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Vorhaben

Bestellung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen Kärnten

Bestellung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonenverkehr und deren Finanzierung gemäß § 48 Bundesbahngesetz im Bundesland Kärnten

2023
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018

Nettoergebnis in Tsd. €: -172.556

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Gemäß § 7 ÖPNRV-G 1999 ist es Aufgabe des Bundes ein Grundangebot im Schienenpersonennah- und Regionalverkehr sicher zu stellen.
Aufgabe der Länder gemäß § 13 ÖPNRV-G 1999 ist es, Verkehrsleistungen zu beauftragen, die über das Grundangebot des Bundes hinausgehen.
Für die Sicherstellung des Grundangebots (gemäß § 7 ÖPNRV-G 1999) wurde vom Bund (im Wege der SCHIG mbH) u.a. ein Verkehrsdienstvertrag über die Bestellung und Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen mit der ÖBB-PV AG bis Ende 2019 für ganz Österreich abgeschlossen.
Die duale Bestellstruktur führte zu häufiger Kritik u.a. durch den Rechnungshof (z.B.: ein Grundtakt der Züge in einem Los unterliegt dem Verkehrsdienstevertrag Bund, Verstärkerzüge dem jeweiligen Landes Verkehrsdienstevertrag), sie erschwerte eine effiziente Entwicklung insbesondere des öffentlichen Schienenpersonennah- und Regionalverkehrs und förderte unterschiedlichste Parallelstrukturen.
Daher wurde von Bundesseite unter Einbeziehung der Finanzprokuratur ein Modell „Verkehrsdienstevertrag Neu“ ausgearbeitet, um künftig Synergien besser zu nutzen und den österreichischen Schienenverkehrsmarkt auf einen späteren potentiellen Wettbewerb vorzubereiten.
Nach diesem Modell soll pro Bundesland und pro Eisenbahnverkehrsunternehmen ein Verkehrsdienstevertrag (wiederum im Wege der SCHIG mbH) über die Bestellung eines Gesamtangebotes für den öffentlichen Schienenpersonennah- und Regionalverkehr abgeschlossen werden, wobei die Finanzierungsanteile der Gebietskörperschaften gemäß der Zuständigkeiten nach den Bestimmungen des ÖPNRV-G 1999 übernommen werden.
Mit der ÖBB-PV AG soll für das Land Kärnten ein solcher Verkehrsdienstevertrag mit Gültigkeit ab Fahrplanwechsel Dezember 2018 für 10 Jahre (unter gleichzeitigem Außer-Kraft-Treten der bisherigen vertraglichen Grundlagen) abgeschlossen werden.
Damit sollen im Rahmen der Sicherstellung eines leistungsfähigen und transparenten öffentlichen Schienenpersonenverkehrs für das Land Kärnten bedarfsgerechte, effiziente und hochwertige Schienenpersonenverkehrsdienste gewährleistet werden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben dient der Erreichung der Ziele des „Mobilitätsmasterplans 2030 für Österreich“. Mit dem Ausbau der Bestellungen von Schienenpersonenverkehren soll die Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr auf eine klimagerechte Mobilitätsform gefördert werden.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Qualitätsverbesserung im öffentlichen Schienenpersonennah- und Regionalverkehr im Bundesland Kärnten

Beschreibung des Ziels

Steigerung der Qualität und Effizienz im öffentlichen Schienenpersonennah- und Regionalverkehr durch eine Harmonisierung des bisher dualen Bestellsystems und Bestellung eines Gesamtsystems sowie des Einsatzes neuer barrierefreier Fahrzeuge.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Mio. Personenkilometer (Pkm) im öffentlichen Schienenpersonennah- und Regionalverkehr im Bundesland Kärnten [Anzahl]

Istwert

220

Anzahl

Zielzustand

264

Anzahl

Datenquelle: Datenerhebung bei der ÖBB-PV AG


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Harmonisierung des dualen Bestellsystems

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Abschluss eines Verkehrsdienstevertrages pro Bundesland und pro Eisenbahnverkehrsunternehmen (im Rahmen eines Gesamtangebotes) für den Schienenpersonennah- und Regionalverkehr.

Die Verkehrsplanung erfolgt durch die regionalen Gebietskörperschaften gemäß § 12 ÖPNRV-G 1999. Damit können die regionalen Kompetenzen in der Verkehrsplanung weiterhin bestmöglich genutzt werden und führen zu einer besseren Steuerung und Organisation des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs in den Ländern.
Der Bund prüft die Einhaltung der verkehrspolitischer Ziele gemäß Gesamtverkehrsplan für Österreich.
Die Einführung österreichweit einheitlicher Leistungs- und Qualitätsstandards.
Eine einheitliche Kontrolle der Leistungs- und Qualitätsstandards sowie eine zentrale Durchführung der Überkompensationsprüfung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
Die Vergabe und Abwicklung des Verkehrsdienstevertrages (hier im Konkreten: mit der ÖBB-PV AG) erfolgt durch eine zentrale Stelle, die SCHIG mbH, im gemeinsamen Auftrag der Aufgabenträger (Bund und jeweiliges Land), um Doppelgleisigkeiten bzw. parallelen Aufbau von Strukturen zu vermeiden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2018 - 2022
2018
2019
2020
2021
2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-172.556

Tsd. Euro

Plan

-171.779

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

172.556

Tsd. Euro

Plan

171.779

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

172.556

Tsd. Euro

Plan

171.779

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.330

Tsd. Euro

Plan

-2.465

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.330

Tsd. Euro

Plan

2.465

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.330

Tsd. Euro

Plan

2.465

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-37.833

Tsd. Euro

Plan

-40.300

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

37.833

Tsd. Euro

Plan

40.300

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

37.833

Tsd. Euro

Plan

40.300

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-35.248

Tsd. Euro

Plan

-41.902

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

35.248

Tsd. Euro

Plan

41.902

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

35.248

Tsd. Euro

Plan

41.902

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-46.149

Tsd. Euro

Plan

-43.605

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

46.149

Tsd. Euro

Plan

43.605

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

46.149

Tsd. Euro

Plan

43.605

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-50.996

Tsd. Euro

Plan

-43.507

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

50.996

Tsd. Euro

Plan

43.507

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

50.996

Tsd. Euro

Plan

43.507

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Gegenüber den Planaufwendungen sind in der Ist-Betrachtung folgende Abweichungen eingetreten:
– bis zum Abschluss des Verkehrsdienstevertrages konnten bei den endgültig vereinbarten Kostensätzen noch günstigere Konditionen mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen vereinbart werden
– die im Verkehrsdienstevertrag vereinbarten Wertsicherungsindizes haben sich gegenüber dem Planszenarium in einigen Fällen anderes entwickelt
– im Jahr 2020 wurden aufgrund der COVID-bedingten Mobilitätseinschränkungen nicht benötigte Leistungen zurückgenommen
– zur Erreichung verkehrs- und klimapolitischer Ziele wurden im Rahmen des Verkehrsdienstevertrages Leistungsausweitungen durchgeführt
– in den Jahren 2021 und 2022 wurden iZm der Einführung des KTÖ/KTR mit dem Land eine abweichende Kostenteilung vereinbart, weshalb in diesen Jahren der Bundesanteil stieg

Zwischen Bund und Land wurde im Wesentlichen fixe Finanzierungsanteile vereinbart. Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen des Landes im Vergleich zu den Planwerten haben sich daher analog zu jenen des Bundes verhalten.

Gesamtbeurteilung

Der Evaluierungszeitraum ist geprägt durch die Auswirkungen der COVID-Pandemie. Vor allem in den Jahren 2020 und 2021 wurde durch die Maßnahmen der Bundesregierung zur Pandemiebekämpfung Mobilitätseinschränkungen verordnet. Fahrten im Öffentlichen Verkehr waren nur noch für systemrelevante Berufe erlaubt. Dadurch gingen in den Zeiten des Lockdowns die erbrachten Personenkilometer auf ein Minimum zurück. Auch in den Folgejahren gab es durch langfristig geändertes Nutzerverhalten (Homeoffice, Videokonferenzen) Fahrgastrückgänge. Der Zielzustand der Kennzahl der Zielerreichung der Maßnahme konnte daher rechnerisch nicht erreicht werden.

Aktuell wird das Vorpandemieniveau in etwa wieder erreicht und es ist ein starker Aufwärtstrend bei Benützung des Schienenpersonenverkehrs feststellbar. Um den Umstieg der Bevölkerung auf den öffentlichen Verkehr zu erreichen und um ein klimaneutrales Mobilitätssystem sicherzustellen werden weitere Leistungsausweitungen geplant. Der Verkehrsdienstevertrag sieht die Möglichkeit vor zusätzliche Leistungen im Ausmaß von 15% im Rahmen des Vertragsvollzugs zu bestellen, wodurch jedoch zusätzliche Kosten gegenüber den ursprünglichen Planungen entstehen.

Der Verkehrsdienstevertrag sieht eine umfangreiche Leistungskontrolle vor. Nicht erbrachte Leistungen werden nicht abgegolten, für mangelhaft erbrachte Leistungen werden entsprechende Abzüge geltend gemacht. Darüber hinaus ist ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem mit Bonus/Malus-Zahlungen vorgesehen. Das beauftragte Eisenbahnverkehrsunternehmen hat daher ein vitales Interesse eine hochwertige Leistung zu erbringen. Diese Regelungen haben sich bewährt und zu einer weiteren Verbesserung der Qualität der erbrachten Leistung geführt.

Im Evaluierungszeitraum wurde das Leistungsangebot um 11,3% ausgebaut. Damit konnten Taktverdichtungen und Ausweitungen im Tagesrand im gesamten Netz erreicht werden. Weiters wurde die Anschaffung neuer Triebfahrzeuge mit wesentlich verbesserten Qualitätsmerkmalen vorgesehen.
Die Harmonisierung des Bestellsystems hat die Abstimmung der Fahrplanplanung zwischen Bund und Land wesentlich verbessert und die Möglichkeit geschaffen rasch und flexibel auf Verkehrsbedürfnisse zu reagieren.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen