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Vorhaben

Aufnahme von Influenza in Verordnung über empfohlene Impfungen

Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über empfohlene Impfungen

2023
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020

Nettoergebnis in Tsd. €: -24

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Das Impfschadengesetz deckt jene Impfungen, die nach der Verordnung über empfohlene Impfungen zur Abwehr einer Gefahr für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung im Interesse der Volksgesundheit empfohlen sind, ab. Impfungen des kostenfreien Kinderimpfprogramms sind dabei jedenfalls als solche Impfungen, die zur Abwehr einer Gefahr für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung im Interesse der Volksgesundheit empfohlen werden, zu verstehen.
Daher ist auf Grund der geplanten Aufnahme der Impfung gegen saisonale Influenza in das kostenfreie Kinderimpfprogramm auch eine Aufnahme dieser Impfung in das Impfschadengesetz erforderlich.
Die Influenza-Impfung ist in Österreich jeder Person, die sich schützen möchte, empfohlen. Influenza-Impfungen im kostenfreien Kinderimpfprogramm stehen allen Kindern vom vollendeten 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 24. Lebensmonat zur Verfügung. In der Saison 2020/21 ist davon auszugehen, dass in Österreich mehr als 1,25 Millionen Influenza-Impfstoffdosen verfügbar sind, davon 350.000 Dosen im Rahmen des kostenfreien Kinderimpfprogramms und 100.000 Dosen im Rahmen einer Impfaktion für Personen ab 65 Jahren in Alters- und Pflegeheimen.
Eine Erhöhung der Durchimpfungsraten ist auch in Anbetracht der aktuellen epidemischen Situation und der Erhaltung der Kapazitäten im Gesundheitsbereich anzustreben.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben dient der allgemeinen Gesundheitsversorgung, einschließlich der Absicherung gegen finanzielle Risiken, dem Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und dem Zugang zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen für alle und damit dem SDG 3.8. Durch die Abdeckung von Impfschäden wird die Bevölkerung vor finanziellen Risiken abgesichert.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erhöhung der Durchimpfungsraten

Beschreibung des Ziels

Da Influenza-Impfungen sowohl auf dem Privatmarkt als auch in diversen Impfaktionen und im kostenfreien Kinderimpfprogramm zur Verfügung stehen, liegen keine vollständigen Informationen über die Anzahl der verimpften Dosen in der Gesamtbevölkerung vor, so dass eine Berechnung der Durchimpfungsrate der Gesamtbevölkerung nicht möglich ist. Bisherige Angaben zur Influenza-Durchimpfungsrate beruhen auf Schätzungen der Impfstoffhersteller.
Kinder spielen eine wichtige Rolle in der Übertragung von Influenza und gelten daher als Motor der jährlichen Influenzawelle. Die Impfung von Kindern kann daher auch Erkrankungen in anderen Altersgruppen verhindern. Um die Influenza-Durchimpfungsrate zu erhöhen und die generelle Krankheitslast in der Bevölkerung durch Influenza zu verringern wurde die Influenza-Impfung daher in der Saison 2020/21 erstmals in das kostenfreie Kinderimpfprogramm aufgenommen. Um die Steigerung der Durchimpfungsrate zu bewerten, erscheint es daher zweckmäßig, die Inanspruchnahme dieser Impfungen zu messen. Als Indikator für dieses Ziel wird daher der Anteil der abgerufenen Impfstoffdosen aller Impfstoffdosen, die im kostenfreien Kinderimpfprogramm zur Verfügung stehen, definiert.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Abgerufene Impfdosen [Anzahl]

Istwert

310.000

Anzahl

Zielzustand

350.000

Anzahl

Datenquelle: Auskunft BBG


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Aufnahme der Influenza-Impfung in die Verordnung für empfohlene Impfungen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch die Aufnahme in die Verordnung für empfohlene Impfung werden etwaige Impfschäden auch vom Impfschadengesetz erfasst. Personen sollen auf diese Weise auch zu einer Impfung motiviert werden. Durch die Aufnahme in die Verordnung wird außerdem die Wichtigkeit der Impfung hervorgehoben. Die Verordnung ist vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu erlassen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2020 - 2023
2020
2021
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-24

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

24

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

24

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-5

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

5

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-9

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

9

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

9

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-10

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

10

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

10

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Gesamt wurden im Zusammenhang mit der Influenza-Impfung € 23.994,60 an Impfschäden im Zeitraum von 2020 bis 2023 ersetzt. Diese finanziellen Auswirkungen waren zum Zeitpunkt der Aufnahme von Influenza in die Verordnung über empfohlene Impfungen nicht absehbar, weshalb sie zum Ausgangszeitpunkt mit 0 angegeben wurden. Dieser finanzielle Aufwand ist durch einen einzigen Fall entstanden. Der zugehörige Antrag für die Anerkennung des Impfschadens nach dem Impfschadengesetz (ISG) wurde 2021 gestellt. Dieser verursachte bis Ende 2023 den angeführten finanziellen Aufwand. Es wird eine laufende Beschädigtenrente aufgrund einer Epilepsie nach einem venösen Hirninfarkt geleistet.
Des Weiteren gab es zu Jahresende 2023 7 offene Anträge nach Influenzaimpfungen.
Die Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens wegen einer Influenza Impfung bewegen sich in einem Bereich, der bei Erstellung der WFA erwartet wurde. Damals wurde angegeben, dass im Rahmen des ISG jährlich etwa 11 Anträge eingebracht und es kommt zu 1 bis 2 Anerkennungen pro Jahr. Ein Dauerschaden im ISG verursacht durchschnittlich jährliche Kosten von etwa € 50.000. Diese Betrachtung bezog sich auf alle Impfungen, die vom ISG umfasst sind.
Der anerkannte Fall wird voraussichtlich auch nach 2024 durch eine Rentenzahlung zu entschädigen sein (sofern die Minderung der Erwerbsfähigkeit weiterhin mindestens 20 vH beträgt). Aufgrund der 7 bis zu Jahresende 2023 offenen Anträge nach Influenzaimpfungen könnten weitere Fälle abhängig von der Kausalitätsprüfung allenfalls zu entschädigen sein.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)

Influenza wurde nicht nur in die Verordnung über empfohlene Impfungen aufgenommen, sondern auch in das kostenfreie Kinderimpfprogramm. Von diesem sind alle Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre in Österreich erfasst. Dadurch konnte die Gesundheit von Kindern- und Jugendlichen verbessert werden.

Gesamtbeurteilung

Insgesamt haben sich im Hinblick auf die Influenza-Impfung zahlreiche Verbesserungen seit der Aufnahme in die Verordnung über empfohlene Impfungen ergeben: Die Influenza-Impfung wurde in den Saisonen 2020/21 bis 22/23 als Teil des Kinderimpfprogramms für alle in Österreich lebenden Kinder und Jugendlichen kostenfrei bis zum vollendeten 15. LJ angeboten, zudem konnten kostenfreie Impfungen für in Alten- und Pflegeheimen lebenden Menschen ermöglicht werden. Mit der Saison 23/24 wurde das Öffentliche Impfprogramm Influenza des Bundes, der Länder und der Sozialversicherung etabliert, das ein österreichweites, niederschwelliges Influenza-Impfangebot für alle in Österreich lebenden Menschen ermöglicht. Somit konnte der Zugang zu Influenza-Impfungen für die österreichische Bevölkerung wesentlich verbessert werden.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.