Vorhaben
Abruf von elektrischer Energie in den Jahren 2022-2024 für Dienststellen des BM.I
Abruf von elektrischer Energie in den Jahren 2022 - 2024 für Dienststellen des BM.I
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2020
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022
Nettoergebnis in Tsd. €: -51.539
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Sicherstellung der elektrischen Energieversorgung der Dienststellen des BM.I in den Jahren 2022 bis 2024
Beschreibung des Ziels
Das BM.I beabsichtigt durch die Weiterleitung seines Bedarfes an die BBG, die elektrische Energieversorgung sämtlicher Dienststellen für die Jahre 2022 bis 2024 sicherzustellen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Abschluss eines Rahmenvertrages
Ausgangszustand 2020:
Die elektrische Energieversorgung sämtlicher Dienststellen des BM.I ist mit dem aktuellen Vertrag bis 31.12.2021 gesichert.
Zielzustand 2024:
Die elektrische Energieversorgung sämtlicher Dienststellen des BM.I ist durch den neuen Vertrag ab dem 1.1.2022 bis 31.12.2024 sichergestellt.
Istzustand 2024:
Die elektrische Energieversorgung sämtlicher Dienststellen des BM.I wurde durch den neuen Vertrag ab dem 1.1.2022 bis 31.12.2024 sichergestellt.
Datenquelle:
Aufzeichnungen BM.I
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Übermittlung des entsprechenden Datenmaterials an die Bundesbeschaffungs GmbH. um die elektrische Energieversorgung für die Jahre 2012 - 2024 sicherzustellen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Nach erfolgreich durchgeführter Ausschreibung erfolgt seitens der BBG zeitgerecht eine Information an das BM.I, worin über den aktuellen Energielieferanten im Bereich der elektrischen Energieversorgung in den Jahren 2022 bis 2024 im Sinne des BBG Rahmenvertrages informiert wird.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die letzten zwei bis drei Jahre haben Volatilitäten an den Börsen aufgezeigt, die vorher nicht einschätzbar waren. Zusätzlich machten sich politische und wirtschaftliche Einflussfaktoren bemerkbar. Grundsätzlich befinden sich die Energiepreise in den letzten Jahren auf hohem Niveau.
Mit 16.6.2020 wurde in der 3. GS Konferenz der Bezug von Umweltzeichenzertifizierten Ökostrom (UZ 46) von den Generalsekretär*innen einstimmig befürwortet, wie im Koalitionsabkommen und Regierungsprogramm auf Seite 106 festgelegt wurde.
Die Bundesregierung verfolgte im Regierungsprogramm 2020 – 2024 die Ziele, dass die Bundesministerien im Sinne der Verantwortung für die Zukunft und der Vorbildwirkung an einer klimaneutralen Verwaltung arbeiten und ab dem Jahr 2021 zu 100 % Strom beziehen, der mit dem Österreichischen Umweltzeichen zertifiziert ist (UZ 46), und dass der Stromverbrauch in Österreich bis zum Jahr 2030 zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt wird.
Ab 2022 wurde durch die BBG UZ 46 in den Ausschreibungen berücksichtigt.
Die Mehrkosten ergeben sich aufgrund der Volatilität auf den Energiemärkten, als auch aufgrund des Bezugs von UZ46.
Bei der Gegenüberstellung der Preise 2021 und 2022-2024 sind die Erhöhungen deutlich ersichtlich. Der Energiepreis war bis 2024 ein unveränderbarer Preis für ein Lieferjahr.
Weiters sind die Netzgebühren und gesetzl. Abgaben in dem angeführten Energiepreis nicht enthalten.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.