Vorhaben
Garantieübernahmen der Austria Wirtschaftsservice GmbH nach § 1 und § 11 Garantiegesetz 1977 – aws-Garantierichtlinie 2019
Garantieübernahmen der Austria Wirtschaftsservice GmbH nach § 1 und § 11 Garantiegesetz 1977 – aws-Garantierichtlinie 2019
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2019
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019
Nettoergebnis in Tsd. €: -8.277
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verbesserter Finanzierungszugang für Unternehmen
Beschreibung des Ziels
Ziel ist die Finanzierung und Förderung von volkswirtschaftlich wünschenswerten unternehmerischen Investitions- und Wachstumsprojekten zu erleichtern oder zu ermöglichen.
Messbar gemacht wird dieses Ziel durch die Anzahl der übernommenen Garantien und das dazugehörige Obligo, da dies direkt die Bereitschaft der Unternehmen zu Durchführung von Investitions- und Wachstumsprojekten widerspiegelt.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Durchschnittliche Anzahl der Garantieübernahmen [Anzahl]
Istwert
88,0Anzahl
Zielzustand
117,0Anzahl
Datenquelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH
Durchschnittliches übernommenes Obligo [Mio. €]
Istwert
191,2Mio. €
Zielzustand
208,5Mio. €
Datenquelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH
Ziel 2: Erhöhte Fähigkeit von Unternehmen zur Durchführung von Wachstumsprojekten und von Projekten in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Umweltschutz und Energieeffizienz
Beschreibung des Ziels
Ziel ist die Fähigkeit von Unternehmen zur Durchführung von Wachstumsprojekten und von Projekten zur Überleitung von Ergebnissen wissenschaftlich-technischer Forschung in vermarktbare Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu stärken sowie die Schaffung von Anreizen für Unternehmen zur verstärkten Durchführung allgemeiner Umweltschutz- sowie Energieeffizienzmaßnahmen.
Messbar gemacht wird dieses Ziel durch die Höhe des Projektvolumens der übernommenen Garantien, die direkt daran geknüpfte Einschätzung der dadurch geschaffenen Arbeitsplätze und den sich aus den Projektübernahmen ergebenden Förderbarwert. Aufgrund einiger im langjährigen Verlauf untypisch großer Projekte im Jahr 2018 wird für die Zieldefinition das Jahr 2018 ausgeklammert.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Durchschnittliches Projektvolumen [Mio. €]
Istwert
527,6Mio. €
Zielzustand
356,6Mio. €
Datenquelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH
Durchschnittlich geschaffene Arbeitsplätze [Anzahl]
Istwert
1.059Anzahl
Zielzustand
570Anzahl
Datenquelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH
Durchschnittlicher Förderbarwert [Mio. €]
Istwert
11,83Mio. €
Zielzustand
9,44Mio. €
Datenquelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH
Ziel 3: Erhöhte Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft durch Unterstützung von Beteiligungsvorhaben im Ausland durch österreichische Unternehmen
Beschreibung des Ziels
Ziel ist die Finanzierung und Förderung von volkswirtschaftlich wünschenswerten unternehmerischen Investitionsprojekten zu erleichtern oder zu ermöglichen.
Messbar gemacht wird dieses Ziel durch die Anzahl der übernommenen Garantien und das dazugehörige Obligo und Projektvolumen, da dies direkt die Bereitschaft der Unternehmen zu Investitionsprojekten widerspiegelt.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Durchschnittliche Anzahl der Garantieübernahmen für Auslandsgarantien im Garantiegesetz [Anzahl]
Istwert
4Anzahl
Zielzustand
13Anzahl
Datenquelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Inlandsgarantien gemäß § 1 Garantiegesetz iVm der aws-Garantierichtlinie 2019
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Garantiefähig ist die langfristige Finanzierung von Investitionen in den Schwerpunkten Wachstum und Beteiligungen, Forschung, Entwicklung und Innovation und Umweltschutz oder Energieeffizienz.
Die Richtlinie richtet sich an Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich.
Garantiefähig ist die langfristige Finanzierung von folgenden Schwerpunkten:
– Investitionen in Wachstum und Beteiligungen;
– Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation;
– Investitionen in Umweltschutz oder Energieeffizienz.
Förderungsart:
Garantie, wobei die Garantiequote bis zu 80 % der garantiefähigen Finanzierungsmittel beträgt.
Finanzierungsvolumen:
Die Obergrenze des garantierten Obligos darf pro Projekt den Betrag von EUR 25 Mio. nicht überschreiten. Pro Unternehmen gilt grundsätzlich die Obergrenze von EUR 40 Mio. an insgesamt aushaftendem aws-Obligo. Bei Garantien für Unternehmen, die Teil einer Gruppe verbundener Unternehmen sind, gilt ebenso die Obergrenze von EUR 40 Mio. an aushaftendem aws-Obligo für die gesamte Gruppe.
Von diesen Obergrenzen kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden. Hierfür ist erforderlich, dass:
– das Unternehmen eine gute Bonität aufweist,
– das Projekt einen deutlichen, positiven volkswirtschaftlichen Mehrwert bietet, und
– der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt.
Laufzeit:
Die maximale Garantielaufzeit beträgt 20 Jahre für Investitionsfinanzierungen bzw. maximal 5 Jahre bei Finanzierungen ohne aktivierungsfähige Aufwendungen (inklusive tilgungsfreier Zeiträume von maximal 3 Jahren).
Kosten:
Die Höhe des Garantieentgelts richtet sich nach der Risikoeinstufung, welches im Rahmen der Prüfung des jeweiligen Projektes durchgeführt wird. Das Garantieentgelt beträgt jedoch mindestens 0,3 % p.a. des laut Tilgungsplan der Garantievereinbarung garantierten Finanzierungsbetrags im Ausmaß der Garantiequote. Unter der Voraussetzung einer schadloshaltungsneutralen Kofinanzierung mit anderen Risikoträgern (z.B.: Rückgarantie durch den Europäischen Investitionsfonds EIF) kann das Mindestentgelt auch unterschritten werden. Details sind in den Konditionenblättern der aws angeführt.
Bei Ausstellung einer Kreditgarantiepromesse mit der Gültigkeitsdauer von 6 Monaten beträgt das einmalige Promessenentgelt 0,3 % p.a. des zugesagten Garantieobligos.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Auslandsgarantien gemäß § 11 Garantiegesetz iVm der aws-Garantierichtlinie 2019
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Garantiefähig sind Finanzierungen für ausländische Wachstumsprojekte von wirtschaftlich selbständigen, gewerblichen Unternehmen mit Sitz oder Betriebstätte im Inland sowie die Übernahme von Beteiligungen an bestehenden Unternehmen.
Für Beteiligungsprojekte im Ausland können nur dann Garantien übernommen werden, wenn ein bedeutender Teil der Wertschöpfung und der Arbeitsplätze in Österreich geschaffen oder gesichert wird. Diese Projekte haben einen bedeutenden volkswirtschaftlichen Mehrwert („sehr hohe volkswirtschaftliche Wirkung“) für den Wirtschaftsstandort Österreich aufzuweisen. Darüber hinaus müssen Beteiligungsprojekte im Ausland:
– den langfristigen, strategischen Zielen des garantiewerbenden Unternehmens entsprechen;
– positiv zur wirtschaftlichen Entwicklung des garantiewerbenden Unternehmens beitragen;
– plausibel und die Projektziele erreichbar sein;
– unter der federführenden Verantwortlichkeit, insbesondere im Hinblick auf die kommerzielle und technische Betreuung, des garantiewerbenden Unternehmens sein.
Nicht garantiefähig sind Projekte in Ländern, in denen eine Beteiligungsgarantie G4 aus Gründen des zu hohen Risikos nicht gewährt wird.
Kosten:
Die Garantienehmerin bzw. der Garantienehmer hat für die Dauer der vereinbarten Garantielaufzeit ein Garantieentgelt an die aws zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach der Risikoeinstufung, welche im Rahmen der Prüfung des jeweiligen Projektes durchgeführt wird. Bei Beteiligungsprojekten im Ausland ist eine Bewertung anhand des wirtschaftlichen und politischen Risikos des Ziellandes bzw. der Zielregion vorzunehmen. Hierbei sind aussagekräftige Länderrisikoeinstufungen, wie sie von der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder anerkannten Ratingagenturen (wie z.B. Moody’s, S&P) verwendet werden, heranzuziehen. Die begründete Risikobewertung hat bei der Errechnung des Garantieentgeltes entsprechende Berücksichtigung zu finden und ist zu dokumentieren.
Das Garantieentgelt beträgt mindestens 0,3 % p.a. des laut Tilgungsplan der Garantievereinbarung garantierten Finanzierungsbetrags im Ausmaß der Garantiequote. Unter der Voraussetzung einer schadloshaltungsneutralen Kofinanzierung mit anderen Risikoträgern (z.B. Rückgarantie durch den Europäischen Investitionsfonds) kann das Mindestentgelt auch unterschritten werden. Details sind in den Konditionenblättern der aws angeführt.
Bei Ausstellung einer Kreditgarantiepromesse mit der Gültigkeitsdauer von 6 Monaten beträgt das einmalige Promessenentgelt 0,3 % p.a. des zugesagten Garantieobligos.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
nicht erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Position „Werkleistungen“ stellt den Zuschuss des Bundes für den Abwicklungsaufwand (Personal– und Sachaufwand) für die Abwicklung der Inlands- und Internationalisierungsgarantien gemäß Garantiegesetz 1977, der nicht durch Bearbeitungs- und Abänderungsentgelte bzw. Garantieentgeltteile (d. i. bei beihilfenfreien Garantien die Verwaltungskostenkomponente) gedeckt ist, dar. Sowohl bei den Plan- als auch bei den Ist-Werten werden die aussagekräftigeren Daten des Finanzierungshaushaltes dargestellt. Für das Jahr 2019 beinhaltet der Planwert aufgrund des Inkrafttretens der Richtlinie per 1. Juli 2019 nur den Aufwand für das zweite Halbjahr 2019, weshalb auch beim Ist-Wert nur der halbe Jahreswert (2019: 2.142) dargestellt wird. Aufgrund von Kosteneinsparungen und der Verteilung der Fixkosten auf eine größere Zahl von Förderprogrammen (z. B. Abwicklung Investitionsprämie) ist der Abwicklungsaufwand über die Laufzeit der Richtlinie durchgängig geringer ausgefallen als geplant.
Die Position „Transferaufwand“ stellt die Beträge des Bundes zur Schadloshaltung gemäß Garantiegesetz 1977 für die Garantien der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) dar. Die budgetierten Werte beruhten auf aws-Annahmen der zu erwartenden Ausfälle und beinhalten vor allem Ausfälle aus Garantieübernahmen der Vergangenheit. Die Ist-Werte geben die nicht durch Garantieentgelte und Rückflüsse gedeckten Auszahlungen der aws aufgrund Garantieinanspruchnahmen wieder. Aufgrund insolvenzrechtlicher Maßnahmen während der COVID-19-Pandemie und der COVID-19-Unterstützungsmaßnahmen ist im Stammgeschäft eine geringere Zahl an garantierten Krediten ausgefallen, als zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA erwartet.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Durch das Vorhaben konnte für 277 Unternehmen der Zugang zu Finanzierungen erleichtert oder ermöglicht werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA war geplant, dass das Vorhaben über die Laufzeit 351 Unternehmen (117 Unternehmen p. a.) einen besseren Zugang zu Finanzmitteln ermöglicht. Über die Laufzeit der Richtlinie konnten durch aws Garantieübernahmen bei den Inlandsgarantien mit einem Garantieobligo von 573,52 Mio. Euro ein Projektvolumen von 1.582,65 Mio. Euro gehebelt werden. In Summe konnten dadurch Arbeitsplätze im Ausmaß von rund 3.178 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) geschaffen werden. Der Förderungsbarwert betrug über die Laufzeit der Richtlinie 35,48 Mio. Euro. Zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA war geplant, dass der Förderbarwert des Vorhabens über die Laufzeit 28,32 Mio. Euro (9,44 Mio. Euro p. a.) erreicht.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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