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Vorhaben

Bündelung: UFG - Konjunkturpaket (BBG 2022): Festlegung des Zusagerahmens für die SANOFF und UFI für die Jahre 2021-2025

2023
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -2.285.151

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

UFG-Novelle 2020 Konjunkturpaket:
Die aktuelle Periode zur Festlegung von Zusagerahmen für die Zwecke der Sanierungsoffensive (Förderung von thermischen Sanierungsmaßnahmen sowie des
Ersatzes von fossilen Heizkessel durch erneuerbare Heizsysteme) endet 2020.
Im Hinblick die Ziele der Bundesregierung zum Ausstieg aus fossilen Ölheizungen bis 2035 bzw. aus fossilen Gasheizungssystemen bis 2040 sowie der Anhebung der
Sanierungsrate in Richtung 3 % ist die Fortsetzung dieser Förderangebote unabdingbar. Um diese Investitionen im Segment der einkommensschwachen Haushalte
anzureizen sind zusätzliche Unterstützungsvolumina für dieses Bevölkerungssegment notwendig.
Für die Förderung betrieblicher und kommunaler Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen ist die reguläre Umweltförderung im Inland das zentrale Instrument zur
Stimulierung dieser Investitionen. Die aktuelle Periode der gesetzliche festgelegten Zusagerahmen endet mit 2020 und ist mit einem maximalen Betrag von 90,238
Mio. Euro begrenzt. Für die Erreichung der Klima- und Energieziele 2030 und darüber hinaus ist eine Fortsetzung dieser Förderangebote geboten.
Sowohl die durch die Förderangebote der Sanierungsoffensive als auch der regulären Umweltförderung im Inland ausgelösten Investitionen sind von erheblicher
positiver volkswirtschaftlicher Bedeutung, die insbesondere in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise einen Beitrag zu allgemeinen konjunkturellen Erholung beitragen
sollen.

UFG-Novelle 2021 für das Budgetbegleitgesetz 2022:
Im Hinblick auf die Herausforderungen der Dekarbonisierung des Gebäudesektors wird der bestehende Zusagerahmen (2021 und 2022) bis 2025 fortgeführt. In
Analogie zum UFG-Konjunkturpaket wird ein Gesamtzusagerahmen für die Jahre 2023 bis 2025 iHv 1.050 Millionen Euro für Zwecke der Förderung von thermischen
Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden sowie zur Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme eingerichtet – das ergibt rechnerisch ein durchschnittliches
Jahreszusagevolumen iHv 350 Millionen Euro.
Der derzeitige Zusagerahmen für die reguläre Umweltförderung im Inland für die Jahre 2021 und 2022 ist mit 110,238 Millionen festgelegt. Aufgrund der erhöhten
Nachfrage wird der jährliche Zusagerahmen für die Jahre 2022 bis 2025 auf 150,238 Millionen Euro festgesetzt bzw. fortgeschrieben.
Für die Abdeckung der Zusatzbelastung für einkommensschwache Haushalte ist für die Jahre 2021 und 2022 ein Unterstützungsvolumen iHv 100 Millionen Euro
festgelegt. Dieses Unterstützungsvolumen wird für den Zeitraum 2023 bis 2025 mit einem Gesamtvolumen iHv 150 Millionen Euro festgeschrieben.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Ziel der österreichischen Klima- und Energiestrategie ist die Klimaneutralität bis 2040. Um dieses Ziel zu erreichen muss auch der Wärmesektor auf eine zukunftsfähige, ökonomische, sozial verträgliche und sichere Energieversorgung auf Basis von erneuerbaren Energieträgern ausgerichtet werden.
Im Zusammenhang mit den klimapolitischen Herausforderungen zur Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2040 und den Umstellungserfordernissen im Rahmen der Dekarbonisierung des Gebäudesektors werden die Zusagerahmen für die Umweltförderung im Inland fortgeschrieben. Die Umweltförderung im Inland zielt auf den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit durch einen effizienten Einsatz von Energie und Ressourcen, durch Steigerung des Anteils von erneuerbaren Energieträgern oder biogenen Rohstoffen sowie durch andere Maßnahmen zur Reduktion von Belastungen in Form von sonstigen Treibhausgasemissionen, umweltbelastenden Emissionen oder Abfällen.
Die Förderungen von thermischen Sanierungsmaßnahmen, des Heizkesseltausch und der Umweltförderung im Inland tragen zu den SDG-Ziele 7.2 und 7.3 bei, indem die geförderten Maßnahmen eine Reduktion des Energiebedarfs von Gebäuden sowie von Treibhausgasemissionen und Luftschadstoffen aus Heizungsanlagen im privaten Bereich sowie in der Industrie bewirken. Damit wird der Anteil erneuerbarer Energie am globalen Energiemix deutlich erhöht und die weltweite Steigerungsrate der Energieeffizienz unterstützt.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherstellung bzw. Fortführung einer effizienten Anreizförderung für Investitionen zum Ersatz fossiler durch klimafreundliche Heizsysteme sowie zur thermischen Sanierung von Wohnbauten und sonstigen (insbesondere betrieblichen) Gebäuden in den Jahren 2021 und 2022

Beschreibung des Ziels

Die Förderung des Umstiegs auf klimafreundliche Heizsysteme soll dazu beitragen, dass der vollständige Ausstieg aus fossilen Ölheizungen bis 2035 sowie aus fossilen Gasheizungen bis 2040 gelingt, die Förderung von thermischen Sanierungsmaßnahmen soll zur Steigerung der Sanierungsrate in Richtung 3 % beitragen. Die Fortführung dieser Förderungen wird für die Jahre 2021 und 2022 festgelegt. Beide Fördermaßnahmen zielen auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen und des Endenergieeinsatzes sowie auf die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger ab.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Rechnerische Einsparung von CO2-Emissionen (2020-2022) [CO2-Tonnen]

Istwert

2.500.000

CO2-Tonnen

Zielzustand

2.340.000

CO2-Tonnen

Datenquelle: Evaluierung der Umweltförderung des Bundes 2020-2022 (III-1092 d.B.)

rechnerische inländische Wertschöpfung (2020-2022) [Mrd. €]

Istwert

2,10

Mrd. €

Zielzustand

2,80

Mrd. €

Datenquelle: Evaluierung der Umweltförderung des Bundes 2020-2022 (III-1092 d.B.)

Ziel 2: Sicherstellung bzw. Fortführung einer effizienten Anreizförderung für betriebliche und kommunale Umweltund Klimaschutzinvestitionen in den Jahren 2021 und 2022 insbesondere im Bereich der Verbesserung der Energieeffizienz

Beschreibung des Ziels

Die Förderung betrieblicher (einschließlich kommunaler) Umwelt- und Klimaschutzprojekte (Non-ETS-Sektor) adressiert insbesondere Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz bzw. zur Energieeinsparung sowie zum Umstieges auf erneuerbarer Energieträger. Für diese Investitionen ist die reguläre Umweltförderung im Inland das zentrale Förderinstrument, für dessen Förderangebote in den Jahren 2021 und 2022 die Zusicherungsrahmen festgelegt werden. Die damit ausgelösten Investitionen sind für die Erreichung der klima- und energiepolitischen Zielsetzungen 2030 und darüber hinaus zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und des Endenergieeinsatzes sowie zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger in diesen Sektoren unabdingbar.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

rechnerische Einsparung von CO2-Emissionen (2020-2022) [CO2-Tonnen]

Istwert

3.380.094

CO2-Tonnen

Zielzustand

2.850.000

CO2-Tonnen

Datenquelle: Evaluierung der Umweltförderung des Bundes 2020-2022 (III-1092 d.B.)

rechnerische inländische Wertschöpfung (2020-2022) [Mrd. €]

Istwert

1,79

Mrd. €

Zielzustand

1,30

Mrd. €

Datenquelle: Evaluierung der Umweltförderung des Bundes 2020-2022 (III-1092 d.B.)

Ziel 3: Sicherstellung bzw. Fortführung einer effizienten Anreizförderung für Investitionen zum Ersatz fossiler durch klimafreundliche Heizsysteme sowie zur thermischen Sanierung von Wohnbauten und sonstigen (insbesondere betrieblichen) Gebäuden in den Jahren 2021 und 2022

Beschreibung des Ziels

Die Förderung des Umstiegs auf klimafreundliche Heizsysteme soll dazu beitragen, dass der vollständige Ausstieg aus fossilen Ölheizungen bis 2035 sowie aus fossilen Gasheizungen bis 2040 gelingt, die Förderung von thermischen Sanierungsmaßnahmen soll zur Steigerung der Sanierungsrate in Richtung 3 % beitragen. Die Fortführung dieser Förderungen wird für die Jahre 2023 bis 2025 festgelegt. Die Fördermaßnahmen zielen auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen und des Endenergieeinsatzes sowie auf die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger ab.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

rechnerische Einsparung von CO2-Emissionen (2023-2025) [CO2-Tonnen]

Istwert

n.v.

CO2-Tonnen

Zielzustand

1.500.000

CO2-Tonnen

Datenquelle: Evaluierung der Umweltförderung des Bundes 2020-2022 (III-1092 d.B.)

rechnerische Schaffung bzw. Absicherung von Beschäftigungsverhältnissen 2023-2025 [VZÄ]

Istwert

n.v.

VZÄ

Zielzustand

14.250

VZÄ

Datenquelle: Evaluierung der Umweltförderung des Bundes 2020-2022 (III-1092 d.B.)

Ziel 4: Sicherstellung bzw. Fortführung einer effizienten Anreizförderung für betriebliche und kommunale Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen in den Jahren 2022 bis 2025 insbesondere im Bereich der Verbesserung der Energieeffizienz

Beschreibung des Ziels

Die Förderung betrieblicher (einschließlich kommunaler) Umwelt- und Klimaschutzprojekte (Non-ETS-Sektor) adressiert insbesondere Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz bzw. zur Energieeinsparung sowie zum Umstieges auf erneuerbarer Energieträger. Für diese Investitionen ist die reguläre Umweltförderung im Inland das zentrale Förderinstrument, für dessen Förderangebote in den Jahren 2022 bis 2025 die Zusicherungsrahmen festgelegt werden. Die damit ausgelösten Investitionen sind für die Erreichung der klima- und energiepolitischen Zielsetzungen (2030, Klimaneutralität 2040) zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und des Endenergieeinsatzes sowie zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger in diesen Sektoren unabdingbar.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

rechnerische Einsparung von CO2-Emissionen 2022-2025 [CO2-Tonnen]

Istwert

n.v.

CO2-Tonnen

Zielzustand

1.260.000

CO2-Tonnen

Datenquelle: Evaluierung der Umweltförderung des Bundes 2020-2022 (III-1092 d.B.)

rechnerische Schaffung bzw. Absicherung von Beschäftigungsverhältnissen 2022-2025 [VZÄ]

Istwert

n.v.

VZÄ

Zielzustand

12.000

VZÄ

Datenquelle: Evaluierung der Umweltförderung des Bundes 2020-2022 (III-1092 d.B.)


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Sanierungsoffensive 2021 und 2022 – Förderung des Austausches fossiler Heizkessel durch klimafreundliche Heizsysteme

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Für die Sanierungsoffensive 2021 und 2022 wird ein Gesamtzusagerahmen in Höhe von 650 Mio. Euro gesetzlich festgelegt. Hievon sollen voraussichtlich rd. 400 Mio. Euro für die Förderung des Austauschs fossiler Heizkessel durch klimafreundliche Heizsysteme sowie voraussichtlich rd. 250 Mio. Euro für die Förderung von Investitionen zur thermischen Sanierung von Gebäuden eingesetzt werden. Die Förderungsaktion wird im Rahmen der Umweltförderung im Inland abgewickelt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Unterstützungsvolumen für einkommensschwache Haushalte zur Abfederung von Mehrbelastungen aufgrund des Umstiegs auf klimafreundliche Heizsysteme

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Um die einschlägigen Investitionen auch in der Bevölkerungsgruppe der einkommensschwachen Haushalte anzustoßen, ist es erforderlich, dieser Bevölkerungsgruppe ergänzend zu den Investitionszuschüssen von Bund und Ländern finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Daher werden für die Zwecke in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 100 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, die im Weg der Länder an die adressierten Haushalte ausgezahlt werden sollen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Haftungsrahmen für Energie-Contracting

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Insbesondere private Haushalte verfügen oft nicht über die notwendigen Mittel zur Investition in den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme bzw. in eine thermische Gebäudesanierung. Umgekehrt ist für Contractoren, die zur Übernahme der Investitionen in diesem Segment grundsätzlich bereit wären, das Ausfallsrisiko zu hoch, um die Investitionen in diesem Segment zu setzen. Vor diesem Hintergrund soll ein Haftungsrahmen iHv von 50 Mio. Euro (Barwert) eingerichtet werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

nicht erreicht

Anhebung des Zusagerahmens für die reguläre Umweltförderung im Inland sowie Fortführung in den Jahren 2021 und 2022

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der gesetzliche Zusagerahmen für die reguläre Umweltförderung im Inland ist für 2020 mit 90,238 Mio. Euro begrenzt. Dieser soll um 20 Mio. Euro angehoben werden, wobei in diesem Ausmaß biogene Nahwärme- und Abwärmeprojekte gefördert werden sollen.
Für die Fortführung der regulären Umweltförderung im Inland in den Jahren 2021 und 2022 ist eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen. Der Zusagerahmen wird mit insgesamt 110,238 Mio. Euro festgelegt, wobei ca. 20 Mio. Euro für biogene Nahwärme- und Abwärmeprojekte gewidmet werden sollen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Sanierungsoffensive 2022, 2023 bis 2025 – Förderung des Austausches fossiler Heizkessel durch klimafreundliche Heizsysteme sowie thermischer Sanierungsmaßnahmen

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Für die Sanierungsoffensive 2023 bis 2025 wird ein Gesamtzusagerahmen in Höhe von 1.050 Mio. Euro gesetzlich festgelegt. Das entspricht rein rechnerisch eine jahresmäßige Aufteilung von 350 Millionen Euro. Zusätzlich werden weitere 180 Millionen Euro für die Jahre 2022 und 2023 für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme sowie 60 Millionen im Jahr 2022 für thermische Sanierungsmaßnahmen im Geschoßwohnbau bereitgestellt. Die Förderungsaktion wird im Rahmen der Umweltförderung im Inland abgewickelt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Unterstützungsvolumen für einkommensschwache Haushalte zur Abfederung von Mehrbelastungen aufgrund des Umstiegs auf klimafreundliche Heizsysteme

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Um die einschlägigen Investitionen auch in der Bevölkerungsgruppe der einkommensschwachen Haushalte anzustoßen, ist es erforderlich, dieser Bevölkerungsgruppe ergänzend zu den Investitionszuschüssen von Bund und Ländern finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Daher werden auf Basis dieser UFG-Novelle für diese Zwecke im Jahr 2022 zusätzlich 40 Millionen Euro sowie in den Jahren 2023 bis 2025 insgesamt 190 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, die im Weg der Länder an die adressierten Haushalte ausgezahlt werden sollen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Anhebung des Zusagerahmens für die reguläre Umweltförderung im Inland sowie Fortführung in den Jahren 2022 bis 2025

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Aufgrund der gesteigerten Nachfrage nach Förderungen im Rahmen der regulären Umweltförderung im Inland wird der Zusagerahmen für diese Förderschiene auf 150,238 Millionen Euro im Jahre 2022 angehoben und auf diesem Niveau bis 2025 fortgeführt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2023
2021
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-2.285.151

Tsd. Euro

Plan

-2.285.151

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

78.528

Tsd. Euro

Plan

78.528

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.206.623

Tsd. Euro

Plan

2.206.623

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.285.151

Tsd. Euro

Plan

2.285.151

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-173.676

Tsd. Euro

Plan

-173.676

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

6.375

Tsd. Euro

Plan

6.375

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

167.301

Tsd. Euro

Plan

167.301

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

173.676

Tsd. Euro

Plan

173.676

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-423.702

Tsd. Euro

Plan

-423.702

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

14.018

Tsd. Euro

Plan

14.018

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

409.684

Tsd. Euro

Plan

409.684

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

423.702

Tsd. Euro

Plan

423.702

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-565.145

Tsd. Euro

Plan

-565.145

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

19.511

Tsd. Euro

Plan

19.511

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

545.634

Tsd. Euro

Plan

545.634

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

565.145

Tsd. Euro

Plan

565.145

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Für die angegebenen Ist-Zahlen wurde keine spezifische Analyse der Mittelflüsse durchgeführt. Diese ist im System der Umweltförderung aufgrund der hohen Stückzahlen kaum durchführbar und auch nicht zielführend, da die einzelnen Mittelflüsse in den einzelnen Jahren wesentlich von den jeweiligen Projektumsetzungen abhängig sind. Von grundlegender Bedeutung ist, dass der jeweils veranschlagte Auszahlungsbedarf aus sämtlichen noch offenen Zusagen für das jeweilige Budgetjahr innerhalb der Budgetgrenzen des jeweiligen Jahres liegt. Diese Vorgabe wurde – wie in den jeweiligen Jahresabschlüssen dokumentiert – eingehalten. Mangels Ist-Wertanalyse wurden daher die Plandaten zum Zwecke dieser Darstellung fiktiv übernommen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen


Unternehmen

Für diese Wirkungsdimension liegen keine Analysen vor.

Gesamtwirtschaft

Als ökonomische Effekte konnten durch die mittels der Förderungen angeregten Investitionen in den Jahren 2020-2022 in der Höhe von 2.630,6 Mio. EUR ein Bruttoproduktionswert von rund 4.794,9 Mio. EUR und eine Wertschöpfung von rund 2.125 Mio. EUR erzielt werden. Darüber hinaus wurden Beschäftigungseffekte in der Höhe von rund 14.551 Arbeitsplätzen bzw. rund 12.778 Vollzeitbeschäftigungen gesichert. Mit einer Million EUR an Investitionen, die im Zuge der Sanierungsoffensive getätigt wurden, sind 4,9 Vollzeitbeschäftigungen (bzw. 5,5 Arbeitsplätze) verbunden. Der Budgeteffekt beläuft sich auf 642 Mio. EUR.

Umwelt

Durch die im Zeitraum 2020-2022 genehmigten Förderungsprojekte konnten Treibhausgas-Emissionen im Ausmaß von insgesamt 1.126.698 Tonnen pro Jahr vermieden werden. Bezogen auf die technische Nutzungsdauer der geförderten Anlagen sind das 19,8 Mio. Tonnen CO₂eq.
Das Ausmaß der Energieeffizienzsteigerung durch die geförderten Projekte beläuft sich auf 1.623,8 GWh/a oder 19,8 TWh über die technische Nutzungsdauer. Das Ausmaß der Nutzung erneuerbarer Energieträger wurde durch die aufgrund der Förderung realisierten Projekte um 2.268,2 GWh/a erhöht, was kumuliert über die technische Nutzungsdauer 48,3 TWh entspricht.

Verwaltungskosten für Bürger:innen

Für diese Wirkungsdimension liegen keine Analysen vor.

Verwaltungskosten für Unternehmen

Für diese Wirkungsdimension liegen keine Analysen vor.

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Als Förderungsempfänger:innen kommen im Wohnbausegment Haus- oder Wohnungseigentümer:innen sowie Wohnobjektmieter:innen in Frage. Bei der Umweltförderung im Inland Unternehmen. Es liegen keine weiteren Daten zur Aufschlüsselung nach Geschlecht, Altersgruppen, Ausbildung, Beruf, Beschäftigungsverhältnissen, Betreuungspflichten etc. vor, da von einer mit vertretbarem Aufwand durchgeführten Erhebung kaum aussagekräftige Informationen über die tatsächlichen Auswirkungen zu erwarten sind.

Gesamtbeurteilung

Im Betrachtungszeitraum des Berichts in der Periode 2020-2022 wurden in der Umweltförderung im Inland umweltrelevanten Investitionen von rund 2,2 Mrd. EUR ausgelöst. Die Investitionen wurden mit ausgewiesenen Fördermitteln von insgesamt knapp 404 Mio. EUR unterstützt (Bundesförderung und Fördermittel der EU). Die damit verbundenen Outputeffekte (Bruttoproduktionswert, BPW) beliefen sich insgesamt, d.h. es wurden inklusive induzierter Effekte, auf knapp 4,1 Mrd. EUR. Bezogen auf die Investitionssumme ergibt das einen Multiplikator von 1,83. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg insgesamt um 1,9 Mrd. € bzw. 0,48%. Setzt man das BIP in Relation zur Investitionssumme, erhält man einen Multiplikator von 0,86. Das bedeutet, dass eine Investition von 1 Mrd. EUR im Bereich der UFI mit einem Anstieg des BIP von 0,86 Mrd. EUR verbunden ist. Der Wertschöpfungseffekt (BPW abzüglich Vorleistungen) betrug 1,8 Mrd. EUR, was einem Multiplikator von 0,8 entspricht. Weiters wurden in den Jahren 2020 – 2022 durch die mit der UFI verbundenen umweltrelevanten Investitionen rund 11.000 Beschäftigungsverhältnisse bzw. knapp 10.000 Vollzeitbeschäftigungen geschaffen. Das entspricht pro Mio. EUR Investition in die UFI-Förderungsbereiche 5,1 Arbeitsplätzen (bzw. 4,5 Vollzeitbeschäftigungen).

In der Sanierungsoffensive wurden insgesamt, d.h. inklusiver induzierter Effekte, durch die Investitionen gesamtwirtschaftliche Effekte im Ausmaß von 4,8 Mrd. EUR (Bruttoproduktionswert) ausgelöst. Setzt man den Bruttoproduktionswert in Relation zu den Investitionen, ergibt dies einen Multiplikator von 1,82. Das bedeutet, dass im Rahmen der Sanierungsoffensive und „raus aus Öl und Gas“ mit einer Investition von einer Million EUR eine heimische Produktion von 1,82 Mio. EUR induziert wurde. Der BIP-Effekt betrug 2,3 Mrd. EUR mit einem Multiplikator von 0,87; der Wertschöpfungseffekt (Bruttoproduktionswert abzüglich Vorleistungen) 2,1 Mrd. EUR mit einem Multiplikator von 0,81. Durch die von der Sanierungsoffensive und „raus aus Öl und Gas“ ausgelösten Investitionen wurden rund 14.500 zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse (12.800 Vollzeitbeschäftigungen) geschaffen. Mit einer Million EUR an Investitionen, die im Zuge dieser Förderungen getätigt wurden, sind daher 5,5 zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse (4,9 Vollzeitbeschäftigungen) verbunden.

Im Berichtszeitraum 2020 – 2022 wurden 378.967 geförderte Projekte mit Förderungen in der Höhe von 1.137 Mio. EUR unterstützt, diese lösten umweltrelevante Investitionen von 5.224 Mio. EUR aus. Rund 21 % aller Projekte wurden im Bereich der Sanierungsoffensive (SanOff; private und betriebliche) durchgeführt, deren Anteil an den gesamten Förderungsmitteln betrug 44,5 %. (diese Zahlen beziehen sich auf die gesamten für den Zeitraum 2020-2022 verfügbaren Mittel, insgesamt mit denen durch diese Novelle erhöhten Zusagerahmen)

Zu den gegenüber den, im Rahmen der WFA als Plandaten herangezogenen Abschätzungen, ergebenden Abweichungen der Effekte ist anzumerken, dass die Abschätzungen grundsätzlich auf Basis von Hochrechnungen aus den Vorjahren erfolgen. Die tatsächlich erzielten Ergebnisse weichen daher naturgemäß davon ab. Insbesondere können Technologie- und Markteffekte nicht vorab in den Abschätzungen abgebildet werden.
Die Abschätzungen der ökologischen Effekte wurden im Wesentlichen bestätigt.

Zu den Zielen 3 und 4 ist auszuführen, dass eine teilweise Erreichung der Ziele angeführt wird, da durch die bereits eingegangen Anträge und Registrierungen (2023) von einer Erreichung der Ziele auszugehen ist. Die endgültige Erreichung der Ziele kann erst bei der nächsten Evaluierung berücksichtigt werden, da die in den Ziele 3 und 4 festgelegten Zusagerahmen bis 2025 laufen. Gemäß § 14 Abs. 1 UFG sind die ökonomischen und ökologischen Auswirkungen der Förderungen nach diesem Bundesgesetz in einem 3-Jahresabstand zu analysieren. Dahingehend wird die Erreichung der in der Zukunft liegenden Zusagerahmen der Ziele 3 und 4 zum nächsten Evaluierungszeitpunkt im Jahr 2026 mitgenommen werden.

Zur Maßnahme 3 ist auszuführen, dass eine Zielerreichung nicht möglich war, da die Richtlinien für die Umsetzung der gegenständlichen Maßnahme noch nicht beschlossen wurden und somit keine Umsetzung erfolgen kann.
Die Maßnahmen 5-7 und deren Zielerreichung liegen wieder im zukünftigen Zeitrahmen und werden wieder als teilweise bzw. überwiegend erreicht dargestellt, da für die mögliche Zielerreichung die bereits eingegangenen Anträge und Registrierung im Jahr 2023 als Indikatoren herangezogen werden.


Verbesserungspotentiale

Die Förderungen nach dem UFG werden durch die Erkenntnisse aus der Förderungsabwicklung adaptiert und angepasst. Die Ausweitung der Förderungsangebote in den verschiedenen Förderbereichen hat eine erhebliche Förderungsnachfrage bewirkt, wie dargestellt im Bericht zur Evaluierung der Umweltförderung des Bundes 2020-2022


Weitere Evaluierungen

Die Erreichung der Ziele 3 und 4 soll zum nächsten Evaluierungszeitpunkt im Jahr 2026 betrachtet werden.


Weiterführende Informationen