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Vorhaben

Die Änderung des Pflegefondsgesetzes ist aufgrund der Verlängerung des FAG 2017 um die Jahre 2022 und 2023 mit 15.02.2022 in Kraft getreten

2023
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022

Nettoergebnis in Tsd. €: -891.600

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Mit der Gewährung der Zweckzuschüsse aus dem Pflegefonds unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden im Bereich der Langzeitpflege bei der Sicherung sowie beim bedarfsgerechten Aus- und Aufbau ihres Pflegedienstleistungsangebotes. Das Pflegefondsgesetz sieht eine Dotierung des Pflegefonds bis inklusive 2021 vor.
Aufgrund der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode 2017 bis 2021 um zwei Jahre ist eine Dotierung des Pflegefonds zur Sicherstellung der Pflege über das Jahr 2021 hinaus nunmehr wie folgt vorgesehen:
2022: 436 Millionen Euro
2023: 455,6 Millionen Euro



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Mit der Dotierung des Pflegefonds auch für die Jahre 2022 und 2023 erfolgt eine Umsetzung einiger im Regierungsprogramm 2024-2024 „Aus Verantwortung für Österreich“ im Kapitel „05. Soziale Sicherheit, neue Gerechtigkeit & Armutsbekämpfung“ festgelegter Grundprinzipien. Dazu zählen insbesondere die Punkte „So viel wie möglich daheim und ambulant – so viel wie nötig stationär“ und „Weiterentwicklung des bestehenden Systems der Pflegesicherung und Sicherstellung der Finanzierung“. Dem Pflegefonds ist nämlich der Grundsatz „nicht stationär vor stationär“ immanent, weshalb die Zweckzuschüsse aus dem Pflegefonds von den Ländern vorrangig für nicht stationäre Angebote zu verwenden sind. Zudem wird durch die Gewährung der Zweckzuschüsse aus dem Pflegefonds die Möglichkeit prolongiert, dass der Bund die Länder und Gemeinden im Bereich der Langzeitpflege bei der Sicherung sowie beim bedarfsgerechten Aus- und Aufbau ihres Pflegedienstleistungsangebotes unterstützt, die Finanzierung von Betreuungs- und Pflegeangeboten sichergestellt wird.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Gewährleistung der bedarfsgerechten Versorgung der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen mit leistbaren Betreuungs- und Pflegedienstleistungen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Dotierung des Pflegefonds für die Jahre 2022 und 2023 [Mio. EUR]

Istwert

891,60

Mio. EUR

Zielzustand

891,60

Mio. EUR

Datenquelle: Pflegefondsgesetz

Meilenstein 1: Die Dotierung des Pflegefonds für die Jahre 2022 und 2023 mit 891,6 Millionen Euro ist im Pflegefondsgesetz festgelegt.

Ausgangszustand 2021:

Der jährliche Zweckzuschuss aus dem Pflegefonds steht nur bis inklusive dem Jahr 2021 zur Verfügung. Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen ist ab dem Jahr 2022 nicht sichergestellt.

Zielzustand 2023:

Der jährliche Zweckzuschuss steht auch für die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung.

Istzustand 2023:

Die Verlängerung der Dotierung des Pflegefonds um die Jahre 2022 und 2023 wurde im Pflegefondsgesetz mit BGBl. I Nr. 9/2022 festgelegt. Ddie Zweckzuschüsse aus dem Pflegefonds werden für die Sicherung sowie für den Aus- und Aufbau der Betreuungs- und Pflegedienstleistungen der Länder im Bereich der Langzeitpflege zum laufenden Betrieb gewährt und zwar für Angebote an mobilen Betreuungs- und Pflegediensten, an stationären Betreuungs- und Pflegediensten, an teilstationärer Tagesbetreuung, an Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen, eines Case- und Caremanagements, an alternativen Wohnformen und an mehrstündigen Alltagsbegleitungen und Entlastungsdiensten. Dem Pflegefonds ist insbesondere der Grundsatz "nicht stationär vor stationär" immanent, weshalb die Zweckzuschüsse vorrangig für nicht stationäre Angebote zu verwenden sind.

Datenquelle:
Pflegefondsgesetz

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Verlängerung der Dotierung des Pflegefonds um die Jahre 2022 und 2023

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Ausgaben von Ländern und Gemeinden im Bereich der Langzeitpflege steigen nicht nur aufgrund der demografischen Entwicklung ständig an. Der Pflegefonds unterstützt die Länder bei der Finanzierung der Maßnahmen in der Langzeitpflege, wobei für die Jahre 2011 bis 2021 insgesamt 3.249 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Zur Erhöhung der Finanzierungssicherheit werden weitere Zweckzuschüsse in der Höhe von 891,6 Millionen Euro für die Jahre 2022 und 2023 bereitgestellt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2022 - 2023
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-891.600

Tsd. Euro

Plan

-891.600

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

891.600

Tsd. Euro

Plan

891.600

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

891.600

Tsd. Euro

Plan

891.600

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-436.000

Tsd. Euro

Plan

-436.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

436.000

Tsd. Euro

Plan

436.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

436.000

Tsd. Euro

Plan

436.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die tatsächlich eingetretenen finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2022 und 2023 in Höhe von 891,60 Millionen Euro entsprechen der gegenständlichen WFA.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Soziales
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Soziales

Subdimension(en)

  • Pflegegeld
  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Die nachfolgenden Ergebnisse wurden der Pflegedienstleistungsstatistik zum Berichtsjahr 2022 entnommen (Daten für 2023 sind noch nicht verfügbar). Die Pflegedienstleistungsstatistik basiert auf den Bestimmungen des Pflegefondsgesetzes (PFG) und der Pflegedienstleistungsstatistik-Verordnung 2012 (PDStV 2012):
Im Jahr 2021 waren rund 464.000 Menschen Pflegegeld anspruchsberechtigt. Im Jahr 2022 erhöhten sich diese auf rund. 467.000 Personen. Gleichzeitig wurden insgesamt 150.947 Personen (Senkung um 0,4 % gegenüber dem Jahr 2021) durch mobile Dienste zu Hause betreut bzw. gepflegt. 96.231 Menschen (- 0,1 %) lebten – ebenfalls mit finanzieller Unterstützung der Sozialhilfe/Mindestsicherung – in stationären Pflegeeinrichtungen. Im Bereich der teilstationären Dienste (Tageszentren, Tagesstätten) wurden 8.171 Personen (+ 17 %) betreut. 2022 erhielten mit 7.612 Personen (+ 1,4 %) eine Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen. Im Bereich der alternativen Wohnformen wurden 4.078 Personen (+ 3,9 %) betreut. Mit dem Case- und Caremanagement konnten 2022 127.105 Personen (+ 7,8 %) unterstützt werden. 3.454 Personen (+ 32,5 %) nahmen mehrstündige Alltagsbegleitungen und Entlastungsdienste in Anspruch.

Die mobilen Betreuungs- und Pflegedienste (Hauskrankenpflege, Heimhilfe etc.) erbrachten im Jahr 2022 insgesamt rund 15,9 Mio. Leistungsstunden (- 3,5 %). Im Bereich der stationären Dienste (Pflegeheime, Pflegewohnhäuser etc.) wurden in Summe 24,8 Mio. Bewohntage verrechnet (+ 0,3 %). Im Bereich der teilstationären Dienste gab es 389.535 Besuchstage (+ 17,4 %). In der Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen fielen rund 270.940 Verrechnungstage (‐3,1%) an. Die Anzahl an Plätzen in alternativen Wohnformen
betrug 3.582 (‐9,7 %). Im Case‐ und Caremanagement wurden 315.952 Leistungsstunden (+ 2,4 %) erbracht. Im Bereich der mehrstündigen Alltagsbegleitungen und Entlastungsdienste fielen 304.385 Leistungsstunden (+ 20,8%) an.

Ausgaben 2022 (im Vergleich zum Jahr 2021)
Die Bruttoausgaben für die Betreuungs- und Pflegedienste insgesamt betrugen im Jahr 2022 rund 4,65 Mrd. Euro (+ 4,5 %). Die Nettoausgaben lagen bei rund 2,84 Mrd. Euro (+ 4,9 %). Rund 1,81 Mrd. Euro (+ 3,8 %) waren Beiträge und Ersätze vor allem aus Pensionen und Pflegegeldern der betreuten bzw. gepflegten Personen und aus anderen Quellen (Umsatzsteuerrefundierung, Landesgesundheitsfonds-Mittel, Zuschüsse der Krankenversicherung) gedeckt.

Gesamtbeurteilung

Mit den finanziellen Zweckzuschüssen aus dem Pflegefonds werden Länder und Gemeinden bei der Sicherung, dem Aus- und Aufbau von flächendeckenden Pflege- und Betreuungsdienstleistungen unterstützt. Von 2011 bis 2023 wurden aus dem Pflegefonds finanzielle Zweckzuschüsse (exkl. der Mittel für Hospiz- und Palliativbetreuung) in Gesamthöhe von 4.140,6 Mrd. Euro bereitgestellt. Die Auszahlung der Zweckzuschüsse 2022 und 2023 erfolgte in zwei gleich hohen Teilbeträgen jeweils im Mai und im November des jeweiligen Kalenderjahres. Damit wurde gewährleistet, dass alle erforderlichen Leistungen für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung stehen. Dabei gilt der Grundsatz nicht stationärer vor stationärer Versorgung, womit eine größtmögliche Wahlfreiheit und Selbstbestimmtheit für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige sichergestellt werden soll. Die Ausgestaltung des Betreuungs- und Beratungsangebotes obliegt dem jeweiligen Bundesland und folgt den regionalen Erfordernissen. Durch ein bundesweit verfügbares Pflege- und Betreuungsdienstleistungsangebot sollen pflegende Angehörige bei ihrer wichtigen Tätigkeit der Betreuung ihrer Angehörigen entlastet werden und soll es ihnen auch ermöglicht und erleichtert werden, einer Erwerbstätigkeit
nachzugehen. Die Länder mussten weiterhin in den Jahren 2022 und 2023 einen Richtversorgungsgrad von 60 vH erfüllen. Im Jahr 2022 wurde österreichweit ein Versorgungsgrad von 67,1 % erreicht, die Daten für das Jahr 2023 liegen noch nicht vor.

Nicht außer Acht gelassen werden darf, dass die im Rahmen der COVID-19-Pandemie gesetzte Maßnahmen sich erheblich auf die Langzeitpflege (Schließung von Einrichtungen, Schaffung von Quarantänebereichen, weniger Urlaube von pflegenden Angehörigen, Übersterblichkeit etc.) niederschlugen, daher in der Gesamtbeurteilung mitberücksichtigt werden müssen.

Aufgrund der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode 2017 bis 2021 um zwei Jahre ging eine Dotierung des Pflegefonds zur Sicherstellung der Pflege über das Jahr 2021 hinaus wie folgt einher:
2022: 436 Millionen Euro
2023: 455,6 Millionen Euro
Damit soll gesichert sein, dass alle notwendigen Leistungen für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen weiterhin in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung stehen.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen