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Vorhaben

Schüler/innenfreifahrt im Gelegenheitsverkehr 2023/24 (Valorisierung der KM-Tarife für das Schuljahr 2023/24)

BÜNDELUNG: Schüler/innenfreifahrten im Gelegenheitsverkehr (Valorisierung der KM-Tarife 2023/2024)

2025
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2023

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2023

Nettoergebnis in Tsd. €: -117.620

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Im Bereich der Schüler/innenfreifahrt im Gelegenheitsverkehr (SFF/GV) wurden im Schuljahr 2021/2022 täglich während der Schulzeiten 92865 Schülerinnen und Schüler zur und von der Schule befördert. Der Bund schloss dazu österreichweit im Schuljahr 2021/2022 1182 Verträge neu ab (870 Direktverträge mit Verkehrsunternehmen und 312 Verträge für Kostenersätze an Gemeinden).

Für die finanzielle Abgeltung der Schüler/innenfreifahrten im Linienverkehr (SFF/LV) ist eine jährliche Anpassung der Ausgaben aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) im § 29 Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999 (ÖPNRV-G 1999) festgeschrieben und wurde auch in die Pauschalierungsverträge mit den Verkehrsverbünden übernommen. Es wird dazu der VPI-Monatswert Juli des Jahres, in dem das Schuljahr beginnt, herangezogen (für das Schuljahr 2023/2024 Veränderung des VPI-Monatswertes Juli 2023 im Vergleich zum Juli des Vorjahres). Für die Kilometerpreise im Rahmen der SFF/GV ist eine derartige gesetzlich bzw. vertraglich verankerte Wertsicherung nicht vorgesehen. Sie erfolgt jedoch regelmäßig ebenfalls gemäß VPI-Veränderung.

In den vergangenen Jahren kam es jedoch vermehrt zu Beschwerden seitens des Fachverbandes der Wirtschaftskammer Beförderungsgewerbe Bus und PKW, von Gemeinden und Bundesländern, dass die Kilometertarife nicht mehr kostendeckend sind und Gemeinden vermehrt Zuzahlungen zu den Beförderungen leisten müssen. In dieser Legislaturperiode sind 20 Resolutionen und Petitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie 5 Resolutionen von Bundesländern zu diesem Thema eingelangt.

Bündelung Tariferhöhung:
Von der Wirtschaftskammer gibt es wiederholte Forderungen nach einer weiteren Tariferhöhung, die mit über dem VPI liegenden Kostensteigerungen begründet werden.

Der die Kostensituation der Verkehrsunternehmen genauer abbildende Preisindex Personenbeförderung Straßenverkehr der Statistik Austria weist eine deutlich höhere Dynamik auf als der VPI. Vom Schuljahr 2006/2007 bis 2023/2024 hat dieser eine Entwicklung von 69,7 % erfahren (jeweils Vergleich Monatswert Juli für das relevante Schuljahr). Der VPI hat sich im selben Zeitraum um 55,4 % erhöht. Es ergibt sich daher über den Beobachtungszeitraum von 17 Jahren eine Unterdeckung von 14,2 % (auf zwei Kommastellen gerundet). Da in den Schuljahren 2020/21 und 2021/22 bereits eine zweimalige Sondererhöhung um jeweils 2 % erfolgte (gesamt daher 4 %) beträgt die derart ermittelte Unterdeckung 10,2 %. Mit der Sondererhöhung der Tarife im Volumen von 10 Mio. Euro und weiterer struktureller Verbesserungen soll diese Unterdeckung kompensiert werden. Das Gesamtvolumen der Sondererhöhung beträgt 15 Mio. Euro. Die Kalkulation der Kosten der Verkehrsunternehmen bestätigt die Unterdeckung
der Tarife.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben trägt zur Erreichung folgender Zielsetzungen aus dem Regierungsprogramm 2020-2024 bei: Überarbeitung der Schülerfreifahrt (Kapitel „Umweltfreundliche, leistbare Mobilität für alle in Stadt und Land“). Das gegenständliche Vorhaben trägt signifikant zum SDG-Ziel 11.2 „Bis 2030 den Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle ermöglichen und die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, mit besonderem Augenmerk auf den Bedürfnissen von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen“ bei.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherstellung der Freifahrten für Schülerinnen und Schüler im Gelegenheitsverkehr

Beschreibung des Ziels

Die Schüler/innenbeförderung im Gelegenheitsverkehr (SFF/GV) ist ein wichtiger und wesentlicher Teil, der aus dem FLAF finanzierten Freifahrten. Die SFF/GV wird als Ergänzung zum Linienverkehr eingerichtet, wenn beispielsweise kein bzw. kein geeigneter Linienverkehr vorhanden ist. Die Beförderungen werden als SFF/GV vor allem dort notwendig, wo der Linienverkehr (oder Kursfahrten des Linienverkehrs zu bestimmten Tageszeiten) auslastungsbedingt nicht mehr kostendeckend geführt werden kann, wo Linienbusse streckenbedingt (enge, steile und /oder kurvenreiche Straßen) nicht verkehren können und wo körperlich oder intellektuell beeinträchtigte Schulkinder aufgrund ihrer Beeinträchtigung kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen können und deswegen überhaupt ab dem/bis zum Elternhaus zu befördern sind.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Beförderung der Schüler/innen im Gelegenheitsverkehr [Anzahl]

Istwert

91.774

Anzahl

Zielzustand

92.865

Anzahl

Datenquelle: BKA - interne Statistik


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Geldwertanpassung der KM-Tarife

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Tarife für das Schuljahr 2023/2024 werden gemäß VPI Juli 2023 valorisiert.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Tariferhöhung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Neben der Wertsicherung soll eine Sondererhöhung von 15 Mio. Euro vorgenommen werden, um die Kostensteigerungen bei den Verkehrsunternehmen abzugelten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2023 - 2025
2023
2024
2025

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-117.620

Tsd. Euro

Plan

-120.700

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

104.720

Tsd. Euro

Plan

105.700

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

12.900

Tsd. Euro

Plan

15.000

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

117.620

Tsd. Euro

Plan

120.700

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-47.050

Tsd. Euro

Plan

-48.280

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

41.890

Tsd. Euro

Plan

42.280

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

5.160

Tsd. Euro

Plan

6.000

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

47.050

Tsd. Euro

Plan

48.280

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-70.570

Tsd. Euro

Plan

-72.420

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

62.830

Tsd. Euro

Plan

63.420

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

7.740

Tsd. Euro

Plan

9.000

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

70.570

Tsd. Euro

Plan

72.420

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Summe aller Kosten des Gelegenheitsverkehrs (insgesamt 1097 neue Verträge, davon 357 Kostenersätze und 740 Direktverträge) im Schuljahr 2023/24.
Die Differenz zwischen Plan und Ist lässt sich dadurch erklären, dass der Soll-Wert eine Schätzung auf Basis der Vorjahre (Vertragsabschlüsse und Schülerzahlen sind variabel) darstellt. Basis der Planung (Schuljahr 2021/22) waren 92.865 Schülerinnen und Schüler. Tatsächlich wurden im Schuljahr 2023/24 aber nur 91.774 Schülerinnen und Schüler befördert.

Verträge für die Schülerfreifahrten im Gelegenheitsverkehr werden jedes Schuljahr auf Grundlage des sich wechselnden Bedarfs neu abgeschlossen. So kommt es immer wieder zu Auflösungen von Gelegenheitsverkehren bzw. werden auch Strecken, die im Gelegenheitsverkehr bedient werden, bei Bedarf in den Linienverkehr aufgenommen. Die Prüfung wird jedes Jahr gemacht, die Datenbasis ist grundsätzlich jedes Jahr die gleiche, ergänzt um das jeweilige zuletzt abgerechnete Jahr. Die dargestellten Beträge der Ergebnisrechnung entsprechen vollständig jenen der Finanzierungsrechnung. Da sich das Schuljahr 2023/24 auf zwei Budgetjahre erstreckt, erfolgt die Aufteilung auf das Jahr 2023 (September bis Dezember) und das Jahr 2024 (Jänner bis Juni) im Verhältnis 40:60.
Die Schülerfreifahrt und Freifahrt für Lehrlinge nach dem Familienlastenausgleichsgesetz ist eine reine Bundesleistung, daher gibt es aufseiten der Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger keine finanziellen Auswirkungen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre)

Im Schuljahr 2023/24 wurden insgesamt 91.744 Schulkinder befördert, was einer Zunahme gegenüber dem Schuljahr 2022/23 von 90.040 Schulkindern betrifft. Aufgrund der Tariferhöhung stiegen die Ausgaben pro Schulkind von rund € 1.060 auf € 1.280.

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Nachfrage
  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Die Gelegenheitsverkehrsbranche hat zur Gänze in deren Wertschöpfungskette profitiert (117,6 Mio. Euro).

Gesamtbeurteilung

Die Freifahrt für Schülerinnen und Schüler im Gelegenheitsverkehr wurde mit Schuljahr 1972/73 eingeführt und stellt seither einen wichtigen und wesentlichen Teil der aus dem FLAF finanzierten Freifahrten dar. Die SFF/GV wird als Ergänzung zum Linienverkehr eingerichtet, wenn beispielsweise kein bzw. kein geeigneter Linienverkehr vorhanden ist. Die Beförderungen werden als SFF/GV vor allem dort notwendig, wo der Linienverkehr (oder Kursfahrten des Linienverkehrs zu bestimmten Tageszeiten) auslastungsbedingt nicht mehr kostendeckend geführt werden kann, wo Linienbusse streckenbedingt (enge, steile und/oder kurvenreiche Straßen) nicht verkehren können und wo körperlich oder intellektuell beeinträchtigte Schulkinder aufgrund ihrer Beeinträchtigung kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen können oder deswegen überhaupt ab dem/bis zum Elternhaus zu befördern sind.
Die Anzahl der beförderten Schülerinnen und Schüler ist in den letzten Jahren rückläufig, was auf eine bessere Erschließung mit öffentlichem Verkehr zurückzuführen ist. So wurden im Schuljahr 2010/11 108.321 Schülerinnen und Schüler befördert und dafür 69,2 Mio. Euro ausgegeben. Im für die WFA gegenständlichen Schuljahr 2023/24 wurden 91.774 Schülerinnen und Schüler befördert und dafür 117,6 Mio. Euro ausgegeben.
Die Vergütung für Schülerfreifahrten im Gelegenheitsverkehr wird für ein Schuljahr geleistet. Für das Schuljahr 2023/2024 wurde eine Wertsicherung gemäß VPI von +7 % vorgenommen. Des Weiteren gab es eine Sondererhöhung der Kilometertarife und weitere strukturelle Maßnahmen im Schülergelegenheitsverkehr (zusätzliche Erhöhung der Kilometertarife, Abschaffung des verminderten Pauschaltarifs, Erhöhung der Vergütung für Leerfahrten von 60 % auf 80 % und für Allradfahrzeugen auf Bergstrecken) in der Höhe von 15 Mio. Euro.
Durch die Sachleistung Schülerbeförderung im Gelegenheitsverkehr wird die finanzielle Belastung von Eltern, die ihnen durch ihre Kinder erwachsen, reduziert. Durch die Einsparung von zusätzlichen Kosten für die Fahrten zur und von der Schule wird ein Ausgleich für den finanziellen Mehraufwand, den Eltern für ihre unterhaltsberechtigten Kinder zu tragen haben, geschaffen.
Im Durchschnitt sind die Ausgaben pro Schülerin und Schüler 1.280 Euro im Jahr, die durch den Familienlastenausgleichfonds getragen werden und damit die Eltern direkt entlasten.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.