Vorhaben
Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Finanzen für die einheitliche Einrichtung eines Planungs-, Informations- und Berichterstattungssystems des Bundes für das Beteiligungs- und Finanzcontrolling (Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung)
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2019
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020
Nettoergebnis in Tsd. €: -131
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Erhöhung der Aussagekraft und Konsistenz sowie inhaltliche Ausweitung des Beteiligungs- und Finanzcontrollings des Bundes
Beschreibung des Ziels
Mit der Weiterentwicklung des einheitlichen Planungs-, Informations- und Berichterstattungssystems sollen erfolgen:
1. Harmonisierung mit dem Bericht gemäß § 67 (4) BHG 2013. Gemäß § 67 (4) BHG 2013 hat die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen dem mit der Vorberatung von Bundesfinanzgesetzen befassten Ausschuss des Nationalrats jährlich zum Stichtag 31. März und zum Stichtag 30. September innerhalb von zwei Monaten einen Bericht über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrollings zu übermitteln. Der Bericht gemäß § 67 (4) BHG 2013 wurde laufend weiterentwickelt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen ebenso wie Anregungen des Rechnungshofes im Berichtsschema aufgrund der neuen Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung berücksichtigt werden.
2. Anpassungen, die aufgrund des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) erforderlich sind.
3. Eine Verbesserung der Aussagekraft der Berichte.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Harmonisierung mit dem Bericht gem. § 67 (4) BHG 2013
Ausgangszustand 2019:
Es bestehen Abweichungen zum Bericht gemäß § 67 (4) BHG 2013.
Zielzustand 2023:
Eine vollständige Harmonisierung zum Bericht gemäß § 67 (4) BHG 2013 ist umgesetzt.
Istzustand 2023:
Eine vollständige Harmonisierung - sowohl hinsichtlich der Periodenvergleiche als auch hinsichtlich Eingabefelder - mit dem Bericht gemäß § 67 (4) BHG 2013 ist umgesetzt.
Datenquelle:
Bundesbeteiligungs-, Controllings-, und Nominierungssystem (BCN) und Controlling- und Bilanzdatenerfassungssystem (CUBE)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 2: Adaptierungen aufgrund des RÄG 2014
Ausgangszustand 2019:
Eine vollumfängliche Konformität mit dem RÄG 2014 ist nicht gegeben.
Zielzustand 2023:
Das RÄG 2014 ist sowohl in Bezug auf Inhalte als auch Terminologie in der VO voll umgesetzt.
Istzustand 2023:
Das RÄG 2014 ist sowohl in Bezug auf Inhalte als auch Terminologie in der VO voll umgesetzt.
Datenquelle:
Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 3: Aufnahme von monetären Unternehmenskennzahlen in die Verordnung
Ausgangszustand 2019:
Monetäre Unternehmenskennzahlen und Kennzahlen zur Beurteilung der Angemessenheit von Gewinnausschüttungen sind unzureichend und zum Teil inhaltlich überholt.
Zielzustand 2023:
Aufnahme von neuen Kennzahlen in den Bericht über monetäre Unternehmenskennzahlen, welche von allen Rechtsträgern zu übermitteln sind, ist implementiert. Aufnahme von neuen Kennzahlen zur besseren Beurteilung der Angemessenheit der Gewinnausschüttungen ist implementiert. Der Entfall von bisherigen Kennzahlen im Bericht über monetäre Unternehmenskennzahlen, die nicht bzw. nicht mehr benötigt werden zum Zweck der Straffung des Berichts wurde umgesetzt.
Istzustand 2023:
Neue monetäre Unternehmenskennzahlen, insbesondere Kennzahlen zur besseren Beurteilung der Angemessenheit der Gewinnausschüttung sind in der Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung enthalten. Konkret wurden 2 Kennzahlen zur Finanzierungsstruktur (Eigenmittelquote und fiktive Schuldentilgungsdauer, beide gemäß Unternehmensreorganisationsgesetz (URG)) neu eingeführt. Die beiden neuen Kennzahlen gehen auf Empfehlungen des Rechnungshofes im Zuge der Prüfung der Gewinnausschüttungen der Beteiligungen zurück.
Datenquelle:
Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 4: Adaptierung Risikobericht
Ausgangszustand 2019:
Der Aufbau des Risikoberichts ist im Unterschied zum übrigen Beteiligungsbericht zu wenig kompakt und daher in seiner Aussagekraft begrenzt.
Zielzustand 2023:
Die Straffung des Risikoberichts und die Zusammenführung der Risikokategorien haben stattgefunden.
Istzustand 2023:
Der Risikobericht wurde gestrafft und eine Zusammenführung der Risikokategorien hat stattgefunden.
Datenquelle:
Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 5: Einführung eines Berichts über Organmitglieder
Ausgangszustand 2019:
Ein Bericht über die Organe bzw. Organmitglieder, insbesondere hinsichtlich deren Funktion und Funktionsperiode, ist derzeit nicht vorgesehen.
Zielzustand 2023:
Ein Bericht über die Organe bzw. Organmitglieder, insbesondere hinsichtlich deren Funktion und Funktionsperiode ist lt. VO für alle Rechtsträger, die lt. BHG 2013 dem Beteiligungs- und Finanzcontrolling unterliegen, vorgeschrieben.
Istzustand 2023:
Der Bericht über Organe bzw. Organmitglieder, insbesondere hinsichtlich deren Funktion und Funktionsperiode wurde implementiert.
Datenquelle:
Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Neuerlassung der Beteiligungs- und Finanzcontrolling-VO
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der Adaptierungsbedarf hat ein solches Ausmaß angenommen, dass eine vollständige Neuerlassung der VO zweckmäßiger und zielführender ist, um das gewünschte Ziel zu erreichen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Werkleistungen:
Um die Berichtslegung gemäß Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung entsprechend umzusetzen, wurde eine Webapplikation zur Erfassung der Controllingdaten implementiert.
Im Zuge der Evaluierung konnte hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen festgestellt werden, dass mit den geplanten Aufwendungen das Auslangen gefunden wurde.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.