestoppt, das geplante Budgetvolumen wurde nicht im vollen Umfang zur Verfügung gestellt und der BB wurde vorzeitig eingestellt.

Bei der IZP KMU wurde von einem Fördervolumen von 175 Mio. Euro ausgegangen. Es wurde mit 5.000 Förderfällen bei AWS und ÖHT gerechnet. Das Budgetvolumen wurde auf 91,631 Mio. Euro gekürzt. Es wurden 1.810 (1.307 AWS, 503 ÖHT) Unternehmen Investitionszuwachsprämien von 80,693 Mio. Euro (56,447 Mio. Euro AWS; 24,247 Mio. Euro ÖHT) zuerkannt. 565 Förderansuchen (478 AWS, 87 ÖHT) wurden abgelehnt. 1.646 Unternehmen (1.215 AWS und 431 ÖHT) haben Investitionen von 1,03 Mrd. Euro realisiert. Die Unternehmen wurden mit 75,255 Mio. Euro entlastet.

Bei der IZP GU wurde von einem Fördervolumen von 100 Mio. Euro ausgegangen. Es wurde mit 620 Förderfällen bei AWS und ÖHT gerechnet. Das Budgetvolumen wurde auf 82,5 Mio. Euro gekürzt. Es wurden 410 Unternehmen (392 AWS, 18 ÖHT) Investitionszuwachsprämien von 70,536 Mio. Euro (67,443 Mio. Euro AWS, 3,094 Mio. Euro ÖHT) zuerkannt. 85 Förderansuchen (73 AWS, 12 ÖHT) wurden abgelehnt. 383 Unternehmen (368 AWS, 15 ÖHT) haben Investitionen von 2,25 Mrd. Euro realisiert. Die Unternehmen wurden mit 54,765 Mio. Euro entlastet.

Die ursprünglichen Ziele waren infolge der Reduzierung der Fördervolumina grundsätzlich nicht mehr erreichbar. Dennoch sind die geplanten, positiven Auswirkungen festzustellen:
-) Die im Rahmen der IZP KMU und IZP GU geförderten 2.220 Unternehmen haben in den Jahren 2017 bis 2020 mehr investiert als den Jahren 2014 bis 2016, der Investitionszuwachs betrug 2,080 Mrd. Euro.
-) Die geförderten Unternehmen wurden mit einem Betrag von 130 Mio. Euro entlastet. Dadurch wurden sie in die Lage versetzt, neue Investitionsvorhaben in Angriff zu nehmen, für die Zukunft geplante Investitionen vorzuziehen bzw. größere Investitionsprojekte, als ursprünglich geplant, zu realisieren.
-) Durch die finanzielle Entlastung konnten Unternehmen alternative, zukunftsweisende Vorhaben realisieren.
-) Die geförderten Unternehmen bestätigen die Aussage, dass Unternehmen, die investieren, resilient sind. Die Unternehmen bestanden drei Jahre nach Förderungsgewährung.

Beim BB wurde ein Budgetvolumen von 983,717 Mio. Euro für die Genehmigung aller bis zum 31. Jänner 2018 eingelangten Anträge zur Verfügung gestellt.
-) Der BB wurde 12.620 Unternehmen genehmigt.
-) Die Unternehmen wurden durch die Entlastung in die Lage versetzt, ihre unsicheren Beschäftigungspläne abgesichert umzusetzen.
-) 43.676 Arbeitsplätze wurden geschaffen. Sie konnten mit Bildungsabgänger/innen, mit ehemals arbeitslos gemeldeten Personen und Jobwechsler/innen besetzt werden.
-) Der BB hat somit maßgeblich zur Entlastung des Arbeitsmarktes beigetragen.

Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse kann der Erfolg der Förderungsmaßnahmen in Relation zu den schlussendlich zur Verfügung gestellten Budgetmitteln eindeutig als „überplanmäßig eingetreten“ gesehen werden. Wegen der Redimensionierung bzw. dem Stopp der Förderungsmaßnahmen konnten die ursprünglich gesetzten Ziele allerdings natürlich nicht in der ursprünglich geplanten Höhe erreicht werden, weswegen der Zielerreichungsgrad als „überwiegend eingetreten“ bewertet wird.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen