Vorhaben
Die Änderung des Pflegefondsgesetzes ist aufgrund der Verlängerung des FAG 2017 um die Jahre 2022 und 2023 mit 15.02.2022 in Kraft getreten
Änderung des Pflegefondsgesetzes
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2021
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022
Nettoergebnis in Tsd. €: -891.600
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Gewährleistung der bedarfsgerechten Versorgung der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen mit leistbaren Betreuungs- und Pflegedienstleistungen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Dotierung des Pflegefonds für die Jahre 2022 und 2023 [Mio. EUR]
Istwert
891,60Mio. EUR
Zielzustand
891,60Mio. EUR
Datenquelle: Pflegefondsgesetz
Meilenstein 1: Die Dotierung des Pflegefonds für die Jahre 2022 und 2023 mit 891,6 Millionen Euro ist im Pflegefondsgesetz festgelegt.
Ausgangszustand 2021:
Der jährliche Zweckzuschuss aus dem Pflegefonds steht nur bis inklusive dem Jahr 2021 zur Verfügung. Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen ist ab dem Jahr 2022 nicht sichergestellt.
Zielzustand 2023:
Der jährliche Zweckzuschuss steht auch für die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung.
Istzustand 2023:
Die Verlängerung der Dotierung des Pflegefonds um die Jahre 2022 und 2023 wurde im Pflegefondsgesetz mit BGBl. I Nr. 9/2022 festgelegt. Ddie Zweckzuschüsse aus dem Pflegefonds werden für die Sicherung sowie für den Aus- und Aufbau der Betreuungs- und Pflegedienstleistungen der Länder im Bereich der Langzeitpflege zum laufenden Betrieb gewährt und zwar für Angebote an mobilen Betreuungs- und Pflegediensten, an stationären Betreuungs- und Pflegediensten, an teilstationärer Tagesbetreuung, an Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen, eines Case- und Caremanagements, an alternativen Wohnformen und an mehrstündigen Alltagsbegleitungen und Entlastungsdiensten. Dem Pflegefonds ist insbesondere der Grundsatz "nicht stationär vor stationär" immanent, weshalb die Zweckzuschüsse vorrangig für nicht stationäre Angebote zu verwenden sind.
Datenquelle:
Pflegefondsgesetz
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Verlängerung der Dotierung des Pflegefonds um die Jahre 2022 und 2023
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Ausgaben von Ländern und Gemeinden im Bereich der Langzeitpflege steigen nicht nur aufgrund der demografischen Entwicklung ständig an. Der Pflegefonds unterstützt die Länder bei der Finanzierung der Maßnahmen in der Langzeitpflege, wobei für die Jahre 2011 bis 2021 insgesamt 3.249 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Zur Erhöhung der Finanzierungssicherheit werden weitere Zweckzuschüsse in der Höhe von 891,6 Millionen Euro für die Jahre 2022 und 2023 bereitgestellt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die tatsächlich eingetretenen finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2022 und 2023 in Höhe von 891,60 Millionen Euro entsprechen der gegenständlichen WFA.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Pflegegeld
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Die nachfolgenden Ergebnisse wurden der Pflegedienstleistungsstatistik zum Berichtsjahr 2022 entnommen (Daten für 2023 sind noch nicht verfügbar). Die Pflegedienstleistungsstatistik basiert auf den Bestimmungen des Pflegefondsgesetzes (PFG) und der Pflegedienstleistungsstatistik-Verordnung 2012 (PDStV 2012):
Im Jahr 2021 waren rund 464.000 Menschen Pflegegeld anspruchsberechtigt. Im Jahr 2022 erhöhten sich diese auf rund. 467.000 Personen. Gleichzeitig wurden insgesamt 150.947 Personen (Senkung um 0,4 % gegenüber dem Jahr 2021) durch mobile Dienste zu Hause betreut bzw. gepflegt. 96.231 Menschen (- 0,1 %) lebten – ebenfalls mit finanzieller Unterstützung der Sozialhilfe/Mindestsicherung – in stationären Pflegeeinrichtungen. Im Bereich der teilstationären Dienste (Tageszentren, Tagesstätten) wurden 8.171 Personen (+ 17 %) betreut. 2022 erhielten mit 7.612 Personen (+ 1,4 %) eine Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen. Im Bereich der alternativen Wohnformen wurden 4.078 Personen (+ 3,9 %) betreut. Mit dem Case- und Caremanagement konnten 2022 127.105 Personen (+ 7,8 %) unterstützt werden. 3.454 Personen (+ 32,5 %) nahmen mehrstündige Alltagsbegleitungen und Entlastungsdienste in Anspruch.
Die mobilen Betreuungs- und Pflegedienste (Hauskrankenpflege, Heimhilfe etc.) erbrachten im Jahr 2022 insgesamt rund 15,9 Mio. Leistungsstunden (- 3,5 %). Im Bereich der stationären Dienste (Pflegeheime, Pflegewohnhäuser etc.) wurden in Summe 24,8 Mio. Bewohntage verrechnet (+ 0,3 %). Im Bereich der teilstationären Dienste gab es 389.535 Besuchstage (+ 17,4 %). In der Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen fielen rund 270.940 Verrechnungstage (‐3,1%) an. Die Anzahl an Plätzen in alternativen Wohnformen
betrug 3.582 (‐9,7 %). Im Case‐ und Caremanagement wurden 315.952 Leistungsstunden (+ 2,4 %) erbracht. Im Bereich der mehrstündigen Alltagsbegleitungen und Entlastungsdienste fielen 304.385 Leistungsstunden (+ 20,8%) an.
Ausgaben 2022 (im Vergleich zum Jahr 2021)
Die Bruttoausgaben für die Betreuungs- und Pflegedienste insgesamt betrugen im Jahr 2022 rund 4,65 Mrd. Euro (+ 4,5 %). Die Nettoausgaben lagen bei rund 2,84 Mrd. Euro (+ 4,9 %). Rund 1,81 Mrd. Euro (+ 3,8 %) waren Beiträge und Ersätze vor allem aus Pensionen und Pflegegeldern der betreuten bzw. gepflegten Personen und aus anderen Quellen (Umsatzsteuerrefundierung, Landesgesundheitsfonds-Mittel, Zuschüsse der Krankenversicherung) gedeckt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.