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Vorhaben

AWG-Rechtsbereinigungsnovelle 2019

Bundesgesetz mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Rechtsbereinigungsnovelle 2019)

2024
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2019

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019

Nettoergebnis in Tsd. €: -1.086

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

2018 wurde im Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Wirtschaft, der Bundesländer, des Städte- und Gemeindebundes, der Ministerien, der Justiz und aus unabhängigen Experten eingerichtet. Ziel dieser Arbeitsgruppe war es konkrete Vorschläge zur Rechtsbereinigung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, BGBl I Nr. 102/2002 (AWG 2002) auszuarbeiten. Diese Vorschläge umfassen insb.: Entfall des Stellvertreters des Abfallbeauftragten; Ausnahmen und Erleichterungen beim Erlaubnisrecht, insbesondere Entfall des Nachweises eines Zwischenlagers für Abfallsammler nicht gefährlicher Abfälle und Ausweitung des Nachsichtsrechts; Entfall der abfallrechtlichen Genehmigungspflicht nach AWG 2002 bei bestimmten Anlagen; Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung durch Verordnung sowie Maßnahmen zur Unterstützung der Projekte zur Digitalisierung, zB Abfallartenpools, vollelektronischer Begleitschein und Bescheidregister.

Betroffen sind Abfallsammler und -behandler und die zuständigen Behörden.

Zum Verbot von Kunststofftragetaschen
In Österreich wurden 2014 ca. 541 Mio. Tragetaschen in Verkehr gesetzt, das sind ca. 63 Kunststofftragetaschen pro Einwohner und Jahr (Quelle: Vereinbarung 2016-2015 zur Vermeidung von Tragetaschen, Bericht 2017). Der derzeit bestehende Verbrauch an Kunststofftragetaschen führt zu einer ineffizienten Ressourcennutzung. Wenn keine Maßnahmen getroffen werden, ist mit einem weiteren Anstieg des Verbrauchs zu rechnen.
Auf Grund der Richtlinie (EU) 2015/720 besteht Umsetzungsbedarf in Österreich, der durch diese Verordnung erfüllt werden soll. Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen treffen, die zu einer Verringerung der Anzahl an Kunststofftragetaschen führen. Vorgabe ist das Inverkehrsetzen von maximal 40 Tragetaschen pro Einwohner und Jahr bis zum 31. Dezember 2025 oder das Verbot der unentgeltlichen Abgabe (oder beides).

Ziel dieser Novelle ist es auch, negative Auswirkungen von Kunststofftragetaschen auf die Umwelt, insbesondere das Gewässer, und die menschliche Gesundheit zu verhindern und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Aufbauend auf europäischen Vorgaben wie dem Kreislaufwirtschaftspaket und der Plastikstrategie sind die Mitgliedsstaaten aufgefordert, in verschiedenen Bereichen aktiv gegen die Entstehung von Kunststoffabfällen und deren Verteilung in der Umwelt vorzugehen.
Im Vortrag an den Ministerrat vom 5. Dezember 2018 werden die Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung zur Reduktion von Plastikabfällen in Österreich beschrieben. Eine wesentliche Maßnahme ist ein generelles Kunststofftragetaschenverbot mit nur wenigen, klar begrenzten Ausnahmen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Auf Grund der Richtlinie (EU) 2015/720 besteht Umsetzungsbedarf in Österreich, der durch diese Verordnung erfüllt werden soll. Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen treffen, die zu einer Verringerung der Anzahl an Kunststofftragetaschen führen. Vorgabe ist das Inverkehrsetzen von maximal 40 Tragetaschen pro Einwohner und Jahr bis zum 31. Dezember 2025 oder das Verbot der unentgeltlichen Abgabe (oder beides). Dieses Vorhaben dient auch dem SDG 14.1.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Rechtsbereinigung im Abfallrecht

Beschreibung des Ziels

Vereinfachung im Berufs- und Anlagenrecht und Reduzierung von AWG-Verfahren.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anzahl der Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren [%]

Istwert

n.v.

%

Zielzustand

3

%

Datenquelle: BMK

Ziel 2: Ressourcenschonung und Verringerung der Umweltbelastung

Beschreibung des Ziels

Verbot von Kunststofftragetaschen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anzahl der in Verkehr gesetzten Kunststofftragetaschen [Mio.]

Istwert

233,0

Mio.

Zielzustand

233,0

Mio.

Datenquelle: BMK


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Entfall des Stellvertreters des Abfallbeauftragten

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Derzeit müssen Betriebe mit mehr als 100 Arbeitnehmern neben einen Abfallbeauftragten auch einen Stellvertreter für den Abfallbeauftragten bestellen. Diese müssen genauso fachlich qualifiziert sein, wie der Abfallbeauftragte.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Ausnahmen und Erleichterungen beim Erlaubnisrecht

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Ausnahmen und Erleichterungen beim Erlaubnisrecht:
– Erweiterung der Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
– Entfall des Nachweises eines Zwischenlagers für Abfallsammler nicht gefährlicher Abfälle
– Ausweitung des Nachsichtsrechts
– Ausweitung der Berechtigung in Bezug auf die händische Entnahme von aus Elektroaltgeräten problemlos zu entfernenden Batterien
– Zuständigkeitsübergang bei der Gleichwertigkeitsprüfung von Erlaubnissen auf die BMNT
– Ausweitung der Berechtigung erlaubnisfreier Rücknehmer auf die Vorbereitung zur Wiederverwendung

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Erleichterungen im Anlagenrecht

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

– Entfall der abfallrechtlichen Genehmigungspflicht nach AWG 2002 bei bestimmten Anlagen;
– Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung durch Verordnung
– Einführung einer Definition für Lager
– Möglichkeit der Vorbereitung zur Wiederverwendung in Altstoffsammelzentren
– Anzeigepflicht aller emissionsneutraler Änderungen
– Einschränkungen bei zugezogenen Nachbarn
– Übergangsbestimmung für falsch genehmigte Behandlungsanlagen

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Unterstützung der Projekte zur Digitalisierung, vollelektronischer Begleitschein und Bescheidregister, Automatisches Erlöschen der Berechtigung bei Nichtmeldung der Abfallbilanz bzw. Leermeldung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

– Erleichterung der Antragstellung für eine Erlaubnis zur Sammlung bzw. Behandlung von Abfällen bzw. für eine Genehmigung einer Behandlungsanlage durch Verwendung von Abfallartenpools
– Einführung eines vollelektronischen Begleitscheins mit Informationsaustausch zwischen den am Begleitscheinverfahren beteiligten Personen
– Bescheidregister- Upload von Bescheiden
– Vertrauensschutz bei Eintragungen im EDM

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Verbot des Inverkehrsetzens von Kunststofftragetaschen

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der derzeit bestehende Verbrauch an Kunststofftragetaschen führt zu einer ineffizienten Ressourcennutzung. Wenn keine Maßnahmen getroffen werden, ist mit einem weiteren Anstieg des Verbrauchs zu rechnen. Das achtlose Wegwerfen von Kunststofftragetaschen führt europaweit zu Umweltbelastungen und verschärft das weitverbreitete Problem der Ansammlung von Abfällen in Gewässern, die weltweit die aquatischen Ökosysteme bedrohen.
Es soll daher ein generelles Verbot des Inverkehrsetzens von Kunststofftragetaschen verhängt werden, das für alle Branchen gelten soll.
Von diesem Verbot soll es nur wenige, klar begrenzte Ausnahmen geben, etwa für sehr leichte Tragetaschen, die biologisch vollständig abbaubar sind und aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden.
Dieses Inverkehrsetzungsverbot soll mit Anfang 2020 gelten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2019 - 2023
2019
2020
2021
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-1.086

Tsd. Euro

Plan

-1.086

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

700

Tsd. Euro

Plan

700

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

100

Tsd. Euro

Plan

100

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

286

Tsd. Euro

Plan

286

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.086

Tsd. Euro

Plan

1.086

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-424

Tsd. Euro

Plan

-424

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

350

Tsd. Euro

Plan

350

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

19

Tsd. Euro

Plan

19

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

55

Tsd. Euro

Plan

55

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

424

Tsd. Euro

Plan

424

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-426

Tsd. Euro

Plan

-426

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

350

Tsd. Euro

Plan

350

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

20

Tsd. Euro

Plan

20

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

56

Tsd. Euro

Plan

56

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

426

Tsd. Euro

Plan

426

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-77

Tsd. Euro

Plan

-77

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

20

Tsd. Euro

Plan

20

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

57

Tsd. Euro

Plan

57

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

77

Tsd. Euro

Plan

77

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-78

Tsd. Euro

Plan

-78

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

20

Tsd. Euro

Plan

20

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

58

Tsd. Euro

Plan

58

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

78

Tsd. Euro

Plan

78

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-81

Tsd. Euro

Plan

-81

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

21

Tsd. Euro

Plan

21

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

60

Tsd. Euro

Plan

60

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

81

Tsd. Euro

Plan

81

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Zum Zeitpunkt der Planung wurden die oben dargestellten Mehrkosten für den Bund durch die Verschiebung der Gleichwertigkeitsprüfung von den Ländern zum Bund und durch IT-Arbeiten in Zusammenhang mit dem Erlöschen der Berechtigungen (Meldestatistik in eBilanzen) berechnet. Die Verschiebung der Gleichwertigkeitsprüfung ist erfolgt. IT-Arbeiten wurden durchgeführt.
Die Einsparungen bei den Ländern wurde durch die Verschiebung der Gleichwertigkeitsprüfung und durch die Nichtdurchführung von Verfahren berechnet. Die Verschiebung ist erfolgt und die Verfahren wurden durch die Festlegung von Ausnahmen nicht durchgeführt. Die Einsparungen sind daher erfolgt.

Gesamtbeurteilung

Hinsichtlich der Erleichterungen bei Erlaubnis- und Anlagenverfahren sind durch zusätzliche Ausnahmen diese Verfahren eingespart worden. Es wurden die Erlaubnisverfahren hinsichtlich der Vorbereitung zur Wiederverwendung durch einen Rücknehmer, für Personen die Abfallbehandlungsanlagen entwickeln und testen, für Hausverwalter und für Personen, die aus Anlass einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die nicht auf die Sammlung von Abfällen gerichtet ist, Abfälle übernehmen, gestrichen. Es wurden insbesondere Genehmigungsverfahren für Behandlungsanlagen, die kurzfristig erprobt werden und für Behandlungsanlagen im Labor- und Technikumsmaßstab gestrichen.
Die Einsparungen bei den Verfahren wurden aufgrund von Abschätzungen der Bundesländer berechnet. Da die Maßnahmen zur Gänze umgesetzt wurden, ist von Eintreten der Einsparungen auszugehen.
Die Digitalisierungsmaßnahmen wurden zur Gänze durchgeführt.
Der Entfall der Meldung des Stellvertreters des Abfallbeauftragten wurde ebenfalls umgesetzt.
Das Verbot von Kunststofftragetaschen hat dazu geführt, dass 2024 keine Kunststofftragetaschen (ausgenommen sehr leichte auf biogener Basis) mehr in Verkehr gesetzt wurden.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen