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Vorhaben

Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994

2023
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018

Nettoergebnis in Tsd. €: -374.000

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Im Vergleich zu einigen Nachbarstaaten, wie beispielsweise Deutschland, wendet Österreich mit 13% einen nahezu doppelt so hohen Steuersatz für Beherbergungs- und Campingumsätze im Bereich der Umsatzsteuer an.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Mit der Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Beherbergungs- und Campingumsätze wurde den Zielsetzungen des Regierungsprogrammes „Zusammen. Für unser Österreich.“ (2017-2022) entsprochen, die Tourismusbranche zu entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs als Tourismusstandort zu stärken.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Stärkung der Wettbewerbsposition des österreichischen Tourismus

Beschreibung des Ziels

Im Vergleich zu einigen Nachbarstaaten wie bspw. Deutschland wendet Österreich einen nahezu doppelt so hohen ermäßigten Steuersatz für Beherbergungs- und Campingumsätze an. Um die Wettbewerbsposition zu stärken soll eine Annäherung der Steuersätze vorgenommen werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Steuersatz für Beherbergungs- und Campingumsätze [%]

Istwert

10

%

Zielzustand

10

%

Datenquelle: § 10 Abs. 2 UStG 1994


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Senkung des ermäßigten Steuersatzes für Beherbergungs- und Campingumsätze

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch die Änderungen werden die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (einschließlich Beheizung), wobei als Nebenleistung auch die Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks anzusehen ist, wenn der Preis hiefür im Beherbergungsentgelt enthalten ist, dem ermäßigten Steuersatz iHv 10 % unterliegen. Ebenfalls werden die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen, soweit hiefür ein einheitliches Benützungsentgelt entrichtet wird, dem ermäßigten Steuersatz iHv 10 % unterliegen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2018 - 2022
2018
2019
2020
2021
2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-374.000

Tsd. Euro

Plan

-320.800

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-374.000

Tsd. Euro

Plan

-320.800

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-374.000

Tsd. Euro

Plan

-320.800

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-93.500

Tsd. Euro

Plan

-80.200

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-93.500

Tsd. Euro

Plan

-80.200

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-93.500

Tsd. Euro

Plan

-80.200

Tsd. Euro

Ergebnis

-93.500

Tsd. Euro

Plan

-80.200

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-93.500

Tsd. Euro

Plan

-80.200

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-93.500

Tsd. Euro

Plan

-80.200

Tsd. Euro

Ergebnis

-93.500

Tsd. Euro

Plan

-80.200

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-93.500

Tsd. Euro

Plan

-80.200

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-93.500

Tsd. Euro

Plan

-80.200

Tsd. Euro

Ergebnis

-93.500

Tsd. Euro

Plan

-80.200

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-93.500

Tsd. Euro

Plan

-80.200

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-93.500

Tsd. Euro

Plan

-80.200

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die mit der Senkung des Umsatzsteuersatzes erwarteten Mindererträge ab dem Jahr 2019 wurden im Rahmen der WFA auf € 120 Mio. geschätzt. Eine Verteilung der Mindererträge auf die Gebietskörperschaften erfolgte anhand von folgendem Verteilungsschlüssel: Bund 66,818 %, Länder 21,724 % und Gemeinden 11,458 %. Laut WFA ergeben sich daraus folgende jährliche Mindererträge für die Gebietskörperschaften:

Bund: € 80,2 Mio.
Länder: € 26,1 Mio.
Gemeinden: € 13,7 Mio.

Die ex-post Evaluierung erfolgt anhand von Daten zu den im Jahr 2018 mit 13 % besteuerten Umsätzen der Branchen „Beherbergung und Gastronomie“. Diese zeigen, dass die tatsächlichen Mindererträge aus der Senkung des Umsatzsteuersatzes etwas höher liegen dürften und sich auf jährlich rund € 140 Mio. belaufen.
Nicht berücksichtigt wird dabei, dass ein Teil der Umsätze an Unternehmen erbracht wurde und die Berechtigung zum Vorsteuerabzug einen dämpfenden Effekt auf die Höhe der Mindererträge bewirken würde. Demgegenüber steht jedoch ein gesteigertes Umsatzsteueraufkommen im Jahr 2019, wodurch die Mindererträge wiederum potenziell höher ausfallen können.

Ausgehend von oben genanntem Verteilungsschlüssel ergaben sich für die Gebietskörperschaften somit folgende jährliche Mindererträge:

Bund: € 93,5 Mio.
Länder: € 30,4 Mio.
Gemeinden: € 16,0 Mio.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Wie hoch der sich für die Unternehmen ergebende einmalige Umstellungsaufwand der IT-Systeme tatsächlich ist, lässt sich mangels auswertbarer Daten ex-post nicht isoliert beurteilen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die in der WFA geschätzten Kosten in Höhe von insgesamt € 3.000.000 eine plausible Größenordnung darstellen.

Gesamtbeurteilung

Ziel der Novellierung des Umsatzsteuergesetzes war die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Tourismus, insbesondere im Vergleich zu seinen Nachbarstaaten (Ziel 1 „Stärkung der Wettbewerbsposition des österreichischen Tourismus“) durch die Senkung des Umsatzsteuersatzes von 13 % auf 10 % für Umsätze von Beherbergungs- und Campingbetrieben (Maßnahme 1 „Steuersatz für Beherbergungs- und Campingumsätze“). Diese Maßnahme wurde zur Gänze umgesetzt. Durch die Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 10 % konnte eine Angleichung bzw. Annäherung an die Mehrwertsteuersätze für die Unterbringung in Hotels in Österreichs Nachbarstaaten erreicht werden (u. a. Deutschland: 7 %, Schweiz: 3,7 %, Italien: 10 %, Slowenien: 9,5 %, Slowakei: 10 %, Ungarn: 5 %, Tschechische Republik: 10 % (Wirtschaftskammer Österreich (WKO), Tourismus und Freizeitwirtschaft in Zahlen)).

Die Entwicklung des Tourismus, insbesondere in den Jahren 2020 und 2021, war geprägt von der COVID-19-Pandemie. Zur Unterstützung der Beherbergungsbetriebe und der Hotellerie, die von der Krise in einem besonderen Ausmaß betroffen waren, wurde für die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen sowie für die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke im Zeitraum zwischen 01.07.2020 bis 31.12.2021 ein befristeter ermäßigter Steuersatz in Höhe von 5 % eingeführt.

Nach den Lockdown-geprägten Pandemiejahren 2020 und 2021 liefen die meisten einschränkenden Maßnahmen in den ersten Monaten des Jahres 2022 schrittweise aus, so dass sich die touristische Nachfrage im Jahresdurchschnitt stark erholte und mit insgesamt 136,9 Mio. Nächtigungen und 39,8 Mio. Gästeankünften um 72,1 % bzw. 79,7 % über den Vergleichswerten des Vorjahres lag. Damit verringerte sich der Rückstand auf das Vorkrisenniveau von 2019 auf 10,3 % (Nächtigungen) bzw. 17,8 % (Ankünfte). Vor allem die internationalen Gäste kehrten im Jahr 2022 verstärkt zurück – ihre Nächtigungsnachfrage verdoppelte sich gegenüber dem Jahr 2021 in etwa (–13,1 % zu 2019) – aber auch der Binnentourismus legte im Vorjahresvergleich um ein knappes Drittel zu, womit beinahe schon wieder das Vorkrisenniveau erreicht wurde (–2,7 %). Die Gewichtung der beiden Gästesegmente ähnelte mit 71,6 % (Ausland) zu 28,4 % (Inland) erstmals wieder dem präpandemischen Verhältnis (2019 73,8 % zu 26,2 %), nachdem im Jahr 2021 der Binnennächtigungsanteil auf 37,2 % angestiegen war (Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Tourismusbericht 2022).

Diese Entwicklung zeigt sich auch bei einer isolierten Betrachtung der Übernachtungen aus- und inländischer Gäste auf Österreichs Campingplätzen. Im Jahr 2022 belief sich die Anzahl der Übernachtungen auf insgesamt 7,9 Mio. und lag damit sogar über dem Vorkrisenniveau von 2019 mit insgesamt 7,1 Mio. Nächtigungen (Statistik Austria, Tourismus in Österreich 2019 und 2022).

Insgesamt liegen die heimischen Einnahmen im internationalen Reiseverkehr noch 11,1 % unter der Marke des Jahres 2019. Österreich wies im Jahr 2022 im europäischen Vergleich (32 Länder) mit 3,5 % der nominellen europäischen Tourismusexporte zwar noch immer einen relativ niedrigen Marktanteil aus, belegte aber immerhin bereits Platz 8, nachdem im Jahr 2021 die bisher schwächste Position mit 3,2 % (Rang 12) belegt worden war. Vor der Krise stellte der heimische internationale Tourismus 4,2 % des europäischen Volumens und nahm Platz 7 ein. In realer Rechnung lag der Marktanteil Österreichs im Jahr 2022 mit 3,1 % (+0,2 Prozentpunkte gegenüber 2021) auf Rang 9 und damit unter der präpandemischen Marke (2019 4 %, Platz 7) (Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Tourismusbericht 2022).

Für die Beurteilung des Vorhabens mit „zur Gänze eingetreten“ sind neben der vollständigen Umsetzung der Maßnahme, der positiven Entwicklung des österreichischen Tourismus und der nahezu Erreichung von Vorkrisenniveaus im Jahr 2022 auch die Nächtigungssteigerungen in dem gänzlich von der Pandemie unbeeinflussten Tourismusjahr 2019 ausschlaggebend. Im Jahr 2019 konnte die Gesamtzahl an Nächtigungen im Vergleich zum Vorjahr um 1,9 % auf rund 153 Mio. gesteigert werden, auch die Anzahl an Campingübernachtungen stieg, wenn auch nur geringfügig, von 7 Mio. im Jahr 2018 auf 7,1 Mio. im Jahr 2019 (Statistik Austria, Tourismus in Österreich 2019).


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen