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Vorhaben

Bündelung: Sportligen COVID-19 Fonds Jahre 2020-2022

Bündelung: Sportligen COVID-19-Fonds Jahre 2020-2022

2023
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020

Nettoergebnis in Tsd. €: -71.210

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Problemdefinition

Aufgrund der COVID-19-Krise und den damit verbundenen behördlichen Restriktionen entstehen den sportlich tätigen Mitgliedern österreichweiter Ligen der olympischen Mannschaftssportarten [1. Admiral Fußball Bundesliga, 2. Admiral Fußball Bundesliga, 1. bet-at-home ICE Hockey League, 2. Alps Hockey League (Eishockey), 1. HLA – Handball Ligen Austria – Meisterliga, 1. DenizBank AG Volley League Men, 1. Österreichische bet-at-home Basketball Superliga, 1. Österreichische Hockey Liga (Männer)] Einnahmenausfälle, welche die Aufrechterhaltung und Fortführung ihrer sportlichen Tätigkeit gefährden. Diesbezüglich ist vor allem der Rückgang/Entgang von Spieltageinnahmen zu nennen.

Für die Phasen 1-6 des Sportligen COVID-19-Fonds wurden die nachstehende Anzahl an Förderanträgen seitens der antragsberechtigten Ligen für ihre sportlich tätigen Mitglieder gestellt und folgende Auszahlungen von der Abwicklungsstelle Bundes-Sport GmbH an die antragsberechtigten Ligen geleistet:

Phase 1 (10.03.2020-30.06.2020): acht Ligen für insgesamt 28 sportlich tätige Mitglieder
Phase 2 (01.07.2020-30.09.2020): sieben Ligen für insgesamt 45 sportlich tätige Mitglieder
Phase 3 (01.10.2020-31.12.2020): sieben Ligen für insgesamt 51 sportlich tätige Mitglieder
Phase 4 (01.01.2021-31.03.2021): sieben Ligen für insgesamt 50 sportlich tätigte Mitglieder
Phase 5 (01.04.2021-30.06.2021): sieben Ligen für insgesamt 48 sportlich tätige Mitglieder
Phase 6 (01.10.2021-31.12.2021): sieben Ligen für insgesamt 41 sportlich tätige Mitglieder

Phase 1: € 4.359.738,44
Phase 2: € 7.735.005,04
Phase 3: € 14.129.746,01
Phase 4: € 17.093.963,43
Phase 5: € 12.499.299,41
Phase 6: € 9.539.683,21

Die infolge der vertieften Kontrolle der BSG entstandenen Rückforderungen aus den Phasen 1 und 2 belaufen sich auf 191.291,70 €.

Ein Bedarf zur Erweiterung des Förderprogramms Sportligen COVID-19-Fonds um eine Phase 7 (01.01.2022-31.03.2022) erscheint durch die Anzahl der Förderanträge und den ausbezahlten Fördermitteln in den Phasen 1-6 in Verbindung mit den im Zeitraum der Phase 7 bestehenden COVID-19-Restriktionen und die damit verbundenen weiteren Einnahmenverluste plausibel.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Aufrechterhaltung der bestehenden Struktur im professionellen und halbprofessionellen Hochleistungssport der olympischen Mannschaftssportarten

Beschreibung des Ziels

Mit dem vorliegenden Förderprogramm soll sichergestellt werden, dass die bestehende Struktur im professionellen und halbprofessionellen Hochleistungssport der olympischen Mannschaftssportarten aufrechterhalten wird. Ziel dieser Förderung ist, die durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und die durch diesen hervorgerufene COVID-19 Erkrankung entstandenen Einnahmenausfälle bei den sportlich tätigen Mitgliedern der antragberechtigten Ligen durch Zuschüsse zu mildern, damit diese in die Lage versetzt werden, ihre durch Gesetz, Satzung, Gesellschaftsvertrag oder sonstige Rechtsgrundlage festgelegten (statutengemäßen) Aufgaben weiter zu erbringen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Fortbestand der antragsberechtigten Ligen und Aufrechterhaltung der sportlichen Tätigkeit bei den Fördermittelempfängern [Anzahl]

Istwert

100

Anzahl

Zielzustand

91

Anzahl

Datenquelle: Website Österreichische Fußball-Bundesliga; Website 2. Liga; Website 1. ICE Hockey League; Website Alps Hockey League; Website 1. HLA - Handball Ligen Austria - Meisterliga; Website 1. Austrian Volley League Men; Website 1. Österreichische Basketball Superliga; Website Hockey Austria

Beitrag zur Sicherstellung der Liquidität der sportlich tätigen Mitglieder der antragsberechtigten Ligen [%]

Istwert

79,59

%

Zielzustand

85,00

%

Datenquelle: Bundes-Sport GmbH, Förderendbericht Sportligen COVID-19-Fonds


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Zeitnahe Auszahlung von gewährten Förderungen an die antragberechtigten Ligen für Zuschüsse zur Abgeltung von Nettoeinnahmenausfällen bei ihren sportlich tätigen Mitgliedern

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die von den antragberechtigten Ligen für ihre sportlich tätigen Mitglieder für die jeweilige Phase des Förderprogrammes Sportligen COVID-19-Fonds im Nachhinein eingebrachten Förderansuchen sind von der Abwicklungsstelle Bundes-Sport GmbH zunächst auf Basis der Angaben des Förderwerbers in Hinblick auf die sachliche Begründung, die Plausibilität und Nachvollziehbarkeit zu prüfen. Eine Gewährung von Förderungen an die antragberechtigten Ligen für Zuschüsse zur Abgeltung von Nettoeinnahmenausfällen bei ihren sportlich tätigen Mitgliedern setzt die Einhaltung der vertraglichen Grundlagen und entsprechenden Förderprogramme voraus.
Die Zielerreichung wird durch die vorstehend angeführte Maßnahme, welche zur Förderung der Liquidität bei den sportlich tätigen Mitgliedern beitragen soll, begünstigt. Die erforderlichen Leistungen der Verwaltung betreffen ebenso die rechtzeitige Bereitstellung der Fördermittel an die Abwicklungsstelle und die zeitnahe Abwicklung der Auszahlungen an die antragberechtigen Ligen durch die Bundes-Sport GmbH nach Abschluss der jeweiligen Fördervereinbarungen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2020 - 2023
2020
2021
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-71.210

Tsd. Euro

Plan

-72.166

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

71.210

Tsd. Euro

Plan

72.166

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

71.210

Tsd. Euro

Plan

72.166

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-35.000

Tsd. Euro

Plan

-35.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

35.000

Tsd. Euro

Plan

35.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

35.000

Tsd. Euro

Plan

35.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-20.626

Tsd. Euro

Plan

-20.626

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

20.626

Tsd. Euro

Plan

20.626

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

20.626

Tsd. Euro

Plan

20.626

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-15.905

Tsd. Euro

Plan

-16.540

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

15.905

Tsd. Euro

Plan

16.540

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

15.905

Tsd. Euro

Plan

16.540

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die in den Jahren 2020 bis 2022 dargestellten IST-Werte in der Höhe von insgesamt 71.531.446,94 € ergeben sich aus den in diesen Jahren an die Bundes-Sport GmbH insgesamt geleisteten Transferaufwendungen für die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Abwicklung des Sportligen COVID-19-Fonds. Der im Jahr 2024 dargestellte negative IST-Wert in der Höhe von 321.280,45 € betrifft Rückforderungen aus Förderkontrollen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Die Auswirkungen für „Unternehmen“ entsprechend dieser Darstellung betreffen Zuschüsse zur Abgeltung von Nettoeinnahmenausfällen in den einzelnen Phasen des Sportligen COVID-19-Fonds, welche an Kapitalgesellschaften der sportlich tätigen Mitglieder erfolgten. Die Intensität der Auswirkungen der Maßnahmen auf die zahlenmäßige Erlösstruktur von „Unternehmen“ wird durch die Höhe der Zuschüsse bestimmt. Die im gegenständlichen Fall in Form von Zuschüssen erfolgte Gesamtentlastung für „Unternehmen“ beträgt 64.653.564,86 €.

Gesamtbeurteilung

Mit Veröffentlichung des Förderprogrammes hat die Bundes-Sport GmbH (BSG) begonnen, die Vorgaben des Förderprogrammes in das Online-Fördermanagementsystem überzuführen. Innerhalb kürzester Zeit konnte gemeinsam mit einem Software-Partner der BSG eine Online-Eingabeplattform für die Antragstellung entwickelt werden. Alle antragsberechtigten Ligen wurden in drei Gruppen zu Work-Shops eingeladen, in denen das gegenständliche Förderprogramm präsentiert und Fragen beantwortet wurden. Ebenso wurden alle in den Work-Shops gestellten Fragen sowie alle im Laufe der Antragstellung auftretenden Fragen von den BSG gesammelt und gemeinsam mit den Antworten als FAQs, u.a. zur Interpretation des Förderprogrammes, im Online-Fördermanagementsystem veröffentlicht. Von den geförderten Sportligen gab es durchwegs sehr positives Feedback an die Bundes-Sport GmbH zur Abwicklung des „Sportligen COVID-19-Fonds“.

Nach vollständiger Abwicklung des Förderprogrammes kann die Erreichung der im Förderprogramm definierten Zielsetzung – die durch die COVID-19-Krise entstandenen Einnahmenausfälle bei den sportlich tätigen Mitgliedern der antragsberechtigten Ligen durch Zuschüsse zu mildern, damit diese in die Lage versetzt werden, ihre durch Gesetz, Satzung, Gesellschaftsvertrag oder sonstige Rechtsgrundlage festgelegten (statutengemäßen) Aufgaben weiter zu erbringen – bestätigt werden.

Durch die ausbezahlten Zuschüsse konnte ein wesentlicher Beitrag zur Sicherstellung der Liquidität der sportlich tätigen Mitglieder der antragsberechtigten Ligen und somit zum Fortbestand der geförderten Sportligen und deren teilnehmenden Vereinen über die COVID-19-Krise hinaus geleistet werden.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.