Vorhaben
Übertragungsverordnung - Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleich
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Übertragung der Durchführung von Maßnahmen gemäß dem Bundesgesetz über einen Ausgleich inflationsbedingt hoher Lebenshaltungs- und Wohnkosten (Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz – LWA-G, BGBl. I Nr. 93/2022) an den Landeshauptmann (Übertragungsverordnung – Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleich)
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2022
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022
Nettoergebnis in Tsd. €: -37.178
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Rasche Linderung der inflationsbedingten Teuerungsfolgen für einkommensschwache Haushalte
Beschreibung des Ziels
Abmilderung der erheblichen Auswirkungen der inflationsbedingten Teuerungen auf besonders armutsbetroffene Menschen durch eine rasche und unbürokratische Auszahlung von finanziellen Zuwendungen an Mindestsicherungs- bzw. Sozialhilfehaushalte durch die Länder.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Personen mit Mindestsicherungs- bzw. Sozialhilfebezug [Anzahl]
Istwert
123.927Anzahl
Zielzustand
122.000Anzahl
Datenquelle: Abrechnungen der Länder (Anzahl der Begünstigten, eingesetzte Mittel)
Meilenstein 1: Verbesserung der Lebensumstände der Zielgruppe durch eingesetzte Mittel
Ausgangszustand 2020:
Es wurden noch nicht ausreichend Maßnahmen getroffen, die auf eine weitest mögliche Linderung der inflationsbedingten Teuerungsfolgen für Mindestsicherungs- bzw. Sozialhilfebezieher:innen abzielen.
Zielzustand 2023:
Die Evaluierung hat gezeigt, dass mit den eingesetzten Mitteln eine Verbesserung der Lebensumstände der Zielgruppe eingetreten ist, wie etwa die Entlastung bei den Ausgaben für Güter des täglichen Bedarfs bzw. bei den Wohnkosten.
Istzustand 2023:
Mit den eingesetzten Mitteln konnten die Lebensumstände der Zielgruppe durch eine Entlastung bei den Ausgaben für Güter des täglichen Bedarfs bzw. bei den Wohnkosten verbessert werden.
Datenquelle:
Abrechnungen der Länder (Anzahl der Begünstigten, eingesetzte Mittel)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Zuwendungen an Personen mit Mindestsicherungs- bzw. Sozialhilfebezug
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Im Sinne des Art. 104 Abs. 2 B-VG soll die Auszahlung von Zuwendungen gemäß § 3 Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (BGBl. I Nr. 93/2022) dem Landeshauptmann und den ihm unterstellten Behörden im Land zur Besorgung übertragen werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Im Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit Aufwänden in Höhe von 38 Millionen Euro für das Jahr 2022 gerechnet. Tatsächlich sind finanzielle Auswirkungen in der Höhe von 37.178.100,00 Euro eingetreten.
Bei der Planung des Mitteleinsatzes wurden die von den Ländern gemeldeten Bezieher:innenzahlen für März 2022 zugrunde gelegt. Zusätzlich wurden potentielle Anstiege der Bezieher:innenzahlen bis zur tatsächlichen Auszahlung der Zuwendung – die einige Monate später erfolgte – miteinkalkuliert (Stichmonat für Zuwendungsberechtigung Juni 2022). Die Abweichung zwischen den geplanten und den tatsächlichen finanziellen Auswirkungen war darauf zurückzuführen, dass der Anstieg bei den Bezieher:innenzahlen nicht im vollen erwarteten Ausmaß eintrat. Mit den laut WFA kalkulierten Aufwänden für die Maßnahme konnte allen Haushalte im zuwendungsberechtigten Zeitraum ein Teuerungsausgleich gewährt werden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.