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Vorhaben

Bündelung: COMET 2018-2021

2023
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018

Nettoergebnis in Tsd. €: -123.898

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Ausgangslage:
Seit Ende der 1990-er Jahre wird in zahlreichen ökonomischen Untersuchungen auf die ungenügende Kooperation zwischen Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft hingewiesen. Ein hohes wissenschaftliches Potential steht einer relativ geringen Anwendung und Verwertung durch Unternehmen gegenüber. Ein signifikantes Zeichen für eine mangelnde Verwertung der Forschungsergebnisse ist auch die geringe Anzahl an Ausgründungen aus dem akademischen Bereich. Dies hat sich bis dato verbessert, es gibt jedoch nach wie vor Handlungsbedarf.

In den letzten Jahren konnte die Basis für eine grundlegende Veränderung der Kooperationskultur zwischen akademischer Forschung und Wirtschaft bei der gemeinsamen Wissensgenerierung und Wissensnutzung gelegt werden.
Es wird eine weitere Vertiefung der Kommunikation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft angestrebt, die beiden Seiten neue Perspektiven eröffnet.

Bündelung 2019:
Als Hochlohnland kann Österreich seine Wettbewerbsfähigkeit und Standortqualität nur in dem Maß sichern und ausbauen, in dem die Transformation in eine wissensbasierte Wirtschaft gelingt. Dies setzt voraus, dass sich der Transfer von der Wissenschaft in die Wirtschaft stetig intensiviert: Das neu geschaffene Wissen muss rascher zu seiner Verwertung finden. Voraussetzung dafür sind gesteigerte Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in den Unternehmen auf Basis der neuesten Erkenntnisse der Wissenschaft.

In der EU liegt Österreich zusammen mit Finnland an der Spitze bezüglich des Anteils der Unternehmen, die mit Universitäten kooperieren. Die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ist damit im internationalen Vergleich sehr gut ausgeprägt. Unternehmen, die mit Universitäten kooperieren, entwickeln häufiger technologisch „radikalere“ Innovationen als Unternehmen, die für ihre Innovationen nicht mit Universitäten kooperieren. Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft können damit eine wichtige Rolle bei den Bemühungen Österreichs spielen, in den Kreis der führenden Innovationsländer aufzusteigen.

In diesem Bereich fanden in den letzten Jahren intensive Bemühungen statt, die in den nächsten Jahren fortgesetzt werden sollen.
Während der letzten WFA-Periode durchgeführte externe Evaluierungen von COMET und anderen relevanten Programmen bestätigen die positive Wirkung dieser Förderprogramme. Laut Europäischer Innovationserhebung (CIS 2016) gab es in den Jahren 2014-2016 in Österreich 4.062 Unternehmen mit Innovationskooperationen, davon haben 46,2 % mit Universitäten oder Fachhochschulen und 25,4 % mit sonstigen öffentlichen Forschungseinrichtungen kooperiert.

Bündelung 2020 und 2021:
In der EU liegt Österreich zusammen mit Finnland an der Spitze bezüglich des Anteils der Unternehmen, die mit Universitäten kooperieren. Die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ist damit im internationalen Vergleich sehr gut ausgeprägt. Unternehmen, die mit Universitäten kooperieren, entwickeln häufiger technologisch „radikalere“ Innovationen als Unternehmen, die für ihre Innovationen nicht mit Universitäten kooperieren. Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft können damit eine wichtige Rolle bei den Bemühungen Österreichs spielen, in den Kreis der führenden Innovationsländer aufzusteigen.

In diesem Bereich fanden in den letzten Jahren intensive Bemühungen statt, die in den nächsten Jahren fortgesetzt werden sollen.
Die während der letzten WFA-Periode durchgeführte externe Evaluierung von COMET bestätigt die positive Wirkung des Förderprogramms. Laut Europäischer Innovationserhebung (CIS 2018) gab es in den Jahren 2016-2018 in Österreich 3.218 Unternehmen mit Innovationskooperationen, davon haben 60,8 % mit Universitäten oder Fachhochschulen und 26,0 % mit sonstigen öffentlichen Forschungseinrichtungen kooperiert. Und bei der Anzahl der öffentlich-privater Ko-Publikationen lag Österreich im European Innovation Scoreboard 2020 auf Rang 3.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

-) Die bis 2020 zu verwirklichende FTI-Strategie des Bundes („Der Weg zum Innovation Leader“) aus 2011 sieht in Kapitel 4 (Wissen verwerten, Wertschöpfung steigern) explizit die Forcierung der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft vor.
-) Die aktuelle FTI-Strategie 2030 und der darauf aufbauende FTI-Pakt 2021-2023 sehen unter dem Handlungsfeld „Die angewandte Forschung und ihre Wirkung auf Wirtschaft und Gesellschaft unterstützen“ weiterhin die Stärkung der Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft vor.
-) Das Regierungsprogramm 2020-2024 sieht im Kapitel „Wissenschaft und Forschung“ eine Weiterführung des COMET-Programms vor (S. 310).
-) Die OECD-Reviews of Innovation Policy: Austria 2018 empfiehlt eine (weitere) Stärkung der Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft. (ua. Table A.1., Seite 49: „Opportunities: the development of new industriy -science linkages“).
-) Dieses Vorhaben leistet einen Beitrag zum SDG-Unterziel 9.5. „Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen“.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Festigung und Weiterentwicklung der Forschungskooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil der Unternehmen als Partner in COMET [%]

Istwert

57

%

Zielzustand

59

%

Datenquelle: FFG Jahresberichte 2018-2021

Patentanmeldungen aus Kompetenzzentren (2018) [%]

Istwert

61,0

%

Zielzustand

48,0

%

Datenquelle: FFG Berichtswesen

Patentanmeldungen aus Kompetenzzentren (2019) [%]

Istwert

61,0

%

Zielzustand

50,0

%

Datenquelle: FFG Berichtswesen

Patentanmeldungen aus Kompetenzzentren (2020-2021) [%]

Istwert

61,0

%

Zielzustand

50,0

%

Datenquelle: FFG Berichtswesen

Wissenschaftliches Personal in COMET-Zentren [VZÄ]

Istwert

1.494

VZÄ

Zielzustand

1.200

VZÄ

Datenquelle: FFG Berichtswesen


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Förderung von COMET-Zentren (bisher: K2- und K1-Zentren) Jahr 2018

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

FFG-Instrument C8 Z „Kompetenzzentrum“, siehe auch www.ffg.at/instrumente

Ein Kompetenzzentrum ist eine Forschungsplattform in der Unternehmen und Wissenschaftspartner (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen) Forschungskapazitäten bündeln und aufbauen. Die inhaltliche Ausrichtung erfolgt entlang eines gemeinsam definierten Forschungsprogramms und orientiert sich an den Standards internationaler Spitzenforschung.

Mit dem Ausführungsvertrag 2018 wird eine 4. und letzte Ausschreibung von COMET-Zentren (K2) finanziert. Zielgruppe sind auslaufende K2-Zentren der 2. Ausschreibung sowie K1-Zentren und neue Konsortien.
Weiters werden mit dem AV 2018 die Mittel für eine Weiterführung (2. Förderungsperiode lt. Programmdokument) der K1-Zentren der 3. Ausschreibung bereitgestellt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Förderung von COMET-Zentren (K1) Jahr 2019

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

FFG-Instrument C8 Z „Kompetenzzentrum“, siehe auch www.ffg.at/instrumente

Ein Kompetenzzentrum ist eine Forschungsplattform, in der Unternehmen und Wissenschaftspartner (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen) Forschungskapazitäten bündeln und aufbauen. Die inhaltliche Ausrichtung erfolgt entlang eines gemeinsam definierten Forschungsprogramms und orientiert sich an den Standards internationaler Spitzenforschung.

Mit dem Ausführungsvertrag 2019 werden Mittel für eine Weiterführung (2. Förderungsperiode lt. Programmdokument) der K1-Zentren der 4. Ausschreibung bereitgestellt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Förderung von COMET-Zentren (K2) Jahr 2020

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

FFG-Instrument C8 Z „Kompetenzzentrum“, siehe auch www.ffg.at/instrumente

Ein Kompetenzzentrum ist eine Forschungsplattform, in der Unternehmen und Wissenschaftspartner (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen) Forschungskapazitäten bündeln und aufbauen. Die inhaltliche Ausrichtung erfolgt entlang eines gemeinsam definierten Forschungsprogramms und orientiert sich an den Standards internationaler Spitzenforschung.

Mit dem Ausführungsvertrag 2020 werden Mittel für eine Weiterführung (2. Förderungsperiode lt. Programmdokument) der K2-Zentren der 3. Ausschreibung bereitgestellt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Förderung von COMET-Zentren (K1) Jahr 2021

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

FFG-Instrument C8 Z „Kompetenzzentrum“, siehe auch www.ffg.at/instrumente

Ein Kompetenzzentrum ist eine Forschungsplattform, in der Unternehmen und Wissenschaftspartner (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen) Forschungskapazitäten bündeln und aufbauen. Die inhaltliche Ausrichtung erfolgt entlang eines gemeinsam definierten Forschungsprogramms und orientiert sich an den Standards internationaler Spitzenforschung.

Mit der FFG Gesamtbeauftragung 2021 werden Mittel für eine Weiterführung (2. Förderungsperiode lt. Programmdokument) von drei K1-Zentren der 5. Ausschreibung sowie für eine Neuausschreibung (6. Call) von acht COMET-Zentren (K1) bereitgestellt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Förderung von COMET-Modulen (Ausführungsvertrag 2018)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

FFG-Instrument C8 Z „Kompetenzzentrum“, siehe auch www.ffg.at/instrumente

Ein Kompetenzzentrum ist eine Forschungsplattform in der Unternehmen und Wissenschaftspartner (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen) Forschungskapazitäten bündeln und aufbauen. Die inhaltliche Ausrichtung erfolgt entlang eines gemeinsam definierten Forschungsprogramms und orientiert sich an den Standards internationaler Spitzenforschung. Die Programmlinie „COMET-Module“ ermöglicht bestehenden COMET-Zentren die Erschließung neuer Forschungsbereiche und den Aufbau neuer Stärkefelder. COMET-Module sind als thematisch abgegrenzte Forschungsbereiche zu verstehen, in welchen durch exzellente Forschung auf höchstem Niveau neue Themenfelder erschlossen werden, welche deutlich über den bisherigen Stand der Technik hinaus reichen („way beyond state-of-the-art“). Dadurch soll Forschung mit besonders hohem Risiko ermöglicht werden.

Mit dem Ausführungsvertrag 2018 wird eine 1. Ausschreibung von COMET-Modulen finanziert. Zielgruppe sind bestehende K1-Zentren.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Förderung von COMET-Modulen (Ausführungsvertrag 2020)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

FFG-Instrument C8 M „Modul“, siehe auch www.ffg.at/instrumente

Die Programmlinie „COMET – Module“ ermöglicht bestehenden COMET-Zentren die Erschließung neuer Forschungsbereiche und den Aufbau neuer Stärkefelder. COMET-Module sind als thematisch abgegrenzte Forschungsbereiche zu verstehen, in welchen durch exzellente Forschung auf höchstem Niveau neue Themenfelder erschlossen werden, welche deutlich über den bisherigen Stand der Technik hinaus reichen („way beyond state-of-the-art“). Dadurch soll Forschung mit besonders hohem Risiko ermöglicht werden.
Mit dem Ausführungsvertrag 2020 wird eine 2. Ausschreibung von COMET-Modulen finanziert.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Förderung von COMET-Projekten (Ausführungsvertrag 2019)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

FFG-Instrument C8 P „Plattform“, siehe auch www.ffg.at/instrumente

Die COMET-Projekte sind eine Forschungsplattform, in der Unternehmen und Wissenschaftspartner (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen) Forschungskapazitäten bündeln und aufbauen. Die inhaltliche Ausrichtung erfolgt entlang eines gemeinsam definierten Forschungsprogramms und orientiert sich an den Standards internationaler Spitzenforschung.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2018 - 2022
2018
2019
2020
2021
2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-123.898

Tsd. Euro

Plan

-120.818

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

2.667

Tsd. Euro

Plan

5.918

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

121.231

Tsd. Euro

Plan

114.900

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

123.898

Tsd. Euro

Plan

120.818

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-85

Tsd. Euro

Plan

-10

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

85

Tsd. Euro

Plan

10

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

85

Tsd. Euro

Plan

10

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-13.299

Tsd. Euro

Plan

-12.600

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

341

Tsd. Euro

Plan

600

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

12.958

Tsd. Euro

Plan

12.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

13.299

Tsd. Euro

Plan

12.600

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-31.554

Tsd. Euro

Plan

-30.760

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

571

Tsd. Euro

Plan

1.510

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

30.983

Tsd. Euro

Plan

29.250

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

31.554

Tsd. Euro

Plan

30.760

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-33.814

Tsd. Euro

Plan

-36.760

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

745

Tsd. Euro

Plan

1.810

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

33.069

Tsd. Euro

Plan

34.950

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

33.814

Tsd. Euro

Plan

36.760

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-45.146

Tsd. Euro

Plan

-40.688

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

925

Tsd. Euro

Plan

1.988

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

44.221

Tsd. Euro

Plan

38.700

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

45.146

Tsd. Euro

Plan

40.688

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Der Transferaufwand (Fördermittel) ist grundsätzlich wie erwartet eingetreten, geringfügige Änderungen ergeben sich auf Grund des Projektfortschritts in den einzelnen geförderten Projekten, wobei Auszahlungen teilweise noch bis ins Jahr 2027 erfolgen können.
Die verrechneten Abwicklungskosten (Werkleistungen) lagen deutlich unter der vereinbarten Obergrenze von max. 5 % der Fördermittel.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen Verwaltungskosten für Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Die finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen bemessen sich direkt an der Höhe der vergebenen Förderungen.
In den WFAs 2018-2021 wurde ein Betrag von insgesamt 208,2 Mio. Euro abgeschätzt (Förderzusagen im Zeitraum 2018-2021; Auszahlungen erfolgen entsprechend der Projektlaufzeiten bis 2027).
Die auf Grund der in den Jahren 2018-2021 erfolgten Förderzusagen tatsächlich eingetretene Entlastung beträgt 195,0 Mio. Euro.

Verwaltungskosten für Unternehmen

Die Höhe der Verwaltungskosten für Unternehmen wurde anhand von Erfahrungswerten abgeschätzt. Die Kosten entstehen, wenn sich Unternehmen freiwillig dazu entscheiden einen Antrag zu stellen. Die Verwaltungskosten sind auf Grund der Vielzahl an Unternehmen und wissenschaftlichen Partnern, die an COMET-Zentren und COMET-Projekten beteiligt sind, sehr schwer abzuschätzen und werden auch seitens der Konsortien nicht offengelegt.

Gesamtbeurteilung

Im Hinblick auf die Ergebnisse der letzten externen Evaluierung (Juni 2021; Link siehe unten) wird die Wirkung des COMET-Programms äußerst positiv bewertet. COMET ist demnach ein sehr erfolgreiches Programm: Die Wirtschaft wird durch Transfer von relevantem Wissen gestärkt, was sich insbesondere über die Anmeldung internationaler Patente zeigt. Außerdem gaben die Unternehmen in der Evaluierung an, dass es durch COMET zu Produkt-, Dienstleistungs- und Prozessinnovationen kommt. COMET stärkt die Wissenschaft vor allem dadurch, indem es Forschenden Zugang zu kooperativen Forschungsprojekten ermöglicht – das ist zumindest die Hauptmotivation der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Aus dem COMET-Programm gehen jährlich knapp 2.200 Publikationen hervor. Diese sind aus Sicht der Förderungsnehmer der wichtigste Output des Programms, besonders jene Publikationen, die zusammen mit Unternehmenspartnern verfasst werden. Die wissenschaftlichen Partnerorganisationen sehen den Nutzen einerseits in der Erhöhung der eigenen Sichtbarkeit – national, aber auch international – und andererseits in der Erhöhung der Kooperationsintensität.
Für die Wirkungsmessung werden in den gebündelten WFAs 2018 bis 2021 drei Kennzahlen herangezogen: Anteil der Unternehmen als Partner in COMET, durchschnittliche Patentanmeldungen aus COMET-Zentren sowie wissenschaftliches Personal in COMET-Zentren. Da für die Kennzahl „Patentanmeldungen“ in den einzelnen WFAs unterschiedliche (nämlich ansteigende) Zielwerte definiert wurden, ist diese Kennzahl in der Bündelung 3-mal enthalten. die Zielerreichung ist jeweils „überplanmäßig“. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Kennzahlen „Patentanmeldungen aus COMET-Zentren“ und „wissenschaftliches Personal in COMET-Zentren“ überplanmäßig erreicht wurden. Die Anzahl der Patentanmeldungen liegt zudem auch 18% über dem Wert der letzten WFA-Evaluierung 2013-2017, das wissenschaftliche Personal war damals keine Kennzahl. Der Anteil der Unternehmen als Partner in COMET weicht nur geringfügig vom Zielwert ab und wurde daher „zur Gänze“ erreicht. Die Förderzusagen wurden im geplanten Ausmaß umgesetzt und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen sind im wesentlichen plangemäß eingetreten. Die Zielerreichung wird daher in Summe mit „überplanmäßig erreicht“ bewertet.
Das COMET-Programm hat sich in den vergangenen Jahren als das wichtigste Programm zur Förderung der Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft in Österreich etabliert, gilt auch international als Best Practice und wird daher auch im Rahmen der FFG-Finanzierungsvereinbarung 2024-2026 weitergeführt.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen