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Vorhaben

Impulsberatung für Betriebe – IBB

Impulsberatung für Betriebe – IBB

2024
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2019

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019

Nettoergebnis in Tsd. €: -21.264

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Problemdefinition im Kontext der Funktion der Arbeitsmarktförderung: Der Arbeitsmarkt ist kein sich selbst regulierender funktionierender Markt und führt zu quantitativen und qualitativen Ungleichgewichten zwischen Arbeitskräfteangebot und Arbeitskräftenachfrage. Im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik werden mittels der Arbeitsmarktförderung (Maßnahmen und Beihilfen) aktive steuernde Marktinterventionen zur Förderung von Anpassungsprozessen gesetzt, sowohl für Arbeitskräfte/Personen (Arbeitskräfteangebot) als auch für Unternehmen (Arbeitskräftenachfrage).
Auf Grundlage des Arbeitsmarktservicegesetzes erfolgt die Arbeitsmarktförderung des AMS mit den Interventionsformen ‚Förderung der Qualifizierung‘ – ‚Förderung der Beschäftigung‘ – ‚Förderung durch Beratung/Unterstützung‘. Das gegenständliche Vorhaben der Impulsberatung für Betriebe (als Teil des Betrieblichen Impulsprogrammes des AMS) zielt auf die Anpassungsprozesse der Unternehmen in den definierten personalwirtschaftlichen Themenbereichen ab und bezweckt (1) die Schaffung bzw. insbesondere die Sicherung der Beschäftigung und (2) die Unterstützung des Strukturwandels bzw. die arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Nutzung/Abfederung der Auswirkungen des Strukturwandels.
Aufgabe des AMS ist es, Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Arbeitskräften und bei der Anpassung von Arbeitskräften zu unterstützen. Gegenstand der Beratungsleistungen und Unterstützungsleistungen in den arbeitsmarktpolitisch definierten personalwirtschaftlichen Handlungsfeldern sind die zugrundeliegenden betrieblichen Strukturen (und nicht die Beratung/Unterstützung von Einzelpersonen/Arbeitskräften) mit dem Ziel der Entwicklung bzw. Weiterentwicklung der innerbetrieblichen Humanressourcen.
Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden vom AMS nicht selbst erbracht, sondern – gemäß § 32 Abs. § AMSG – im Auftrag des AMS durch einen externen Dienstleister. Die Beauftragung erfolgt nach Durchführung eines zweistufigen Verhandlungsverfahrens mit vorheriger EU-weiter Bekanntmachung.
EU-beihilfenrechtlich erfolgt die Abwicklung auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen.
Das vorliegende Vorhaben ist der präventiven bzw. betriebsnahen Arbeitsmarktpolitik zuzurechnen. Das AMS, Arbeitsmarktservice Österreich, hat ein Förderprogramm etabliert, das Unternehmen finanzielle Unterstützung bietet. Dieses »Impulsprogramm« stellt darauf ab, personalwirtschaftliche Vorgangsweisen zu ermutigen, die den Zielsetzungen aktiver Arbeitsmarktpolitik entsprechen. Die Impulsberatung für Betriebe ist eine Dienstleistung des AMS im Rahmen des Kernprozesses 2- Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Arbeitskräften und bei der Anpassung von Arbeitskräften zu unterstützen. Die Impulsberatung für Betriebe (IBB) ist ein Instrument des Impulsprogrammes und richtet sich an Betriebe jeglicher Größe insbesondere aber von Klein- und Mittelunternehmen (KMU), die betriebliche Fragestellungen mit arbeitsmarktpolitischer Relevanz bearbeiten wollen. Dazu zählen beispielsweise der Aufbau und die Sicherung von Qualifikationen, die Aufrechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit, die Bewältigung des technologischen Wandels oder die Gestaltung von Krisen und Kapazitätseinbrüchen.
In Österreich wurde eine verstärkte Auseinandersetzung mit der betriebsnahen Arbeitsmarktpolitik durch die Umsetzung des Ziel 4-Programms „Erleichterung der Anpassung der Arbeitskräfte an die industriellen Wandlungsprozesse und an Veränderungen der Produktionssysteme“ des Europäischen Sozialfonds in der Strukturfondsperiode 1994- 1999 ausgelöst. In den ESF-Programmen 2000-2006 und 2007 bis 2013 erfolgte die Finanzierung auch mit ESF-Mitteln. Ab 2015 war die Finanzierung aus rein nationalen Mitteln.

Die Instrumentarien wurden fortlaufend weiterentwickelt und damit die Grundlage für das „Betriebliche Impulsprogramm des AMS gelegt.

War ursprünglich nur die Erhöhung der Anpassungsfähigkeit im Fokus, hat sich die Zielstruktur wesentlich verbreitert. Die präventive Arbeitsmarktpolitik des AMS spiegelt die Europa 2020-Strategie und die im Nationalen Reformprogramm Österreich festgelegten Maßnahmen in den Kernzielen Beschäftigung sowie Verminderung der Armut und Ausgrenzung wider:

– deutlich stärkere Erwerbsbeteiligung älterer ArbeitnehmerInnen
– Erhöhung der Qualität der Arbeit
– Erhöhung der Beschäftigung der Frauen
– Einbindung von Personen mit Migrationshintergrund
– Qualifizierungsoffensiven für weniger gut ausgebildete Arbeitskräfte
Die Wettbewerbsfähigkeit der KMU soll durch die IBB verstärkt werden.

Auch im „Längerfristige Plan des Arbeitsmarktservice Österreich 2016-2019“, der vom Verwaltungsrat des AMS am 8.3.2016 und vom BMASK gem. § 40 Abs. 2 AMSG am 29.9.2016 genehmigt wurde, finden sich diese Vorgaben und als AMS-organisationsspezifische Ziele sind auch folgende angeführt: (siehe Seite 30)
1) neue AMS-Kunden zu gewinnen
2) die Kundenbindung bereits bestehender Kunden zu stärken
3 )die Inanspruchnahme von Angeboten des AMS durch Unternehmen zu erhöhen.

Die Umsetzung dieser Ziele im Rahmen des Impulsprogrammes erfolgt durch drei Instrumente:
– Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QBN),
– Impuls-Qualifizierungsverbund (IQV) und
– Impulsberatung für Betriebe (IBB).
Damit unterstützt das AMS Betriebe bei
– der Weiterbildung von geringqualifizierten Beschäftigten,
– der Erhöhung der Diversität der Beschäftigung/der Integration arbeitsmarktpolitischer Zielgruppen,
– der Bewältigung der Anforderungen einer älter werdenden Belegschaft,
– der Herstellung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Betrieb und
– der Sicherung von Arbeitsplätzen im Fall von Kapazitätsschwankungen
– dem Halten und dem Gewinnen von Personal
Im Zeitraum vom 1.9.2015 bis 31.5.2019 wurde mit 4.325 Betrieben ein Erstgespräch geführt, bei 1.700 Betriebe wurde ein Impulscheck durchgeführt, bei 1.354 Betrieben wurde eine Themenberatung durchgeführt und bei 956 Betrieben war ein Impuls-Follow-up.
Die Schlussfolgerungen aus dem Wirkungsmonitoring (Auszug aus dem Evaluierungsbericht für den Zeitraum 2015-2019).
Alle Beratungen der IBB lösen spätestens nach Erreichen der Phase der Themenberatung die arbeitsmarktpolitisch angestrebten Impulse aus. Dazu zählen die Verbesserung der Arbeitsmarktpositionierung jener Personenkreise, die im Rahmen des Förderprogrammes als Zielgruppe dienen und die Intensivierung des Kontaktes mit dem AMS (verstärkte Inanspruchnahme von AMS-Angeboten insbesondere auch die Meldung von freien Stellen). Die erhöhte Impulswirkung lässt sich vor allem bei Betrieben mit niedrigerer Betriebsgröße erreichen. Das gilt für den Dienstleistungs- und den Produktionssektor.

Das Vorhaben Impulsberatung für Betriebe – IBB setzt direkt bei den Betrieben an und soll in ganz Österreich umgesetzt werden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Impulsberatung für Betriebe ist Teil einer präventiven und frühzeitigen Arbeitsmarktpolitik und trägt dazu bei
• die betriebliche Weiterbildungsbeteiligung zu erhöhen,
• die innerbetrieblichen Mitarbeiter_innenpotentiale der älteren Belegschaft erhalten, fördern und Anreize schaffen, dass sie länger – auch über den erstmöglichen Pensionsantrittstermin hinaus- im Betrieb bleiben,
• Chancengleichheit, insbesondere für Frauen herzustellen,
• Arbeitsplätze im Falle von Kapazitätsschwankungen zu sichern,
• betriebliche Vielfalt/Integration arbeitsmarktpolitischer Zielgruppen zu gestalten,
• Personal zu halten und zu gewinnen
• Neukunden für das AMS zu gewinnen, die Kund_innenbindung zu verbessern,
• betriebliche Entwicklungsanstrengungen im HR-Bereich zu unterstützen, insbesondere, wenn sie zusätzliche Chancen (durch Neuaufnahme bzw. chancenreiche Arbeitsplätze) für Zielgruppen der QBN eröffnen, sowie
• die Inanspruchnahme von Dienstleistungen des AMS und die Schaltung freier Stellen zu erhöhen (insbesonders die Einstellung von AMS-Kund_innen).
Gesetzliche Grundlagen
• § 32 (3) Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG)
• „Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission von 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis–Beihilfen“
Das Vorhaben trägt zur Erfüllung des SDG 4.3. bei.
Trägt Europa 2020 Strategie bei, ist zur Erfüllung des Regierungsprogramms ab 2019 bis Ende 2023 und trägt zur Zielerreichung des AMS bei.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Betriebliche Weiterbildungsbeteiligung erhöhen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Betriebliche Weiterbildung

Ausgangszustand 2019:

Weiterbildung ist in einer zunehmenden Wissensgesellschaft ein kritischer Erfolgsfaktor. Insb. gering Qualifizierte werden weniger in Weiterbildungsmaßnahmen eingebunden

Zielzustand 2024:

Erhöhung der innerbetrieblichen Weiterbildung, insbesondere bei Geringqualifizierten

Istzustand 2024:

694 Betriebe wurden zu diesem Thema beraten

Datenquelle:
IBB Datenbank Leanda

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Chancengleichheit von Frauen und Männern im Betrieb herstellen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Chancengleichheit

Ausgangszustand 2019:

Zwischen Männern und Frauen besteht weiterhin ein maßgeblicher Einkommens-Unterschied bei gleichen Tätigkeiten. Frauen sind weniger in Führungspositionen und es gibt weiterhin Berufe, die eine eindeutige Geschlechtszuordnung aufweisen.

Zielzustand 2024:

Es ist für Frauen eine innerbetrieblicher Aufstieg feststellbar, der sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung nachvollziehen lässt.

Istzustand 2024:

58 Betriebe wurden zu diesem Thema beraten. Das Thema kommt bei jeder Beratung als Querschnittsthema vor.

Datenquelle:
IBB Datenbank Leanda , Chancengleichheit ist bei jeder Beratung ein Querschnittsthema.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 3: Anforderungen einer älter werdenden Belegschaft bewältigen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Anforderungen einer älter werdenden Belegschaft

Ausgangszustand 2019:

Der demografische Wandels zeigt, dass die Erwerbsbevölkerung altert. Gleichzeitig ist es politischen Wunsch das Pensionseintrittsalter zu erhöhen. Die Arbeitslosigkeit bei älteren Arbeitskräften ist hoch und persistent.

Zielzustand 2024:

Die Unternehmen entwickeln ein Bewusstsein für den Umgang mit einer alternden Belegschaft, damit ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter länger im Unternehmen gehalten werden bzw. ältere Personen neu beschäftigt werden

Istzustand 2024:

169 Betriebe wurden zu diesem Thema beraten.

Datenquelle:
IBB Datenbank Leanda

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 4: Arbeitsplätze im Falle von Kapazitätsschwankungen sichern

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Sicherung von Arbeitsplätzen bei Kapazitätsschwankungen

Ausgangszustand 2019:

Unternehmen mit starken Kapazitätsschwankungen kündigen rasch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zielzustand 2024:

Durch die Beratung werden Wege gefunden, trotz Kapazitätsschwankungen, weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu kündigen – Verringerung der Schwankungen in den Beschäftigungsständen.

Istzustand 2024:

213 Betriebe wurden zu diesem Thema beraten.

Datenquelle:
IBB Datenbank Leanda

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 5: Betriebliche Vielfalt/Integration arbeitsmarktpolitischer Zielgruppen gestalten

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Diversität

Ausgangszustand 2019:

Die Diversität der Belegschaft nimmt in einer offenen Gesellschaft zu. Gleichzeitig werden bei zunehmendem Arbeitskräfteangebot die Chancen von benachteiligten Personengruppen am Erwerbsleben teilzunehmen, verringert.

Zielzustand 2024:

Die Diversität in den Belegschaften steigt, benachteiligte Personengruppen werden rekrutiert, das Potential von Diversität wird genutzt.

Istzustand 2024:

57 Betriebe wurden zu diesem Thema beraten, Diversität wird bei jeder Beratung als Querschnittsthema behandelt.

Datenquelle:
IBB Datenbank Leanda

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 6: Personal halten und gewinnen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Personal halten und gewinnen.

Ausgangszustand 2019:

Arbeitgeberattraktivität soll erhöht werden. Neugestaltung von On-Boarding-Prozessen. Identifizierung betrieblicher Besetzungshemmnisse.

Zielzustand 2024:

Personal zu halten- geringe Fluktuation und Personal gewinnen.

Istzustand 2024:

1525 Betriebe wurden zu diesem Thema beraten.

Datenquelle:
IBB Datenbank Leanda

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überplanmäßig erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem geeigneten Beratungsunternehmen

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4
Beitrag zu Ziel 5
Beitrag zu Ziel 6

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Es soll im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger europaweiten Bekanntmachung mit einem geeigneten Bieter eine Rahmenvereinbarung über Unternehmensberatungsleistungen abgeschlossen werden.
Diese kostenfreie Unternehmensberatung soll Betriebe aller Größenordnungen insbesondere KMUs und ihre Belegschaften dabei unterstützen, Fragestellungen entlang der Themen Weiterbildung, alter(n)sgerechtes Arbeiten, Chancengleichheit, betriebliche Vielfalt und Kapazitätsschwankungen und Personal halten und gewinnen, zu bearbeiten.

Anknüpfungspunkte der Impulsberatung sind immer betriebliche Fragestellungen mit arbeitsmarktpolitischer Relevanz. Neben der Organisations- und Unternehmensberatung nimmt die Information über und das Angebot von AMS-Instrumenten und -Dienstleistungen einen zentralen Stellenwert im gesamten Beratungsprozess ein.

Das vom AMS zu beauftragende Beratungsunternehmen bietet interessierten Betrieben folgende Leistungen an:

– Erstgespräch: Gemeinsam mit eine/r AMS-BeraterIn wird über das Beratungsangebot und über AMS-Dienstleistungen informiert und das Interesse des Betriebes an einer Impulsberatung ausgelotet.

– Impuls-Check: Max. fünf Beratungstage stehen für die Analyse der betrieblichen Ist-Situation, der betrieblichen Fragestellungen sowie zur Platzierung von AMS-Dienstleistungen und Förderungen zur Verfügung. Der Impuls-Check schließt mit der Klärung des weiteren Bedarfs (an Beratung und/oder an AMS-Dienstleistungen) ab.

– Impuls-Themenberatung: Max. sieben Beratungstage dienen der eigentlichen Beratung entlang der Themen der Impulsberatung: Betriebliche Weiterbildung, alter(n)sgerechtes Arbeiten, Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern, Sicherung von Arbeitsplätzen bei Kapazitätsschwankungen, Gestaltung betrieblicher Vielfalt/Integration arbeits-marktpolitischer Zielgruppen und personal halten und gewinnen Ziel ist die Planung und der Beginn innerbetrieblicher Maß-nahmen.

– Impuls-Follow-up: Drei bis sechs Monate nach Ende der Impuls-Themenberatung findet ein Abschlussgespräch mit den Personalverantwortlichen zur Reflexion und Ergebnissicherung statt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2019 - 2023
2019
2020
2021
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-21.264

Tsd. Euro

Plan

-20.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

21.264

Tsd. Euro

Plan

20.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

21.264

Tsd. Euro

Plan

20.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-300

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

300

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

300

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.428

Tsd. Euro

Plan

-4.700

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.428

Tsd. Euro

Plan

4.700

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.428

Tsd. Euro

Plan

4.700

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-5.733

Tsd. Euro

Plan

-5.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

5.733

Tsd. Euro

Plan

5.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5.733

Tsd. Euro

Plan

5.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-6.619

Tsd. Euro

Plan

-5.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

6.619

Tsd. Euro

Plan

5.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

6.619

Tsd. Euro

Plan

5.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-7.484

Tsd. Euro

Plan

-5.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

7.484

Tsd. Euro

Plan

5.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7.484

Tsd. Euro

Plan

5.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Inanspruchnahme und Kosten Beratungsleistung für das Projekt IBB 2020-2024 waren höher als ursprünglich geplant, daher wurde vorzeitig die Verlängerungsoption, die von 24.2.2023 bis 31.12.2023 lief, gezogen. Das Budget wurde um € 10.180.085,24 brutto erhöht. Für den Vertragszeitraum 2020-2024 wurden insg. € 23,185.900,01 ausbezahlt.
Eine Neuausschreibung erfolgte mit Programmstart 1.1.2024

Gesamtbeurteilung

Die Impulsberatung für Betriebe IBB war europaweit ausgeschrieben. Die IBB steht Unternehmen als kostenfreies Angebot zur Verfügung. Aufgrund der während der Programmlaufzeit angepassten Verlängerungsoption (24.02.2023-31.12.2023) wurde die Impulsberatung für Betriebe von 24.02.2020 bis 31.12.2023 umgesetzt. Die Impulsberatung für Betriebe wurde österreichweit in allen Bundesländern von über 90 Berater_innen umgesetzt, über 2.300 Betriebe wurden im Rahmen der Impulsberatung für Betriebe beraten und rund 130.000 Mitarbeiter_innen wurden damit erreicht. Der Beschäftigungslevel in Österreich war 2019 und Anfang 2020 hoch, mit dem ersten Lock down und somit einer Wirtschaft im Shutdown änderte sich die Arbeitsmarktlage. Es gab drei Lockdowns innerhalb kurzer Zeit und die damit verbundene Kurzarbeit. Diese abrupte Veränderung erforderte eine Anpassung bzw. Weiterentwicklung des Beratungsangebots hin zur „IBB on-demand“, was durch die Flexibilität des Förderprogramms ermöglicht wurde. Aufgrund der Lockdowns und Einschränkungen bezüglich vor Ort Terminen erkannte das AMS die Notwendigkeit für weitere Innovationen und Digitalisierungsaktivitäten. Ein neues Angebot an digitalen Betriebsbesuchen (die AMS Boxenstopps) ermöglichte SFU-Berater_innen die digitale Beratung ihrer Unternehmenskundinnen im Rahmen von virtuellen Terminen.
Dem ersten Lockdown, der Betriebe gesamthaft betroffen hat, folgten weitere Lockdowns die Branchen differenzierter getroffen haben. Branchenspezifische Auswirkungen der Pandemie sowie regionale Entwicklungen beeinflussten die Personalbedarfsplanung von Unternehmen, welche vor der Herausforderung standen, Beschäftigung zu sichern. Das Beratungsangebot wurde weiterentwickelt, um auf die Bedarfe der Unternehmen einzugehen und die betriebliche Bewältigung von Kapazitätsschwankungen und Planungsunsicherheiten zu unterstützen. Der Digitalisierungsschub der österreichischen Wirtschaft wurde auch in der Impulsberatung für Betriebe aufgegriffen durch eine Weiterentwicklung des Beratungsangebots, um die Resilienz von Unternehmen durch nachhaltige Personalarbeit zu fördern. Nach einer Erholungs- und Stabilisierungsphase der meisten Branchen, mit der Ausnahme von bspw. Gastronomie und Kultur, kristallisierte sich die Herausforderung des Fach- und Arbeitskräftemangels heraus. Aufgrund der veränderten Situation am Arbeitsmarkt fokussierte sich das AMS, und somit auch die Impulsberatung für Betriebe, verstärkt darauf, vorhandene Arbeitsmarktpotenziale zu heben. Da die quantitative Umsetzung durch die Covid19-Pandemie und dem ersten Lockdown, der mit dem Beginn der Vertragsperiode zusammenfiel, eingeschränkt war, war auch der Zulauf an Betrieben und die Durchführung von Erstgesprächen in den ersten Monaten hinter Plan. Das hat sich mit der AMS Business Tour im Frühsommer 2020 geändert, da seitens des AMS intensiv über das Beratungsangebot informiert wurde. Die folgenden Jahre haben gezeigt, dass der Zulauf an Betrieben immer rund um die Business Tour besonders hoch ist.
Das Förderangebot wurde überwiegend von Klein- und Kleinstbetrieben in Anspruch genommen. Betriebe im Bereich der Herstellung von Waren stellten den größten Anteil der beratenen Betriebe im Branchenvergleich dar, dicht gefolgt von Tourismus und Handel. Das am meisten nachgefragte Impulsthema war das mit der neuen Programmperiode neu eingeführte Beratungsthema „Personal halten und gewinnen“ (56,1% ) gefolgt von „Betrieblicher Weiterbildung (25,6%)“,“ Sicherung von Arbeitsplätzen u. Kapazitätsschwankungen“ ( 7,8%), „Alternsgerechtes. Arbeiten“ (6,2%), Chancengleichheit 2,1%) und Diversity mit (2,1) . Ein begleitendes Fall-Monitoring wurde von einem spezialisierten Monitoring-Team durchgeführt. Mithilfe von qualitativen Methoden wurden Daten erhoben, dokumentiert, ausgewertet und in diversen Berichten regelmäßig aufbereitet. Auch eine externe Evaluierung wurde durchgeführt. IBB wurde sehr gut von den Betrieben angenommen und die Leistungen ausgeschöpft, sodass die Verlängerungsoption auf ein Jahr verkürzt wurde und eine vorzeitige Neuausschreibung notwendig wurde. Start 1.1.2024


Verbesserungspotentiale

Aufgrund der Lockdowns wurde das Programm adaptiert. Siehe bitte oben.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen