Vorhaben
BÜNDELUNG: Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz nachträglich gebündelt mit: Nebenleistungsverordnung und pd-Nebenleistungsverordnung
BÜNDELUNG - Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des österreichischen Schulwesens (SchDigiG) beschlossen wird nachträglich gebündelt mit Nebenleistungsverordnung und pd-Nebenleistungsverordnung
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2020
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -192.737
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Pädagogisch-technische Voraussetzungen für einen IT-gestützten Unterricht
Beschreibung des Ziels
Es liegen die pädagogischen und technischen Voraussetzungen für einen IT-gestützten Unterricht aller Schülerinnen und Schüler ab der 5. Schulstufe vor.
Dies umfasst
1. die technische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten auf einem einheitlichen technischen Niveau,
2. den Einsatz der digitalen Endgeräte im Rahmen eines standortbezogenen gesamthaften Digitalisierungskonzepts, das den Einsatz in die Besonderheiten jeder Schule einbindet und
3. einheitliche Lern- und Arbeitsplattformen für Schülerinnen und Schüler am gleichen Schulstandort oder in Schulen mit vergleichbaren Bildungs- und Lehraufgaben
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Ausstattung von Schüler/innen der 5. Schulstufe mit digitalen Endgeräten
Ausgangszustand 2020:
Die technische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler der 5. Schulstufe ist derzeit sehr unterschiedlich, wie insbesondere die Zeit des ortsungebundenen Unterrichts in den Monaten März bis Mai 2020 empirisch gezeigt hat.
Zielzustand 2024:
Alle Schülerinnen und Schüler der 5. bis 8. Schulstufe in Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung verfügen über 1. die technische Ausstattung mit digitalen Endgeräten um an IT-gestütztem Unterricht teilzunehmen, 2. der Einsatz digitaler Endgeräte findet an allen genannten Schulen der Sekundarstufe I im Rahmen eines standortbezogenen gesamthaften Digitalisierungskonzepts statt und 3. ab gleichen Schulstandorten oder in Schulen mit vergleichbaren Bildungs- und Lehraufgaben werden einheitliche Lern- und Arbeitsplattformen für Schülerinnen und Schüler genutzt.
Istzustand 2024:
Das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchulDigiG) legt die Eckpunkte für die Umsetzung des Meilensteins fest, insbesondere die Zielgruppe der Schulen, die Vorgaben für eine Teilnahme sowie die Prozesse der Ausstattung und des Eigentumsübergangs. Im Dezember 2024 erfüllen 98 % der vom SchulDigiG adressierten Schulen die im Gesetz festgehaltenen Vorgaben für einen sinnvollen und wirksamen Einsatz der Geräte. Bezogen auf die Schularten und Schulerhalter nehmen 100 % der AHS und der Mittelschulen sowie knapp 80 % der Sonderschulen an der Initiative teil. Diese Schulen verfügen über ein standortspezifisches Digitalisierungskonzept, haben ihre Infrastruktur auf den Einsatz digitaler Endgeräte hin ausgerichtet und setzen einheitliche Lern- und Kommunikationsplattformen ein. Zum Stichtag der Evaluierung des Vorhabens (Dezember 2024) wurden bereits fünf Jahrgänge bzw. 400.000 Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I vom Bund mit Notebooks und Tablets als digitale Lern- und Arbeitsmittel ausgestattet. Seit September 2023 wird der Gegenstand "Digitale Grundbildung" an den AHS-Unterstufen und Mittelschulen als eigener Pflichtgegenstand und an Sonderschulen als Verbindliche Übung geführt.
Datenquelle:
BMBWF-Applikation zur Verwaltung der Geräteinitiative, Daten zur Ausstattung von Schüler/innen mit Geräten, abgefragt September 2024
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Ausstattung mit digitalen Endgeräten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, aufsteigend ab der 5. Schulstufe, an Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung, werden mit digitalen Endgeräten ausgestattet.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Schulstandortspezifische Digitalisierungskonzepte
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Jede Schule, die sich an der Digitalisierung des Unterrichts beteiligen will, verfügt über ein standortspezifisches Digitalisierungskonzept. Dies ist eine conditio sine qua non für eine Beteiligung an der Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Einheitliche Lern- und Arbeitsplattformen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Jede Schule, die sich an der Digitalisierung des Unterrichts beteiligen will, verfügt über ein standortspezifisches Digitalisierungskonzept. Dies ist eine conditio sine qua non für eine Beteiligung an der Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Serviceportal Digitale Schule
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Ein Serviceportal Digitale Schule zur Verbesserung der Kommunikation der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrern und Erziehungsberechtigten stellt als Single Point of Entry die wichtigsten Verwaltungs- und pädagogischen Applikationen zur Verfügung.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Mobile Device Management
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit dem gegenständlichen Entwurf soll eine Einrechnung in die Lehrverpflichtung für Lehrpersonen festgelegt werden, die im Rahmen der Durchführung des IKT-gestützten Unterrichts im Mobile Device Management verwendet werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Lieferungen von digitalen Endgeräten erfolgen hauptsächlich im Zeitraum Oktober bis Anfang Dezember. Aufgrund dieser zeitlichen Planung und abhängig vom Rechnungszeitpunkt können sich die Ausgaben für die digitalen Endgeräte ins folgende Jahr verschieben. Im Schuljahr 2021/22 wurde ein Gerätetyp erst komplett im Jahr 2022 bereitgestellt, was bedeutete, dass die tatsächlichen Ausgaben für digitale Endgeräte, die für 2021 vorgesehen waren, sich ebenfalls in das Jahr 2022 verschoben haben. Darüber hinaus verzögerte sich die Umsetzung der für 2020 gestarteten Anbindung der Glasfaseranbindung der Bundesschulen sowie auch des für 2021 geplanten WLAN-Ausbaus an den Bundesschulen wegen Lieferverzögerungen bei den Aktivkomponenten.
Da insgesamt die im Zuge der EU-weiten Ausschreibung für die Beschaffung der Geräte erzielten Gerätepreise für das erste Schuljahr etwas günstiger ausgefallen sind und erst sukzessive im Zusammenhang mit vertraglich vorgesehenen Technologieupdates gestiegen sind und zusätzlich mehr Schülerinnen und Schüler (85.000 statt der angenommenen 80.000) auszustatten waren, fallen die tatsächlichen Ausgaben im Transferaufwand insgesamt höher als kalkuliert aus.
Beim Personalaufwand sind die tatsächlichen Ausgaben etwas geringer ausgefallen als geplant, da die Zahl der Schulen, die nur eine Wochenstunde einsetzen können (Schulen mit bis zu 100 Schülerinnen und Schüler), höher ausgefallen ist, als angenommen (79 Schulen statt 64).
Zudem sind die Einnahmen aus den Eigenanteilen nach § 5 Abs.2 SchulDigiG wesentlich höher ausgefallen, als dies im Zuge der Planung abgeschätzt wurde. Dies liegt einerseits an der höheren Anzahl ausgestatteter Schülerinnen und Schüler sowie am Anteil von knapp 7 % Befreiungen von der Bezahlung des Eigenanteils nach § 5 Abs.3 SchulDigiG.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Schülerinnen und Schüler profitieren vom Zugang zu qualitätsvoller digitaler Bildung zu gleichen Rahmenbedingungen. Ausgehend von den individuellen Voraussetzungen und der vorhandenen Expertise an den Schulstandorten können Schulen den Gerätetyp selbst wählen und damit auf ihre individuellen pädagogischen Konzepte Bezug nehmen, um alle Schülerinnen und Schüler in ihrem Lernprozess zu fördern. Durch die Weiterbildung des Gegenstands „Digitale Grundbildung“ von einer Verbindlichen Übung in einen Pflichtgegenstand wird der Erwerb standardisierter digitaler Kompetenzen und Skills für die Zukunft der jungen Menschen abgesichert.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.