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Vorhaben

„AgrarInvestitionsKredit 2018 - Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020“

AgrarInvestitionsKredit (AIK) – im Rahmen der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 – „LE-Projektförderungen“

2023
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018

Nettoergebnis in Tsd. €: -18.313

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

– Abwanderung und Betriebseinstellungen (2010-2013 rund 7.000 weniger Betriebe von 173.317 auf 166.317)
– Unterstützungsbedarf, wegen
. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft – derzeit rückläufige Einkommensentwicklung von 5% (2013 zu 2014)
. Sicherstellung der Bewirtschaftung von benachteiligten Gebieten (derzeit rund 64.000 Bergbauernbetriebe die eine Fläche von rund 2,3 Mio. bewirtschaften
. hoher Investitionskosten, erschwerter Strukturveränderung und Bewirtschaftung
. mangelnder Produktionsalternativer für Bergbäuerinnen und Abhängigkeit von der Tierhaltung



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Der Agrarinvestitionskredit (AIK) ist Teil des Programms LE 2020 und wird auf Basis der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung 2014 – 2020, als zusätzliche nationale Förderung im Bereich der „Investitionen in landwirtschaftliche Erzeugung“ abgewickelt. Mit der Evaluierung dieses Programms werden auch die Beiträge und Auswirkungen der Maßnahme 4 (Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung) und somit auch der AIK ausgewertet.

Grundsätzliche Information zu Agrarinvestitionskredite (AIK) :
Zinsenzuschüsse zu Agrarinvestitionskrediten können allein oder in Zusammenhang mit einem Direktzuschuss für Investitionen (Maßnahme 4) im Rahmen der Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung 2014-2020 gewährt werden, soweit dies im Besonderen Teil vorgesehen ist. Wird ein Zinsenzuschuss zusätzlich zu einem Direktzuschuss gewährt, liegt eine „zusätzliche nationale Förderung“ im Sinne von Artikel 81 Abs. 2 und 82 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vor (Punkt. 1.11 Zusätzliche Bestimmungen für Agrarinvestitionskredite (AIK)).
Daher gelten für AIK die gleichen Rahmenbedingungen wie für Direktzuschüsse zu Investitionen.

Das Vorhaben leistet keinen signifikanten Beitrag zur Erreichung der Ziele und Unterziele der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Gesamtleistung der Betriebe

Beschreibung des Ziels

Mit der Erstellung eines Betriebsplanes soll eine Steigerung des landwirtschaftlichen Einkommens erreicht werden. Grundlage dafür sind Prüfung von Rationalisierungsmaßnahmen, die Modernisierung des Betriebes, eine Senkung der Produktionskosten, eine bessere Nutzung von Nebenerzeugnissen und auch Umstellung der Erzeugung.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Genehmigte und abgerechnete Anträge aus 2018 [Anzahl]

Istwert

1.360

Anzahl

Zielzustand

1.500

Anzahl

Datenquelle: AMA Datenbank; LFRZ Datenbank


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Investitionen zur Modernisierung in materielle Vermögenswerte in Kombination mit einem Zinsenzuschuss zu einem Agrarinvestitionskredit (AIK)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Förderung von Investitionen zur Modernisierung dient sowohl der Belebung und Entwicklung des landwirtschaftlichen Sektors als auch der Wirtschaft des ländlichen Raums insgesamt.
National finanzierte Zuschläge (top-ups) in Form von Zinsenzuschüsse in Kombination von Investitionszuschüsse führen zu einer Liquiditätsverbesserung zu dem Zeitpunkt, wo erhöhter Liquiditätsbedarf besteht, nämlich dem Zeitpunkt der Investition. Dabei ist bereits die Inaussichtstellung bzw. die Gewährung der Förderung ein deutliches Signal mit Anreizwirkung, auch wenn die eigentliche Förderung erst nach der Investitionstätigkeit bzw. Rechnungsstellung erfolgt. Weiters haben Investitions- und Zinsenzuschüsse abschreibungs- bzw. fixkostensenkende Wirkung, was insbesondere für die längerfristige Entwicklung von Betrieben von Bedeutung ist. Deshalb sollen geförderte Investitionen sich auch in eine längerfristige Strategie wie z.B. durch das Betriebskonzept ausgedrückt – eingliedern.
Vor allem auch nicht-einkommenschaffende – also nicht betriebswirtschaftlich bewertbare oder nur gering einkommenswirksame – Investitionen würden ohne die Intervention durch dieses Programm nicht oder nur in viel eingeschränkterem Rahmen umgesetzt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2018 - 2022
2018
2019
2020
2021
2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-18.313

Tsd. Euro

Plan

-20.475

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

399

Tsd. Euro

Plan

399

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

16.776

Tsd. Euro

Plan

18.938

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.138

Tsd. Euro

Plan

1.138

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

18.313

Tsd. Euro

Plan

20.475

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.759

Tsd. Euro

Plan

-4.613

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

77

Tsd. Euro

Plan

77

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.463

Tsd. Euro

Plan

4.317

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

219

Tsd. Euro

Plan

219

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.759

Tsd. Euro

Plan

4.613

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.769

Tsd. Euro

Plan

-4.351

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

78

Tsd. Euro

Plan

78

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.468

Tsd. Euro

Plan

4.050

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

223

Tsd. Euro

Plan

223

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.769

Tsd. Euro

Plan

4.351

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.514

Tsd. Euro

Plan

-4.086

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

80

Tsd. Euro

Plan

80

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.207

Tsd. Euro

Plan

3.779

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

227

Tsd. Euro

Plan

227

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.514

Tsd. Euro

Plan

4.086

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.359

Tsd. Euro

Plan

-3.849

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

81

Tsd. Euro

Plan

81

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.046

Tsd. Euro

Plan

3.536

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

232

Tsd. Euro

Plan

232

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.359

Tsd. Euro

Plan

3.849

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.912

Tsd. Euro

Plan

-3.576

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

83

Tsd. Euro

Plan

83

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.592

Tsd. Euro

Plan

3.256

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

237

Tsd. Euro

Plan

237

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.912

Tsd. Euro

Plan

3.576

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Genehmigung von AIK erfolgt auf Grundlage der im Titel angeführten Sonderrichtlinie. Der tatsächliche Vertragsabschluss eines AIK zwischen Antragsteller und Kreditinstitut erfolgt meist zeitversetzt aufgrund der vorgegebenen Abwicklung, Genehmigung und Erteilung einer Auszahlungsbestätigung nach Abnahme der Investition durch die „Bewilligende Stelle“. Daher ergibt sich eine zeitliche Verzögerung der Inanspruchnahme des zur Verfügung gestellten AI-Kreditvolumens und der tatsächlichen Ausnützung (Zuzählung der Kredite).
Festgehalten wird, dass zum Zeitpunkt der WFA Erstellung zur Berechnung des Transferaufwandes folgende Ausgangswerte berücksichtigt wurden: ein bei den Banken gesamtaushaftendes AI-Kreditvolumen in der Höhe von 1,12 Mrd. Euro, eine durchschnittliche Laufzeit von 15 Jahren, ein Bruttozinssatz von 1,30 % und ein Zinsenzuschuss von 50 % (30 % Bundesanteil und 20 % Landesanteil).
Der verringerte Transfer „Ist“ Aufwand des Bundes für Zinsenzuschüsse ist mit einem geringeren aushaftenden Kreditvolumen und einem niedrigeren anzuwendenden Brutto-Zinssatz für das Jahr 2018 zu begründen, als zum Zeitpunkt der WFA Erstellung (Plan) anzunehmen war. Entsprechend der Vereinbarung zur Finanzierung von Förderungsmaßnahmen (Landwirtschaftsgesetz 1992 – LWG, Bund/Länder von 60/40) hat sich für 2018 auch der Transferaufwand der Länder anteilsmäßig verringert.
Aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen und der im BML involvierten Sachbearbeiter entspricht der geplante Personal- und Sachaufwand dem Ist-Aufwand.
Die finanziellen Auswirkungen über den Beobachtungszeitraum bis 2022 begründen sich auf Annahmen zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA. Die tatsächlichen Aufwendungen der jeweiligen Abrechnungsjahre ergeben sich aus dem zum Abrechnungsstichtag aushaftenden Kreditvolumen und dem anzuwenden Bruttozinssatzes.
Der angenommene Personalaufwand von durchschnittlich EUR 225.000,00 pro Jahr ist durch die an der Abwicklung eingebundenen Sachbearbeiter zu begründen.

Gesamtbeurteilung

Zinsenzuschüsse zu Agrarinvestitionskredite (AIK) werden hauptsächlich in Zusammenhang mit einem Direktzuschuss für Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung im Rahmen des Programm für ländliche Entwicklung in Österreich 2014-2020 gewährt und sind somit ein Teil dieses Programms LE 14-20 bzw. dessen Evaluierung.

Ausführungen zum AIK:
Agrarinvestitionskredite (AIK) sind ein etabliertes und wichtiges Instrument, um die landwirtschaftlichen Betriebe bei größeren einzelbetrieblichen Investitionen zu unterstützen und können zusätzlich zu einem Direktzuschuss als national finanzierte Zuschläge (top-ups) in Form von Zinsenzuschüsse in Kombination von Investitionszuschüsse gewährt werden. Diese Unterstützung führt zu einer Liquiditätsverbesserung zu dem Zeitpunkt, wo erhöhter Liquiditätsbedarf besteht, nämlich dem Zeitpunkt der Investition. Dabei ist bereits die Inaussichtstellung bzw. die Gewährung der Förderung ein deutliches Signal mit Anreizwirkung, auch wenn die eigentliche Förderung erst nach der Investitionstätigkeit bzw. Rechnungsstellung erfolgt. Weiters haben Investitions- und Zinsenzuschüsse abschreibungs- bzw. fixkostensenkende Wirkung, was insbesondere für die längerfristige Entwicklung von Betrieben von Bedeutung ist. Wegen der langen Laufzeiten (10 Jahre für technische Investitionen und 20 Jahre für bauliche Investitionen) und eines geregelten Zinssatzes hat der AIK die Wirkung eines langfristigen, stabilen und kalkulierbaren Finanzierungsinstrumentes.

Anmerkungen zur Internen Evaluierung des Vorhabens für AIK 2018
Mit dem Bundesministerium für Finanzen wurde für das Jahr 2018 das Einvernehmen zur Neuvergabe eines AIK Kreditvolumens in der Höhe von 130,00 Mio. Euro hergestellt. Auf Basis der Auswertung der AMA Datenbank und den Abrechnungsunterlagen der Banken wurden zum Abrechnungsstichtag 30.06.2023 von den Banken 1360 genehmigte AIK von den Banken zur Zinsenzuschussabrechnung vorgelegt. Der Zinsenzuschuss des BML beträgt, unter Berücksichtigung eines Bruttozinssatzes von 4,23% und einem Gesamtsaldo in der Höhe von 81,66 Mio. Euro für das 1. Halbjahr 2023, rund 503.500,00 Euro.
Bis 30.06.2023 wurde für im Jahr 2018 genehmigte AIK ein Bundesmittel-Gesamtbetrag von rund 1,95 Mio. Euro an Zinsenzuschüssen ausbezahlt. Unter Berücksichtigung des Anteils der Bundesländer wurden bisher in Summe ca. 3,25 Mio. Euro zur Unterstützung bei Investitionen bzw. zur Verringerung der Schuldzinsen gewährt und somit eine finanzielle Entlastung bäuerlicher Betriebe erreicht.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen