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Vorhaben

Insolvenz- Entgeltsicherungsgesetz-Zuschlagsverordnung

Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der der Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemäß dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz ab dem Jahr 2020 festgesetzt wird (IESG-Zuschlagsverordnung)

2024
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2019

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019

Nettoergebnis in Tsd. €: -1.032.449

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Da sich unter Berücksichtigung des Ergebnisses der IEF Bilanzen des Jahres 2018 sowie des voraussichtlichen Gebarungsabschlusses des laufenden Jahres 2019 und des Folgejahres 2020 ein Überschuss von 138,6 Mio. € ergibt (das entspricht rd. 30% des durchschnittlichen Leistungsaufwandes der Jahre 2018-2020), der 20 vH des durchschnittlichen Leistungsaufwandes der Jahre 2018 bis 2020 übersteigt, ist der IESG-Zuschlag zu senken um eine Entlastung der Wirtschaft zu erreichen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Senkung der Beiträge zum Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) unterstützt die Zielsetzung der Sicherung des nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort Österreichs, indem es eine lohnkostenbasierte Unternehmensabgabe – den IESG-Beitrag – senkt. Dies erfolgt, ohne die Funktion des IEF zur Absicherung und Bedienung aushaftender Arbeitnehmer:innenansprüche bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers über einen öffentlichen Fonds zu beeinträchtigen.
Damit wird auch die SDG Zielsetzung 8 nach nachhaltigem Wirtschaftswachstum und produktiver Vollbeschäftigung unterstützt.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Entlastung der Wirtschaft und Absenkung der Lohnnebenkosten

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Lohnnebenkostensenkung durch Reduktion Zuschlagssatz IESG [Mio. €]

Istwert

1.032,4

Mio. €

Zielzustand

700,0

Mio. €

Datenquelle: BMAW Berechnung auf Basis IEF Geschäftsberichte


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Absenkung des IESG-Zuschlagssatzes

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Gemäß § 12 Abs. 3 Z 2 IESG ist der Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag zu senken, wenn sich unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Bilanz des Vorjahres sowie des voraussichtlichen Gebarungsabschlusses des laufenden Jahres und des Folgejahres laut Voranschlag ein Überschuss ergibt, der 20 vH des durchschnittlichen Leistungsaufwandes dieser Jahre übersteigt.

Derzeit beträgt der Zuschlag 0,35 % der relevanten Beitragsgrundlage, dieser soll auf 0,2 % abgesenkt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2019 - 2023
2019
2020
2021
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-1.032.449

Tsd. Euro

Plan

-703.400

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-1.032.449

Tsd. Euro

Plan

-703.400

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-1.032.449

Tsd. Euro

Plan

-703.400

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-175.339

Tsd. Euro

Plan

-158.900

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-175.339

Tsd. Euro

Plan

-158.900

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-175.339

Tsd. Euro

Plan

-158.900

Tsd. Euro

Ergebnis

-169.610

Tsd. Euro

Plan

-176.800

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-169.610

Tsd. Euro

Plan

-176.800

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-169.610

Tsd. Euro

Plan

-176.800

Tsd. Euro

Ergebnis

-347.500

Tsd. Euro

Plan

-181.600

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-347.500

Tsd. Euro

Plan

-181.600

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-347.500

Tsd. Euro

Plan

-181.600

Tsd. Euro

Ergebnis

-340.000

Tsd. Euro

Plan

-186.100

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-340.000

Tsd. Euro

Plan

-186.100

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-340.000

Tsd. Euro

Plan

-186.100

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Für den Zeitraum 2020 und 2021 erfolgte mit BGBl. II Nr. 356/2019 eine Beitragssenkung des IESG-Zuschlags zu dem vom Dienstgeber zu leistenden Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages von 0,35 auf 0,2 vH (gemäß § 12 Abs. 1 Z 4 IESG). Damit wurden die Dienstgeberbeiträge 2020 in Höhe von rund € 185,9 Mio. in Summe und im Jahr 2021 in Höhe von rund 169,6 Mio. gegenüber dem vorhergehenden Beitragssatz von 0,35% reduziert. Mit 1. Jänner 2022 wurde der Beitragssatz weiter auf 0,1 vH reduziert (BGBl. II Nr. 580/2021), was zum Zeitpunkt der WFA 2019 noch nicht absehbar war. Gegenüber dem WFA Basisszenario mit Beitragssatz 0,35% beträgt die Entlastung der Dienstgeberbeiträge somit 2022 rund € 347,5 Mio. sowie 2023 rund € -340,0 Mio. Im Jahr 2024 beträgt die Entlastung der Dienstgeberbeiträge gegenüber dem Basisszenario rund € 366,0 Mio.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Gesamtwirtschaft

Der betriebliche Aufwand für die betrieblichen Abgaben für den Insolvenz-Entgelt-Fonds wurden im Zeitraum 2020-2023 um in Summe über eine Milliarde Euro verringert.
Es ist davon auszugehen, dass ein Teil dieser für die Unternehmen freiwerdenden Mittel für betriebliche Investitionen und zur Standortabsicherung eingesetzt wurde.

Gesamtbeurteilung

Die angestrebte Senkung von Lohnnebenkosten und damit der Arbeitskosten konnte durch die Beitragssenkung des IESG-Zuschlags in zwei Schritten vollständig erreicht werden.
Im ersten Schritt erfolgt 2020 eine Beitragssenkung von 0,35 auf 0,2 % der Beitragsgrundlage (gemäß § 12 Abs. 1 Z 4 IESG). Ab 2022 wurde der Beitragssatz weiter auf 0,1 % reduziert (BGBl. II Nr. 580/2021).

Gleichzeitig wurde die Funktion des Insolvenz-Entgelt-Fonds IEF zur Absicherung und Bedienung aushaftender Arbeitnehmer:innenansprüche bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers jedoch nicht beeinträchtigt, weil diese Leistungen des Fonds bei der gegebenen Insolvenzentwicklung und Höhe der Insolvenzentgelt-Auszahlungen aus den Einnahmen und Rücklagen bedeckt werden konnten.

Gegenüber dem WFA Basisszenario mit Beitragssatz 0,35% (2019) beträgt die Entlastung der Dienstgeberbeiträge somit im Zeitraum 2020-2021 rund € 344,9 Mio. und für den Zeitraum 2022 bis 2023 weitere rund -€ 687,5 Mio. Im Zeitraum 2020 bis 2023 wurden somit durch die Senkungen des IESG Zuschlags Dienstgeberbeiträge in Höhe von in Summe rund € 1.032 Mio. entlastet. Dieser Senkung der Lohnnebenkosten entsprechen die kumulierten Mindereinnahmen des IEF.

Es ist davon auszugehen, dass ein Teil dieser für die Unternehmen freiwerdenden Mittel für betriebliche Investitionen und zur Standortabsicherung eingesetzt wurde.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen