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Vorhaben

Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung

Verordnung des Bundesministers für Finanzen für die einheitliche Einrichtung eines Planungs-, Informations- und Berichterstattungssystems des Bundes für das Beteiligungs- und Finanzcontrolling (Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung)

2023
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2019

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020

Nettoergebnis in Tsd. €: -131

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die derzeit geltende, gemäß § 67 (2) BHG 2013 erlassene Verordnung ist mit 1. Jänner 2013 in Kraft getreten. Nach rund sechs Jahren seit ihrer Einführung entspricht die Verordnung nicht mehr zur Gänze allen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen, welche an ein zeitgemäßes Berichtssystem zu stellen sind. Das einheitliche Planungs-, Informations- und Berichterstattungssystem des Bundes soll daher durch eine neue Verordnung weiterentwickelt werden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben trägt zum ressortinternen Ziel der Etablierung eines aktiven Beteiligungsmanagements mit den Kernbereichen Beteiligungspolitik, Beteiligungsverwaltung, Beteiligungscontrolling und Mandatsbetreuung und Sicherstellung einer durchgängigen wirkungsorientierten Steuerungskette bei.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erhöhung der Aussagekraft und Konsistenz sowie inhaltliche Ausweitung des Beteiligungs- und Finanzcontrollings des Bundes

Beschreibung des Ziels

Mit der Weiterentwicklung des einheitlichen Planungs-, Informations- und Berichterstattungssystems sollen erfolgen:
1. Harmonisierung mit dem Bericht gemäß § 67 (4) BHG 2013. Gemäß § 67 (4) BHG 2013 hat die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen dem mit der Vorberatung von Bundesfinanzgesetzen befassten Ausschuss des Nationalrats jährlich zum Stichtag 31. März und zum Stichtag 30. September innerhalb von zwei Monaten einen Bericht über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrollings zu übermitteln. Der Bericht gemäß § 67 (4) BHG 2013 wurde laufend weiterentwickelt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen ebenso wie Anregungen des Rechnungshofes im Berichtsschema aufgrund der neuen Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung berücksichtigt werden.
2. Anpassungen, die aufgrund des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) erforderlich sind.
3. Eine Verbesserung der Aussagekraft der Berichte.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Harmonisierung mit dem Bericht gem. § 67 (4) BHG 2013

Ausgangszustand 2019:

Es bestehen Abweichungen zum Bericht gemäß § 67 (4) BHG 2013.

Zielzustand 2023:

Eine vollständige Harmonisierung zum Bericht gemäß § 67 (4) BHG 2013 ist umgesetzt.

Istzustand 2023:

Eine vollständige Harmonisierung - sowohl hinsichtlich der Periodenvergleiche als auch hinsichtlich Eingabefelder - mit dem Bericht gemäß § 67 (4) BHG 2013 ist umgesetzt.

Datenquelle:
Bundesbeteiligungs-, Controllings-, und Nominierungssystem (BCN) und Controlling- und Bilanzdatenerfassungssystem (CUBE)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Adaptierungen aufgrund des RÄG 2014

Ausgangszustand 2019:

Eine vollumfängliche Konformität mit dem RÄG 2014 ist nicht gegeben.

Zielzustand 2023:

Das RÄG 2014 ist sowohl in Bezug auf Inhalte als auch Terminologie in der VO voll umgesetzt.

Istzustand 2023:

Das RÄG 2014 ist sowohl in Bezug auf Inhalte als auch Terminologie in der VO voll umgesetzt.

Datenquelle:
Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 3: Aufnahme von monetären Unternehmenskennzahlen in die Verordnung

Ausgangszustand 2019:

Monetäre Unternehmenskennzahlen und Kennzahlen zur Beurteilung der Angemessenheit von Gewinnausschüttungen sind unzureichend und zum Teil inhaltlich überholt.

Zielzustand 2023:

Aufnahme von neuen Kennzahlen in den Bericht über monetäre Unternehmenskennzahlen, welche von allen Rechtsträgern zu übermitteln sind, ist implementiert. Aufnahme von neuen Kennzahlen zur besseren Beurteilung der Angemessenheit der Gewinnausschüttungen ist implementiert. Der Entfall von bisherigen Kennzahlen im Bericht über monetäre Unternehmenskennzahlen, die nicht bzw. nicht mehr benötigt werden zum Zweck der Straffung des Berichts wurde umgesetzt.

Istzustand 2023:

Neue monetäre Unternehmenskennzahlen, insbesondere Kennzahlen zur besseren Beurteilung der Angemessenheit der Gewinnausschüttung sind in der Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung enthalten. Konkret wurden 2 Kennzahlen zur Finanzierungsstruktur (Eigenmittelquote und fiktive Schuldentilgungsdauer, beide gemäß Unternehmensreorganisationsgesetz (URG)) neu eingeführt. Die beiden neuen Kennzahlen gehen auf Empfehlungen des Rechnungshofes im Zuge der Prüfung der Gewinnausschüttungen der Beteiligungen zurück.

Datenquelle:
Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 4: Adaptierung Risikobericht

Ausgangszustand 2019:

Der Aufbau des Risikoberichts ist im Unterschied zum übrigen Beteiligungsbericht zu wenig kompakt und daher in seiner Aussagekraft begrenzt.

Zielzustand 2023:

Die Straffung des Risikoberichts und die Zusammenführung der Risikokategorien haben stattgefunden.

Istzustand 2023:

Der Risikobericht wurde gestrafft und eine Zusammenführung der Risikokategorien hat stattgefunden.

Datenquelle:
Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 5: Einführung eines Berichts über Organmitglieder

Ausgangszustand 2019:

Ein Bericht über die Organe bzw. Organmitglieder, insbesondere hinsichtlich deren Funktion und Funktionsperiode, ist derzeit nicht vorgesehen.

Zielzustand 2023:

Ein Bericht über die Organe bzw. Organmitglieder, insbesondere hinsichtlich deren Funktion und Funktionsperiode ist lt. VO für alle Rechtsträger, die lt. BHG 2013 dem Beteiligungs- und Finanzcontrolling unterliegen, vorgeschrieben.

Istzustand 2023:

Der Bericht über Organe bzw. Organmitglieder, insbesondere hinsichtlich deren Funktion und Funktionsperiode wurde implementiert.

Datenquelle:
Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Neuerlassung der Beteiligungs- und Finanzcontrolling-VO

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Adaptierungsbedarf hat ein solches Ausmaß angenommen, dass eine vollständige Neuerlassung der VO zweckmäßiger und zielführender ist, um das gewünschte Ziel zu erreichen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2020 - 2023
2020
2021
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-131

Tsd. Euro

Plan

-142

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

124

Tsd. Euro

Plan

135

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

2

Tsd. Euro

Plan

2

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

5

Tsd. Euro

Plan

5

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

131

Tsd. Euro

Plan

142

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-131

Tsd. Euro

Plan

-142

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

124

Tsd. Euro

Plan

135

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

2

Tsd. Euro

Plan

2

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

5

Tsd. Euro

Plan

5

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

131

Tsd. Euro

Plan

142

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Werkleistungen:
Um die Berichtslegung gemäß Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung entsprechend umzusetzen, wurde eine Webapplikation zur Erfassung der Controllingdaten implementiert.

Im Zuge der Evaluierung konnte hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen festgestellt werden, dass mit den geplanten Aufwendungen das Auslangen gefunden wurde.

Gesamtbeurteilung

Zum Zeitpunkt der Erarbeitung der neuen Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung gemäß § 67 (2) BHG 2013 im Jahr 2019 war die mit 1. Jänner 2013 in Kraft getretene Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung in Geltung, welche nach rund sechs Jahren seit ihrer Einführung nicht mehr zur Gänze allen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen, welche an ein zeitgemäßes Berichtssystem zu stellen sind, entsprach. Das einheitliche Planungs-, Informations- und Berichterstattungssystem des Bundes wurde daher durch eine neue Verordnung weiterentwickelt.

Im Zuge der Novellierung der Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung wurde auch der Bericht an den Nationalrat gemäß § 67 (4) BHG 2013 weiterentwickelt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse wurden ebenso wie Anregungen des Rechnungshofes im Berichtsschema aufgrund der neuen Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung berücksichtigt. Konkret wurden auch neue Kennzahlen aufgrund der Empfehlungen des Rechnungshofes im Rahmen des Rechnungshofberichts (Gewinnausschüttungen – Ziele und Vorgaben des Bundes, Reihe BUND 2017/21) aufgenommen. Weiters wurden die Anpassungen, die aufgrund des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) erforderlich waren, implementiert. Darüber hinaus wurde eine Straffung des Risikoberichts und die Zusammenführung der Risikokategorien vorgenommen. Außerdem wurde ein Bericht über die Organe bzw. Organmitglieder, insbesondere hinsichtlich deren Funktion und Funktionsperiode sowie der zugrundeliegenden Nominierungsrechte in die Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung neu aufgenommen.

Um die Berichtslegung gemäß Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung entsprechend umzusetzen, wurde eine Webapplikation zur Erfassung der Controllingdaten implementiert, diese kommt sowohl in den berichtspflichtigen Unternehmen als auch in allen zuständigen Ressorts zur Anwendung. Die Verordnung trägt so zur Steigerung der Qualität des Controllings und der Aussagekraft des erhobenen Zahlenmaterials bei, um so die Steuerung von Eigentümerseite zu optimieren.


Verbesserungspotentiale

Infolge der Diskussionen sowohl mit dem Rechnungshof, mit dem Budgetdienst des Parlaments als auch im Unterausschuss des Budgetausschusses soll überprüft werden, wie der Bericht gem. § 67 (4) BHG 2013 an den Budgetausschuss des Nationalrats (NR) über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrollings überarbeitet und inhaltlich neu gestaltet werden kann. Dafür sind jedenfalls entsprechende zeitliche sowie personelle Ressourcen erforderlich. In die Überlegungen sollten insbesondere eine Fokussierung auf betriebswirtschaftlich relevante und aussagekräftige Sachverhalte, eine Straffung des Berichts sowie eine bessere Lesbarkeit sowie mehr Transparenz für Berichtsempfängerinnen und Berichtsempfänger einfließen. Vor diesem Hintergrund wäre in weiterer Folge auch die Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung entsprechend zu evaluieren.

Generell ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesministerium für Finanzen (BMF) laufend darum bemüht ist, die Berichte zu verbessern. Jedoch fällt das Beteiligungscontrolling in die Zuständigkeit des jeweiligen Fachressorts und das Bundesministerium für Finanzen muss bei Erstellung des Berichts auf diesen Informationen und Kooperation der Unternehmen bzw. Fachressorts aufbauen. Daher kann das BMF die geforderten Verbesserungen nur dann vornehmen, wenn es das dazu erforderliche Informationsmaterial von den Fachressorts tatsächlich in der gewünschten Quantität und Qualität erhält.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen