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Vorhaben

Bündel.: Beihilfeprogramm Schienengüterverkehrsleistungen: Förderaufruf, Abschluss & Abwicklung von Förderverträgen mit Eisenbahnunternehmen 2018-2022

2023
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022

Nettoergebnis in Tsd. €: -553.700

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Österreich ist aufgrund seiner topographischen Beschaffenheit und seiner geographischen Lage in der Mitte Europas naturgemäß im besonderen Ausmaß von großen Güterverkehrsströmen betroffen und sieht sich mit großen Herausforderungen konfrontiert, die auf nachhaltige umweltverträgliche Weise bewältigt werden müssen. In Österreich bedarf es daher langfristiger Lösungen, die dazu beitragen, die Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen insbesondere des Straßengüterverkehrs, wie Schadstoffen, Lärm, Staus, Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit etc. bestmöglich und nachhaltig zu schützen.
Im Hinblick auf die Verwirklichung eines modernen Verkehrssystems muss daher sowohl den wirtschaftlichen aber auch den sozialen und ökologischen Gesichtspunkten Rechnung getragen werden. Die österreichische Verkehrspolitik stützt sich dabei auf ein Bündel von Maßnahmen, das neben der Vermeidung von nicht notwendigem Verkehr, insbesondere auch die Verlagerung des Straßengüterschwerverkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsträger wie die Schiene, den Kombinierten Verkehr oder die Binnenschifffahrt, in den Mittelpunkt ihrer Strategien stellt.
Bereits in der Vergangenheit wurden Maßnahmen zur Förderung des unbegleiteten Kombinierten Verkehrs und der Rollenden Landstraße ergriffen und auf Grundlage der VO (EWG) 1191/69 entsprechende Verträge über die Bestellung und Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Kombinierten Verkehr und Gefahrgutverkehr mit den in Österreich tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen geschlossen. Mit Inkrafttreten der VO (EG) 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste wurde für den Bereich des Schienengüterverkehrs die VO 1191/69 mit Wirksamkeit vom 03.12.2012 außer Kraft gesetzt.
Daher wurde vom BMVIT (jetzt BMK) ein Förderprogramm für den Schienengüterverkehr ausgearbeitet und 2011 im Einvernehmen mit dem BMF als Beihilfe bei der Europäischen Kommission notifiziert. Das Förderprogramm für den Zeitraum Dezember 2012 bis 2017 wurde von der Europäischen Kommission mit Beschluss vom 25. Juli 2012 auf der Grundlage von Artikel 93 AEUV für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt.
Die gegenständliche WFA (Bündelung) bezieht sich auf das Nachfolge-Förderprogramm (2018-2022).
Das geschätzte Volumen der Förderung betrug für das Jahr 2019 rund € 115 Mio.
Das geschätzte Volumen der Förderung betrug für das Jahr 2020 rund € 131 Mio.
Das geschätzte Volumen der Förderung betrug für das Jahr 2021 rund € 140 Mio.
Das geschätzte Volumen der Förderung betrug für das Jahr 2022 rund € 129 Mio.

Das neue Förderprogramm 2018 – 2022 für den Schienengüterverkehr wurde auf Basis von Studien erarbeitet, die vom BMK in Auftrag gegeben wurden. Wie bereits im Förderprogramm für den Zeitraum Dezember 2012 bis 2017 wird der nationale UKV stärker als der bilaterale UKV und der Transit gefördert und im Bereich des Wagenladungsverkehrs wird die Einzelwagenförderung weitergeführt.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben (Beihilfeprogramm für die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen) steht im Zusammenhang mit dem Gesamtverkehrsplan (2012) bzw. dem Mobilitätsmasterplan 2030 für Österreich.
Gemäß diesen strategischen Planungsdokumenten, wird die klare strategische Zielsetzung verfolgt, Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern (Verlagerungspolitik).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherung des im EU-Vergleich hohen Anteils des Schienengüterverkehrs am Gesamttransportaufkommen (iZm Wirkungsziel 2 der UG 41, 2022)

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Beibehalten des hohen Anteils des Schienengüterverkehrs am Gesamttransportaufkommen über dem EU-Schnitt

Ausgangszustand 2018:

In Österreich konnte bislang erreicht werden, dass der Schienenanteil im Güterverkehr stets höher war als im EU-weiten Schnitt. Der bislang relativ hohe Anteil des Verkehrsträgers Schiene als auch das Vorhandensein eines flächendeckenden Angebots hängen unter anderem auch davon ab, dass der Kombinierte Verkehr sowie der Einzelwagenverkehr in der Fläche zu wettbewerbsfähigen Preisen angeboten werden können.

Zielzustand 2023:

Das gegenständliche Förderprogramm zielt darauf ab, den im europäischen Vergleich hohen Anteil des Schienengüterverkehrs am Gesamttransportaufkommen beizubehalten und damit einen Beitrag zu den Zielsetzungen des Gesamtverkehrsplans zu leisten.

Istzustand 2023:

Der Modal Split Schiene beträgt 2018: 31,5%, 2019: 30,8%, 2020: 29,7%, 2021: 30,0% und 2022: 30,2%. Der hohe Schienenanteil im Güterverkehr konnte somit weiter sichergestellt werden. Der EU27-Durchschnitt lag 2021 bei 17%.

Datenquelle:
Interne Berechnung BMK bzw. Eurostat

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Förderverträge gem. Sonderrichtlinien "Beihilfeprogramm für die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in bestimmten Produktionsformen in Österreich" im Jahr 2018

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Förderverträge mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen im Rahmen des Förderprogramms für die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in bestimmten Produktionsformen in Österreich werden erstellt, ausgehandelt und abgewickelt, um den hohen Anteil des Schienengüterverkehrs am Gesamttransportaufkommen in Österreich sicherzustellen und dadurch den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene und eine nachhaltige Mobilität zu fördern.

Im Rahmen des Förderprogramms für die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in bestimmten Produktionsformen in Österreich werden Schienengüterverkehrsleistungen in den folgenden drei Formen gefördert: Einzelwagenverkehr, unbegleiteter kombinierter Verkehr und Rollende Landstraße.

Im Einzelwagenverkehr wird die Beihilfe je in Österreich beförderten Nettotonnenkilometer berechnet und nach Verkehrsart (Inland bzw. Einfuhr/Ausfuhr) und Entfernungsklasse differenziert.

Im unbegleiteten kombinierten Verkehr wird die Beihilfe je transportierter intermodaler Transporteinheit (ITE) berechnet, wobei die Höhe der Beihilfe je nach Größe und Gewicht der ITE, nach zurückgelegter Entfernung auf der Schiene in Österreich sowie den auf der jeweiligen Strecke erforderlichen Produktionsbedingungen (Bergstrecken) variiert.

Bei der Rollenden Landstraße wird die Beihilfe je transportiertem LKW berechnet, wobei die Höhe der Beihilfe je in Österreich genutzter Verkehrsachse und erforderlichenfalls gestaffelt nach Tag- bzw. Nachtverkehr variiert.

Die Abwicklung bzw. Abrechnung der Förderung erfolgt über die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungs GmbH (SCHIG).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Förderverträge gem. Sonderrichtlinien "Beihilfeprogramm für die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in bestimmten Produktionsformen in Österreich" im Jahr 2019

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

siehe Beschreibung Maßnahme Förderverträge für das Jahr 2018

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Förderverträge gem. Sonderrichtlinien "Beihilfeprogramm für die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in bestimmten Produktionsformen in Österreich" im Jahr 2020

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

siehe Beschreibung Maßnahme Förderverträge für das Jahr 2018

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Förderverträge gem. Sonderrichtlinien "Beihilfeprogramm für die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in bestimmten Produktionsformen in Österreich" im Jahr 2021

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

siehe Beschreibung Maßnahme Förderverträge für das Jahr 2018

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Förderverträge gem. Sonderrichtlinien "Beihilfeprogramm für die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in bestimmten Produktionsformen in Österreich" im Jahr 2022

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

siehe Beschreibung Maßnahme Förderverträge für das Jahr 2018

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2022 - 2023
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-553.700

Tsd. Euro

Plan

-621.044

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.635

Tsd. Euro

Plan

1.323

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

552.065

Tsd. Euro

Plan

619.721

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

553.700

Tsd. Euro

Plan

621.044

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-29.650

Tsd. Euro

Plan

-105.237

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

235

Tsd. Euro

Plan

237

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

29.415

Tsd. Euro

Plan

105.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

29.650

Tsd. Euro

Plan

105.237

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-108.411

Tsd. Euro

Plan

-115.237

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

211

Tsd. Euro

Plan

237

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

108.200

Tsd. Euro

Plan

115.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

108.411

Tsd. Euro

Plan

115.237

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die genannten jährlichen Werkleistungen lagen jeweils unter EUR 500.000.
Die finanziellen Auswirkungen (Werkleistungen) entsprechen dem Personalaufwand der SCHIG mbH für SGV geleistete Ist-Stunden bewertet mit dem Plan-Stundensatz DB1.
Die Abweichungen zu den Plan-Werten resultieren aus den geschätzten Leistungen des SGV-Personalaufwandes.
Die finanziellen Auswirkungen (Transferaufwand) entsprechen den Auszahlungen an die Abwicklungsstelle SCHIG mbH in den Kalenderjahren 2018 bis 2022.
Im Jahr 2018 kam es zu einem Sondereffekt, da die Zahlungen des BMK aus dem Bundesbudget an die SCHIG reduziert wurden, um den in der ersten SGV-Programmperiode aufgrund von Periodenverschiebungseffekten entstandenen Guthabenstand auf dem von der SCHIG im Auftrag des BMK verwalteten SGV-Treuhandkontos zu reduzieren. Die für das SGV-Programm im Jahr 2018 benötigten Fördermittel wurden daher zum Teil aus dem mit Ende 2017 bestehenden Guthabenstand bedeckt.
Die Abwicklungsstelle leistet die Auszahlungen an die EVU. Die Auszahlungen sind leistungsabhängig und stehen daher im Zusammenhang mit der erbrachten Schienengüterverkehrsleistung der Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Die Abweichungen zu den Plan-Werten resultieren aus den geschätzten Leistungen im Schienengüterverkehr.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen Umwelt
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Im Rahmen der gegenständlichen Förderung wurden insbesondere jene Produktionsformen unterstützt, durch die bereits bisher ein großer Anteil an umweltfreundlichen Schienengüterverkehrsleistungen erbracht wurde, die aber aufgrund der gegenüber dem Straßengüterverkehr höheren systemimmanenten Kosten ohne öffentliche Unterstützung nicht in ausreichendem Ausmaß zu wettbewerbsfähigen Preisen angeboten werden können.
Bei den Fördernehmern handelt es sich um Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Durch die gegenständliche Förderung wurde die Kostenstruktur im Schienengüterverkehr im Vergleich zur Straße positiv beeinflusst und damit konnte der Verkehrsträger Schiene wettbewerbsfähiger gemacht werden. Dadurch wurde jener Anteil des Güterverkehrs, der ohne Förderung des Schienengüterverkehrs auf der Straße stattgefunden hätte, von der Straße auf die umweltfreundliche Schiene verlagert.
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben „Beihilfeprogramm für die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in bestimmten Produktionsformen in Österreich“ wurden an die Eisenbahnverkehrsunternehmen (Beihilfenehmer) im Durchschnitt pro Jahr rd. € 125,452 Mio., abhängig von den jährlichen Abrechnungsergebnissen, von der Abwicklungsstelle ausbezahlt.

Umwelt

Subdimension(en)

  • Luft oder Klima

Die sensiblen Landschafts- und Lebensräume der österreichischen Alpenregionen sind von den großen alpenquerenden Verkehrsströmen stark betroffen und die Bevölkerung sollte vor den gegebenen negativen Auswirkungen des Straßengüterverkehrs, wie die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, Lärm sowie Staus, möglichst geschützt werden. Darüber hinaus kann durch diese Zielsetzung auch ein Beitrag zum Erreichen der gemeinsamen europäischen Klimaziele geleistet werden.
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben „Beihilfeprogramm für die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in bestimmten Produktionsformen in Österreich“ wurden folgende Anzahl an LKW-Fahrten vermieden:
• 2018: rund 3,374 Millionen LKW-Fahrten
• 2019: rund 3,322 Millionen LKW-Fahrten
• 2020: rund 3,167 Millionen LKW-Fahrten
• 2021: rund 3,531 Millionen LKW-Fahrten
• 2022: rund 3,491 Millionen LKW-Fahrten
Außerdem wurden durch die erbrachten Verkehrsleistungen folgende externe Kosten vermieden:
• 2018: rund 330,991 Millionen Euro
• 2019: rund 326,978 Millionen Euro
• 2020: rund 311,810 Millionen Euro
• 2021: rund 345,216 Millionen Euro
• 2022: rund 344,146 Millionen Euro

Anhand der durchschnittlich in den Jahren 2018 bis 2022 erbrachten Transportleistung (tkm) im Schienengüterverkehr (im Durchschnitt ca. 14 Mrd. tkm pro Jahr) sowie auf Basis der Emissionszahlen des Umweltbundesamtes (Stand Juli 2023) können unter der Annahme, dass bei Nichtumsetzung des Vorhabens der gesamte förderfähige Schienengüterverkehr auf die Straße verlagert würde, folgende Umweltauswirkungen abgeschätzt werden: pro Jahr im Durchschnitt: ca. 1,2 Mio. Tonnen CO2, ca. 2.270 Tonnen Stickoxide Nox und rd. 100 Tonnen Feinstaubpartikel PM 10.
Auf den Schienengüterverkehr entfallen bei einer jährlichen Transportleistung in Höhe von ca. 14 Mrd. tkm pro Jahr im Durchschnitt ca. 40.000 Tonnen CO2, ca. 140 Tonnen Nox und ca. 14 Tonnen PM 10.
Daraus lässt sich abschätzen, dass mit dem SGV-Programm folgende Umweltauswirkungen vermieden werden konnten (Differenz aus Straße und Schiene): pro Jahr im Durchschnitt: ca. 1,2 Mio. Tonnen CO2, ca. 2.128 Tonnen Stickoxide Nox und ca. 85 Tonnen Feinstaubpartikel PM 10.
Im Hinblick auf die Stickoxide ist festzuhalten, dass das BMK ex ante eine realistische Abschätzung vorgenommen hat. Bezüglich der in der WFA enthaltenen Feinstaubpartikel PM 2,5 und Treibhausgase liegen keine Daten und somit keine Vergleichswerte vor.

Gesamtbeurteilung

Die strategische Zielsetzung, Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, kann durch das Vorhaben erreicht werden. Diese betreffen jene Formen des Schienengüterverkehrs, die aufgrund ihrer Kostenstruktur am stärksten der Konkurrenz und dem Wettbewerb mit der Straße ausgesetzt sind. Die Beihilfen leisten einen Beitrag zur Deckung zusätzlicher Kosten, die im Schienengüterverkehr, jedoch nicht im Straßenverkehr anfallen. Damit werden auch die im Schienengüterverkehr wesentlich geringeren externen Kosten berücksichtigt. Im Rahmen der gegenständlichen Beihilfen wurden insbesondere jene Produktionsformen unterstützt, durch die bereits bisher ein großer Anteil an umweltfreundlichen Schienengüterverkehrsleistungen in Österreich erbracht wurde, die aber aufgrund der gegenüber dem Straßengüterverkehr höheren systemimmanenten Kosten ohne öffentliche Unterstützung nicht bzw. nicht in ausreichendem Ausmaß zu wettbewerbsfähigen Preisen angeboten werden können.
Die EK hat das von Österreich angemeldete Beihilfeprogramm erstmals im Jahr 2012 für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt. Im Rahmen des ersten Beihilfeprogramms wurden bis inkl. 2017 Förderverträge mit den einzelnen Eisenbahnverkehrsunternehmen abgeschlossen, die Schienengüterverkehrsleistungen im Einzelwagenverkehr (EWV), im unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) und in der rollenden Landstraße (RoLa) erbringen.
Von 1.1.2018 bis 31.12.2022 lief das Nachfolge-Förderprogramm: „Beihilfeprogramm für die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in bestimmten Produktionsformen in Österreich 2018-2022“.
Die Umsetzung des Vorhabens beginnt jeweils mit jährlichen Aufrufen zur Einreichung von Förderanträgen auf der Website des BMK sowie der Abwicklungsstelle SCHIG mbH. Nach der Veröffentlichung der jährlichen Aufrufe wurden bei Erfüllung aller Voraussetzungen Verträge gemäß den Sonderrichtlinien in den Jahren 2018 bis inkl. 2022 abgeschlossen.
Angesichts der volkswirtschaftlichen Entwicklung im Rahmen der Pandemie und der sehr schwierigen Situation im Schienengüterverkehr und des hohen Risikos, dass der Schienengüterverkehr ohne zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen Marktanteile gegenüber der Straße zu verlieren drohte, wurde der Schienengüterverkehr während der Covid-19-Krise anhand erhöhter Fördersätze verstärkt unterstützt.
Neben der Förderung der Produktionsformen Einzelwagenverkehr und Kombinierten Verkehrs wurde im gesamten Schienengüterverkehr ab März 2020 das Infrastrukturbenützungsentgelt gemäß EU-Verordnung 2020/1429 ausgesetzt. Somit konnte der Schienengüterverkehr während der Pandemie zusätzlich unterstützt werden.
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben wurden an die Eisenbahnverkehrsunternehmen (Beihilfenehmer) im Durchschnitt pro Jahr rd. € 125,452 Mio., abhängig von den jährlichen Abrechnungsergebnissen, von der Abwicklungsstelle ausbezahlt.
Mit der SGV-Förderung wurde der angestrebte hohe Anteil des Schienengüterverkehrs am Gesamttransportaufkommen sichergestellt. Die Zielsetzung, in Österreich den überdurchschnittlich hohen Anteil des Schienengüterverkehrs am Gesamttransportaufkommen zu halten, wurde erreicht. Die österreichische Verlagerungspolitik von der Straße auf die Schiene zeigt mit einem im internationalen und europäischen Vergleich überproportional hohen Anteil von rd. 30 % im Modal Split Erfolg (EU27-Durchschnitt 2021: 17%). Gemäß Eurostat befindet sich Österreich nach Litauen und der Slowakei auf Platz 3.
Dieser Wert ist das Resultat der im Rahmen der österreichischen Verkehrspolitik gesetzten Maßnahmen und insbesondere der SGV-Förderung, mit dem Meilenstein den im Vergleich zum EU-Durchschnitt hohen Modal Split Anteil der Schiene im Güterverkehr in Höhe von rd. 30% beizubehalten. Modal Split Schiene 2018: 31,5%, 2019: 30,8%, 2020: 29,7%, 2021: 30,0% und 2022: 30,2%.
Im Zeitraum 2018 bis 2022 konnten mit den geförderten Schienengüterverkehren jeweils mehr als 3,4 Mio. LKW-Fahrten pro Jahr vermieden werden.
Das SGV-Förderprogramm wird auch im Zeitraum 2023 bis 2027 fortgesetzt und wird den Kombinierten Verkehr und den Einzelwagenverkehr weiterhin unterstützen.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen