Vorhaben
Bündelung: Silicon Austria Labs - Gesellschaftsvertrag und Rahmenvereinbarung 2018-2023
Bündelung: Silicon Austria Labs – Gesellschaftsvertrag und Rahmenvereinbarung 2018-2023 Sonderinvestitionsprogramm (SIP) 2021 – 2024
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2018
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -61.495
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Aufbau und Positionierung Österreichs als Forschungsstandort für Spitzentechnologie in den Bereichen Elektronik und Mikroelektronik
Beschreibung des Ziels
Silicon Austria Labs GmbH wird errichtet um Österreichs Position im Bereich der Mikroelektronik zu stärken, siehe dazu auch Regierungsprogramm „Zusammen. Für unser Österreich“ 2017-2022, Seite 78
– Stärkung und Weiterentwicklung der österreichischen Mikroelektronikindustrie (Silicon Austria)
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Gleichmäßige Finanzierungsverteilung Öffentliche Hand : Industrie
Ausgangszustand 2018:
Der Sektor Mikroelektronik ist hochkompetitiv mit global agierenden Mitbewerbern, und erfordert einen hohen Kapitaleinsatz um bestehen zu können. Im Vergleich zu europäischen Top-Nationen ist die Größe bestehender Forschungszentren in Österreich unterkritisch. Wenn Österreich seine starke Position in seinen Technologienischen erhalten und ausbauen möchte, kann dies nur über eine weitere Bündelung der Ressourcen und Kapazitäten erfolgen. Anlauffinanzierung und weitere Finanzierung erfolgt über Bundesmittel
Zielzustand 2023:
Erreichung einer 50:50-Verteilung der Finanzierung (Öffentliche Hand : Industrie) bis 2023 (d.h. je € 140 Mio. Finanzierungsanteil)
Istzustand 2023:
Ende 2023 beträgt das Verhältnis der Finanzierung durch die öffentliche Hand im Verhältnis zur Finanzierung durch die Industrie 55:45 (bezogen auf das 4. Quartal 2023). Über die Laufzeit 2019 - 2023 ergibt sich im Durchschnitt ein Gesamtverhältnis von 63:37. Dies zeigt, dass es während der Laufzeit gelungen ist, den anfangs noch geringen Anteil der Industriefinanzierung deutlich zu steigern. Mit Ende 2023 scheint das Ziel einer 50:50 Aufteilung in Reichweite bzw. wurde es zu 90 % erreicht.
Datenquelle:
SAL
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überwiegend erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Steigerung der wissenschaftlichen Bearbeitung des Themas Mikroelektronik
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Deutliche Steigerung der expliziten wissenschaftlichen Bearbeitung und Weiterentwicklung der Grundlagen- und angewandten Forschung im Bereich der Mikroelektronik (electronic based systems – EBS)
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Erhöhung der Industrieaufträge
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch die Bündelung der Ressourcen und gezielt Förderungsmaßmaßnahmen soll das Volumen der Industrieaufträge im Bereich der kooperativen Forschung und der Auftragsforschung gehebelt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Einwerbung nationaler und EU-Fördermittel
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Zur Sichtbarkeit und Vernetzung von SAL ist eine starke Beteiligung sowohl an nationalen als auch EU-Forschungsprojekten im Bereich der Mikroelektronik anzustreben.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Ausbau der strategischen Partnerschaften
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Zur Verankerung in der österreichischen Forschungslandschaft sollen strategische Partnerschaften mit bestehenden Forschungseinrichtungen wie Universitäten oder Fachhochschulen mit spezifischer Ausrichtung eingegangen werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Gemäß Punkt I. der Rahmenvereinbarung 2018-2023 (abgeschlossen am 23.8.2018) zwischen der Silicon Austria Labs GMbH (SAL) und dem BMK (damals BMVIT) wurde eine Basisfinanzierung in Form eines Gesellschafterzuschusses in Höhe von insgesamt maximal € 70 Mio. vorgesehen, zusätzlich sind für das Sonderinvestitionsprogramm SIP in der SIP-Vereinbarung für die Jahre 2021-2024 maximal € 30 Mio. vereinbart worden. Außerdem gibt es eine Grundsatzvereinbarung zwischen Bund und den Bundesländern Steiermark, Oberösterreich und Kärnten sowie dem FEEI zur gemeinsamen Finanzierung der SAL.
Im Zeitraum 2018 – 2022 sind für den Bund tatsächlich finanzielle Auswirkungen in Höhe von € 61,495 Mio. eingetreten. Jährliche Abweichungen der IST-Werte zu den PLAN-Werten bzw. Verschiebungen ergeben sich durch Verzögerungen bei den Projektanläufen und entsprechend den tatsächlichen Mittelbedarfen.
Die Beiträge der Länder orientieren sich jährlich und über die Laufzeit an den Auszahlungen des Bundes, dh. die Länder haben gemeinsam denselben Betrag zu zahlen, den der Bund bezahlt. Verschiebungen der IST-Werte sind demnach im selben Ausmaß auch bei den Länderbeiträgen erwartet.
Da im Zuge der Evaluierung nur ein vorgegebener Zeitraum dargestellt werden kann, sind die finanziellen Auswirkungen zur WFA über dessen Gesamtlaufzeit nicht vollständig darstellbar und somit nicht umfassend aussagekräftig. Die Darstellung bei der Evaluierung bezieht sich auf einen Ausschnitt von 5 Jahren, die tatsächliche Laufzeit des Gesamtvorhabens bzw. der finanziellen Auswirkungen erstreckt sich über einen längeren Zeitraum (bis 2024).
Es sind keine unerwarteten Probleme aufgetreten.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.