Vorhaben
Bündelung: Sportligen COVID-19 Fonds Jahre 2020-2022
Bündelung: Sportligen COVID-19-Fonds Jahre 2020-2022
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2020
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020
Nettoergebnis in Tsd. €: -71.210
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Aufrechterhaltung der bestehenden Struktur im professionellen und halbprofessionellen Hochleistungssport der olympischen Mannschaftssportarten
Beschreibung des Ziels
Mit dem vorliegenden Förderprogramm soll sichergestellt werden, dass die bestehende Struktur im professionellen und halbprofessionellen Hochleistungssport der olympischen Mannschaftssportarten aufrechterhalten wird. Ziel dieser Förderung ist, die durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und die durch diesen hervorgerufene COVID-19 Erkrankung entstandenen Einnahmenausfälle bei den sportlich tätigen Mitgliedern der antragberechtigten Ligen durch Zuschüsse zu mildern, damit diese in die Lage versetzt werden, ihre durch Gesetz, Satzung, Gesellschaftsvertrag oder sonstige Rechtsgrundlage festgelegten (statutengemäßen) Aufgaben weiter zu erbringen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Fortbestand der antragsberechtigten Ligen und Aufrechterhaltung der sportlichen Tätigkeit bei den Fördermittelempfängern [Anzahl]
Istwert
100Anzahl
Zielzustand
91Anzahl
Datenquelle: Website Österreichische Fußball-Bundesliga; Website 2. Liga; Website 1. ICE Hockey League; Website Alps Hockey League; Website 1. HLA - Handball Ligen Austria - Meisterliga; Website 1. Austrian Volley League Men; Website 1. Österreichische Basketball Superliga; Website Hockey Austria
Beitrag zur Sicherstellung der Liquidität der sportlich tätigen Mitglieder der antragsberechtigten Ligen [%]
Istwert
79,59%
Zielzustand
85,00%
Datenquelle: Bundes-Sport GmbH, Förderendbericht Sportligen COVID-19-Fonds
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Zeitnahe Auszahlung von gewährten Förderungen an die antragberechtigten Ligen für Zuschüsse zur Abgeltung von Nettoeinnahmenausfällen bei ihren sportlich tätigen Mitgliedern
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die von den antragberechtigten Ligen für ihre sportlich tätigen Mitglieder für die jeweilige Phase des Förderprogrammes Sportligen COVID-19-Fonds im Nachhinein eingebrachten Förderansuchen sind von der Abwicklungsstelle Bundes-Sport GmbH zunächst auf Basis der Angaben des Förderwerbers in Hinblick auf die sachliche Begründung, die Plausibilität und Nachvollziehbarkeit zu prüfen. Eine Gewährung von Förderungen an die antragberechtigten Ligen für Zuschüsse zur Abgeltung von Nettoeinnahmenausfällen bei ihren sportlich tätigen Mitgliedern setzt die Einhaltung der vertraglichen Grundlagen und entsprechenden Förderprogramme voraus.
Die Zielerreichung wird durch die vorstehend angeführte Maßnahme, welche zur Förderung der Liquidität bei den sportlich tätigen Mitgliedern beitragen soll, begünstigt. Die erforderlichen Leistungen der Verwaltung betreffen ebenso die rechtzeitige Bereitstellung der Fördermittel an die Abwicklungsstelle und die zeitnahe Abwicklung der Auszahlungen an die antragberechtigen Ligen durch die Bundes-Sport GmbH nach Abschluss der jeweiligen Fördervereinbarungen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die in den Jahren 2020 bis 2022 dargestellten IST-Werte in der Höhe von insgesamt 71.531.446,94 € ergeben sich aus den in diesen Jahren an die Bundes-Sport GmbH insgesamt geleisteten Transferaufwendungen für die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Abwicklung des Sportligen COVID-19-Fonds. Der im Jahr 2024 dargestellte negative IST-Wert in der Höhe von 321.280,45 € betrifft Rückforderungen aus Förderkontrollen.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Die Auswirkungen für „Unternehmen“ entsprechend dieser Darstellung betreffen Zuschüsse zur Abgeltung von Nettoeinnahmenausfällen in den einzelnen Phasen des Sportligen COVID-19-Fonds, welche an Kapitalgesellschaften der sportlich tätigen Mitglieder erfolgten. Die Intensität der Auswirkungen der Maßnahmen auf die zahlenmäßige Erlösstruktur von „Unternehmen“ wird durch die Höhe der Zuschüsse bestimmt. Die im gegenständlichen Fall in Form von Zuschüssen erfolgte Gesamtentlastung für „Unternehmen“ beträgt 64.653.564,86 €.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.